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12162 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 266, 14. November 1S07. dafür allge kennt nicht liches Recht 1900 S. 422, darauf hingewiesen, wie unpraktisch es ist, Worte, die im Verkehr allgemein üblich sind, durch künfl liche Neubildungen ersetzen zu wollen. Ein Beispiel ist das Wort -Provision». Ein im Geschäftsleben mein übliches Wort. Das Bürgerliche Gesetzbuch (im Gegensatz zum Handelsgesetzbuch) dieses Wort Es mag noch angehen, daß es dafür das sprachlich gewiß einwand freie Wort -Mäklerlohn« setzt. Aber was ist die Folge? In den Sachregistern zahlreicher Ausgaben des Bürgerlichen Gesetz buchs, auch der sogenannten »volkstümlichen- (z. B. in der sonst so trefflichen Ausgabe von Rosenthal) fehlt das Stichwort -Provision Nun versetze man sich in die Lage eines Geschäftsmanns, der sich im Gesetz über seinen Provisionsanspruch informieren will! Er findet das Wort überhaupt nicht! Das Gesetz gibt keine Aus kunft über einen so bekannten Begriff! Man wirft der Jurisprudenz so oft vor, daß sie zu wenig auf das praktische Leben Rücksicht nimmt. Nun, in diesem Falle ist der Borwurf gewiß berechtigt Denn das ist bodenlos -unpraktisch-1 Wenigstens die Sachregister volkstümlicher Ausgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs sollten neben den technischen Ausdrücken des Gesetzes stets auch die im Verkehrsleben üblichen Ausdrücke enthalten. Schlimm genug, daß beide nicht übereinstimmen! Berlin. (gez.) Landgerichtsrat Br. P. Schellhas. * Königlich« Bibliothek in Berlin. — Wie der Deutsche Reichsanzeiger nach der -Vossischen Zeitung- mttteilt, hat die Königliche Bibliothek in Berlin einen Teil der Gymnasial bibliothek in Heiligenstadt, und zwar die älteren Bücherbestände bis zum Jahre 1700, erworben. Diese Erwerbung bedeutet einen überaus wertvollen Zuwachs, zumal da sich darunter über 200 Jn- kunabeldrucke befinden. Im ganzen sind es etwa 4000 Bände, die vornehmlich aus den Eichsfeldischen Klöstern und dem ehemaligen Jesuitenkolleg in Heiligenstadt stammen. Auch die Handschriften abteilung erfährt durch diese Erwerbung eine Bereicherung von etwa 60 Bänden, hauptsächlich aus dem 15. Jahrhundert. * Posiverbindung «ach Deutsch-Güdwestafrika. — Mit Rücksicht darauf, daß nach Beendigung des Aufstandes in Deutsch- Südwestafrika außergewöhnliche Postversendungsgelegenheiten dahin nicht mehr zu erwarten und die regelmäßigen Post- befördcrungsgelegenheiten aus den laufenden postamtlichen Mit teilungen über die Postverbindungen nacki außereuropäischen Ländern zu ersehen sind, wird die besondere Veröffentlichung der nächsten Postoerbindungen nach Deutsch-Südwestafrika seitens des Reichs-Postamts eingestellt. "Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändlerr Ossamt-ksAister eur Deutschen duristsn-2situuA. I.—X. ds.brgs.nA. 1896—1905. Lssrbeitst von Xrtbur Lobindler. keebtssowsit in Berlin. 4°. IV (unnumsrierte), 418 Leites und 7 Leiten (VerlsAssnesiAen von Otto Bisbwsvn in Berlin) In Bwreblsg. Berlin 1907, Verlag von Otto Biedmsnn, Vsrlggsbucbbsndluog kür keobts- und Ltsstsvisssnscbsdtsn. Breis 4 80 gsb. 5 80 <ß. Der Zweck dieses umfangreichen Registerbandes ist der, das gesamte, in den ersten zehn Jahrgängen der Deutschen Juristen-Zeitung niedergelegte Material auf die Dauer für Praxis und Wissenschaft zu erschließen und dadurch zugleich eine Übersicht über die gesamte Rechtsentwicklung und die wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen aus den Jahren 1896—1905 zu geben. Diese zehn Jahre bedeuten einen der bewegtesten und wichtigsten Zeitabschnitte im deutschen Recht. Kaum je hat die deutsche Rechtspflege, Gesetzgebung und Ge richtsverfassung, ähnliche Umwälzungen erfahren, größere Fort schritte gemacht, als während dieser zehn Jahre. Das lange vorbereitete umfassende Bürgerliche Gesetzbuch ist geschaffen, in Kraft getreten und in unzähligen Pro zessen zur Anwendung gekommen. Die Kenntnis seiner Auslegung durch das Reichsgericht und andre höchste Gerichts höfe ist für Juristen und Laien von großer Wichtigkeit; viele andre neue Gesetze gehen neben dem großen Bürgerlichen Gesetzbuch her und beschäftigen Richter, Anwälte und Par teien, von letzteren insbesondere die gesamte Geschäfts welt und nicht zum wenigsten auch den Buchhandel. und von den Verwaltungs - Gerichtshöfen aufgestellt worden und haben das Rechts- und Verkehrsleben beeinflußt. Die Wissenschaft hat in erhöhtem Maße der weiteren Rechts entwicklung oorgearbeitet, und auch die wissenschaftliche Kritik hat vielfach Veranlassung gehabt, mit ihrer Meinung hervor zutreten. Alle diese Vorkommnisse aus einer bewegten Zeit deutschen Rechtslebens, dazu viele Personalnachrichren, Würdigungen hervorragender verstorbener Juristen und vieles andre, was für das deutsche Rechtsleben von Wichtigkeit ist, findet sich hier in der übersichtlichen Form eines sachlich und daneben auch systematisch geordneten Registers beisammen. Es liegt im unabweisbaren Bedürfnis der Zeit, daß die Literatur den Geschehnissen möglichst unmittelbar folgt und auch in bewegenden Fragen der Wissenschaft sich daher mehr und mehr in äußerlich nicht zusammenhängenden Heften einer Zeitschrift zusammenfindet. Das bedeutet leider den Verlust der Übersicht, wie man solche von einem Lehr- oder Handbuch gewohnt ist. Dem unzweifelhaften Übel hilft für das hier behandelte Gebiet das vorliegende Gesamtregister der Deutschen Juristenzeitung in zweckentsprechender Weise ab; es gestaltet die Zeitschrift zum Buch. Der Inhalt hat folgende Einteilung: I. Alphabetisches Sach register (286 Seiten). — II. Alphabetische Übersicht der Gesetze (gleichfalls nach Sachen geordnet; 9 Seiten). — III. Syste matische Übersicht der Gesetze (11 Seiten). — IV. Gesetzes register (78 Seiten). — V. Verzeichnis der Mitarbeiter an den Jahrgängen I—X (34 Seiten). Xulrtiooslrstslogs von Hugo Belbing in Nnnebsn. 1. Xntiquitsten. korrolls.no, Nobel, Xunst- und Binriobtungs- 6sgsnstg.llds, einige Ölgemälde ote. aus dow Usoblssss dos vorstorbsnsn Herrn Xunstvsrlegsrs X. Böbls, Uünobso, sowie aus sltsdsligsw säobsiseben össitrs, aus bs^riscbsm Brivst- bosit.ro sto. 4". 22 8. 303 Xro. u. 4 Bakeln Abbildungen. — Versteigerung: Brsitsg, don 15. Hovomvsr 1907. 2. Xs.ts.loA sinor bedeutenden Lsmwlung jspsnisober und obinosisobor Xunstgsgsnständs aus Brivatbositr. 6r. 4". 39 8. 681 Nrn. u. 9 Bakeln Xbbilduugsn. — Versteigerung: Donnerstag don 28. u. Breitag den 29. Hovswbsr 1907. Bas Rsobt. Buodsobau kür don Ooutsobsn duristsnstand. Bsraus- gsgsbsn von Br. Hs. Bb. Loergsl, Vuneben. Verlag dor Bel wingsobsn Verlagsbuchhandlung in Hannover und Bsiprig. XI. dabrgang Ho. 21. 10. kiovsmbsr 1907. 4". 8p. 1289—1352. Personalnachrichten. "Ein geplagter Dichter. — Detlev von Liliencron hat sich, wie das »Literarische Echo- mitteilt, zur summarischen Erledigung einer Korrespondenz eine Postkarte folgenden Wortlauts drucken lassen: -Euer Wohlgeboren zur Nachricht, daß ich wegen ewigen Besuchs, ewiger Einladungen, ewiger Störung, wegen schwerster Über lastung mit Korrespondenz, Manuskript- und Büchersendungen, wegen Anfragen, Rundfragen, Wohltätigkeitsanliegen, wegen Be stürmung mit Aufrufen, Depeschen, zahlreichen Bitten und Ke uchen jeder Art, zum Beispiel um Prologe, Epiloge, Hochzeits karmina, Grabsprüche, Festgedichte, Stammduchoerse, Autographen usw. usw., völlig außerstande bin, auf jede Einsendung, Zuschrift und dergleichen zu antworten. Erlauben Sie mir gütigst, Ihnen in dieser Form meinen tief empfundenen Dank auszusprechen. (gez.) Detlev Baron Liliencron.« * Gestorbenr am 12. November, sechsundfünfzig Jahre alt, der frühere Reichstagsabgeordnete Buchhändler und Magistratsrat Herr Hugo Barbeck in Nürnberg, bis 1906 Inhaber der dortigen Firma Heerdegen-Barbeck, Buchhandlung und Antiquariat. Den das Gemeinwohl bewegenden Fragen hat er lebhafte Aufmerksamkeit und Mitarbeit zugewandt. Am öffentlichen Leben seiner Heimatstadt Nürnberg (gebürtig war er aus Fürth) nahm er wirksamen Anteil. In ihrer Verwaltung war er als Magistrats rat tätig. Ebenso nahmen staatliche und soziale Fragen seine Aufmerksamkeit in Anspruch. Von 1903 bis 1906 vertrat er den - „ „> —, — — zweiten mittelfränkischen Wahlkreis (Erlangen) als Mitglied des Zahlreiche neue Rechtsgrundsätze sind in der Rechtsprechung e Reichstags. Er gehörte der freisinnigen Partei an.