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was ann von den und Pers anzubrinc Auktion einigten l Es sollen den 23. April (Sonnabends) d. I. und zwar an den 2 Schenke sehen sin über Annahme des in Vorschlag gebrachten Mehrzahl der Gläubiger einwilligend werden Stande kommen sollte, noch am nehmlichcn clamatior vergleiche auf das aus gele von Vor allhier g, ingleichen Justizann gleich abzuschließen, wobei diejenigen Liquidanten, welche nicht erscheinen oder Vergleichs sich gar nicht oder nicht deutlich erklären, als in den Beschluß der angesehen werden, für den Fall aber, daß' eine gütliche Vereinigung nicht zu Tage der Jnrotulation der Acten, sowie von Nac Obersteinc das, Jol Erinnerung. An das Rittergut Pulßnitz rcstiren von einzelnen Einwohnern zu Pulßm'tz, Pulßnitz Meißner Seits, Böhmischfolge, Niederstem«, Weißbach und Ohorn noch verschiedene Abgaben und Pachtgelder vom vorigen und von frühem Jahren. Da rücksichtlich der eingctretenen Ablösung oder Ueberweisnng der Abgaben an die König!. Landrentcnbank, sowie wegen anderweiter Verpachtung mehrerer Grundstücken, Behufs der Berichtigung des Rechnungswerts nicht länger Nachsicht ertheilt werden kann, so werden die Restanten hierdurch aufgefordert, zu Vermeidung der mit Kosten verbundenen Einklagung bis zum 30. April d. I. ihre Reste an mich zu berichtigen. Schloß Pulßnitz am 12. April 1853. Rendant Schindler. Edictalcitation. Zu dem Nachlasse des verstorbenen Häusler und Maschinenbauer Johann August Schöne zu Oberl. Ohorn, ist wegen Insolvenz der Concursproceß eröffnet worden. Es werden daher die bekannten und unbekannten Gläubiger dieses Nachlasses hierdurch geladen den 3. Mai d. I., welcher zum Liquidationstermine anberaumt worden ist, an hiesiger Gerichtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen bel Strafe der Ausschließung von diesem Creditwesen und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gehörig anzumclden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Concurövertreter hierüber, owie nach Befinden der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, zu beschließen und sodann den 24. Mai d. I. der Bekanntmachung eines Praclusivbcscheids, welcher rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt ge achtet werden wird, sich zu gewärtigen, hiernächst aber den 7. Juny d. I. Vormittags anderweit an hiesiger Gericbtsstclle legal zu erscheinen, unter sich die Güte zu pflegen und womöglich einen Ver- 1. von Vormittags 9 Uhr an, die zum Nachlasse des verstorbenen Häuslers Carl Gottlieb Prescher in Oberstem«, gehörigen Mobilien, bestehend aus Kleidern, Haus-Wirthschafts-und Weber Gcräthschaften, Betten und dergl., in der Erb nahrung Brd.-Ct. Nr: 90 neu, und Nr: 63 alt dort, ferner den 12. July d. I. der Publication eines Locationserkenntnisses, welches rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr ebenfalls für bekannt gemacht erachtet werden wird, sich zu versehen. Auswärtige Gläubiger haben zu Annahme von Ladungen und andern Zufertigungen Bevollmächtigte im Orte oder in der Nähe des Gerichts zu bestellen. Ohorn mit Oberstema, am 21. Januar 1853. Die Hempel'schen Gerichte. Bachmann, Ger.-Dir. - 116 — gefordert, dem Unterzeichncten wenigstens privatim sich vorzusiellen, um von ihm über einige für die Untersuchung einfluß- reiche^Punkte Näheres in Erfahrung zu bringen. Schloß Pulßnitz, den 9. April 1853. von Posernsches Gericht. W. Hentschel, Just.