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Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dien»tag», Donnerstag? und Sonnabends. Inserate werden tag- vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, ab^eholt von der Expedition 1,30 Ml-, durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. «nd Amgegenä. Amtsblatt JnsertionSpreis 15 Psg. pro fünHespaltene Korpus eile. «kchechÄ dsS «»»«gerichtSb^^ MkSdrusf »0 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkur» gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für die Königl. Amtsyauptmannschaft Meitzen, für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für MitsäruN, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Harths bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzsgswalde mit Landberg, Hühndorf. Aaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsb„tf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Spechtshaufen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender UntkrhaltunssDomim-Mlagt, wöchentlicher illustrierter Maze „Wett im M" und monatliche Keilage „Unsere Keimt". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Dienstag, clen Zi. Dezember ,912. 71. 7skrg. Tum neuen Jabr 6s werde uns am deuttcken Herd Lum neuen Iakr, zum ersten Laz Dem Hailer und dem Reiche! Glück zu dem jungen Rinde Von deinem Herzen gläubig tuN Und sparN dir furckr und Grämen Keller GruK und Vlalterlcklag. rausch Vs im Morgenwinde! jüngsten SproK die 2eit gebar, grüken laut das neue Iakr, edlen friedens mekr beschert aller Hader weicke. Segens viel sei zugewandt ganzen Lande jedem Stand, Sin LaK Vak Des Oa6 Des an des Iakres offnem Lor koffend Herz getrost empor, nickls den Sckritt dir läkmen, du der Sorgen Staub und Mult Sin Wie Den Mir Mie dies und das auch kommen wird, Ss leitet uns ein guter Hirt Rn unsicktbaren Händen, Ris dann dies Iakr im Rbendwind Rls recktes Segensjakr verrinnt. Und wir es preisend enden. 1 Einreichung der Ampsliften. l Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden veranlaßt, die diesjährige» Impfliste«, soweit dies nochjnicht geschehen ist, spätestens bis 1V. Januar 1914 an den Königlichen Bezirksarzt hier zur Prüfung einzureichen. Vor der Einsendung haben sie darauf bedacht zu sein, daß s., über jeden Impfling der ordnungsmäßige Nachweis der Impfung oder der Be freiung usw. erbracht und daß dies in der Liste vermerkt ist, b, bei Vrivatimpfnngen, sobald der Nachweis hierüber durch den Vorzeiger des Impf scheines geliefert worden ist, in der Spalte „Bemerkungen" angegeben wird, wann, von wem und ob mit oder ohne Erfolg das betreffende Kind nicht öffentlich (privatim) geimpft worden ist. Die Herren Aerzte des hiesigen Bezirks, welche im Laufe des Jahres Privat impfungen vorgenommen haben, werden aufgefordert, ihre Arivatimpfsiffen, die für jeden Ort, in welchem sie solche Impfungen vorgenommen haben, nach Vordruck V, VI u VII ge sondert ausgestellt sein müssen, vis spätestens 1V.Ia»ar19 l3 an die Königliche Amtshauptmann, schäft einzureichen. Aus die Strafbestimmung in § 15 des Reichsimpfgesetzes wird hierbei hingewiesen. Die vor den Impfungen zu verteilenden Werhaltnngsvorschriften für die Ange hörigen der Erstimpflinge und für die Wiederimpflinge können von Gemeindevorständen unentgeltlich in der Königlichen Amtshauptmannschaft entnommen werden. II. Unabhängig von vorstehendem haben die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirks sowie die Kerren Aerzte a«l Schluffe eines jeden Viertel jahres ihre Auständerimpfliste« gemäß Punkt 9 und 10 der amtshauptmannschaftlichen Bekanntmachung vom 9 Februar 1905 (Erlaßsammlung Seite 131) bet der Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen. Falls im vergangenen Vierteljahr keine Ausländer zugezogen sind, haben die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher Aehlscheine hier einzusenden. Vordrucke zu den Ausländerimpflisten, Ausländerimpfscheinen und Fehlscheinen sind in der Buchdruckerei von E. H. Krauße in Meißen, Görnische Gasse 6, käuflich zu haben. Meißen, am 18. Dezember 1912. Nr. 1438 s. V. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 30 Mark LZelohnnng. Mittwoch, am 18. dieses Monats, nachmittags sind in'Flur Blankenstein auf Ab teilung 3 der Staatsstraße Kesselsdorf—Nossen zwischen km 12,4 und 12,5 von drei lungen Kirschbäumen — Wildlinge — und bei km 12,8 von einem dreijährigen Apfel baume die Kronen abgebrochen worden. Wer den oder die Täter ermittelt, erhält obige Belohnung. Meißen, am 26. Dezember 1912. r^s Nr. 1512 X Die Königliche Kmtshauptmannschaft. Bei dem unterzeichneten Amtsgerichte sind heute in Pflickt genommen worden: Herr Gemeindevorstand Heinrich Oswald Dämmig in Munzig als Ortsrichter für diesen Ort an Stelle des verstorbenen Herrn O. F. L. Erler, Herr Wirtschaftsbefitzer Oswald Paul Keller in Munzig als Gerichtsschöppe für diesen Ort an Stelle des zum Ortsrichter ernannten Herrn Dämmig. Herr Gutsbesitzer Ewald William Pietzsch in Steinbach bei Kesselsdorf als Gerichtsschöppe für diesen Ort an Stelle des verstorbenen Herrn E B Pfitzner und Herr Privatmann Adolf Bruno Johannes Gerlach in Wilsdruff als Gerichts» schöppe für diesen Ort an Stelle des krankheitshalber ausgeschiedenen Herrn Postverwalters a. d. Weiß. Wilsdruff, am 30. Dezember 1912. E Königliches Amtsgericht. Areitag, den 3. Januar n. I., nachmittags Ahr Öffentliche Stadtverordnetensitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am 3l. Dezember 1912. Der Ztürgermeister. Vekanntmachnng. Die der Ausführung der Hausinstallationen zugrunde gelegten Preislisten erlöschen mit dem 31. Dezember 1912. Eine neue Preisliste wird nickt aufgestellt. Es wird viel mehr den Anschlußnehmern überlassen, bei der Vergebung von Installationen Preise mit den Jnstallationsfirmen selbst zu vereinbaren. Auf Wunsch der Anschließer ist der Elektrizitätsverband Gröba bereit, gegen Zahlung einer Gebühr von 5°/„ des Anschlagsbetrages die von den Jnstallationsfirmen aufgestellten Kostenanschläge einer Vorprüfung und die Rechnungen über die ausgeführten Jnstallatonen einer Nachprüfung zu unterziehen. Die bereits an unser Leitungsnetz angeschlosscnen Konsumenten werden durch eine neben dem Zähler befestigte Karte darauf hingewiesen werden, an welche Stellen sie sich bei unvorhergesehenen Betriebsunterbrechungen zu wenden haben Solange eine derartige Karte nicht ausgehändigt ist, erfolgt ein derartiger Hinweis auf den Stromrechnungen. Gröba, den 28. Dezember 1912. Kkektrizitätsverka«d Hröva. Nenkspruck für Gemül und Verstand. Des Festes Freude ist verrauscht, Allein das Ohr noch immer lauscht, - Und um des Christbaums grün' Geäst Noch immer spinnt das Weihnachtsfest. Neues aus aller Mell. Der Kaiser spendete 5000 Mark sür die Nationaisestspiele in Weimar. Die „Nordd. Allg. Ztg." befürwortet in der Frage des Petroleum- Reichsmonopols die Beteiligung der Detaillisten an der etwaigen Grün dung einer Vertriebsgeselljchast. Eine Kvnserenz über die Frage einer Abänderung des Handwerker- Gesetzes ist vom Reichskanzler in Aussicht genommen. Die Berliner Auffassung über die Friedens-Konferenz bleibt hoff nungsvoll; auch in London herrscht Zuversicht. 60 Versammlungen der christlichen Bergarbeiter im Saargebiet er klärten die neuen Zugeständnisse des Fiskus sür unbesricdigend, so daß die Lage immer noch nicht geklärt ist. Das diesjährige Goldene Jubilüums-Bundesschießen in Frankfurt a. M. wird voraussichtlich mit einem Ncberschusse von 100000 Mk. abjchließen. Generalfeldmarschall Freiherr v d. Goltz wird im April von seiner Stellung als Inspekteur der 6. Armee-Inspektion (Berlin) zurücktrcten. Für Deutsch-Südwestasrika und Deutjch-Ostasrika sind neue Ein- wandernngsbestimmungen erlassen worden. Kaiser Franz Joseph sanktionierte die ungarische Wahlrcsormvor- lage, die das erweiterte Wahlrecht vom Januar 1914 an einführt.