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senblaltMdeOmtWMMlmdel Rr. 54. V°s'-0M°!arMch>! rr ^ger Leipzig, Montag den 8. März 1915. 82. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die diesjährigen Ostermeßabrechnungsarbeiten stehen unter dem Zeichen des Weltkrieges; Verleger und Sortimenter leiden in gleicher Weise; beide müssen sich stützen, um die Zeit der schweren Not zu überwinden. Sortimentsbetriebe, die besonders schwer und unmittelbar durch den Krieg betroffen sind, haben Anspruch auf Nachsicht bei der Abrechnung und bei den Rücksendungen. Der Börsenverein kann jedoch in die Rechtsverhältnisse zwischen Verlag und Sortiment nicht eingreifen; denn die Verkehrsordnung gilt auch während der Kriegszeit, aber ein hartherziges Beharren auf den festgelegten Handelsgebräuchen würde in dieser Zeit unbillig sein. Bei den wenigen Ausnahmefällen, die in Betracht kommen, kann es sich nur um ein Hinausschieben der Fristen handeln; die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Erklärung des Deutschen Verlegervereins, die wir als erfreu liches Zeichen für die entgegenkommende Stellungnahme des Verlages ansehen. Leipzig, den 6. März 1915. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. ^Artur Seemann. Max Kretschmarin. Oscar Schmorl. Erklärung. In verschiedenen Aufsätzen im Börsenblatt über die Ostermehabrechnung 1915 und in direkten Zuschriften ist an die Verleger der Wunsch gerichtet worden, in diesem Jahre bei der Ostermetzabrechnung möglichst entgegenkommend zu sein. Von einzelnen Seiten ist sogar verlangt worden, die Ostermetzabrechnung auf das Jahr 1916 zu verschieben und sich mit einer Pauschalzahlung, deren Höhe in das Gefühl des Sortimenters gelegt werden sollte, zu begnügen. Der Deutsche Verlegerveretn hat schon in seinen »Mitteilungen« Nr. 305 vom 22. Dezember 1914 daraus hingewiesen, datz auch in diesem Jahre eine pünktliche Abrechnung gefordert werden muß, daß es aber dem einzelnen Verleger überlassen bleiben mag, ob und wieweit er in Ausnahmefällen ein Entgegenkommen gewähren will. Wenn durch den Krieg ohne Zweifel die Abrechnungsarbeiten in einzelnen Fällen erschwert werden, so ist anderer seits zu berücksichtigen, datz, veranlaßt durch die geringere Produktion des Verlagsbuchhandels, das zu leistende ArbeitL- quantum sich entsprechend vermindert hat, und daß nur in ganz wenigen Fällen die Abrechnung unmöglich werden dürste. Bloße Schwierigkeiten oder die Notwendigkeit besonderer Bemühungen, um der Erfüllung von Verpflichtungen nachzukommen, geben noch kein Recht auf Hinausschiebung: es mutz eine Unmöglichkeit vorliegen, die nicht nur zu behaupten, sondern auch zu beweisen ist. Diese Unmöglichkeit dürste Wohl nur in den Grenzstädten an der französischen und russischen Grenze und bei den deutschen Sortimentern im feindlichen Ausland vorliegcn oder in besonderen Ausnahmesällen dort, wo der Inhaber im Felde steht und eine entsprechende Arbeitskraft als Ersatz nicht zu beschaffen gewesen ist. Wenn auch vielfach die Schultern des Verlegers finanziell standhafter als diejenigen des Sortiments bezeichnet werden können, so sind dem Verlag dafür durch den Krieg weil schwerere Lasten aufgebürdet, und mancher Verleger wird mit Sorgen an die bevorstehende Ostermeßabrechnung denken. Es mutz daher daran sestgehalten werden, datz auch in der kommenden Ostermesse von allen Seiten pünktlich abgerechnet wird. Wo dies aber unmöglich ist, bitten wir, ein entsprechendes Gesuch unter offener Darlegung der Verhältnisse, womöglich unter Übersendung von Beweisstücken, eines Zeugnisses des Vorstandes des betreffenden Kreis- oder Ortsvereins usw. bis zum 15. April an die Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins in Leipzig, Gerichtsweg 26, einzusenden. Die Unterlagen werden dort geprüft, und es wird sodann den Mitgliedern in den vertraulichen »Mitteilungen 309