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5966 Nichtamtlicher Teil. 158, 11. Juli 1904. werden zu lassen. Ich schenkte ihm einen Abdruck, und er schrieb mir: .Jnsonders hochzuverehrender Herr Professor! ,Für das mir zum Geschenk übersandte Portrait der Gräfin v. Voß sage ich Ihnen meinen verbindlichsten Dank! Es macht mir wahre Freude, zu sehen, wie glücklich Sie die großen Schwierigkeiten Ihrer Aufgabe gelöset und ein Werk geliefert haben, wie die Kunst mit Holzstöcken das Kolorit eines Gemäldes nachzuahmen, seit den Zeiten des H. da Carpi bis jetzt in Rücksicht der Mannigfaltigkeit der Töne wohl noch nicht hervorgebracht hat. .Hochachtungsvoll habe ich die Ehre zu seyn Ew. Wohlgeboren ganz ergebenster .Berlin, d. 23. März 1812. I. I. Freidhof?« Gubitz hatte Freidhof besiegt. Kleine Mitteilungen. Beschlagnahme. — Durch Beschluß des Königlichen Amts gerichts Berlin ist die Beschlagnahme der Druckschrift: -Der roße König Patacake« (Wien 1904, Wiener Verlag) und er zu ihrer Verbreitung bestimmten Prospekte angeordnet Berth. Siegismund, G. m. b. H. in Berlin, Fabrik-Papier lager und Buchhandlung, ihr fünfundzwanzigjähriges Bestehen. Zahlreiche persönliche, briefliche und telegraphische Glückwünsche, keiten, gaben Zeugnis von den freundlichen und angenehmen Be ziehungen zwischen den Inhabern der Firma und ihrer aus gedehnten Kundschaft. Zollbefreiung für Bücher nach Spanien. — Gemäß den Ausführungsbestimmungen, die vom spanischen Finanz minister unterm 15. Juni 1904 zu dem Gesetz vom 14. März d. I., betreffend Zollbefreiung für Bücher, die in der Sprache des Her kunftslandes gedruckt eingeführt werden, erlassen sind, sollen folgende Länder, mit denen Spanien Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums vereinbart hat und die ihrerseits den spanischen Büchern die gleiche Zollbefreiung gewähren, die im Artikel 2 des genannten Gesetzes bewilligte Zollfreiheit genießen: Deutsches Reich, Großbritannien, Belgien, Frank reich, Italien, Japan, Liberia, Luxemburg, Monaco, Tunis, Columbien, Guatemala, Ecuador, Mexiko, Norwegen, Para guay, Argentinische Republik und Salvador. Vis auf weiteres sollen Cuba, Portorico und die Philippinen die gleiche Ver günstigung genießen, weil durch den Pariser Friedensvertrag die für spanische wissenschaftliche und literarische Werke erworbenen Rechte auf den Schutz deS geistigen Eigentums gewahrt sind und die genannten Werke gegenwärtig bei der Einfuhr nach diesen Ländern Zollfreiheit genießen. Der gemäß Artikel 1 des genannten Gesetzes für die Bewilli gung der Zollfreiheit erforderliche Nachweis, daß die Bücher Originalm e rke eines Bürgers des Herkunftslandes sind, der für sie das Recht auf Schutz des literarischen Eigentums er worben hat, muß durch Vorlage einer Bescheinigung geführt werden, die von dem mit der Führung des Registers über geistiges Eigentum beauftragten Amt ausgestellt und von dem spanischen Konsul beglaubigt ist. Die Zollsreiheit, die den Büchern gewährt ist, erstreckt sich nicht auf deren Einbände; diese sind vielmehr auch in Zukunft gemäß den Bestimmungen der Anmerkung 49 des geltenden Zoll tarifs nach den entsprechenden Klassen zu verzollen. Bücher, die den Zollämtern ohne den vorstehend geforderten Nachweis zur Abfertigung vorgeführt werden oder den sonstigen Erfordernissen nicht entsprechen, unterliegen dem tarifmäßigen Zoll. (D. Reichsanzgr. nach: Onoeta. äs Naäriä vom 18. Juni 1904.) Post. Ansichtskarten. — Bei Ansichtskarten kann in Eng land, Frankreich. Rußland und Italien ein bestimmter kleiner Teil der Vorderseite zu schriftlichen Mitteilungen benutzt werden. Die beteiligte deutsche Industrie ist fortgesetzt bemüht, diese Ver günstigung auch von der Deutschen Reichspost zu erlangen. Die Postverwaltung hält aber die Verkleinerung des Raumes für die Aufschrift der Postkarten aus betriebstechnischen Gründen nach wie vor für bedenklich. In einem jetzt ergangenen Bescheide an eine kaufmännische Körperschaft weist sie auf die in Deutschland gebräuchliche Anwendung von Titulaturen hin, so daß der jetzige zurückge^schickt werden, so würde es an dem erforderlichen Raum für die Vermerke fehlen. Würde der Raum für die Aufschrift noch weiter verkleinert, so wären Störungen im Betriebe der Post infolge der Undeutlichkeit der Adresse unausbleiblich, zumal da das Publikum über den freigegebenen Raum, auch wenn er meiden, Postkarten, auf denen die schriftlichen Mitteilungen ^in den Raum für die Adresse übergreifen, als vorschriftswidrig zu behandeln und so wiederum Beschwerden zu veranlassen. Durch eine Beschränkung des Raumes für die Aufschrift würde ferner einer ungenügenden Adressierung und damit der Zunahme der unbestellbaren Sendungen Vorschub geleistet werden. Berech tigte Klagen würden auch bann erhoben werden, wenn die brief lichen Angaben auf der Vorderseite durch den Abdruck des An kunftsstempels etwa unleserlich gemacht werden sollten. Es dürfe auch nicht außer acht gelassen werden, daß flir einen großen Teil des Publikums die Ansichtskarten nur dann Wert hätten, wenn sie Mitteilungen und die Unterschrift des Absenders auf der Bildseite trügen. Ein allgemeines Bedürfnis für die Zulassung der brief lichen Mitteilungen auf der Vorderseite der Postkarten liege jeden falls nicht vor. Bibliothek der Handelshochschule zu Köln a/Rh. — Der Bibliothek der Handelshochschule zu Köln a/Rh. wurden von den bedeutenderen dortigen Versicherungsgesellschaften 4000 zur Ausgestaltung ihrer Versicherungsbibliothek, außerdem von einem Ungenannten 4000 ^ zur Ausbildung der Bibliothek s n w s z Bibl.-Wesen. Juli IS04.) Ausstellungspreis. — Eine Auszeichnung wurde der neuen Zeitschrift -Die Gesundheit in Wort und Bild, Moderne Monatsschrift^ für Familie und Hcius.^ Verlag von^Adolf Hauß^ der Kaiserin und Königin Auguste Victoria stehenden Vereins zur Beförderung der Kleinkinder - Bewahranstalten veranstaltet worden war) das Diplom zur silbernen Medaille. Po st. Die Abschnitte derPostanweisungsformulare. — Um zu erproben, ob sich eine leichtere Abtrennung der Post- Festigkeit der Formulare ermöglichen lasse, sind, Berliner Blättern zufolge, seit einiger Zeit die Formulare 6 90 mit eingedrucktem 10 Pfennig-Wertzeichen und 6 90a. (Postanweisung zur Über mittelung von /.Nachnahme- und Postauftragsgeldern) auf der Trennungslinie zwischen Postanweisung und Abschnitt mit einer bestellenden Boten gibt nämlich den beteiligten Postdienststellen ebenso wie dem Publikum häufig Anlaß zu Klagen, ins besondere dann, wenn Ziffern der Betragsangabe oder auf dem Abschnitte niedergeschriebene Mitteilungen beim Trennen der Postanweisungsteile abgerissen wurden. Außerdem erfordert das Abtrennen der Abschnitte einen gewissen Zeitaufwand und ver langsamt das Bestellgeschäft, ein Nachteil, der bei dem stetigen Steigen des Postanweisungsverkehrs nicht wenig ins Gewicht fällt. Die Versuche haben nun ergeben, daß bei den durchlochten Postanweisungsformularen die Abschnitte mühelos, schnell und glatt abgetrennt werden können. Die Befürchtungen, daß durch die Schlitzdurchlochung die Festigkeit der Formulare leiden oder die Abschnitte sich während der Postbeförderung loslösen könnten, haben sich als unbegründet herausgestellt. Es ist deshalb an geordnet worden, daß die Postanweisungsformulare künftig all gemein mit Durchlochung herzustellen seien. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Lrport-äournnl. Int.erng.t.iona.lsr ^n^ei^er kür Luobbanäe! unä Verlag von 6. Leäsler in I^sipLiF. No. 204. Lä. XVII, 1L. (^0^1904.) 4°. ^8. 1^77-188^m. ^ ^ n. Luslrindisolisn LrseüsinuvASn auk äsm 6sbiet,e äsr A68g.inten Neäirin (ein8oü1. äsr vi88ert.a.t.ionen) ued3t Kriti8oben 6e- 8vr6oIiunA6n. Verlag unä ksänktion: ösnno Lonexon in I^sipLiA. IV. dg-br^anS, Nr. 7, 13. äuli 1904. 8". 8. 193—224, Nr. 2104 —2422. Nit. vielen öüeberd^preoüunAen. Lr^oüeint alle 4 ^Vooben. krei8 jübrlieü ^ 2.—.