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Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigier unter VeeMilworttichkcit der Verwger E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. Mo. 4. Freitag, den 25. Januar. 1850« Diese Zeitschrift erscheint jeden Freitag in einem ganzen Bogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. pr»vnim><;r»na«». — Bestell- ungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pfennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Diens tags Abends, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis MontagsNachmitt. abzugeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbkück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition» in Großenhayu der Buchbinder Hohlseldt, so wie alle Postämter an. — Bekanntmachung und Warnung. Bei der Königlichen Kreis-Direction zu Dresden ist neuerdings zur Anzeige gelangt, daß in verschiedenen Provinzial-Blättern, z. B. im Pirnaischcn Wochenblatte unter der Aufforderung zu Uebemahme einer Agentur „für ein lucrativcs'Geschäft," und unter den, Versprechen besonderer günstiger Bedingungen, Promeffen-Offerten auf die Badische Lotterie-Anleihe erfolgen. Wenn nun schon solche versteckte Aufforderungen gegen die Recllität des auSgebotcnen Geschäfts gerechten Zweifel zu erregen geeignet sind, so tritt noch hinzu, daß das sogenannte Promessen-Spiel sowohl überhaupt, als insbesondere die Feilbietung von Pro messen-Scheinen, durch die Anordnung unter pvt. 4 der untcrm 17. September 1836 sGesetz- und Verordnungs-Blatt von 1836 puA. 214^ erlassenen Bekanntmachung ausdrücklich untersagt worden ist, und vermöge der Natur dieses Spiels ebenso von der Vorschrift im §. 1 des Gesetzes gegen die Theilnahme am Lotto und den Vertrieb auswärtiger Lotterie-Looff vom 4. Dcccmber 1837 betroffen wird. Hieraus folgt aber zugleich, daß die Veröffentlichung von Promessen-Offerten der Ausbietung von Loosen einer unerlaubten Lotterie gleich zu achten und deshalb, soweit es sich dabei um Benutzung hierländischcr Blatter handelt, auch selbst in dem Falle für unzulässig zu achten ist, wenn die Feilbietung von einem Ausländer und vom Auslande aus erfolgt. Die Königliche Kreis-Direction findet sich daher veranlaßt, hiermit vor Uebernahme solcher Agentur-Geschäfte, sowie über, Haupt vor jeder Bcthciligung an dergleichen Anerbietungen und etwaiger Vertreibung von Promessen-Scheinen, Loosen oder sonst, igen derartigen Papieren, zu warnen, zugleich aber auch die Polizei-Behörden aufzuforden^ vorkommendcn Falls alles Ernstes dagegen einzuschreilen. ' Dresden, am 14. Januar 1850. Königliche KreiS - Direction. Müller. Zeitereignisse. Auö Dresden schreibt man der Breslauer Zeitung: Aus zuverlässiger Quelle kann ich Ihnen die Mitthcilung machen, daß die Vermählung der Prinzessin Elisabeth, der zweiten Tochter des Prinzen Johann, mit dem Herzoge von Genua, dem Bruder des Königs voll Sardinien, bald nach dem Osterfeste in Dresden stattfinden, und daß der Bischof von Bautzen, Herr Dittrich, die Trauung vollziehen wird. Ueber die Vermählung der dritten Tochcer des Prinzen Johann, der Prinzessin Sidonie, mit dem Kaiser von Oesterreich, vernimmt man jedoch nichts. — 21. Jan. Sitzung der ersten Kammer. Auf der Rc- Mrande befand sich eine Mitthcilung des GefalümtministcriumS über die ncugewähltcn Abgeordneten. Es fehlen nur noch die Abgeordneten aus vier Bezirken (Chemnitz, Glauchau, OelSnitz und Pirna). Prinz Johann erklärt sich bereit, über das königk Dccret, §. 119 der Armcnordnung betreffend, mündlich ander- weiten Bericht zu erstatten. Der Präsident verspricht diesen Vor trag auf eine der nächsten Tagesordnungen zu bringen. Hierauf beantwortet Minister v. Friesen die Mehnerr'sche Interpellation wegen des neuen Pensionsgefftzes. Die dieSsallsigen Entwürfe lägen bereits dem Gcsammtministerium vor. Uebrigenö entstehe auch durch die Verzögerung kein Nachlhcil, da ein Beschluß vom 2. Nov. 1848 existire, wornach alle Neuangestelltcn sich dem zu. künftig zu erlassenden PcnsionSgcsetze unterwerfen wüßten.