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^ 84. 14. April 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 3959 IFvrisctzung zu Seite 3918) Zahlungsfrist soll genau begrenzt werden. Kollege Behrend be antragt, im Kreise der Mitglieder eine Liste derjenigen Bücher, die mit weniger als 25°/<> rabattiert sind, aufzustellen, um event. ge eignete Schritte wegen Erhöhung des Ladenpreises vorzunehmen. Punkt 5 der Tagesordnung: Der Vorsitzende berichtet über die Plakatierung in Frankfurt. Zwar sei sein Urteil nicht ab schließend, aber er habe das Gefühl, daß der Erfolg nicht nennens wert gewesen sei. Woran dies läge, sei schwer zu sagen. Kollege Saeng meint, daß die Plakatierung in Darmstadt nicht ohne Er folg gewesen, und befürwortet, sie auch in diesem Jahre beizubehal ten. Kollege v. Maher-Frankfurt vermißt jede Wirkung und befür wortet, vom Plakat abzusehen. Der gleichen Ansicht war Kollege Braun jr. in Marburg, ebenso Kollege Siering-Cassel. Kollege v. Mayer beantragte, die Beschlußfassung über die endgültige Stel lungnahme zu einem Plakat bis zur Herbstversammlung zu ver tagen. Es sprechen hierzu noch die Kollegen Carius, Behrend, Alt, Saeng und Goldstein. Der Vorstand wird beauftragt, auf der Herbstversammlung geeignete Vorschläge zu machen. Punkt 6 der Tagesordnung: In der Aussprache, an der sich mehrere Kollegen beteiligen, wird einstimmig der Standpunkt zum Ausdruck gebracht, daß der Arbeitgeber nur den gesetzlichen Anteil bei der neuen Angestellten-Versicherung tragen soll. Punkt 7 der Tagesordnung: Kollege Scholz berichtet aus führlich über die Gründung der Deutschen Bücherei. Die Ver sammlung erkennt einstimmig die hervorragenden Verdienste des Herrn Kommerzienrat Siegismund um das Zustandekommen die ser Bücherei an und beschließt, ihm telegraphisch den Dank für seine erfolgreichen Bemühungen auszusprechen. Punkt 8 der Tagesordnung: Anträge waren nicht ein gegangen. Punkt 9 der Tagesordnung: Nachdem noch von einigen Seilen die Frage des Vertriebs der Generalstabskarten berührt war, überbrachte Kollege Siering-Cassel die Einladung zur Ab haltung der diesjährigen .Herbstversammlung in Cassel. Leider konnte diesem Anträge nicht stattgegeben werden, da Cassel von den meisten zu unserem Verband gehörigen Städten zu weit entfernt liegt. Es wurde Friedberg vorgeschlagen, jedoch die end gültige Beschlußfassung hierüber dem Vorstand überlassen. Hierauf schließt der Vorsitzende, Kollege Scheller, mit Worten des Dankes um 1°/< Uhr die Sitzung. — In althergebrachter Weise folgte auf diesen geschäftlichen Teil ein gemeinschaftliches Mittagessen, das in angeregtester Stimmung verlief. Hieran schloß sich ein gemeinschaftlicher Spaziergang durch die Anlagen, und abends versammelte sich noch eine größere Anzahl von Kol legen zum gemeinschaftlichen Abendessen. Aus der Praxis der Verfolqung von Llrheber- recktsverletzungen. In dem unter dieser Überschrift in Nr. 78 dieses Blattes veröffentlichten Artikel versucht Fritz Hansen an der Hand eines praktischen Falles den Nachweis zu führen, daß es er forderlich sei, bei der Stellung von Strafanträgen wegen Ur heberrechtsverletzung sich nicht ausschließlich auf eine einzelne Bestimmung des Urheberrechtsgesetzes zu stützen, da man sich sonst bei NichlfeststeNung des Tatbestandes dieser Bestimmung trotz des Vorliegens eines anderweiten Tatbestandes leicht der Gefahr einer Abweisung seitens der Staatsanwaltschaft aus setzen könne. Der Verfasser dieses Artikels übersieht aber hierbei voll kommen, daß es sich in dem von ihm mitgeteilten Falle, wo in die Aufsätze des »Jllustrationsphotograph« einzelne Stellen der Or J.'schen Arbeit ohne Genehmigung ihres Verfassers mehr oder weniger wörtlich übernommen waren, lediglich um Feststellung einer unzulässigen Vervielfältigung im Sinne des § 38 des Urheberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 handeln, der Tatbestand des H 39 dieses Gesetzes aber von vornherein nicht zur Anwendung gelangen konnte, da dessen begriffliche Merkmale überhaupt nicht Vorlagen. Der Verfasser der im »Illustrations-Photograph« erschienenen Aufsätze hatte gar nicht beabsichtigt, über den wesentlichen Inhalt der vr. J.'schen Arbeit ohne Genehmigung des Verfassers zu berichten, diesen Inhalt also »öffentlich mitzuteilen«, sondern er wollte den Gedankeninhalt des ihm anvertrauten Manuskripts unbefugter weise sich zu eigen machen, wobei er dann allerdings so vorsichtig zu Werke gegangen ist, daß er sich auf quantitativ möglichst wenige und qualitativ auf nicht besonders erhebliche Entlehnungen beschränkte und damit trotz seiner gegen Treu und Glauben des literarisch-buchhändlerischen Verkehrs schwer verstoßenden Handlungsweise der strafrechtlichen Verfolgung wegen teilweisen Nachdrucks glücklich entging. Wenn der Tatbestand des tz 39 vorhanden gewesen wäre, hätte die Sachverständigenkammer sich unbedingt auch hierüber gutachtlich geäußert, und auch die Staatsanwaltschaft hätte dann das Verfahren sicher nicht eingestellt, obwohl 1)r. I. die strafrechtliche Verfolgung nur wegen Vergehens gegen tz 36 beantragt hatte. Es ist die Pflicht der Staatsanwaltschaft, ohne Rücksicht auf die rechtliche Qualifikation, die einer zur Anzeige gebrachten Tat im Strafantrage gegeben wird, diese Tat nach allen in Betracht kommenden Richtungen zu prüfen, und sie wird dies auch im vorliegenden Falle ohne Zweifel getan haben. vr. Paul Daube. Grundlagen der Schrift für Schule und Leben von Georg Wagner. 22,7X30,6 ew. 15 Tafeln Schrift beispiele und 3 übungsblätter. Berlin, Verlag Heintze LBlanckertz. ^ 0.40 ord. Dasselbe. Leitfaden dazu. KI.-8" 56 S. Ebd. ^0.60 ord. Die Schreibfederfabrik von Heintze L Blanckertz, die als erste flir die neue sogenannte »Kunstschrift«-Bewegung reformierte Schreibwerk zeuge ans den Markt brachte, hat von dem in ihren Diensten stehenden Zeichner Georg Wagner eine kleine Schrift mit Übungsbeispielen schrei ben lasten, die als eine Anleitung zum bequemen Erlernen federge mäßer Schriftformen gedacht ist. Grundsätze, wie sie Larisch und andere Schriftreformer für diesen Unterricht aufgestellt haben, sind von Wag ner in leicht faßlicher Weise zusammengestellt und an ein paar Tafeln kurz erläutert worden. Man kann natürlich nach diesen knappen An weisungen das Schreiben nicht erlernen, aber man sieht ungefähr den Weg, der zu dem Zweck zu verfolgen wäre. Daß die Beispiele, an denen Wagner seine Ausführungen demonstriert, noch einmal in einem besonderen, mit Schreibblättern versehenen Tafelhcft geboten werden, ist vielleicht nicht einmal wünschenswert. Die Verleitung, hier einen wirklichen Lehrgang zu sehen und nach diesen Jllustrationsproben zu schreiben, ist zu groß. Und augenblicklich, wo an allen Ecken und Enden Versuche <es sind meist unzureichende Versuche) gemacht werden, um die vielen, die sich gezwungen sehe», Anschluß an die neue Schrist- bewegung zu suchen, mit Schreibunterrichtshcften zu versehen, muß im Interesse dieser Leute, die meist aus materiellen Gründen nicht in der Lage sind, regelrechte Schreibkurse zu besuchen, alles zurllckgehaltcn werden, was als Palliativmittel verwendet werden könnte. Das Wagnersche Tafelheft ist wohl nicht in diesem Sinne gedacht, es wäre aber bester gewesen, eine Aufmachung zu vermeiden, die zu Miß deutungen führen kann. Es kommt nämlich weniger darauf an, daß ein paar neue Grundsätze leichthin aufgefaßt, als daß das We sentliche gründlich erlernt und erarbeitet wird. P. W. Kleine Mitteilungen. Deutschtum im Ausland. — Man schreibt dem »Reichsboten«: Während noch kürzlich im Deutschen Reichstag (und bei Gelegenheit der vom Börsenvercin einberufenen China-Konferenz, Red. d. Bbl.) die Notwendigkeit der Ausbreitung der deutschen Sprache in China erörtert wurde und die Regierung ihre Mitwirkung auf diesem Ge biete zugesagt hat, scheint man in der deutschen Kolonie in Schanghai der Ansicht zu sein, baß die Förderung der englischen Sprache für die Deutschen eine noch wichtigere Aufgabe sei. In den »Schanghaier Nachr.« werden aus der allerletzten Zeit einige Beispiele dafür angeführt, wie die deutsche Gemeinde bei ihren Veranstaltungen die englische Sprache bevorzugt, die so eigenartig sind, daß sie auch in der Heimat beachtet zu werden verdienen. Die Deutsch-evangelische Kirchengemeinde ver anstaltete kürzlich zugunsten ihrer Kasse ein Konzert in ihrem eigenen Gotteshausc, das doch naturgemäß in erster Reihe für die Deutschen Schanghais bestimmt war. Und tatsächlich war das Konzert auch fast ausschließlich von Deutschen besucht. Die zum Konzert einladenden Anzeigen waren auch in deutscher Sprache erschienen, das Programm aber war trotz der deutschen Kompositionen, die zum Vortrag kamen,