Volltext Seite (XML)
124 wegungen und den neuen Gemeinden keinen lanqen Be' > id, dazu berech tigt »ns der Umstand, daß jene Gemeinden mehr oder minder auf eine Negation des Glaubens und der göttlichen Offenbaruna hinauslaufen, und ans bloßer Negation laßt sich keine Kirche gründen, dis religiöse Be wußtsein in der Gemüthswelt des Menschen will seine Befriedigung fin den, die ihm »ach de» Salmngen der freien Gemeinden in diesen religiö sen Gesellschaften nicht geboten wird. Aber auch die Erfahrung von dem Stillstände und Rückgänge der deutsch-katholischen Kirche dürste den „freien" Gemeinden für ihr Bestehen kein günstiges Prognostieon stellen. — Wir halten darum die jüngste Verordnung des Cultusministeriums betreffs der freien Gemeinden psychologisch und selbst rechtlich nicht für begründet. Nur in religiöser Hinsicht kein Zwang'.! Jede Spannug— es ist hier wie in der Eleetrieität — erzeugt eine gegentheilige Spannung und Paulus sagt sehr richtig : die Lust zur Uebertrettmg erwachte in mir durchs Verbot. Man lasse sie ruhig gewahren, die Schlacken eitlen Meii- schenwerkcs werden fallen und die Macht der göttlichen Wahrheit wird siegreich aus dem Kampfe hervorgchen. Gebe doch das Ministerium den „freien Gemeinden", die nach einigen Jahren verschollen sein werden, nicht die Entschuldigung: „Das Ministerium hat uns todt geschlagen." Nur geistige Waffen sollen in solchen Kampfe geführt werden. Auch in unserm Orte hat sich ein „freies" Gemeindchcn gebildet. Ich srug jüngst einen Bekenner dieses neuen Glaubens oder vielmehr Nichtglaubens. Warum heißt ihr denn freie Gemeinden? „Weil mer den geestlichen uischt mehr gaben", war die Anwvrt. Am Palmsonntage hielt der Rechtsanwalt Srenth seinen „Freien" einen Vortrag, worin er gegen die Nichtigkeit des Wunderglaubens (ob denn der gute Manu alle Vorgänge in der sichtbaren Natur erklären kann, oder giebt es für den grohen Denker in der sichtbaren Schöpfung keine Geheimnisse?), gegen die Dreicinigkcitslehre, gegen die Verwandlung im Abendmahle, gegen die wunderbare Cnivfüngniß Jesu und gegen die göttliche Offenbarung über haupt zu Felde zog. Eine Entweihung dessen, was Tausenden heilig ist, gilt für Glaubensfreiheit. — Möchten viele Landgeistliche in der gegenwärtigen Zeit gediegenere Vorträge als seither halten, manche Pre digten klingen doch recht nach „Gottes Wort vom Lande", möchten doch in allen Dorfkirchen gute Orgel» zur erbaulichen Leitung des Gesanges angeschafft und so unser Gattesdienst so feierlich und erhebend eingerichtet werden, daß es Nieman den einfäilt, unsre Versammlungen zu verlassen. Das ist ein Hauptgegenmittel gegen die religiösen Bewegungen der Neu zeit. Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Um dem übermäßigen und gefahrbringenden Halten von Hunden Einhalt zu thun, besteht hier seit dem Jahre 1841 die Einrichtung, daß von jedem Hunde mit Ausnahme der Jleischerhunde und derjenigen Hunde, welche fortwährend an der Kette legen, eine jährliche Steuer von 6 Ngr. an hiesige Stadtcasse, und zunächst an den, mit deren Einnahme beauftragten Stadtwacht meister allvierteljährlich abzuführen, und der Controlle wegen jeder Hund bei Vermeidung der Wegfangung mit einem, bei dem Stadtwachtmeister für 2 Ngr. zu losenden, bei Abschaffung des Hundes aber gegen Erstattung der Gebühr sofort zurückzugebenden Zeichen zu versehen ist; sowie, daß die Ausamwortung eines weggcfangenen Hundes nur innerhalb der nächsten 3 Lage gegen Ent richtung von 15 Ngr. und Erstattung der Futterkosien erfolgen soll. Um Znwtderhandlungen gegen diese wohlthätige Einrichtung vorzubcugen, schaffen wir dieselbe denen, die sie angcht, von Neuem mit der Bedeutung ein, bei Vermeidung der sie außerdem treffenden Strafe und Kosten danach sich zu achten. Pulsnitz, den 13. April 1850. Der Stadtrath. Leuthold. Bekanntmachung. Neuerlich sind von hiesigem Rathhausc ein eisernes Kellerthürchen und von einem Schleußenmundloche das eiserne Gitter diebisch entwendet worden. Wir warnen daher vor dem Ankäufe dieser Gegenstände und sichern Demjenigen, welcher zu Bestraf ung der Diebe führende Anzeige erstattet, eine angemessene Belohnung zu. Pulsnitz, den 12. April 1850. Der Stadtrath. Lemhold. S u b h a st a t i o tt s p a t e n t. Wegen einer ausgeklagten Schuld soll von unterzeichneten Gerichten das dem Häusler Johann Gotthelf Oswald in Bretnig zugehörige ohne Berücksichtigung der Abgaben auf 230 Thlr. taxirtc Wohnhaus (Nr. 25 des Brandv.-Kat.) nebst Gärtchen ver kauft werden, und ist dazu der neun und zwanzigste Mai 1850 als Subhastationstcrmin anberaumt worden. Es werden daher diejenigen, welche dieses Grundstück zu erstehen gesonnen sein möchten, hierdurch aufgefordert, am gedach ten Tage Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle gesetzlich zu erscheinen, ihre Gebote zu eröffnen und gewärtig zu sein, daß