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Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Rcdipirt unter Verantwortlichkeit der Venner E. Förster in Pulsnitz und Th« A. Hertel in Radeberg. MO. 12. Freitag, den 22. März. 18AO. Diese Zeitschrift erscheint jede» Freitag in einem ganzen Dogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. i>r«e»uweri»na«, .^ Bestell ungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8'Pfennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis DienS- nas Abends, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Montags Nachmitt. abzugeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Großenhayn der Buchbinder Hohlfeldt, so wie alle Postämter an. Bekanntmachung, wahrgenommcne Fälschungen achter Cassenbillets betreffend. Das Finanzministerium hat davon Kenntniß erhalten, daß neuerdings inländisches Papiergeld zum Gegenstand betrügerischer Vervielfältigung gemacht worden ist mittelst eines Verfahrens, welches darin besteht, daß man eine bestimmte Anzahl achter Billets an verschiedenen Stellen in zwei Theile durchschnitten, sodann aber den abgcschnittencn Theil des einen Billets mit dem eines andern dergestalt wieder aneinander gefügt hat, daß ein dabei leergelassencr Zwischenraum auf der Vorder- und Rückseite mit einem schmalen Papierstrcifcn überklebt, dadurch ein der Summe aller ausfallenden Zwischenräume gleichkommendes Stück erübrigt, und dieses so dann auf gleiche Art zu einem anscheinend vollständigen Billet ergänzt worden ist. Eine solche Gebahrung ist an einigen bei den Cassen eingegangenen fü n fthälcrigen königlichen sächsischen Casscnbillets bereits wahrgenommen und vorzugsweise an der Verschiedenartigkeit der beiden zusammengcfügten, früher nicht zusammen gehörig gewese nen Stücke, sowie an dem zu Bedeckung der Lücke nothwendig gewesenen Ucberkleben aufbeiden Seiten erkennbar geworden. Das Finanzministerium findet demnach sich bewogen, nicht nur das Publikum auf das Vorhandensein solcher gefälschter Billets aufmerksam zu machen und vor bereu Annahme zu warnen, sondern auch allen Cassen- und Rechnungsführern seines Ressorts hier mit die Anordnung zu crthcilen, dergleichen Billets, bei Vermeidung eignen Ersatzes, schlechterdings nicht weiter an Zahlungsstatt anznnehmcn, noch weniger selbst auszugebcn. Um jedoch Denen, die selbige bisher im guten Glauben als unverfälschte angenommen aehabt, Gelegenheit zu geben, sich der. selben ohne Verlust wieder entledigen zu können, solideren Umtausch gegen volle Werthvcrgütung bei den Auswechslungscassen zu Dresden und Leipzig annoch bis zu und mit dem 2. April 1850 nachgelassen bleiben, wohingegen vom Ablaufe dieses Zeitpunktes an diejenigtn Cassenbillcts, bei denen in der vorgcschricbenen Weise eine Fälschung vorgegangcn und somit außer Zweifel ist, daß mit den fehlenden Stücken ein Mißbrauch wirklich stattgefunden, auf Grund der im §. 10 des Caffenbilletsgcsetzcs vom 16. April 1840 enthaltenen Vorschrift, von aller und jeder WcrthSvergütung an- durch gänzlich ausgeschlossen werden. Hiernach haben Alle, die cs angcht, gebührend sich zu achten und es wird zugleich nach §. 12 deö Preßgcsetzes vom 18. Novem ber 1848 die unentgeltliche Aufnahme der gegenwärtigen Veröffentlichung in die übrigen Zcitblättcr hiesiger Lande hiermit ungeordnet. Dresden, am 14. März 1850. Finanzministerium. Behr. Zeitereignisse. Aus dem Erzgebirge, 14. März. Ihr Correspondcnt Dresden, 16. März. Morgen reist Herr v. Carlowitz nach kann cs unmöglich untcrlassen, dcn Eindruck zu schildern, den die Erfurt. Dienstag wird eine Sitzung des Vcrwaltungsrathes Berufung dcS Herrn v. Carlowitz, eines erzgcbirgischen Sachsen, und Mittwoch die Eröffnung des Parlamentes stattfinden. in preußische Dienste auf alle Vvlkskrcisc gemacht Hal. Er war