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2. Beilage zu Dr. 149. Dienstag, clen 24. Dezember ,912. Weihnachtsgrutz. Hell klingen vom Turme die Glocken In die feierlich ruhende Welt, Ein Jubel, ein selig Frohlocken Den Erdkreis umfangen hält; Das heimlich geschäftige Walten Ist glücklich zum Ende gebracht, Still lauschen die Jungen und Alten Dem Zauber der heiligen Nacht. Wie himmlische Freudengesänge, So tönet der Christnacht Geläut, So wogten die heiligen Klänge Schon einst, zu der Urväter Zeit. Was Menschen in Sünden und Nöten Ersehnten mit brünstigem Fleh'n, Der Herr ließ dem hoffenden Beten In Gnaden Erfüllung gescheh'n. Die Hirten in nächtlichen Breiten, Von Dunkel und Schweigen umhüllt, Sie sahen urplötzlich die Weiten Von schimmerndem Glanze erfüllt, Und droben, in leuchtenden Bahnen, Fremdartig erglänzend und fern Erblickten mit staunendem Ahnen Die Weisen den göttlichen Stern. Wie einst in geheiligter Stunde In zwiefach gesegneter Nacht Ein Engel die selige Kunde Vom Himmel zur Erde gebracht, So klingt es alljährlich nun wieder, So singt man auch heut' überall Die lieblich-holdseligen Lieder Vom Kindlem in Bethlehems Stall. Es brennen in Liebe die Herzen, Es leuchtet jedwedes Gemüt Wie weihnachtlich schimmernde Kerzen, Von innigem Danke durchglüht. O, treulich beglückendes Rasten, All' Mühsale deckest du zu, Des Lebens verworrenes Hasten Verebbt in des Feiertags Ruh'. Wen längst schon die Freude gemieden, Dem klopft sie heut' heimlich an's Haus, Im weltumfassenden Frieden Klingt jegliche Bitternis aus . . . Die Glocken, sie rauschen in Chören, Es tönet in Ferne und nah', Aus Kindermund, von den Altären: Heil uns! Christ der Retter ist da! Merkblatt der Reichsversicherungs- anstalt für die Entrichtung der Bei träge zur Nngeflelltenversrcherung. I. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge für sich und seine Angestellten an die Reichsversicherungsanstalt zu zahlen (8§ 176, 177 des Gesetzes). Zuwiderhandlungen sind mit Strafe bedroht (8 340 a. a O) 2. Der Arbeitgeber hat bei der ersten Beitragszahlung — erstmalig alsbald nach Ablauf des Monats Januar 1913 — eine Nachweisung (8 181 a. a O.) über seine versicherungspflichtigen Angestellten und die fälligen Bei- träge aufzustellen und vorher oder bei der Einzahlung der Beiträge an die ReichSversicherungsanstaltin Berlin-Wilmers dorf, Hohenzollerndamm, einzusenden. Hierzu sind die Vordrucke bei der Ausgabestelle für die Angestelltenver sicherung seines Sitzes zu entnehmen. Bis zu 20 Ange stellten dient der einseitige Vordruck. Bei mehr als 20 Angestellten kommen mehrere einseitige Vordrucke oder Einlagevordrucke, die gleichfalls von der Ausgabestelle ab gegeben werden, zur Verwendung In die Nachweisung sind die Angestellten in der Reihenfolge der Gehaltsklafsen, mit der Klaffe ä beginnend, einzutragen. 3. Beschäftigen mehrere Arbeitgeber den Versicherten während des Monats (8 177 a. a. O.), so können an Stelle der Nachweise (Nr. 2) Postkartenvordrucke benutzt werden, die gleichfalls von der Ausgabestelle ausgehändigt werden. 4. Statt der Verwendung von Marken hat die Reichs- Versicherungsanstalt mit Zustimmung des Reichskanzlers den Postscheckverkehr für die Beitragseinzahlung für den Fall des § 176 zugelassen, für den Fall des 8 177 vorge- schriebcn (siehe auch weiter unten Nr. 8). Hiernach sind die aus den Nachweisungen zu 2 und 3 sich ergebenden Beitragssummen bis zum 15. des auf den Monat, für den die Beiträge zu zahlen sind, folgenden Monats dem Konto der Reichsversicherungsansialt bei dem Postscheckamt in Berlin zu überweisen Hierfür sind besondere Zahlkarten und Ueberweisungsformulare eingcführt, die der Arbeit geber bei seiner Postanstalt erhält und zweckmäßig früh zeitig abhebt. Die Erläuterungen zur Ausfüllung und Benutzung sind auf der Rückseite der Formulare angegeben. Auf der Rückseite der Abschnitte findet man eine Kontroll übersicht, die zur Nachprüfung der Beitragssumme dient und auszufüllen ist. . 5. Für Lehrer und Erzieher aller Art, die bei mehreren Familien während eines Monats tätig find, können die fälligen Verträge nach vorheriger Anzeige an die Reichs- Versicherungsanstalt vierteljährlich eingezahlt werden. In diesem Falle müssen die Postkartenvordrucke (Nr. 3) benutzt werden. 6 Bei der zweiten und den folgenden Beitragszahlungen müssen die Veränderungen angegeben werden, welche die Abweichung gegen die vorherige Beitragssumme klarstellen Veränderungen sind dann gegeben, wenn Angestellte s) aus dem Dienst ausscheiden (Abgang); b) in den Dienst neu eingestellt werden (Zugang); c) Gehaltsänderungen erfahren, die den Angestellten in eine andere Gehaltsklasse bringen. In den Fällen der Nr. 3 sind Veränderungsanzeigen cin- zusenden: a) bei monatlicher Beitragszahlung, wenn es sich um den Wechsel in der Person des Angestellten handelt; b) bei vierteljährlichen Beitragszahlungen (für Lehrer und Erzieher) nach Ablauf des Kalendervierteljahrs vor oder bei Einzahlung der Beiträge, wenn in einem Kalender monat des Vierteljahrs ein Wechsel in der Person des Angestellten oder eine Aenderung in dem gezahlten Entgeld eintritt. 7. Zu den Veränderungsanzeigen sind dieselben Vor- drucke wie für die ersten Meldungen zu verwenden. Die Veränderungen sind nach der Einteilung zu Nr. 6 unter a (Zugang), b (Abgang) und c (Gehaltsänderung) gesondert aufzuführen. Sind keine Veränderungen eingetreten, so ist * M bitten unsere geschätzten Leser, bei ihren Einkäufen die Inserenten des „Wochenblatt für Wilsdruff" in erster Reihe zu berücksichtigen. Geschäftsstelle »es wscbenblattfür Wilsdruff dieses durch Berichtigung des auf den Postscheckformularen unter der Kontrollübersicht (Nr. 4) vorgesehenen Textes zu vermerken. Die Veränderungsanzeigen sind vor der nächsten Beitragszahlung, spätestens gleichzeitig mit ihr, an die Reichsversicherungsanstalt abzusenden. 8. Die Einzahlung der Beiträge an die Neichsver- sicherungsanstalt hat der Arbeitgeber in der Versicherungs karte durch Eintragung des Beitrags und Beischrift seines Namens oder seiner Firma handschriftlich oder durch Stempel zu vermerken. Arbeitgeber, die bei ständig be schäftigten Angestellten (8 176) Marken, benutzen wollen, können diese nach vorheriger Einzahlung der fälligen Bei- träge, tunlichst auf das Postscheckkonto (Nr. 4), von der Reichsversicherungsanstalt beziehen. 9. Arbeitgeber, die Angestellte in mehreren Betrieben (Filialen) an demselben oder verschiedenen Orten beschäftigen, können die Beiträge von dem Hauptbetrieb aus zahlen; sie müssen alsdann für jeden Betrieb eine besondere Nachweisung (8 181 a. a. O, s. Nr. 2) an die Reichsversicherungsansialt einreichen. Durch cUe Lupe. (Weihnachtserlebnisse im Telegrammstil.) Honigkuchen, Weihnachtsbaum, — Aepfel, Gold- und Silberschaum, — Schaukelpferde, Blechmusik — Teddy bären mit Gequiek, — Puddingschüsseln, Gänsebraten, — Kuchen, wundervoll geraten, — Schokolade, kaum zu sagen, — Flaschen, welche Korkbrand tragen, — ält'ste Tochter guter Dinge,—Bräut'gam und VerlobungSringe, — vor dem Spiegel die Mama, — Pelz und Muffe, alles da, — Vater mit verklärtem Blick, — Kisten je zu hundert Stück, — Mutter sieht man ängstlich harren, — taugen diesmal die Zigarren? — Fritz der Junge am Klavier, — wenn's, ver stimmt, wer kann dafür? — weit das Fenster aufgemacht, — stille Nacht, heilige Nacht, — Vaters Bierbaß schlecht geölt, — Mutters Stimme schon gequält, — Tochter findet's etwas kindlich, — nur der Bräutigam singt gründlich, — endlich Turmuhr, Mitternacht, — Bräut'gam hält Vorm Hause Wacht, — dunkle Fenster, aufwärts seh'n, — still verliebt nach Hause geh'n, — oben alles in den Kissen, — Tochter träumt von seinen Küssen, — jedes Antlitz noch im Schlaf — selig lächelnd, treu und brav. — Aber in den nächsten Tagen, — Kinder, cs ist nicht zu sagen, — Vater Rauchkatarrh erworben, — jeder Magen glatt verdorben, — Mutter von der Arbeit krank, — Pelz und Muffe tief im Schrank, — Wachslichtflecken im Parkett, - Kinder müd' und krank im Bett, — Bräut'gam Hinterm Ladentische, — wieder Butter, Wurst und Fische, — Arbeit früh' bis nachts um zehn, — dann erst müd' nach Hause geh'n, — ach, wie roh ist jederzeit — hinterher die Wirk lichkeit! Amtlichen bericht über die am Donnerstag, den 12 Dezember 1912, nachmittags V, 7 Uhr stattgefundene öffentliche Sitzung des Stadtge- meinderates z« Wilsdruff. Entschuldigt fehlt Herr Stadtverordneter Schultz Vorsitzender Bürgermeister Küntzel. 1. Unter den Eingängen wird Kenntnis genommen a) von dem Dankschreiben der Frau verw. Starke für die Beileidsbezeugung des Stadtgemeinderates am Hinscheiden ihres Ehemannes; b) von dem Dankschreiben des Feuer manns Dohmann für die ihm gewährte Lohnznlage; c) von dem Dankschreiben des Ehrenbürgers der Stadt, Herrn Oberamtsrichter a. D. Dr. jur. Gangloff, für die ihm aus Anlaß seines goldenen Doktor-Jubiläums dargebrachten Glückwünsche und von seinem Glückwunsch zur Genehmigung der Einführung der Revidierten Städteordnung in Wilsdruff; ck) vom Eingang der Genehmigung zum neuen OrtS-Grund- gesetze; e) von der Anberaumung der Stadtverordneten wahl auf den 28. Dezember 1912 von vormittags 9 bis nachmittags 3 Uhr. Man ist damit einverstanden, daß amt liche Vordrucke für die Stimmzettel ausgegebcn und die Wähler durch besondere Karten, die gleichzeitig bei der Aus übung des Wahlrechts als Ausweis dienen, zur Wahl ein geladen werden sollen. 2. Eine Aufforderung zum Beitritt zum Gebirgsverein für die Sächsische Schweiz wird an den Verkehrsausschuß überwiesen. 3. Von Errichtung von Freistelle ! in der Lungenheilstätte des Sächsischen Volksheilstättenvereins wird zurZettabgesehen. 4. Dem Verein für unentgeltliche Verbreitung von Bibeln und christlichen Schriften tritt man mit einem Jahresbeitrag von 5 Mark bei. (Gegen 3 Stimmen.) Dagegen sieht man zur Zeit vom Beitritt zu dem Ver bände für Jugendhilfe ab. Es soll aber, um die Ziele und Wege des Vereins näher kennen zu lernen, die von dem Verein herausgegcbene Zeitschrift gehalten werden. 5. Als Wahlmänner für die nötige Ergänzungswahl zur Bezirksversammlung werden die Herren Bürgermeister Küntzel, Stadtverordnete Lohner, Tzschaschel, Fischer, Ranft, Bertholdt, Frühauf, Schlichenmaier, Weiß «nd Hientzsch ge wählt. Sämtliche Herren nehmen die Wahl an. 6. Für die Neuwahl eines Gerichtsschüppen wird Herr Privatmann Johannes Gerlach einstimmig in Vorschlag gebracht. In der nachfolgenden „Geheimen Sitzung" wird unter anderen beschlossen, die Lieferung zweier Gittermasten ür das Elektrizitätswerk an die Wilsdruffer Maschinen- abrik von Bruno Goldnatt zu vergeben, zwei besondere icdürftige Veteranen mit einem Weihnachtsgeschenk zu be- )enken und in die Deputation für Vorbereitung der Fest- ichkeiten zur Einführung der Revidierten Städteordnung die Herren Bürgermeister Küntzel, Stadträte Bretschneider, Dr. jur. Kronfeld, Webner, Stadtverordnete Tzschaschel und Fischer zu wählen. Dian ist einverstanden, daß am 30. De- zember ein Kommers und am 4. Januar 1913 ein Festessen stattfinden soll und beschließt, ersteren im Hotel Löwe, letzteres im Hotel zum Adler abzuhalten. Der Bürgermeister. Ein Morl über clie Mocie. zu beziehen von der Recht apart wirkt nebenstehendes Modell in geeigneter Ausführung und ist als Ball- und Gesellschafts kleid für junge Mädchen und junge Frauen zu empfehlen. Es wurde aus einem weißen Voile-Unterkleid mit rosa geblümtem Ueberkleidzusam mengesetzt, das schürzenartig geformt und an der Seite einen einige Zenti- Meter auseinanderstehenden Schlitz erhält, aus dem bei Taille und Rock die Plissees hervorsehen. Ein gleiches Arrangement bemerken wir auch an den Aermeln. Zwei Riegel halten an der Seite die Schürzenteile zusammen, deren Ränder mit einer rosaseidnen Borte besetzt sind. Aus gleicher Seide wurde auch der um die Taille gelegte Gürtel geformt. Das hübsche Kleid kann von jeder Dame mit Hilfe eines Favoritschnities nach gearbeitet werden. Schnitt unter Nr. 5668 in 42, 44, 46, 48, 50, 52 cm halber Oberweite für Mk. 1.25 Modenzentrale, Dresden-N. 8. täglich für seine geistige Nahrung auszugeben ist sehr bescheiden Am) öoch bietet die Veutsche Noturw.Grsri,schäft e.v. für dxn geringen Beitrag von Mk. l.SO vierteljäbcl., der pro Tag noch nicht einmal 2 Pf. ausmacht, ihre» Mitgliedern eine Zeitschrift, jährlich 5 Bücher und eine große Neihe von anderen Ver günstigungen, so daß niemand versäumen sollte, sich sofort rmentgeM'ch die ausführl. 64 Seiten starke Werbeschrift der D. N. G. von d-r Geschäftsstelle Leipzig, Nönigstr. 3, oder durch eine be liebige Buchhandlung kommen zu lassen.