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Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und dereu Umgegend. Rediairt unter Verantwortlichkeit der Venner E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. 2. Freitag, den 11. Januar. 1850. Diese Zeitschrift erscheint jeden Freitag in einem ganze» Boge» und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. — Bestell- Wze», Inserate aller Art, wci ,e die gespaltene Zeile mit 8 Pfennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis DienS tags Abends, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis MontagsNachmitt. abzugebe» sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus aeber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Großenhayn der Buchbinder Hohlscldt, so wie alle Postämter an. Zeitereignisse. Dresden, 3. Jan. Sitzung der 2. Kammer. Man gelangt nach weniger wichtigen Gegenständen zur heutigen Tagesordnung, nämlich zu dem Berichte des Finanzausschusses, über die bean tragte Erhebung erhöhter und außerordentlicher Grund-, Ge werbe- und Personalsteuern. Der Ausschuß (Referent Sommer aus Oschatz) entwirft kein erfreuliches Bild unserer Finanzvcr- hällnisse. Oie Summe, welche in. den Jahren 1846—1848 mehr ausgegcben worden ist, als in den drei vorhergcgangenen Jahren, beläuft sich auf 1,826,000 Thlr.; das Kriegsministe rium allein hat bis Ende 1848 circa 600,000 Thlr. über sei nen Etat ausgegcben. Der Ausschuß verkennt nicht, daß die Steuerkraft der Staatsbürger für die nächste Zeit angestrengt werden müsse, um die Ordnung im Staatshaushalt zu sichern. „Denn — heißt es — wohl hat der dritte Ausschuß in Berück sichtigung gezogen, daß der gestörte Verkehr und die niedrigen Preise der landwnthschaftlichcn Provucte jetzt auf vielen Eontri- buenten lasten, aber er würde sich einer leichtsinnigen Gefährdung des Ctaalscrcditü theilhastig machen, wenn er einen weitern Auf schub der beantragten Abgabencrhebung empfehlen wollte, die er im Betreff der Zeit und Vcrtheilung der Beitragspflicht mög lichst zweckentsprechend erachtet." Er täth daher der Kammer an, die beantragte Erhebung erhöhter und außerordentlicher Grund-, Gewerbe- und Personalsteucrn (2 Pf. Grundstcucrzuschlag für 1849 und die Hälfte der in diesem Jahre entrichteten Gewerbe steuer) allenthalben zu genehmigen. Nachdem die Debatte über diesen Gegenstand geschlossen und mehre Anträge mit überwiegender Mehrheit abgeworfen worden waren, verschritt man zur namentlichen Abstimmung über den Aliöschußantrag, welcher mit 36 gegen 22 Stimmen angenom men wird. Dieses außerordentliche, alle Erwartungen übertref fende Resultat war ein Beweis, wie zugänglich die Kemmer sich einem versöhnlichen Begegnen, einer milden Verständigung zeigt, und wie wenig es ihr wird zur Last gelegt werden können, wenn das gewünschte Zusammenwirken nicht Platz greift. — 4. Jan. Sitzung der 2. Kammer. Nach Vortrag der Registrande, welche Nichts von besonderer Bedeutung enthielt, stellte und begründete Wagner aus Dresden einen Antrag auf Niedersctzung eines außerordentlichen Ausschusses für die deut sche Vcrfassungsangclegcnhcit. Der Antrag wird für dringlich erachtet und soll zur Deschlußnahme auf eine der nächsten Tages ordnungen gelangen. Es wird nun von H a b e r k o r n der Bo richt des Finanzausschusses, die nachträgliche Genehmigung der Verordnungen vom 25. Mai und 14. Juli v. I. betreffend, vor getragen. Inhalts der ersten Verordnung hatte nämlich die Re gierung unter Bezugnahme auf §. 103 der Verfassungsurkunde die ordentlichen Staatsabgaben und Steuern in unveränderter Maße nock auf ein Jahr, demnach bis Ende April 1850, aus geschrieben, nach der zweiten Verordnung aber eine Vorauser- hebunq der Steuern für das Jahr 1849 auf Grund §. 88 der Verfassungsurkunde angeordnet. Der Ausfchuß ist der Ansicht, daß die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit dieser Verordnungen nicht ihm, sondern dem zweiten Verfaffungsausschnsse gebühre, und schlagr daher vor ») von dem zweiten Ausschüsse die Gesctz- und Verfassungsmäßigkeit auch dieser beiden im Gesetz- und Ver ordnungsblatt,: erschienenen Verordnungen prüfen und darüber an die Kammer berichten zu lassen. In Betracht aber, daß die Fortcrhcbung der ordentlichen Steuern und Abgaben vom 1. Mai 1849 an nothwendig war (unbeschadet jedoch der Entschei dung darüber, ob nicht die Regierung an der Herbeiführung die ser Nothwendigkeit die Schuld trägt und vorbehältlich der des halb gegen dieselbe etwa zu beantragenden weitern Maßregeln); in weiterm Betracht ferner, daß sich die Beendigung der Prüfung des nunmehr vorgelegten dreijährigen Budgets leicht bis zu Ende des Monats April 1850 hinziehen könme, fcblagt der AnS schuß der zweiten Kammer ferner vor: k) vordedaleiich der wei ter beantragten Prüfung und Entscheidung über die Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit der unter dem 25. v. I. erlassenen Ver ordnung des Gesammtministeriums, dieselbe und mithin die Forterhebung der ordentlichen Stenern und Abgaben bis zu