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) einfluß- »schfolge, m. Da idcrweiter )en kann, »ril d. I. ist wegen !gitimirte rlust der -ierüber, icirt ge- en Ver brachten werden hmlichcn bekannt rte oder ersieina, ' Erb- — i17 — 2. »von Nachmittags 2 Uhr ab, die zum Nachlasso der verssovbenon lodigcn Johanne Eleonore Freudenbergin in »Oberstem«, gehörigen Sachen, bestehend in KleidmigSstücken, Leinwand, Flachs u. s. w. in der Hauslern ahrung deren Bru- Idcrs, Johann Gottfried Preschers, Brd.-Ct. Nr: 40 ebenda, öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden, IwaS anmit bekannt gemacht wird. Spcciclle Verzeichnisse hangen in der Obcrsteinaer Schenke aus. Ohorn mit Oberstem«, am 7. April 1853. Die Hempe lschen Gerichte. Bachmann. Bekanntmachung. Nachstkommenden 23. April dieses Jahres von Vormittags 10 Uhr an, sollen die zur ConcurSmasse des insolventen Schuhmachermcisters Friedrich August Schurig allhier gehörigen neuen Schnittwaarcn, namentlich mehrere Cattune und Tücher, sowie neues Schuhwcrk und eine Marktbude, ingleichcn 1^ Schock Hafer- und Gerstcstcoh, 1 Scheffel Hafer und einiges Meublement, im CommiffionSzimmer des hiesigen Justizamtes gegen sofortige baare Bezahlung öffentlich versteigert werden. Ein speciellcS Verzeichniß der zu verauctionirenden Gegenstände ist an gewöhnlicher Amtsstelle angeschlagen. Justizamt Radeberg, am 5. April 1853. Biedermann. Bekanntmachung. Daö von hoher vorgesetzter Behörde approbirte Gewerbe - und Personal-Steuer- Cataster für sden hiesigen Ort auf das laufende Jahr ist zur Einsicht der Bethciligten bei dem hiesigen Herrn Steuer - Einnehmer Schieblich von uns aus gelegt worden. Zur Nachachtung wird solches mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß begründete Re klamationen dagegen nur dann die Acndcrung eines in das gedachte Kataster eingetragenen Ansatzes zur Folge haben, wenn dergleichen innerhalb Drei Wochen von Bekanntmachung des Ansatzes an gerechnet, mithin spätestens bis zum 9. Mai 1853 von den Contribuenten eingewcndct werden. Königsbrück, am 9. April 1853. Der Stadt rath. Bekanntmachun g. Das für die Stadt Radeburg auf das Jahr 1853 angefertigte und von der König!. Behörde genehmigte Gewcrb- und Personalsteuer Kataster liegt bei Herrn Steuer Einnehmer Böhmig zur Einsicht aus. Einwendungen gegen darin enthaltene Ansätze sind in gemessener Zeit bei der Königl. BezirkSsteucr Einnahme Hain anzubringen. Radeburg, den 12. April 1853. Der Stadtrath daselbst. Bau - Verdingung. Der schleunigst in Angriff zu nehmende Neubau eines Armen-Gemeindehauses für die zu einem Heimathbczirke ver einigten Gemeinden zu Pulßnitz Meißner Scits und Böhmischen Folge soll, Sonnabend den 16. April 1853. Nachmittags um 3 Uhr an den Mindestforderndcn, jedoch unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, verdungen werden. Bauunternehmer, die auf die Ausführung dieses Banes reflectiren, sind ersucht, sich zur angegebenen Zeit in der Schenke zu Pulßnitz M. S. einzufindcn, woselbst auch vorher schon der Riß zum Baue und sonstige Bedingungen einzu- sehcn sind. Pülßnitz M. C. und Böhm. Folge den 7. April 1853. Die Gemeinderäthe daselbst.