Volltext Seite (XML)
— 226 — gebaut und im Voraus berechnet, von demselben die gemachte Brotschuld zu decken. Nun geht das Brotkaufen von Neuem an und fort. Versichert hat, außer fünf größern Besitzern, Nie» wand. Die sogenannten „Klemen" vermochten cs in der Lhat kaum (?); auch sind wir seit Menfchengcdenken vor einem solchen Wetter gnädig bisher bewahrt geblieben. Gott allein, der Tau sende mit Wenigem durch seinen Lohn sättigen ließ, kann helfen und wird helfen, dcß sind wir fröhlig! Auch hat sich schon bereits ein hochgestellter, in unserer Gegend durch seine Humanität und rettende Liebe gar wohl- und allseitig bekannter, mit unserer Lage vertrauter Mann unserer Noth freundlichst und väterlich an genommen. Berlin, 15. Juli. Die „N. Pr. Z." schreibt: die orien talische Verwickelung ist als gelöst zu betrachten, der Friede ist in dieser Beziehung gesichert. Nach den Erklärungen der LordS Clarendon und Russell im britischen Parlament, nach den Aus lassungen des französischen Ministers Drouyn de Lhnys und un sern anderweitigen eigenen Nachrichten nach unterliegt cs keinem Zweifel, daß Frankreich und England die Pforte einladcn werden, das Ultimatum Rußlands anzunehmen, da dieser Staat seinen Erklärungen zufolge ein politisches Protektorat über die Türkei nicht beabsichtige. Das französische und das englische Geschwa der dürften die Gewässer bei Konstantinopel demnächst ver lassen und die friedliche Ausgleichung wird bald allgemein be kannt werden. Augsburg, 17. Juli. (A. Z.) Die königl. sächsischen Majestäten trafen gestern mit dem gewöhnlichen Abcndzug im hiesigen Bahnhof ein. Nach einem etwa halbstündigen Auf enthalt trennte sich das königl. Paar, indem Se. Maj. mittelst Extrazugs die Richtung nach Jmmenstadt cinfchlug, während die Königin mit dem nach Münchcn abgehenden Zug die Reise dahin fortsetzte, von wo uns die hohe Fran sich Abends noch nach Possenhofen zu begeben beabsichtigte, woselbst Ihre königl. Ho heit die Herzogin Max in Baiern, Schwester Ihrer Majestät, gegenwärtig den Sommersitz genommen. Se. Majestät der König von Sachsen ist auf seinem Ausflngc nach den Hochlanden von dem königl. sächsischen Generalleutnant Reichard (Gcneral- adjutanten Sr. Majestät) begleitet. Born, 13. Juli. Der „Schw. Merkur" enthält fol gende telegraphische Depesche: Oefittrcich will alle Beschwerden gegen Tessin zurückzichcn und die Sperre aufheben gegen Lebens längliche Pension der 22 Capnzincr. Ueber Begräbnißversichernngen insbesondere der Lebens - Renten - Aussteuer- und Degrnbnist - Verstcherungsbank „Vorsicht z» Weimar. Die sogenannten Lcichcncassen sind aus demselben Bedürf- mß hcrvorgegaugen, welches in neuerer Zeit die großartigen Versicherungsanstalten gegen Brandschäden und andere Un- glücksfälle inö Lcbcn riefe eS war das Bedürft iß, sicher ge ¬ stellt zn sein gegen die Verlegenheiten oder Hilfslosigkciten, j»! Durch, welche aus den Wechselfällen des Schicksals tagtäglich drohen, jene nicht Und wer weiß nicht, wie in so vielen Fällen durch den Tod 3) I eines Familienmitgliedes den Hinterbliebenen große Sorgen ftcigestellt, bereitet werden, nicht immer, weil sie die Kosten des Begräb- Gesundheit nisseS, der letzten Krankheit u. s. w. überhaupt gar nicht be- Mch sind, streiten könnten, sondern weil sic nicht augenblicklich im Stande Mt selbst sind, solchen Aufwand herbeiznschaffen. Dcßhalb sieht man Versichert» auch bei den Begräbnißcassen nicht blos die ärmste Volks- — Tl klasse, sondern selbst Leute betheiligt, welche der aus solchen — Casten gewährten Unterstützung nickt so sehr bedürfen, gleich- — sam als ob sie darauf bedacht gewesen wären, ihren Hinter- 1 lassencn den durch ihr Dahinscheidcn verursachten Schmerz 1 nicht noch durch Sorge um Beschaffung eines außergewöhn- beitritt. 3 licken Aufwandes zu vermehren. Ueberhaupt muß man an- jst 100 T erkennen, daß die Theilnahme an einer Begräbnißcaffe Zeugnis; legenheit, für eine höhere Sittlichkeit abgiebt, als man aus der bloßen auch noch Bcdachtnahmc auf häusliche Verlegenheiten herausfindet; denn welche sie cs ist zugleich das ehrsame Begräbniß, für welches der und Niedc Theilnchmer bei seinen Lebzeiten sorgt und damit beurkundet, Erlahmunc daß ihm, so wie durch das ganze Leben, also auch noch am schützt sind. Grabe, das Zeugnis; eines ehrsamen Wandels daS Ziel seines 4) x Strebens fei. lichkeit ans Stcrbecassen werden daher zu allen Zeiten willkommene Beiträgen und wohlthätige Anstalten sein, namentlich, wenn allen An- Zusammen: sprächen Rechnung getragen ist, die man vernünftiger Weise dadurch m, an eine Versicherungsanstalt machen kann. Diesen Ansprüchen die eingeg, ist man aber bei der unter dem Namen „Vorsicht" zu Weimar Durch Ve begründeten Bank nach allen Seilen hin zu genügen bemüht denen bei c gewesen, weßhalb man auch von dieser Anstalt Vortheile zu dieser Beha gewärtigen hat, welche andere Begräbnißcassen weder bieten die Beiträg wollen noch können. Dieß mag mit Wenigem erläutert werden, man wieder 1) Die Versicherungöbank „Vorsicht" gewährt volle 5) Ei Sicherheit, indem sie ihre Wirksamkeit mit cincm Grund- die mögli capitale von Million Thaler begonnen hat, dessen sie sejbst auch für an bei nur mäßiger Ausdehnung gar nicht mehr bedmf, indem Eterblichke» dann die Auszahlungen für Sterbefälle durch den angefam- floßen doch mellen Reserve- und Sicherheitsfonds hinreichend gedeckt wer- zurück, so t den. Dazu kommt noch, daß die jährlichen Beiträge der schäft nicdri Mitglieder die jetzige Sterblichkeit ansehnlich übersteigen, so zugelassene r daß selbst in außerordentlichen Fällen diese Beiträge hinrcichcn, Die E um die Sterbegelder zu decke», in gewöhnlichen Fällen aber sicht" kann l vcchältnißnMig bedeutende Rückzahlungen (Dividenden) er- ftn, denn s folgen müssen. kein einsicht Mit der Bezahlung der ersten Prämie ist auch die Vcr- halten; viel, sichcrung abgeschlossen und der Lheilhabcr ist der Zahlung der der großen versicherten Summe an seinen Erben gewiß, während bei sehr ähnliches vielen Begräbnißcassen selbst durch Einlegung eines nicht un- Summe bc ansehnlichen Eintrittsgeldes noch keine sofortigen Amprüchc Lchcnüvcrsicl auf ein Sterbegeld erlangt werden, diese vielmehr erst nach die Thcilnch längerer Dauer der Mitgliedschaft zur Geltung kommen. jener Jnstitt 2) Die Beiträge sind »mH den Altersclaffen normirt und Cur die Jüngeren müssen deßhalb nicht für die Ackeren mitbezahlen, Kräfte übers wie dieß bei der großen Masse anderer Begräbnißcassen meisten- cingeschcn l thcils der Fall ist. Jedermann begreift aber, daß die Jüngeren Ecschäftsfüh