Redaktioneller Teil. ^ 54, 8. März 1915. des Deutschen Verlegervereins« mitgeteilt werden, für welche Firmen in diesem Jahre nach Ansicht des Verlegervereins eine besondere Schonung empfohlen werden kann. Eine Anzeige im Börsenblatt, in der nur gesagt ist, daß die Ostermeß- Abrechnung wegen Personalmangels usw. nicht pünkilich oder gar nicht erfolgen kann, genügt uns nicht. In jedem Falle muß aber auch bei diesen Firmen beansprucht werden, daß sie nicht nur das im Jahre 1914 fest Bezogene zur Ostermesse bezahlen, sondern auch für den Absatz aus L cond. - Bezügen eine entsprechende Zahlung leisten, und daß sie innerhalb der ruhigeren nächsten beiden Monate, keinesfalls über den 1. Juli hinaus, die glatte Abrechnung fertigstellcn, wenn sie sich nicht den Nachteilen aussetzen wollen, welche säumige Zahler treffen. Wir bitten aber auch unsere Mitglieder, da, wo es wirklich not tut, den bedrängten Berufsgenossen so weit entgegen zukommen, als es in ihren Kräften steht. Leipzig, den 6. März 1915. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins. Arthur Meiner. Artur Seemann, vr. Georg Paetel. Paul Schumann. Eduard Urban. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. An die Vorstände der Rreis- und Vrtsvereine. Aus dem Vereins-Ausschuß scheidet von den vier Vertretern der Kreis- und Ortsvereine Ostermesse 1915 aus: Herr Heinrich Boysei»-Hamburg. Infolgedessen ist die Wahl eines Vertreters der Kreis- und Ortsvereine für den Vereins-Ausschuß erforderlich. Herr Boysen ist satzungsgcmäß wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Friedrich Alt-Frankfurt (M.) Gustav Kiistcnmacher-Berlin, Gustav Nusser-München. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der HK 15—19 der Geschäftsordnung in der Sonnabend, den i. I^ai iyiz. vormittags y (lkr im lleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauscs zu Leipzig (Eingang Portal I) stattfindcndcn Wahlmänner-Versammlung. Der Unterzeichnete Wahl-Ausschuß schlägt Wiederwahl des Herrn Heinrich Boysen in Hamburg vor und fordert die vcrehrlichen Vorstände auf, für die Wahlmänner-Versammlung 1) den Wahlmann ihres Vereins zu bestimmen; 2) die Vollmacht für diesen bis spätestens den 24. April 1915 an die Geschäftsstelle des Börscnvcreins zu Leipzig, Gerichtsweg 26, einzuscndcn; 3) sich dazu des versandten Formulars zu bedienen; 4) ein Verzeichnis der Mitglieder ihres Vereins nach deni neuesten Stande beizufügen. Vereine, welche keinen Wahlmann entsenden oder ihn nicht vorschriftsmäßig und rechtzeitig beglaubigen, gehen für dieses Mal des Wahlrechts verlustig. Leipzig, den 3. März 1915. Hochachtungsvoll Der Wshl-Ausschutz des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Or. E. Ehlcrmann, Vorsitzender. 319