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Amts- und Anzeigeblalt für das Königl. GerichtsamL und den Stadtrath zu Schandau nnd den Stadtgemeinderath zn Hohnstein. Dik „Sächsische Elb-Zcit»ng" erscheint Mittwoch lind Sonnabend und ist durch alle Postanstalteu, sowie durch die Erpedittou diese- Blatte- sstr 10 Ngr. vicrtcl- sahrlich zu beziehe». — Inserate für dock Mi t tw o ch - b I a tt werden bis Dienstag früh 0 Uhr, für das Sonn a be»d S b l a tt spätestens bis Freitag früh 0 Uhr er beten. — Preis für die einmal gespaltene CorpnSzeile oder deren Raum l Ngr. — AuSwanS werden Inserate für die Eibzeituug angenommen in Hohnstein bei Herrn Hesse, in Drcödcn nnd Leipzig in den Annoncen-Vureaur der Herren W. Saalbach, Nud. Mosse und Haasenstein L Vogler. « 1. Schandau, Sonnabend, den 3. Januar 1874. Bekanntmachung, das Militär-Ersatzgeschäft im Jahre 1874 betr. Zur Nachachlung bei dem iin Jahre 1874 iw Bezirke rer KömgllchenAmiöhaupnnannschaft Pirna stallfindcndcn Militär-Ersatzgcschäfie wird hierdurch Folgendes bekannt gemacht; Alle Militärpflichtigen, d. h. die im Jahre 1854 Geborenen, und Dicjcm'gcn auS früheren Al 'röclafsen, welche noch nicht in das active Militär, beziehendlich die Ersavreserve, eingestellt, ober der Militärpflicht vollständig entbunden worden sind, haben , ' in der Zeit vvm 13. Jcnnlär bis 1- Februar 1874 an demjenigen Orte, wo sie nach § 20 und 59 der Militär Elsahinstrnmon vom 26. Marz 868 gestellpflichtig sind, bet der mit Führ ung der Stammrolle beauftragten Behörde, (m den Städten bei dem Siadtraihe, auf dem Lande bei den ",cmeindevoi stände) unter Beibringung ihrer Gcbuilöicheinc, beziehcndlich der bei der früheren Gestellung erhaltenen Loosuugö scheine nnd Gefiel' .göal teste, zu melden, die erwähnten Behörden aber haben rechtzeitig im Januar die § 60 der Militär - Ersahinstruction voigrschriebcne Bekanntmachung zu erlassen; dieselbe ist auch noch besonders durch die Königlichen GrrlchtSämter für deren Bezirke zu bewirken. Wegen der Führung der Stammrollen ist genau den Vorschriften der Militär-Ersahinstrnclion und den jeder einzelnen Behörde von hier auS zugc- gangencn Bestimmungen vom 8. November 1869 nachzugeben. Die Stammrollen nebst Belegen sind von den Sladträthen bis zum 1. März unmittelbar an den unterzeichneten Civilvoi sitzenden, von den Gc- mcmoerälbcn bis zum 15. Februar an das betreffende Königliche Gerichisamt, von wo auS sie nach erfolgter Prüfung, bez. Berichtigung und amtlichen Voll ziehung bis zum 1. März hierher gelangen, cinzureichen. Wechselt ein Militärpflichtiger nach erfolgter Meldung zur Stammrolle seinen Aufenthaltsort, so hat er dieS bei der mit Führung der letzteren beauftragten Behörde deS Ortes, welchen er verlaßt, sowie des neue» Aufenthaltsortes zu Vermeidung der geschlichen Strafen zu melden, die betreffenden Behörden aber haben hierüber sofort anher Miltheilung zu machen. Pirna, am 30. December 1873. Der Civilvorsitzende der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission für die Aushebungsbczirke Pirna, Schandan und Stolpen. von Koppcufcls, AnuShanpimann. NudowSky, Secrir. Bekanntmachu Da die Wahlen für den deutschen Reichstag am 10. Januar 1874 stallfinden, so wirb nach § 26 des zu Ausführung deS Wahlgesetzes vom 31. Marz 1869 unter dem 28. Mai 1870 erlassenen Reglement- (BanocSgesehblait S. 275) am 4. Tage nach dem gedachten Wahltage, mithin am 14. Januar 1874 von früh 8 Uhr an im Naihhause zu Pirna (RathosihungSsaal) die Ermmclung des Wahlergebnisses im VIII. Wahlkreise, durch Zusammenstellung der Re- sullaie der Bezirkswahlen erfolgen. Indem dies hierdurch bekannt gemacht wird, sind die Herren Wahlvorsteher in gedachtem Wahlkreise zugleich noch besonder- darauf aufmerk sam zu machen, daß sie die über die Wahlen am 10. Januar 1874 aufzunchmenden Protokolle nebst den Wählerlisten und samnulichen zugehörigen Schrift stücken ungesäumt und jeden Falles so zeitig an mich einznsenden haben, daß sic lpätestenS am 13. Januar in meinen Händen sind. Diejenigen Obrigkeiten des Wahlkreise-, welche mir bis fehl noch nicht Kennlttiß von der Abgrenzung der Wahlbezirke, bez. Bezeichnung der Wahlvorsteher gegeben haben, ersuche ich, die rückständigen Anzeigen albald zu erstatten. Pirna, am 24. December 1873. Der Wahl-Commissar im VIII. Wahlkreise. von Kvppeufels, Amt-Hauptmann. O Unsere Militärlaft. Im Neujahrsartikel der vorigen Nnmmcr dcntctcn wir au, daß, sobald cö die Umstünde erlauben, eine Verminderung der stehenden Heere erstrebt werden müsse. Es ist uns nicht unbekannt, wie gcthcilt hier über die Ansichten sind; wie namentlich von gewisser Seite gleich von VatcrlandSvcrrath gefaselt wird, so bald man dieses Kapitel berührt. Die Macht nnd Selbständigkeit unscrö deutschen Vaterlandes liegt nnö aber mindestens eben so sehr am Herzen, als je neu vermeintlichen Gcucrnlpachtcrn des Patriotismus. Wiederholt haben officiösc und offieicllc Federn ver sichert, die Begegnung der Fürsten im Sommer 1873 sei die beste Bürgschaft für den Frieden Europas, und bis zur heutigen Stunde zweifelt auch Niemand an der Nichtigkeit dieser Behauptung. Eine Gefähr dung dcö Friedens könnte jetzt höchstens von Frank reich anSgchcu; allein cs ist wohl mit Sicherheit zn erwarten, daß die Negierung Mac Mahonö sich hüten wird, den einmüthigcn Fricdcnswünschcn der Kaiscr von Deutschland, Oesterreich, Rußland und dcö Kö nigs von Jtalicn zn trotzen, welche eine Bevölkerung von 175 Millionen Seelen rcprüscntircn. Wenn also die Nnhc Europas für lange gesichert ist, dann darf man wohl die Frage anfwcrfcn, ob cs nicht endlich an der Zeit sei, die schweren Lasten zu vermindern, welche den Völkern auS der bisherigen steten Kriegsbereitschaft erwachse». Daß diese Lasten drückend sind, zeigt ein Blick auf die Finanzlage dcr mcisten Staaten. Das junge Königreich Jtalicn be findet sich schon seit seiner Entstehung in den ärgsten pekuniären Nöthen; das letzte Kabinct fiel nur deshalb, weil cö außer Stande war, ohne neue Stenern ein erhöhtes Militärbudget vorznlcgcu. Wenn augenblick lich auch die dem Staate zurückgcgcbcncn Kirchcngütcr für einige Zeit die stctö leere Hand dcö KricgsministcrS füllen können, wie lange wird cS dauern, bis auch diese Quelle erschöpft ist? Die vstcrrcichischc Geld verlegenheit ist schon lauge ein chronisches Uebel. Na mentlich sicht sich die tranölcithauischc Staatshälfte ciucui jährlich wachscndcn Dcfizit gcgcnübcr, dcsscu Ur sachen allein in den vermehrten Ausgaben für das Heer zn finden sind. Auch in Deutschland verschl ngt ter Militär-Etat den bei weitem größten Theil der Einnahmen, weshalb bei den anderen Vcrwaltnngö- zwcigcn gedarbt werden mnß. Wenn in den letzten Jahren diese Last weniger drückend erschien, so rührt das einmal daher, daß die MilitärauSgabcn in Forni eines Pauschgnautnmö für eine ganze Legislaturperiode bewilligt worden sind und daß andererseits verschiedene einmalige Ausgaben aus den französischen Milliarden entnommen wurden. Jetzt aber ist zu befürchten, daß noch weit höhere Snmmeu für Militärzweckc gefor dert werden, wenn neben den bereits bewilligten Gel dern für Aufbesserung der Untcroffizicrgehültcr das neue Militärgesctz auch, wie mau vermuthet, ciuc ent sprechende Erhöhung der Offiziers-Einkommen in Aus sicht nimmt. Daher ist der Wunsch gewiß gerechtfertigt, daß dcr am 10. d. M. zu wählende neue Reichstag darauf bedacht sei, mit Entschicdcnhcit für die Erleichterung der Militärlast cinzntrcten. Das neue Militärgesctz, welches ihm vorgclcgt wird, bictct die beste Gelegen heil hierzu. Nach unserer Meinung würde diese Er leichterung am zweckmäßigsten durch eine Herabsetzung der Dienstzeit im stehenden Heere zn erreichen sein. Wenn man sich dazu entschließen könnte, die jungen Leute statt wie bisher 3 Jahre von nun ab nur 2 Jahre bei der Fahne festznhaltcn, so würde dadurch dem Lande erstens ein großes Quantum von Arbeitskraft gewonnen, sodann aber würden, da die Anzahl der Mannschaften bei den einzelnen Trnppcnthcilcn ans zwei Drittel ihres jetzigen Bestandes heruntergingc, die Kosten für daö wcgfallcndc Drittel gespart nnd könnte so eine Steuererleichterung gewährt werden, die sich auf viele Millionen bclicfc. Daß dabei die Wehr haftigkeit der Armee leiden würde, glauben wir nicht. Preußen hat 1870 den Beweis geliefert, daß sich in wenig Tagen ein großes Heer zusammcnzicheu läßt, nnd die Unkosten, die ein vergrößertes Bcamtcnpersonal verursachen würde, um beim plötzlichen Anöbrnch eines Krieges mit derselben Schnelligkeit noch für 150,000 oder 200,000 Manu mehr die Einberufungs-OrdreS auözuschreibcu, wären neben jenen kolossalen Erspar nissen nicht nennenswcrth. Wie stünde cs aber in solchem Falle mit der mi- litürischcn Ausbildung? Würde diese Schaden leiden? Auch das glauben wir nicht. Die Institution des EiujährigfrciwilligcudicnstcS ist ein Beweis dafür, daß ein junger Mann von einem gewissen Bildungsgrade in einem Jahre sogar die Fühigkcit erwerben kann, Offizier zu werden. Wenn die Militürbchördc die sogenannten Königs-Urlauber nach 2 bis ^/^jührigcm Dienst entläßt, so gesteht sie damit selbst zu, daß die militärische Ausbildung in dieser Zeit beendet werden