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MGsche LlbMmg. Amts- und Anzeigeblatt für das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Schandau und den Stadtgemeinderath zu Hohnstein. HZ, Schandau, Sonnabend, den 2. Mai O Oesterreich und die Kirchengcsetze. Die nciicii Kirchcngcsctzc in Oesterreich haben nn» ihre legislatorischen Stadien glücklich durchlaufen und sind »ach heftigen Kämpfen im Abgeordnetenhaus!! und im Hcrrcnhanse mit Glanz dnrchgcgaugcu. Auf die Saultiou durch de» Kaiser Franz Joseph werden sic nicht lange zu warten haben. Man mag cs bc- daucrn, daß wcdcr das Ehcrccht ans ncnc Grundlage! gelegt, noch ein ncncö Patronatörccht erlassen, nock die Reform der katholisch-theologischen Fakultäten in Angrsff genommen worden ist, gleichwohl hat die mit den realen Verhältnissen rechnende Kritik wenig Ur sache, mit den Gesetzen nnznfricdcn zu sein und zwar hauptsächlich deshalb, weil dieselbe als Keime ciucö Systems zu betrachte» sind, welche der Geist der Zeil sch»cll gc»»g befruchte» wird. Sic sind gewissermaßen das vom Staate gesagte A, welchem das B nnd schließ lich das ganze Alphabet allmülig Nachfolge» m» Darm» jammcrt auch das Wiener ultramontm „Vaterland" nicht ohne Grand, in ihnen vermähle sich der Josephinismus mit dcu Grundsätzen, welche die »cupreußischc Kirchcugcsctzgcbnng leite». Rebe» die sem Urthcil fallen die Schmcrzcnslantc von Schablonc- Politikcrn, denen die Gesetze nicht programmgcrccht gcnng sind, wenig inö Gewicht. Hat doch selbst un ser Herrgott, wie in der Bibel zn lese», znr Aus führung seines SchöpfniigSwcrkcS siebe» Tage gc braucht. Kami mau cs daher ciucm Staate wie Oesterreich übel nehmen, wenn er nicht in einem Tage und mit einem Wurf zerstört, was viele Jahr hunderte mühsam anfgcbant haben? Doch besehen wir uns die Gesetze etwas näher. Das erste betrifft die Regelung der äußere» Rechts verhältnisse der katholischen Kirche »nd Artikel 1 kan tet: „Das Patent vom 5. Rovbr. 1865 (das heißt das Konkordat) ist anfgchobcn." Das zweite Gcsc rcformirt die änßcrn Rechtsverhältnisse der klöster lichen Genossenschaften; das dritte rcgnlirt die Besser stellung des niederen Klerus uud »lacht ih» unab hängiger von der Laune und dem Belieben der Bi schöfe; das vierte endlich handelt von der gesetzlichen Anerkennung der RcligionSgcscllschaftcn. Unstreitig ist das erste Gesetz am wichtigsten. Schon daö Wort: „das Konkordat ist aufge hoben" — stempelt dasselbe zu einem epochemachen den Ereignisse. Das Konkordat bestand allerdings nicht mehr als internationaler Vertrag, aber sein In halt lebte noch in der Gesetzgebung und besonders in den Thnn'schcn Ausführungsverordnungen fort, die zahllos sind wie Sand am Meere. Dem ist jetzt ein Ende gemacht. Die Gesetze sind allerdings, nm nnö des Ausdrucks eines Wiener Blattes zn bedienen, nnr Kehrbesen znm Wcgränmcn von Schutt uud Scherbe»; aber auch dieses Wcgrälimc» ist ja doch eine Arbeit, die de» Neubauten eben voran gchci mnß. Auf dem gesäuberten Platze dürften schnei genug neue Gebäude entstehen. Es wird in Oester reich gerade so kommen, wie in Preußen. Nachdem man den Grundsatz der Emancipation dcö Staates von der Kirche im Prineip anerkannt, wird die prak tische Vcrwirklichnng von selbst folge». Dafür sorge» schon, wenn Niemand, so doch die — Ultramontamm. Mögen immerhin in dieser Gesetzgebung jetzt noch Lücken bestehen, der Brnch Oesterreichs mit der Kon kordatspolitik datirt doch vom Tage ihrer Sanktio- nirung durch dcu Kaiser. Die Geschichte wird ihm diese That zum bleibende» N»hm a»rcch»c». Sehr treffend bemerkte der Abgeordnete Fux iu der Debatte über die klösterliche» Genossenschaften: Noch fühlt sich der Staat z» schwach, die Axt a» de» Giftbaum der Klöster zu legen und sie aufzulöse»; aber cr tritt der »m sich greifende» Pest doch in man chen Stücken entgegen. Wohl giebt cö in Oesterreich keine Sclbstabtödter, die es zu Wege bringen, tagelang den eigenen Nabel zu beschauen oder ans einem Fnße zu stehen; aber der Arbeitsscheu, die »och jetzt Tan- scndc in die Klöster treibt, muß gesteuert werden. Daö Kreuz, das mancher kleine Handwerker mid Tage löhner trägt, die Erwerbslosigkeit, der Kummer, die Kraiikhcitcu uud Eutbchrungcu, mit dcuc» cr kämpft, sind ein drückenderes Kreuz, als die Beschaulichkeiten und Pönitcnzcn der Mönche. Die härene Kntle nnd der Stachclgürtcl wollen gegenüber dem Luxus vieler Klöster nicht viel sagen; die Arbeit des Matrosen, Ackerbauers, Handwerkers und Fabrikarbeiters steht unendlich höher" als das Brcvicrbctcn nnd Noscnkranz- hinmurmcln der Mönche; daö Wirken der Hausfrau, die Mann und Kinder kleidet, für sic kocht nnd sic sauber hält, ist mehr wcrth als das Schmachten äthe risch angelegter Nonnen, die sich allezeit mit ihrer himmlischcii Hochzeit beschäftigen. Jenes Ncformgcsctz aber bezweckt nicht blos die Arbeitsscheu cinzndäimncn, sondern auch die voreilig oder in unglücklichen Stun den der geistigen Sclnvcrci Ucbcrlicfcrlcn, die lebendig Begrabenen wieder zn erwecken nnd sie der mensch liche» Gesellschaft zuzuführe». Vom Landtag. I» Nr. 18 des außerordentliche» Budgets der Staatöausgabe für die Jahre 1874/75 waren 550,000 Thlr.mit dem Bemerke» ciligcstcllt, daß hiervon 450,000 Thlr. anf die Herstellung einer Elbbrückc bei Schan dau inbegriffen. Der Bericht der zweiten Deputation (Abth. ^.) der zweiten Kammer zu dieser Position tanket, nachdem zunächst über die dazu eiugcgaugeucu 26 Petitionen nnd rcsp. Anträge rcferirt und anf die rühcrcn Kammcrvcrhandlungcn über diese Frage zn- rückgckommcn ist, wörtlich, wie folgt: Der Umstand, daß die Königliche Staatöregiernng das Postulat für Erbauung einer besonder» Fahrbrückc bei «Lchandan^ wieder gestellt hat, obwohl der vo» der Königliche» Staatörcgicru»g »nd der betreffenden Dc- mtation der zweiten Kämmer darauf gerichtete Antrag anf vorigem Landtage von der zweiten Kammer abge- ehut und van der ersten Kammer nicht wieder nuf- gcnommcn wurde, sowie der abermalige Eingang zahl reicher Petitionen hat der unterzeichneten Deputation die eingehendsten Erwägungen znr Pflicht gemacht. Es gilt die Höhe der vom Staate zu gewährenden Gcldopfcr für Herstellung eines festen ElbübcrgangcS ür den LandcSthcil Sachsens, der zunächst der Böh- nischcn Grenze und der Elbe gelegen ist nnd durch letztere getrennt wird, mit dem zweckentsprechenden Be triebe der in dortiger Gegend befindliche» »nd »och z» erbauende» Eisenbahne», mit dem nicht nnr nicht n störende», sonder» möglichst »»tzbringend z» machen den SchifffahrtSvcrkchr auf der Elbe nnd endlich mit den Interessen der Stadt Schandau thnulichst iu Ein klang zn bringen. Was zunächst den, dem Staate aufzncrlcgcndcn Kostenbetrag anlangt, so geben die oben angeführten Mitthcilimgcn der Königlichen Staatöregiernng an die Hand, daß nach allerdings nur iu Bausch uud Bogcu augcstcllteu Erörterungen, die Herstellung einer beson deren Brücke für Straßenverkehr circa 450,000 Thlr., die Herstellung einer solchen in Verbindung mit der Schandan-Scbnitzer Eiscnbahnbrückc circa 150,000 Thlr. erfordern würde. Wenn »nn schon die Erban- nug der Schaiidan-Scbuitz-Aautziicr Bahn mir im Interesse dcö oben bezeichneten Landcötheilö anf Kosten dcö Staats letzter» große Opfer, ohne Aussicht auf eine leidliche Vcrzinstmg des Anlagekapitals, anfcrlcgt, so ist umsomehr geboten, möglichst sparsam zu sein, natürlich ohne hierdurch dcu Zweck der Ausgabe im Großen nnd Ganzen aus dem Auge zu verlieren. Daß der Zweck auch erreicht werde, wurde allseitig ange nommen, als man früher einer Privatgesellschaft den Ban der Schandau-Sebnitzer Bahn übergeben nnd die Verpflichtung aufcrlegcn wollte, gegen die Entschä digung von 150,MO Thlr. gleichzeitig eine Fahrbrückc mit hcrznstcllcn, cbeiiso wie bei den Brückcnbautcu, die mit gleicher Verbindung vom Staate oder Privat gesellschaften innerhalb Sachsen hergestcllt oder hcrzn- tellcn sind, z. B. die Maricnbrückc, die Brücke bei irna, Niederwartha mid Riesa. Einer Gegend aber, c bis jetzt eines festen Elbübergaugö völlig entbehrte, miß die gleichzeitige Herstellung von nun zwei Ucbcr- gängcn, für Bahn- nnd Straßenverkehr, für welche der Staat vielleicht 6 bis 700,000 Thlr. nufweiidct, nutzbringend werden, dem Staate wird aber kaum au- zusiuucn sein, vielleicht 1,000,OM Thlr. zn verwenden, nm den jetzigen Wünschen ciucö Thcilö der Bewohner dieser Gegend voll nachznkomnum, dadurch aber neue Anforderungen au die Staatscassc anznbahucn, deren Erfüllnng die unausbleibliche Folge sein wird. Für dcu Eiscubnhnbctricb ist die gleichzeitig dcu Personen- und Güterverkehr anfnchmcndc Äahnhofs- aulngc an der Stelle, wo die Abzweigung der Seb nitzer von der Böhmischen Linie erfolgt, förderlicher, umsomehr bei einer Frcqucnzzuführung von nicht grö ßerer Bedeutung, als ihn die Sebnitzer Linie der Haupt bahn bringen wird. Der Krippciicr Bahnhof aber ist jetzt schon sehr beengt, müßte schon einem Umbau uutcrworfcu werden, wenn cr den Personenverkehr der Sebnitzer Linie mit anfnchmen sollte, würde aber nicht geeignet hergestcllt werden können, nm auch einen re gen Güterverkehr mit zu tragen; nn» wird aber ein bedeutender Zuwachs vorzüglich dcö Güterverkehrs durch die Kirnitzschthalstraße gehofft, derselbe wenig stens als Grund angegeben, die bcsoiidcrc Fahrbrückc am Ausfluß dcr Kiruitzsch iu Vcrläiigcrung der ucncu Straße zu erbauen, mid insofern scheint ein Wider spruch obzuwaltcu iu dcu Anführungen einiger Petitio nen, die die Hmlänglichkcit dcö Bahnhofs Krippen, aber auch die bedeutende Vermehrung des Güterver kehrs anf demselben Bahnhof durch die neue Straße beloiicu. Aus Nanmmaugcl auf Bahnhof Krippen ist jetzt schon die Herstellung eines besonderen Nangirbahn- hofS am Nitzschgnmde bei dcr projcctirtcn Vereinigung beider Bahnen in Anssicht gcuommen nnd würde da her zunächst ein Umbau des Bahnhofs Krippen nnd Nenban eines Nangirbahnhofö zn bewirken sein, so bald aber dcr Güterverkehr die gehoffte Bedeutung erlangt hat, würde ein Gütcrbahuhof wahrscheinlich mit dem Naugirbahiihofc verbunden nnd abermalige Bauten vorgcnommen werden müsse», dadurch dem Staate »ene Opfer erwachsen, dcr Betrieb aber ein kostspieliger werden durch die Verwaltung und Unter haltung zweier Bahnhöfe, in Entfernung von nur circa 2 Kilomctcr. Aber auch dem Publikum würde durch diese Trcnmmg dcö Pcrscmcu- vom Gütcrbahn- hofe ciuc ganz außcrordcutlichc Belästigung Zufällen, die noch erhöht würde, durch Passirung dcr zwischen Bahnhof Krippen nnd dem Nitzschgrnndc neben dcr Eisenbahn hinlaufciidcn sehr schmalen Königsteiner Straße, die kaum im Staude sei» würde, dcu Ver kehr der Kirnitzschthalstraße, die ja am Bahnhöfe Krip pen ihren Abschluß finde» soll, anfzmichme»; sollte aber auch dicse verbreitert werde», würde» dcr StaatS- casse wiederum neue Ausgaben angesonnen werden müssen und dennoch mir Mangelhaftes erreicht werden. Dieselbe» Gründe, welche für die Herstellung ciucö ciuzigeu Bahnhofs anf dem linkcu Elbnfer sprechen, sind auch gegen die von einer Seite erbetene Anleg ung eines Bahnhofs am rechten Ufer bei Wcndisch- führe anznführcn, aber auch noch zn bedenken, daß nach technischen Erörterungen nnr unter Aufwendung sehr bedeutender Kosten daselbst ein Bahnhof errich tet werden könnte. Die von demselben Petenten gewünschte Anlegung einer Schlcppbahn^ nm den Bahnhof dcr Sebnitzer Bahn init dem Schandancr Elbnfer zn verbinden, dürfte vielleicht auch ohne ciuc rechtseitigc Bahnhofö- aulagc zu ermöglichen sein. Wenn in Petitionen ein Wcrth auf die Nähe dcö Bahuhofö Krippen für die stnndcnwcit davon liegen den Ortschaften gelegt ist, so wird derselbe schon ver mindert durch die iu Aussicht liegende Trcnnnng dcr Bahnhöfe, überhaupt aber ist derselbe nicht sehr hoch auzuschlagcn, denn cs fällt nicht in'S Gewicht, daß, wenn ein Fußgänger oder ein Geschirr bis zum nächsten Bahnhöfe einmal 10 Kilomctcr znrückznlegcn hat, diese auch noch einen 11. oder 12. zn passiren haben. Dcr so wichtige Elbvcrkehr erleidet durch die Hcr- tellung zweier Brücken vermehrte Störung; deshalb vird auch von Vertretern dieses Verkehrs die Vcr- undnng dcr Fahr- uud Bahnbrücke unterstützt nnd