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niederen Kirchendienst" so sagt der offizielle Bericht „sah der Berichterstatter (der nationalliberale Abgeordneten Dr. Seyfert), dem Wunsche der Kirchschullehrer entsprechend, da von ab, die grundsätzliche Trennung von Kirche und Schule zu fordern". Wo es sich um die Einkünfte eines Teiles der Lehrer handelt, wird also der sonst so heiß erfochtene Grundsatz der Trennung beiseite gelassen, man verlangt aber von der Kirche, der man sonst den Stuhl vor die Türe stellt, daß sie nach wie vor aus ihren Mitteln einen Beitrag zur Verbesserung von Lehrergehalten leiste. Diese Beschlüsse der Deputationsmehrheit bedeuten einen vollständigen Bruch mit einer gesegneten Vergangenheit und sind für die reli giös-sittliche Erziehung des Volkes ein verhängnisvoller Schritt. Unser Volk ist auch, soweit es noch an Christen tum und Kirche festhält, in Erregung darüber und sieht in den vorgeschlagenen Aenderungen des Entwurfes einen An griff auf seinen konfessionellen Charakter und geradezu eine Vergewaltigung seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit. Insbesondere kann man die Streichung der Bestimmung in § 49 des Entwurfes, wonach der Pfarrer der Kirchge meinde, zu welcher der Schulort gehört, Mitglied des Schulvorstandes sein soll, nicht begreifen, und der geistliche Stand muß es offen aussprechen, daß er dieses Hinausge worfenwerden aus dem Schulvorstand als eine verletzende Handlungsweise, ja als bewußte oder unbewußte Gegner schaft gegen die Kirche und ihre Diener empfindet. Ein Mann wie Professor Theobald Ziegler, der als einer der fortgeschrittensten Pädagogen bekannt ist, hat in einer im Februar dieses Jahres von dem Leipziger Lchrerverein ver anstalteten Versammlung ausdrücklich gesagt, es sei zu billigen, daß im Schulvorstande, der überhaupt kein Vor stand, sondern ein dienendes und helfendes Organ der lo kalen Schularbeit sein solle, Geistliche sitzen. Der Geistliche gehört nicht bloß seinem Bildungsgänge nach, sondern vor allem, weil er nächst dem Lehrer in der Regel der einzige ist, der sich näher mit Erziehungsfragen beschäftigt und von Berufs wegen mit Unterricht zu befassen gehabt hat, in den Schulvorstand, besonders auf dem Lande. Trotzdem hat die Deputationsmehrheit gegen die Stimmen der Konservativen und des nationalliberalen Abgeordneten Dr. Niethammer beschlossen, was nach der Erklärung der Regierung in keinem andern Schulgesetze eines deutschen Landes sich findet, dem Geistlichen als solchem Sitz und Stimme im Schulvorstande zu verweigern Ein solches tief in die Entwicklung des Volkslebens eingreifendes und dieses in gefährliche Bahnen zwingendes Vorgehen muß sich bitter rächen, auch an seinen Urhebern. Die evangelische Landesgeistlichkeit hält es für eine ernste, schon durch ihr Amt ihr auferlegte Gewissens pflicht, vor dem ganzen Volke den entschiedensten Protest dagegen einzulegen, daß unsre Volksschule ihres konfessionellen Charakters so gut wie ganz entkleidet und der Kirche das Aufsichtsrecht über den Religionsunterricht und die religiöse Erziehung der Jugend geschmälert werden soll. — Kie erste Klaffe der 163. Königlich Sächsische« Landeslötterie wird am Mittwoch und Donnerstag, den 4. und 5. Dezember gezogen. — 163. Kgl. Sächs. ^andeslotterie. Die öffentliche Einlegung und Mischung sämtlicher 110000 Losnummer zettel der 193. Königlich Sächsischen Landeslotterie sowie der Gewinnzettel 1. Klasse dieser Lotterie erfolgte am ver- gangenen Dienstag, nachmittags 3 Uhr im Ziehuugssaale des Lotteriegebäudes, Grimmaischer Steinweg 12, Mittel bau, 2. Obergeschoß, Leipzig. Es stand jedem Beteiligten frei, sich die Nummer seines Loses vor der Einlegung in das Nummernrad vorzeigen zu lassen. Die öffentliche Ein legung und Mischung der Gewinnzcttel 2. bis 5. Klasse erfolgt vor Beginn der Ziebung einer jeden Klasse Von der für 1. bis 4. Klasse 163. Lotterie planmäßig zur Ziehung ausgeworfenen Anzahl von Nummern und Gewinnen an je 3850 Stück werden an den für die einzelnen Klassen im Lotterieplane bestimmten Ziehungstagen 2000 Nummern und Gewinne an jedem 1. Tage, 1850 Nummern und Ge winne an jedem 2. Tage gezogen. Von den in 5. Klasse 163. Lotterie zur Ziehung ausgeworfenen 39600 Nummern und Gewinnen werden an den planmäßig festgesetzten ZiehungStagen je 2000 Nummern und Gewinne am 1 bis 19. Tage, 1600 Nummern und Gewinne am 20. Tage gezogen. — Wo« einer Geldnot der evangelischen Arbeiter vereine, die dazu führen würde, sämtlichen Arbeitersekre tären der evangelischen Arbeitervereine im Königreich Sachsen zu kündigen, wird dem „B. T" berichtet. Es wurde dazu bemerkt, man hoffe, bis zum Ablauf der Kündigung durch erhöhte Mitgliederbeiträge die erforderlichen Mittel zu sammenzubringen. Von zuständiger Stelle erfahren wir dazu, daß diese Darstellung nicht zutreffend ist. Pastor Richter, der bisher die Bezahlung der Sekretäre besorgte, hatte sich vom Landesverband getrennt, um eine neue Organisation zu gründen. Infolge dieser Trennung waren die Mittel der evangelischen Arbeitervereine geringer ge worden, sodaß es fraglich erscheinen konnte, ob sie zur Be zahlung der laufenden Ausgaben ausreichen würden. Je doch kann jetzt schon gesagt werden, daß der Landesver band seine fünf Sekretäre behalten wird und daß deren Besoldung ohne Erhöhung der Steuern erfolgen kann Die endgültige Bestätigung wird in der am 8. Dezember mittags 1 Uhr im Dresdner Vereinshaus stattfindenden Hauptversammlung erfolgen. — Die im Gemeindebesitze befindlichen Gkektrizitäts. werke Sachsens haben sich zu einem Verbände zusammen geschlossen. Der Gedanke dieser neuen Gründung ging von Herrn Oberbürgermeister Beutler-Dresden aus, der sich von diesem Verbände, den auch unser städtisches Elektrizitäts werk angehört, für die Elektrizätswerke Gewinn in mancher Hinsicht verspricht. Geh Rat Beutler hat die Absicht, diesen Verband so leistungsfähig zu gestalten, wie die großen industriellen Unternehmungen, die in Sachsen Ueberland- zentralen bauen. In der letzten Kreisausschußsttzung kam die Sacye zur Sprache; die Satzungen wurden genehmigt. Oberbürgermeister Beutler erklärte, er könne sich nur sehr vorsichtig ausdrücken, w^lle aber so viel sagen, daß, wenn die industriellen Unternehmungen den Absichten des Ver bandes nicht entgegenkämen, der Verband den Kampf mit dieser Industrie aufnchmen werde; der Verband, dem 56 sächsische Gemeinden bcitreten wollen, könne diesen Kampf schon einige Zeit aushalten — Kkeiuhandelsßerufsgenoflcnschaft. Das Mini sterium teilte der Kammer mit, daß im Reichsamt des Innern Erörterungen darüber angestellt würden, ob die Kleinhandelsbetriebe aus der Lagereiberufsgenossenschaft auszuschciden und in einer neuen Berufsgenossenschaft zu sammenzufassen sind (vgl. hierüber auch Nr. 5, S. 152 der „Mitteilungen"). Die Kammer wurde aufgefordert, sich gutachtlich darüber zu äußern, in welcher Weste bei der Bildung der neuen Berufsgenossenschaft die sachgemäße Ab grenzung zwischen den Klein- und Großhandelsbetrieben zu erfolgen hätte, sowie ob und mit welcher Abgrenzung besonders große Kleinhandelsbetriebe, insbesondere große Warenhäuser, v»n der Ueberweisung zu der neuen Berufs genossenschaft auszunehmen wären. Die Kammer berichtete bem Ministerium folgendes ein: Unser zuständiger Ausschuß hat den Gegenstand unter Zuziehung zahlreicher sachver ständiger Vertreter des Kleinhandels beraten. Alle An wesenden waren der Ansicht, daß die neu zu bildende Be rufsgenossenschaft sämtliche Kleinhandelsbetriebe, soweit sie über den Umfang der Kleinbetriebs hinausgehen, ohne Begrenzung nach oben umfassen möge. Die Großbetriebe des Kleinhandels auszuschließen, halten wir deshalb nicht für empfehlenswert, weil wir einen Hauptvorzug der Klein- handelsberussgenossenschaft gerade darin sehen, daß durch sie ein beruflicher Zusammen'chluß des ganzen Kleinhandels geschaffen wird, und wir würden es sehr begrüßen, wenn die Kleinhandelsberufsgenossenschaft dazu beitragen würde, die leider nur zu oft bestehenden Gegensätze zwischen Groß- und Kleinbetrieben immer mehr auszugleichen. Bezüglich der Abgrenzung des Begriffs des Kleinhandels von dem des Großhandels schließen wir uns im allgemeinen der Auffassung des Ministeriums an. Wir verstehen unter Kleinhändlern solche Händler, die sich in offenen Verkaufsstellen mit dem unmittelbaren Absatz an den Verbraucher befassen, während Großhändler an Wiederverkäufer liefern. Bei der Zuteilung der gemischten Betriebe wird man unserer An sicht nach von der grundsätzlichen Auffassung des Z 631 der Reichsversicherungsordnung ausgehen können, wonach Heute mögen unsere Leser die Zeitung besonders beobachten, denn es beginnt unter dem Titel „Ihre letzte Sühne" von Erika Riedberg ein nach dem Leben geschrie bener, hochinteressanter und spannender neuer Roman. gemischte Betriebe derjenigen Berufsgenossenschaft zufallen, welcher der überwiegende Teil des Betriebes angehört. Merkmale, woran zu erkennen ist, welcher Teil des Be- triebes der überwiegende ist, glauben wir zweckmäßigerweise nicht aufstellen zu sollen, da dieses besser den Berufsge nossenschaften selber überlassen bleibt. Bezüglich der Frage, was geschehen soll, wenn in einem gemischten Betriebe sich das Verhältnis des Kleinhandels- zum Großhandelsbetrieb verändert, teilen wir den Standpunkt des Ministeriums, daß nur dauernde Veränderungen Berücksichtigung finden sollen. Inzwischen hat der Bundesrat durch Bekannt machung vom 10 Oktober die Errichtung einer Klein handelsberufsgenossenschaft beschlossen. Die Einberufung der Gründungsversammlung, die voraussichtlich in der ersten Hälfte des November in Berlin abgchalten wird, ist von dem Reichsversicherungsamt in die Wege geleitet. Die Gründimgsversammlung wird sich in erster Reihe mit der Wahl eines vorläufigen Vorstandes und mit der Be ratung der Satzung zu befassen haben. Die Kammer hat zu der Versammlung eine Einladung erhalten und wird in ihr durch einen dem versicherungspflichtigen Kleinhandel angchörenden Abgeordneten vertreten sein. Etwaige Wünsche und Anregungen hinsichtlich der zu errichtenden Satzung müßten, wenn sie von der Kammer weiter verfolgt werden sollen, ihr umgehend einberichtet werden. (Aus den Mit teilungen Nr. 10 (Oktober 1912) der Handelskammer zu Dresden) —Ansteckende FierkrankßeitenimKönigreich Sachse». Nach dem amtlichen Bericht des König!. Landesgesundheits amtes über die am 15. November 1912 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrankheiten wurden festgestellt: Milzbrand in 11 Gemeinden und 11 Gehöften (am 31. Oktober 1912: in 10 Gem. u. 10 Geh). — Rausch brand in 1 Geh. in Rießdorf, Amtsh. Löbau (5 Gem. u. 5 Geh). — Maul- und Klauenseuche in 1 Geh. in Mülsen St. Niclas, Amth. Glauchau (1 Gem. u 1 Geh.) — Räude der Pferde in 3 Gem u. 3 Geh. (3 Gem. u. 3 Geh). — Rotlauf der Schweine in 17 Gem. u. 18 Geh. (18 Gem. u. 18 Geh.). — Schweineseuche einschl. Schweinepest in 59 Gem. u. 69 Geh. (59 Gem. u. 68 Geh) — Geflügel cholera in 18 Gem. u. 26 Geh. (21 Gem. u. 26 Geh ). — Hühnerpest in 1 Geh. in Naundorf (Amtsh Grimma). — Brustseuche der Pferde in 8 Gem. u. 8 Geh. (5 Gem. u. 6 Geh.). — Rotlaufseuche der Pferde in 4 Gem. u. 7 Geh. (3 Gem. u. 5 Geh.).*— Gehirnrückenmarksentzündung der Pferde in 10 Gem. u. 10 Geh. (16 Gem. u. 16 Geh). — Tuberkulose des Rindviehs in 55 Gem. u 61 Geh. (51 Gem. u 56 Geh ). — Wießzähkung. Zum Zwecke der am 2 Dezember vorzunehmenden Viehzählung, sowie einer Ermittelung der von der amtlichen Fleischbeschau befreiten, in der Zeit vom 1. Dezember 1911 bis 30. November 1912 erfolgten Schlachtungen werden in den nächsten Tagen für jede viehbesitzende Haushaltung Zählkarten ausgegeben. Diese sind vom Viehbesitzer oder dessen Stellvertreter nach dem Stande der Nacht vom 1 bis zum 2. Dezember 1912 rich tig auszufüllen. Die Zählung erstreckt sich auf Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Feder vieh und Bienenstöcke. Im übrigen und im besonderen wegen der Ermittelung der von der amtlichen Fleischbeschau befreiten, in dem oben erwähnten Zeiträume erfolgten Schlachtungen wird auf die den Zählkarten beigedruckten Erläuterungen verwiesen, welche gehörig zu beachten sind. Die Viehbesitzer oder Stellvertreter haben zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe schließlich noch dafür Sorge zu tragen^ daß die ausgefüllten Zählkarten vom 4. Dezember 1912 ab zur Abholung bereit liegen. — Wriefsendungen nach außereuropäischen Hrte«. Bei der Auflieferung von Briefsendungen nach überseeischen Orten rechnet das Publikum meist nur mit den letzten durch die Zeitungen bekannt gegebenen Versendungsgelegenheiten und berücksichtigt zu wenig die bestehenden Vorversande. Da die letzten Beförderungsgelegenheiten infolge von Störungen im Gange der Eisenbahnzüge nicht selten den Anschluß an die abgehenden Dampfer verfehlen, kann nur dringend empfohlen werden, die Briefsendungen möglichst zeitig abzuliefern, damit sie mit den Vorversanden Be förderung erhalten, die selbst bei Verspätungen der Eisen bahnzüge die Schiffe rechtzeitig und sicher erreichen. — Ueber Bodenfeuchtigkeit und Gründüngung wird Herr Klostergutsbesitzer Fritz Arndt-Oberwartha in der von der Oekonomischen Gesellschaft i. K. S. für Freitag, den 6. Dezember 1912, nachmittags 4 Uhr in den „Drei Raben" in Dresden-A, Marienstraße Nr. 20, weißer Saal, angesetzten Gesellschaftsversammlung einen Vortrag halten. Hierzu haben auch Nichtmitglieder kostenlosen Zutritt, so fern sie bis zum 6. Dezember d. I, mittags 12 Uhr in der Geschäftsstelle der Oekonomischen Gesellschaft in Dresden-A.,. Lüttichaustraße 26, p Eintrittskarten entnehmen. Am Ein gänge des Vortragslokales werden solche von nachmittags '/s 4 Uhr ab zum Preise von 50 Psg. proStück verabreicht — Warnung. Geschäftsleute und Handwerker der Eisen- und Stahlbranche werden vor einem die Gegend bereisenden Vertreter einer belgischen Stahlfirma gewarnt, der den Leuten kleine Probebezüge aufschwatzt und ihnen dann das gekaufte Material tonnenweise, die Tonne zu 20 Zentner, von seiner Firma zuschicken läßt. Gegen die Annahme der Lieferung ist im Streitfälle um so weniger zu machen, weil der Reisende die Bestellung von den Käufern eigenhändig unterschreiben läßt. Mit Vorliebe sucht der Reisende größere Güter auf, die eine eigene Hof schmiede haben, denen er auf diese Weise Stahlvorräte für Kinder und Kindeskinder aufhängt. — Anterstützu«-durch redaktisnekkeWotize». Immer wiederkehrend tritt man mit dem Ansuchen an uns heran, im redaktionellen Teile unseres Blattes auf irgendwelche Sachen aufmerksam zu machen. Dieser Hinweis wird namentlich bei Ankündigungen von Versammlungen usw. ge wöhnlich in der letzten Nummer vor der Abhaltung der selben verlangt, ohne daß nochmals eine Bekanntgabe im Anzeigenteil erfolgt. Wir machen hiermit darauf auf merksam, daß eine Unterstützung im redaktionelle« Teile nur einmal und zwar in einer der Nummern, in denen die Anzeigen veröffentlicht werden, erfolgen kann. — Für die Donnerstag, den 28. November 1912, nach mittags V-7 Uhr stattfindende öffeutliche St«dtgemeinde- ratsfitzuxg ist folgende Tagesordnung festgesetzt worden: 1. Eingänge; 2. Die Eisbahn betr.; 3. Die Rodelbahn, betr.; 4. Bauliche Veränderungen im Wohnhause des alten Elektrizitätswerks; 5. Gesuch um Gewährung einer Unter stützung für das Veteranenheim Wechselburg; 6. Bausache Wehner; 7. Versetzung eines Hydranten am Lmdenschlößchen; 8. Einführung der revidierten Städteordnung betr; 9. Neu wahlen betr — Am Dienstag Abend beging der Gewerbeverei« im Saale des Goldenen Löwen sein Herbstvergnügen. Der Besuch der Mitglieder war ein guter. Der erste Teil des Festes bestand in einem humoristischen Konzert, in dem unsere Stadlkapelle wieder Vorzügliches leistete. Hervorzu heben ist die Mitwirkung von Friseur Sandow. Herr Sandow verstand sich als alter Schauspieler — im Scherz so gut als im Ernst; besonderen Beifall erntete er mit seinem Charakter-Typen-Tanz, in dem er alle Altersklassen tanzend vorführte, vom Tanzschüler bis zum Greis. Den zweiten Teil des Vergnügens beherrschte der Tanz, dem bis in die frühen Morgenstunden gehuldigt wurde. — Wir werden gebeten mitzuteilen, daß die am Sonn tag erfolgte Wertcikung der Betrachtungen über de» Kstensonntag am Eingänge des Friedhofes durch Mitglieder des evangelficb-lutherifchen Jünglingsvereins stattfand Md nicht, wie berichtet wurde, durch Mitglieder des evangelisch- nationalen Arbeitervereins. - Zu unserer Notiz über „Kunfischwindel" ist weiter zu melden, daß die zwei am Freitag von hier verschwundenen Gauner am Montag in Schöneberg bei Berlin verhaftet worden sind, mit ihnen auch zugleich der vierte der Schwindler, der sich mit den anderen beiden in Berlin getroffen hatte. Die uns von dritter Seite zugegangene Mitteilung, daß dieser in Frankfurt a. O. verhaftet worden sei, war demnach- nicht zutreffend. — Der vor einigen Tagen hier durch-ebrannte Mcher- kehrling wurde durch die Gendarmerie in Altenberg i. E. festgenommen und nach hier zurückgebracht. Beim Verlaßen des Zuges auf hiesigem Bahnhof unternahm er aber einen nochmaligen Fluchtversuch, indem er auf der anderen Sette des Bahnwagens abstieg und querfeldein Reißaus naym, verfolgt von den Gendarmen, der ihn aber nicht cmyolen konnte. Kurze Zeit darauf stellte er sich bei seinem Lehr meister wieder ein, da er jedenfalls eingesehen hatte, daß sich mit ganzen 17 Pfennigen, die er noch im Besitze hatte, keine große Reise unternehmen läßt. — Kaufbach. Der hiesige Landwirt Arno Faust er hielt auf der kürzlich abgehaltenen Süddeutschen Jung- gcflügelausstellung in Würzburg auf ausgestellte Ganse einen 1., 2. und 3. Preis sowie den Klub-Ehrenprels. — Grumbach. Herr Gemeindevorstand a. D. Herzog klagte vor dem Dresdner Verwaltungsgericht gegen die Ge meinde Grumbach auf Erhöhung seiner Pension Der 72 Jahre alte Kläger hat vom Jahre 1885 bis Ende 1911 den Posten des Gemeindevorstandes bekleidet. Nach seiner Amtsniederlegung hat ihm die Gemeinde eine Pension von 387,50 Mk. — 31 Prozent seines zuletzt bezogenen JahreSgc- halt'es von 1250 Mark bewilligt. Damit ist er nicht zufrieden: er fordert insgesamt 900 Mark Pension, indem er seine Nebenbezüge für Erledigung der Standesamtsgeschäfte, der