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6802 «örskNblacl s. d. Drschn. vuchhand«! Nichtamtlicher Teil. ^ 141. 20. Juni 1908. Konkurrenz von Berlin und Leipzig fortdauere, und als Schleuderei vielfach nur die Gewährung eines Rabatts von mehr als 10 Prozent, das öffentliche Anzeigen neuer Bücher unter dem Ladenpreise, auch wohl das unterschiedlose An gebot von Rabatt an jeden Käufer betrachtet. Als Mittel gegen die Schleuderei empfiehlt der Leip ziger Berein allgemeine Verkürzung des Buchhändler rabatts und Beschränkung der Extravorteile bei Partie- und Barbezügen, während andere nur den Schleuderern den Ra batt verkürzt wissen wollen. Morgenstern-Breslau nennt in der Hauptversamm lung des Börsenvereins 1879 bei Gelegenheit der Be sprechung der Enquete als Quelle der Schleuderei die »Differentialtarife, die seitens einer ganzen Anzahl von Ver legern bei Normierung ihrer Rabattbedingungen festgestellt worden sind«. Also auch hier sind die Partiepreise die Quelle des Übels, und die Verleger sollen um eine Redu zierung der Rabatte ersucht werden. Gegenüber den neueren Strömungen im Sortiment auf Erhöhung des Vcrlegerrabatts möge dies besonders hervorgehoben werden. Daß die Zentralplätze, namentlich Berlin und Leipzig, aber auch Hamburg und andere schlecht fortkommen und für die Schleuderei verantwortlich gemacht werden, ist um so weniger verwunderlich, als ja tatsächlich von ihnen die Schleuderei im großen Stile ausgegangen ist, wenn auch nur von einigen Firmen an diesen Orten. Nachdem das neue Statut des Börsenvereins am 25. April 1880 angenommen und die Verleger-Erklärungen gegen die Schleuderer erlassen waren, will die Schleuderei noch immer nicht aufhören. Das »Rundschreiben Rheinischer Firmen »vom 4. April 1881 wendet sich gegen das« moderne Antiquariat«, das den Boden ausnutze, »welchen der Fleiß des Buchhändlers urbar gemacht, d. h. es lebt von der Tätigkeit des Sortimenters«. Der Verein bittet die Ver leger, eine Erklärung zu unterschreiben, die verlangt, daß der Börsenverein »als ersten und notwendigsten Paragraphen für seine Wirksamkeit die Bekämpfung der Schleuderei auf stellt und für Aufrcchterhaltung der Ladenpreise tatkräftig eintritt«. Dieses Rundschreiben weist aber auch bereits darauf hin, daß die üblichen Verlegerrabatte bei dem Wachsen der Vertriebsspesen nicht mehr ausreichend seien, da »dieVertriebs spesen in einem höchst ungünstigen Verhältnis zum möglichen Absatz stehen, dessen Gebictsaufschließung für keine Ware so mühevoll und in Hinsicht auf den erreichbaren Gewinn so teuer ist wie für das Buch«. Der Novitätenvertrieb bringe nur in seltenen Fällen direkten Gewinn. Man beachte, daß hier, im Gegensatz zu früheren Vorschlägen, die die Hemmung der Schleuderei durch Herabsetzung des Verlegerrabatts be wirken wollten, für eine Heraussetzung eingetreten wird, ohne die auch bei Abstellung der Schleuderei eine Gesundung des Sortiments nicht erreichbar erscheint. In den Verhandlungen der vierten Delegierten-Ver sammlung zur Leipziger Oslermesse 1882 bildete die »Be kämpfung der Schleuderei und des Rabattunwesens« einen Gegenstand der Tagesordnung. Der Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen hatte den Antrag gestellt: Der gesamte Verlagsbuchhandel möge den Leipziger Sortnnents- firmen, den Schleuderern, sowie allen, welche von den Kreisverbänden nicht als wirkliche Sortimentsbuchhändler bezeichnet sind, für die Folge nur 1b Proz. in Rechnung und 25 Proz. gegen bar gewähren,- ferner solle sich der Veclagsbuchhandel des Anerbietens alles außergewöhnlich hohen Rabatts oder hoher Extravergünstigungen enthalten. Wurde auch dieser Antrag abgelehnt, so wurde doch ein anderer, von einer Kommission »ä boo vorgeschlagener angenommen, dem allerdings die Spitze gegen Leipzig fehlte. Er bezeichnet« als Schleuderei die Gewährung eines Kunden rabatts von mehr als lO Proz. oder anderer Vorteile, die diesem Rabatt gleichkommen würden, und erklärte zugleich jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffernmäßiger oder unbestimmter Fassung als unzulässig. In ihm wurde schließ lich die Delegiertenversammlung beauftragt, durch den Vor stand des Verbandes an den gesamten Veclagsbuchhandel das Ersuchen zu richten, »den auf Antrag eines Provinzial oder Lokal Vereins von dem Verbandsvorstande als ,Schleu derer' Gekennzeichneten, sowie allen nicht wirklichen Buch händlern, desgleichen den Kommissionären der elfteren wie der letzteren, endlich auch allen Mittelspersonen, von denen nachgewiesen ist, daß sie der Schleuderei Vorschub leisten, für die Folge höchstens 15 Prozent in Rechnung und 20 Prozent gegen bar unter Wegfall der Freiexemplare oder ähnlicher Vergünstigungen zu gewähren und je nach Umständen jede Geschäftsverbindung zu versagen«. Von vr. Hase sowie von Grunow waren Anträge ge stellt, die eine Organisation des Buchhandels in Kreis- und Ortsvereine in die Wege leiten sollten. Der Hasesche An trag enthielt die Forderung, daß der Sekretär des Börsen vereins eine Rolle führen und veröffentlichen solle, »in welche diejenigen deutschen Firmen einzulragen sind, die in den vom Börsenverein anerkannten Provinzialvereinen als wirkliche Buchhandlungen angemeldet sind« und die fernere: daß der Verlagshandel ersucht werden solle, nur an die ein getragenen Buchhandlungen mit vollem Rabatt zu liefern. Grunow wünschte die Aufstellung einer solchen Stammrolle durch die Provinzialvereine und ihre Begut achtung durch die Verlegervereine. »Er erhebt zum Gesetz, daß keine Firma in seinem Bereich, die ihm nicht angehört, von seinen Mitgliedern sowohl in Rechnung als auch gegen bar mit irgend welchem Rabatt Bücher und Zeitschriften erhalten darf.« Diese allerdings nicht angenommenen Anträge enthalten die später mehrfach wieoer aufgenommene Forderung der Aufstellung einer Stammrolle, eine Forderung, die damals von zwei Verlegern aufgestellt wurde, während sie später von den Verlegern aufs heftigste bekämpft wurde. Die Mitgliedschaft im Börsenverein für alle mit dem deutschen Buchhandel in direktem Verkehr stehenden Firmen obligatorisch zu machen, forderte schon im Jahre 1879 der Schweizerische Verein; in den Verhandlungen der Statuten- reoistonskommission vom 16.—20. September 1879 wird diese Frage erörtert, die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft zu erzwingen, aber von den meisten Rednern verneint. Neben der Schleuderei wird auch der Bücherhandel Un berufener wenigstens gestreift, in der oben schon erwähnten Statutenreoisionskommission von 1879 in einem Krönerschen Anträge. Leider hat man bis heute nicht versucht, diesen »Bücherhandel Unberufener« abzustellen, er hat im Gegenteil sich gemehrt, und die damals wohl so gut wie unbekannten Vereine, die den Buchhandel nebenbei betreiben, helfen kräftig dazu, ihn zu fördern. Die Schleuderei dadurch aus der Welt zu schaffen, daß der »Börsenverein zu einer alle deutschen Buchhändler um schließenden Innung erweitert würde«, empfiehlt Parey 1882; dieser Gedanke wird von der Meißnerschen Resolution ausgenommen, die in der Kantateversammlung 1883 vorge legt und mit großer Mehrheit angenommen worden ist. Auf der Tagesordnung der Kantate-Versammlung 1881 stand als Punkt III: Antrag auf Genehmigung der neu entworfenen Bestimmungen für das Börsenblatt. Hierzu wurde von Bergstraeßer im Aufträge der Delegiertenver sammlung der Provinzial- und Lokalvereine ein Amendement gestellt, aus dem uns hier nur der Satz interessiert: »zu tz 18, 2 in itliue» 1 die Worte ,oder durch die Post' zu