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weiter. Der nächste Streitpunkt bildeten die 88 18 und 19, die sich auf die allgemeine oder dreiteilige Volksschule beziehen. Auch hier gingen die Meinungen stark ausein ander, schließlich aber siegte die Mehrheit, nach deren An trägen es den Gemeinden überlassen bleibt, ob sie eine all gemeine Volksschule oder vom dritten Schuljahr ab eine höhere Abteilung einrichten wollen. Aus Anlaß dieser Debatten kam es zu lebhaften Auseinandersetzungen zwischen den Abgeordneten Opitz und Dr. Zöphel, die neben ernsten Angriffen auch viele scherzhafte Wendungen zeitigten Schließlich bot der Paragraph über die Wendenschulen noch den Herren Barth und Kockel Anlaß, für ihren Volksstamm und seine streng nationale Betätigung eine Lanze zu brechen. Leider konnte die Regierung ihnen durch den Mund des Geh. Dr. Kühn keine Erfüllung ihrer Wünsche zusagen, und so siegte auch hier wieder das Mehrheitsvotum, welches nur einen fakultativen wendischen Unterricht unter gewissen Voraussetzungen vorsieht. — Die neue Landgemeindeordnung enthält veränderte Bestimmungen über die Gemeinderatswahlen. Da solche dieses Jahr in verschiedenen Landgemeinden stattfinden, dürfte für die Wähler ein Hinweis über die zu beachtenden Grundsätze sicherlich von Interesse sein. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die bei der Abgabe uneröffnet in ein ge schloffenes Behältnis zu legen sind. Auf den Zetteln sind die zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vor schrift nicht entsprechen oder Namen Nichtwählbarer enthalten sind st? ungültig. Werden zu viele oder zu wenige Namen auf einen Stimmzettel gefunden, so wird hierdurch zwar die Gültigkeit desselben nicht aufgehoben, es sind aber die auf dem Stimmzettel überzählig enthaltenen letzten Namen als nicht beigefügt zu betrachten. Ueber die äußere Form der Stimmzettel enthält das Gesetz keine Vorschrift. Da aber die Wahl durch Stimmzettel vorgeschrieben ist, so wird hierdurch die geheime Wahl angeordnet. Daraus ergibt sich, daß aus der äußeren Form des Stimmzettels dessen Inhalt nicht erkennbar sein darf. Stimmzettel mit äußeren Kennzeichen sind ungültig und dürfen nicht mitgezählt werden. Das Stimmrecht ist in Person auszuüben. Für die an sässige Ehefrau stimmt der Ehemann, dafern er für seine Person stimmberechtigt ist nnd von seinem persönlichen Stimm recht keinen Gebrauch machen will Niemand kann in der selben Gemeinde ein mehrfaches Stimmrecht ausüben. Die Wahlhandlung einschließlich der Stimmenauszählung ist für alle Gemeindemitglieder öffentlich Nach Ablauf der be kanntgemachten Frist für Abgabe der Stimmzettel ist der Wahlakt zu schließen und dürfen auch von den zu dieser Zeit im Wahllokale noch anwesenden Wählern Stimmzettel nicht mehr entgegengenommen werden. Bei der Wahl entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, bei Stimmengleichheit das Los. Für die Beurteilung der Klassenangehörigkcit der Gewählten ist der Zeitpunkt der Stimmenauszählung maßgebend. — Von der Königlich Sächsischen Altersrentenvank in Dresden sind im Jahre 1911 rund 3100000 Mark an Renten ausgezahlt worden; die auf die ersten drei Vierteljahre 1912 abgehobenen Renten stellen sich schon auf mehr als 2400000 Mark, so daß im laufenden Jahre wieder mit einer Erhöhung der Gesamtsumme der gezahlten Renten zu rechnen ist. Diese Steigerung läßt deutlich er kennen, welcher Beliebtheit in allen Schichten der Bevölke. rung sich die Bank erfreut, für deren Verbindlichkeiten der sächsische Staat im vollen Umfange haftet. Die äußerst vorteilhaften Einrichtungen der Bank können ganz allgemein von Jedermann benutzt werden Durch Kapitaleinlagen lassen sich bei ihr Renten erwerben für Staatsangehörige des Königreichs Sachsen, auch wenn sie nicht in Sachsen wohnen, und für andere Deutsche, wenn sie mindestens seit drei Jahren ihren Wohnsitz in Sachsen haben Die Renten zerfallen in „aufgeschobene" und sogenante „sofort beginnende". Für die Erwerbung einer Rente letzter Art ist am geeignetsten der zweite Monat eines Vierteljahres; wer eine Rente erlangen will, die vom 1. Januar 1913 an laufen und mit dem ersten vierteljährlichen Teilbeträge am 31. März 1913 fällig werden soll, muß das Kapital unter Einreichung der erforderlichen Schriftstücke spätestens bis Ende November 1912 entweder bei der Altersrenten- bank in Dresden, Antonsplatz 1, selbst oder bei einer ihrer Agenturen einzahlen Diese Stellen verabfolgen Schriften über die Einrichtungen der Bank unentgeltlich und geben bereitwilligst über die Bestimmungen der Bank und ihre Rentensätze Auskunft. — Die sächsischen Landesfaröen. Der 12 November ist der Entstehungstag unserer sächsischen Nationalfarben weiß und grün. Als Friedrich August der Gerechte als Verbündeter Napoleons l. vom 16. bis 19. Oktober 1813 bei Leipzig geschlagen und am 23. Oktober von den Preußen als Gefangener nach Berlin und später nach Friedrichs felde gebracht worden war, verwaltete der russische Fürsten- ßeneral Repnin als Generalgouverneur das Königreich Sachsen. Von da bis zu des Königs Mückkehr am 7. Juni 1815 stand das Land unter preußischem Regimente. Jener russische General bestimmte durch eine Bekanntmachung vom 12 November 1813, daß die grüne Farbe als sächsische Nationalfarbe zu gelten habe. Danach sollten die Kokarden grün sein, mit einem gelben und schwarzen Streifen um geben, das Portepee aber von Silber, mit grünen, gelben und schwarzen Fäden durchzogen. In dieser letzten Be stimmung erscheint zum ersten Male die Verbindung der weißen Farbe mit dem Grün des sächsischen Rautenkranzes Als dann kurze Zeit darauf die sächsische Landwehr er- richtet wurde, führte sie ein grünes Kreuz in weißer Fahne. Nach der Rückkehr Friedrich Augusts m die ihm über lassenen Länder, welche das heutige Königreich Sachsen ausmachen, erschien am 16. Juni 1815 ein Erlaß, wonach die weiße Kokarde mit grünem Rande nicht nur vom Militär, sondern auch „als äußeres Zeichen der Eintracht und zur Belebung des nationalen Sinnes" von allen öffent lichen Beamten getragen weiden sollte.- Ebenso wurde ver ordnet, baß der am 12. August des gleichen Jahres ge- stiftete Zivilverdienstorden an einem weißen Band mit grünem Streifen zu tragen sei. So wurden die Farben weiß und grün die Landesfarben Sachsens. Sie sind als solche weit volkstümlicher geworden als cs je die alt- sächsischen Farben schwarz-gelb-rot waren Auch die säch- fisch-thüringischen Herzogtümer haben seit 1822 das Grün weiß an Stelle des ursprünglichen Schwarz-gelb als Landes farbe angenommen. Nur das Großherzogtum Sachsen Weimar hat die Farben des sächsischen Wappens, schwarz- grün-gelb, beibehalten. - Die Generalversammlung des Konservativen Landesvercins i« Königreiche Sachsen wird Montag, den 9. Dezember, mittags 1 Uhr, in Dresden im Konzert- saal des Ausstellungspalastes, Lennestraße, stattfinden. Den Geschäftsbericht wird der Herr Vorsitzende des Landesver eins und den Kassenbericht der Herr Schatzmeister erstatten. Außerdem wird Herr Landtagsabgeordneter Geheimer Hof rat Opitz die im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses .jetzt stehende Schulfrage behandeln. Bei der Generalver sammlung wird zum ersten Male der Führer der Konserva tiven im Reichstage, der vielgenannte Herr von Heydebrand und der Lase in Sachsen zugegen sein und über die gegen wärtige Lage der Partei sprechen Zu der Generalver sammlung haben nur Mitglieder des Konservativen Landes- Vereins und die Delegierten der konservativen Einzelvcreine Zutritt — Das neue Kirchenjahr beginnt Heuer mit dem 1. Dezember. Manche Hoffnungen, die sich im alten nicht erfüllt haben, nehmen wir mit hinüber in das neue, aber auch manche Befürchtungen; denn die Zeiten sind ernst. Der Uebergang vom alten ins neue Kirchenjahr tritt jetzt GGGOOGGOGG Anter äem Neicken : cles Esperanto. : Wer nsck diesen Unterricktsdrieken Uspernnto lernen und sied sn dem Wett deverb rur Nrlsnxunx von Neisestipenälen beteiligen viN, venäe sied, unter Neiküßunx von Nllckporto, sn äs» Nspersntv-Institut, IViUncken, Wein8tr«sse 5. Lsper svtik Hvwri ivkt8bi V. L. 8clilas. ^scliäruck verboten. XXI. Scklüssel ru den DebersetrunZs-LufAaben von 5. bis 8. OebersekunA rur 5. ^ukAsbe. Ling und eins sind rwei. Drei und rekn sind UreireNn. LünkundrwsnriA und secksundrwsnriA sind einundlünkriA. 2ekn ist die Lislkte von rwsnriA Lünk ist dss Drittel von künkekn. Vier mal sckt sind rweiunddrOksiA. Lin IsA ist der dreiksiAste oder einunddreiksixste IUI eines Monates. Lin Mir bestellt sus dreikundertundkünkundseckz.iA 1s§en. Ksute secbs ^epkel ru je rekn pkenniA und dreiki'A Lier zu je secbs pkenniA. Oeben wir zu zweien, um dss 8rot zu ksuken. Ls ersckien doppelt. Die viertscke ^eit. Der blovember ist der elkte iVlonst im jskr. Im seckziAsten jskre des neunzeknten jskrkunderts. Vievie! sind dreikiA und neunundseckziA? Xvsr ksj Icvin estss nsü. Dekok ksj tri estss dudek unu. Ls dus tgAO en monsto. Ls msjo estss Is Irvins monsto en jsro. iVIi jsm Ain vidss kvsroble. M nur PLASS dek pkeniAojn po peco. IHobls ternpo. Ili ksntss kvsrc^ze, msnASS triope icsj ludss duope Du koje tri lrvsronoj estss unu Icsj duono. Kiom estss delclcvin Icsj dridelc du? Dekkvin Icsj tridelc du estss lcvsrdelc sep. Ui bsvss delcolc msrlcojn, mis trsto Is duoblon Icsj mis krstino Is trioblon, Iciom tio ksrss? Ls duoblo de delcolc estss (ksrss) tridelc ses, Is trioblo estss Icvindelc lcvar, Is duoblo de Icwindelc Icvsr estss centolc. OebersetzunA zur 6. ^ukAsbe. kleine Lckwester sckmüclct sick selbst. Die Oesckwister sinAen scköne Lieder. Onsere Auten Litern scbenlcten uns Oeld; obwokl wir es verloren batten, zürnten sie nickt. Linser Vetter und unsere Osse ksben etwss Aeksutt. jener Uensck bst ein geblecktes Oekör. Ick bsbe dss selten Aetsn. Der ^kke ist ksklick, ick liebe ibn nickt, weil er okt sckreit. Dss «öniASpssr wird in unsere 8tsdt kommen. Ick dsnlcte dem Onlcel und der "Lsnte, weil sie mir immer etwss scbenlcten. Kisl vi ne rslcontis ion sl visj xekrstoj? Kisl vi ne slcribss sl visj Aesvoj? btt dcvss koriri, ni scetos ion Icsj snlcsü vidos nisjn Aekratojn. Ls xemsstroj estss tre stsblsj Icsj bsvss Asjsjn vizsAojn. Kisl ne venss nisj Aekuzoj? pro tio Ke Is vetero estss mslbons ksj mslbels. Ls xesinjoroj estss okte Ire mslgojsj. ^mbsü irss kodisü sur Is msIIsrK» vojo. OebersetzunA zur 7. ^ukAsbe. Der OessriA des VoAels klingt sckön. Der LirZroUvster ist sckon einAescklsken. Dss Knsbcben AinA bis rum 8ssl. Im Sommer erblüken die Numeri im >VsIde. Der Orottnekke durck- sckritt soeben lustix dss Leid. Die Voxel durckkloAen dss Oe- birAe. Dss pkerdcken liek rum Dorfe. GOGGGOGGOO nicht mehr so ausgeprägt in die Erscheinung wie ehedem. Aber doch wurzelt der Adventsgedanke tief in unserem Volke, und erst durch ihn gewinnt das Weihnachtsfest einen höheren Wert und Sinn, fühlen wir mehr in ihm die Erfüllung unserer tiefen Sehnsucht. In den Familien stuben weht und webt jetzt ein eigener Geist, und an den langen trüben Abenden erklingen die lieben, alten Weih nachtsmärchen wieder, die schon unzählige Menschenkinder mit einer süßen Freude erfüllt haben und die in den Alten die Erinnerung an die eigene Kindheit beleben und die einstigen Hoffnungen wachrufen. Noch einmal hält man Umschau in den ersten Adventstagen. Gewiß, es ist nicht immer nach Wunsch und Willen gegangen. Aber Mensch sein, heißt auch Kämpfer sein. Und wer ehrlich gestritten mit den Plagen des täglichen Lebens, dem wird auch ein beseligender Weihnachtssriede zuteil. Mit dem Segen der Weihnachtstage aber erwarten wir auch zugleich die Wahrung und Erhaltung des Völkerfriedens, dessen Segnungen wir Deutsche seit mehr als 40 Jahren verspürt haben. — Wolnisch-nationakerKranenverein. Auch inTeschen, Oesterreich-Schlesien, suchen die evangelischen Polen einen Riß in die evangelische Gemeinde zu bringen. Obgleich eS dort bereits einen Gustav Adolf-Frauen-Verein sowie einen Frauen- und Jungfrauenverein der evangelischen Kirchen- gemeinde gibt, ist daselbst ein dritter evangelischer Frauen- verein auf national-polnischer Grundlage ins Leben gerufen worden. Wie wenig rücksichtsvoll dieser gegen die anderen, auch aus Deutschen bestehenden, evangelischen Vereine Teschens ist, erhellt aus dem Umstande, daß er seine Samm lerinnen zu derselben Zeit aussandte, in der der Gustav Adolf-Verein sammelte. So ist die Gründung dieses evangelisch-polnischen Vereins nur wieder ein Moment in dem nationalen Kampfe Oberschlesiens. — Das ist ein Geschäft. Unter dieser Spitzmarke schreibt das „Meißner Tageblatt": Hasenfelle sind in diesem Jahre, besonders von Amerika aus, ein gesuchter Handels artikel. Ihr Preis ist daher seit Jahren kein so Höber ge wesen wie Heuer, denn das Stück wird gegenwärtig mit 75 und auch mit 80 Pfg bezahlt. Das wissen aber noch lange nicht alle Leute, und das machen sich solche Personen zunutze, die gern mit wenig Arbeit viel Geld verdienen. In der Stadt wie auf dem Lande laufen daher jetzt viel Einkäufer herum, die für Hasenfelle die „höchsten" Preise zahlen. Wie hoch diese „höchsten" Preise sind, geht daraus hervor, daß sie mit Mühe und Not 12 bis 15 Pig für das Stück bezahlen. Ihr Verdienst beträgt also nicht weniger als reichlich 500 Prozent. Man sieht, daß der „solide" Zwischenhandel noch etwas eiubringt. — Wenn ein Kund in der Wacht heult, so hat das gewiß einen Grund. Gehe hin und suche die Ursache seiner Unruhe zu ergründen — ob er friert, ob er hungrig oder durstig ist, vielleicht ist er gar fest angebunden und hat den ganzen Tag, ohne sich auszulaufen, an der Kette gelegen! Wenn ein Hund heult, so bitiet er um etwas. Laß ihn nicht umsonst bitten! — Einstellung von Dreijäyrig-Ireiwissigen. Die Minenabteilung in Cuxhaven stellt im Frühjahr 191K dreijährig-freiwillige Minenmatrosen und Minenheizer ein und zwar a) als Minenmatrosen Seeleute, See- und Fluß schiffer, Fischer, Handwerker und andere Berufe, b) als Minenheizer Maschinisten und Heizer, Maschinenbauer^ Kesselschmiede, Kupferschmiede, Elektrotechniker, Mechaniker und ähnliche Berufe. Dreijährige Zivillehrzeit und Bestehen einer Prüfung (Deutsch, Rechnen, Zeichnen) gibt die Mög lichkeit zur Kapitulation für die Minenmaschinifteulaufbahn. Junge Leute, die beabsichtigen, als Freiwilliger einzutreten, müssen ein Gesuch mit einem selbstgeschriebenen Lebens lauf, ihren Zeugnissen und einem vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission zu erbittenden Meldeschein zum freiwilligen Eintritt baldigst an das Kommando der Minenabteilung in Cuxhaven einsenden. Die ärztliche Untersuchung wird dann durch das Bezirkskommando veranlaßt. — Watentschan. Vom Patentbureau O. Krueger 6- Co., Dresden-A, Schloßstraße 2. Abschriften billigst, Auskünfte frei. I. S. Petzholdt, Döhlen-Potschappel: Vor richtung zur Bearbeitung flüssiger Kakaomasse, (Schweiz. Pat). — Ferdinand Merkel, Tharandt-Grobopitz: Ver stärkter Kameraboden aus Alumieium bzw. Aluminium-Le gierung (Gm). — Reinhard Raumann, Deuben: Tonarm mit in radialer Richtung zur Schallplatte beweglichem und außerdem um feine Längsachse drehbarem Membranen träger an Gramophonen (Gm). — Die Kndreasnacht, die Nacht vom 30 November, ist in manchen Gegenden noch mit allerhand althergebrachten Bräuchen verknüpft. Im Vogtlande umkreisen die jungen Mädchen einen Gänserich, welcher er sich zuerst zuweudet, steht dann am ehesten die Heirat bevor. Bissig veranlagte Naturen wollen hierin einen Beweis dafür sehen, daß die größte Gans immer zuerst einen Mann kriegl; wir sind je doch weit davon entfernt, uns mit dieser Ansicht zu indenti- fizieren. In anderen Gegenden wird auch wie in der Sylvesternacht flüssiges Blei in eine Schüssel Wasser ge gossen und aus den entstehenden Gebilden auf die Zukunft gedeutet. — Heffentliche Stadtgemeinderatssttznng am 28 No vember 1912. Anwesend waren folgende Herren: Bürger meister Küntzel als Vorsitzender, St.R. Goerne, Bretschneider, Dr. Kronfeld und Wehner, St. V. Bertholdt, Fischer, Früh auf, Hientzsch, Loßner, Ranft, Schlichenmeier, Schultz, Tzschaschel und Weiß. Wegen Zeit- und Raummangel bringen wir heute nur den Bericht über die Einführung der revidierten Städteordnung und stellen die übrigen Punkte für die nächste Nummer zurück Der Vorsitzende gab hier eine Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 21. November bekannt, worin die Genehmi gung zur Einführung der revidierten Städteordnung am 1. Januar erteilt wird, sofern die Vertretung der Stadt die bindende Erklärung abgibt, daß die Stadt Wilsdruff 1. Die Vervollkommnung der Oitsbeschleusung dauernd im Auge behalten und alljährlich für diesen Zweck aus laufenden Mitteln angemessene Aufwendungen oder Rücklagen machen wird; 2. einen Fonds für die außerordentliche Tilgung der Anleiheschuld der Elektrizitätswerks anlegen wird, in dem jedes !Jahr, sei es aus Ueberschüssen des Elek trizitätswerks, sei es aus sonstigen Einnahmen der Stadt, 1°/» der zur Zeit noch rund 251000 Mark betragenden Anleiheschuld für Errichtung des Werks zurückzulegen ist; 3. die nach allgemeinen kaufmännischen Grundsätzen als angemessen geltenden Abschreibungen auf die Werte des Elektrizitäts- und des Wasserwerks alljährlich, gleichviel ob die Werke Ueberschüsse bringen oder nicht, unverkürzt vornehmen und in Gestalt von Rück lagen einen Erneuerungssonds zuführen wird. Die Erfüllung dieser drei Punkte hielt der Vorsitzende für möglich, da das Vermögen bez. die Einnahmen derStadt dergestalt sind, daß die verlangten Rücklagen usw. gemacht werden können. Einstimmig war man ohne Debatte mit der Abgabe der geforderten Erklärung einverstanden, sowie weiter damit, daß noch einige gewünschte Abänderungen im Ortsstatut vorgenommen werden. Damit ist nunmehr die Einführung der revidierten Städteordnung in Wilsdruff für den 1. Januar 1913 gesichert. Die Genehmigung des nach den Wünschen des Königlichen Ministeriums abgeän derten und mit einigen vom Vorsitzenden und der Depu tation noch für notwendig erachteten Aenderungen und Einfügungen, insbesondere mit Uebergangsbestimmungen versehenen neuen Ortsstatuts wird umgehend erfolgen, da der Vorsitzende, wie er mitteilte, persönlich beim Königliche» Ministerium die Erlaubnis ausgrwirkt hat, das Statut unmittelbar wieder dort einzureichen. Bei der Beratung der Statutsänderungen stellte St. R. Bretschneider den Antrag, von den diesmal zu wählenden drel unansäsfigen Stadtverordneten zwei in der Gruppe zu wählen. Der von StB. Loßner unterstützte