Volltext Seite (XML)
Mch st sch e Gleitung. Amts- und Anzeigeblatt für das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Schandau und den Stadtgemeinderath zu Hohnstein. 27. Schandau, Sonnabend, den 4. April 1874. Bekanntmachnn g. Bezüglich dcö dicSjtthrigcii KrciS-Ersatz-Gcschäftcö in dc» AuShcbungö-Bczirkcu Schandau, Stolpen und Pirna wird, rcsp. unter Bczugnahuic auf die an die betreffenden Obrigkeiten demnächst noch besonders ergehenden Verfügungen, in Gemäßheit 8 71 der Militär-Ersatzinstrnction vom 20. März 1868, Fol gendes bekannt gemacht: Die M uster u n g der im Jahre 1854 geborenen Militärpflichtigen, sowie aller Derjenigen auö früheren Altersklassen, über deren Militärvcrhältniß noch nicht definitive Ent scheidung erfolgt ist, findet in nachstehender Weise statt. Es haben sich zu gcstcllcn: I. rm a) im Gasthausc zur „Stadt Dresden" in am 13. April 1874, früh 9 Uhr, die Militärpflichtigen der Ortschaften des Gerichtsamtöbczirks Gottleuba und der Stadt Gottleuba, am 14. April 1874, früh 9 Uhr, die Militärpflichtigen der sämmtlichcn Ortschaften des Gerichtsamtöbczirks Lauenstein; b) im Schützcnhausc zu 8«Ii>irnU»ii am 16. April 1874, früh !) Uhr, die Militärpflichtigen der Ortschaften des Gcrichtöamtsbczirks Königstein mit Anöschluß der Stadt und Festung; am 17. April 1874, früh 9 Uhr, die Militärpflichtigen der Ortschaften dcö Gcrichtöamtsbczirks Schandau, mit Ausschluß der Städte Hohnstein und Schandau, am 18. April 1874, früh 9 Uhr, die Militärpflichtigen der Städte Königstein, Schandau, Hohnstein, der Eorrcctionöanstalt Hohnstein und der Festung Königstein; a) im Gasthaus zur „Stadt Dresden" in am 21. April 1874, früh 9 Uhr, die Militärpflichtigen der Ortschaften des Gcrichtöamlöbczirkö Sebnitz nnd der Stadt Sebnitz; b) in der Forkcr'schcn Restauration zu Gtolpv» am 23. April 1874, früh 9 Uhr, die Militärpflichtigen der Ortschaften dcö GcrichtsamtöbczirkS Neustadt, sowie der Städte Neustadt und Stolpen; am 24. April 1874, früh 9 Uhr, die Militärpflichtigen der Ortschaften dcö Gcrichtöamtsbczirks Stolpcn; ///. r,-r im Hotel „zum Forsthans" in Irinin am 27., 28. und 29. April 1874, früh 9 Uhr, die Militärpflichtigen der Ortschaften des Gerichtsamtöbczirks Pirna, der Stadt Pirna und der Anstalt Sonncustciu. Es werden alle zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, rcsp. »ntcr Bezugnahme ans die ihnen noch besonders durch die Ortöbchördcn zugchcudcn Weisungen, zum Erscheine» in den betreffenden Mnstcrnngötcrmincu andnrch beordert. Die L 0 0 ftt ttg findet statt: I. für die Militärpflichtigen im Anshcbnngöbczirkc Schandau (Gcrichtöamtöbczirke Laucnstciu, Gottleuba, Königstein und Schandau, einschließlich der darin gelegenen Städte, der Anstalt Hohnstein nnd der Festung Königstein) am 20. April 1874, früh 9 Uhr, im Schützcnhausc zu 8vI»nri<Inii: II. für die Militärpflichtige» im A»öhcbn»göbczirk Stolpe» (Gcrichtöamtöbczirke Sclmitz, Neustadt und Stolpen, ciuschlicßlich der Städte) am 25. April 1874, früh 9 Uhr, in der Forkcr'schcn Restauration zn StoLpr;»: Hl. für die Militärpflichtigen im Auöhcbungöbezirke Pirna (Gcrichtöamtöbezirk Pirna, ciuschlicßlich der Stadt Pirna und Anstalt Sonncustciu) am 30. April 1874, früh 9 Uhr, im Hotel zum Forsthaus in Neclamationen d. h. Anträge auf Zurückstellung, bcz. Befreiung vom Militärdienste in Berücksichtigung häuslicher, oder anderer Verhältnisse sind von den Militärpflichtigen oder den Personen, welche die Zurückstellung der Erstere» oder andere Begünstigungen rücksichtlich deren Militärvcrhältnisse beantragen wollen, schon vor der Musterung, spätestens aber im MustcrungStcrminc selbst bei Verlust derselben anznbringcn. Dergleichen Anträge müssen von den Ortöobrigkcitcn begutachtet sein, nnd haben sich die Letzteren hierzu der ihnen mit Patent vom 13. Octobcr 1871 zngcfcrtigtcn Formulare 8ud X zu bedienen. Ans die Verheißung eines nachträglich zn führenden Beweises wird keine Rücksicht genommen, anch werden diejenigen Neelamationöanträgc, welche der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission nicht Vorgelegen haben, von der Königlichen Departcmentö-Ersatz-Commission gar nicht in Erwägung gezogen, sondern zurückgewicscn werden, sobald die Veranlassung znr Ncclamation nicht etwa erst nach dem Mnstcrnngötcrmin entstände» ist. Die von den Königlichen Gcrichtsämtern resp. Stadträthcn in Eolonnc 12 der vbgcdachtcn Formulare 8ul> eiuzutragcndcn Gutachten müsse» sich entweder ans eigene genaue Kcnntniß der Verhältnisse des Nachsuchcndcn, oder auf das Resultat cingezogeuer sorgfältiger Erkundigung darüber gründen, eine bloße amtliche Beglaubigung, gcmcindcräthlichcr oder ortögcrichtlichcr Atteste ist ungenügend nnd findet keine Beachtung. Die Entschcidnngcn der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission ans die bis zum Mustcruugötcrmiu angebrachten Neclamationen, werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Ncclamant zu Anhörung derselben sich nicht cingcfnndcn hat. ILvvm «« gegen die Entschcidnngcn dcr KrciS-Ersatz-Commission an die Dcpartcnwnts-Ersatz-Commission müsscn bei Vcrlnst derselben binnen zehn Tagen, von dem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung dcr KrciS-Ersatz-Commission für publicirt auzuschcn war, und zwar bis Nachmittag 5 Uhr dcö 10. Tagcs, bci dcr Kreis-Ersatz-Commission unter Beibringung dcr nöthigen Nachweisungen und Bescheinigungen angebracht werden. S. 8 108 der Militär- Ersatz-Jnstrnctiou. Die Entscheidung der Departements-Ersatz-Commission, welche nach 8 108 dcr Ersatz-Instruction mündlich ertheilt werden, gelten von und mit dem Tage dcr Eintragung in die Listen als pnblicirt. Vorstellungen dagegen können binnen 14 Tagen vom Tage dcr Publication an, bci dcr Obcr-Nccrutirungöbchörde (8 15'^ der Ersatz-Jnstrnction) ein- gcrcicht werden. Spätere Vorstellungen werden nicht berücksichtigt, wie denn anch gegen die Entscheidung dcr Obcr-NccrutirungSbchörde eine weitere Bcrnfnug nicht stattfindct. Es haben jedoch Diejenigen, welche von der Vorstellung an die Obcr-NccrutirnngSbchördc Gebrauch mache«, keinen Anspruch darauf, daß mit ihrer Einziehung zum Dienst bis zur Erledigung ihrer Beschwerde Anstaud genommen werde, vielmehr leiden auf sic lediglich die Bestimmungen in 8 188 u der mehr- erwähnten Ersatz-Instruction Anwendnug. Pirna, am 12. März 1874. Der Civilvorsitzcude der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission für die Aushebungsbezirke Schandau, Stolpen und Pirna. von Koppenfelö, AmtShauptmanu. RndowSky, Sccrtr. LvKrTILNtlNttvISUINK. Untcr Bczugnahuic auf 8 39 dcr Verordnung, die Organisation dcr Landwchr-Bchörden betreffend, beziehentlich Beilage 8»b 3 zu derselben, (Gesetz- mld Vcrordmmgöblatt vom Jahre 1873 Seite 9) und untcr Hinweis auf die Bekanntmachung der Königl. KrciS-Ersatz-Commission vom 16. Januar dieses Jah res, wird andurch znr Nachachtung veröffentlicht, daß Anträge von Reservisten, Landwchrlcutcn und Ersatzrescrvistcn 1. Klasse ans Zurückstellung hinter den ältesten Jahrgang dcr Reserve, Landwehr oder Ersatzrcscrvc 1. Klasse, in Berücksichtigung häuslicher, gewerblicher, oder Familicuverhültnissc, von den betreffenden Ge-