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bei Vermeidung des Wortes „Ausverkauf" mit der An kündigung nicht gegen die behördliche Verordnung zu ver stoßen. Das Einigungsamt hat demgegenüber den in mehreren Entscheidungen der Gerichte und auch sonst in der Literatur vertretenen Standpunkt eingenommen, daß die Verwendung des Wortes Ausverkauf in der Ankündigung nicbt erheblich sei Wesentlich sei vielmehr, ob die An kündigung nach der herrschenden Verkehrsauffassung des Publikums als Hinweis auf einen bevorstehenden Saison ausverkauf gedeutet werden könne. Daß der Leser der oben erwähnten Ankündigungen aber nach deren Ausdrucksmeise und der daraus hervorgehenden offensichtlichen Absicht der Veranstaltung eines Ausverkaufs den Eindruck gewinnen mußte, daß eiu Vorrat Saisonwaren zn günstigen Be dingungen geräumt werden sollte, sei unverkennbar. Es waren hiernach nicht nur objektiv Saisonausverkäufe be grifflich gegeben nnd von den Veranstaltern in ihrem Er folge beabsichtigt, sondern diese Ankündigungen mußten auch nach Lage der Sache bei der ortsüblichen Verkehrsauffassung die wirtschaftlichen Folgen des Ausverkaufs, den vermehrten Zulauf von Käufern, herbeiführen. (Aus Nr. 8 der Mit teilungen der Handelskammer zu Dresden, Angnst 1912.) — In welchem Alter schicke ich mein Kind zur Schute? Unter dieser Rubrik erhalten wir ans Leserkreisen folgende Zuschrift: Eine unbedeutende Frage scheinbar! Und doch ist sie für das Fortkommen des Kindes gar nicht so selten von ausschlaggebender Bedeutung. Die Beant wortung ist im einzelnen Falle oft recht schwer, besonders für die Eltern, deren Kinder im ersten Viertel des Schul jahres, iu den Monaten April, Mai oder Juni geboren sind Bekanntlich setzt das jetzt geltende Schulgesetz im allgemeinen das erfüllte sechste Lebensjahr als Aufnahme alter fest; zu Beginn eines neuen Schuljahres sind der Schule jedesmal die Kinder zuzuführen, die bis dahin das echste Lebensjahr vollendet haben. Auf Wunsch der Eltern dürfen jedoch auch solche Kinder ausgenommen werden, die erst bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden. Auf die mancherlei Uebelstände, zu denen diese Ausnahme bestimmung geführt hat, ist bereits vielfach, namentlich von Aerzten und Lehrern, hingewiesen worden. Die Ausnahme bestimmung kann natürlich sinngeniäß nur auf die Kiuder angewandt werden, die für den früheren Eintritt in die Schule geistig und körperlich reif sind; die im Laufe der Jahrzehnte gesammelten Erfahrungen zeigen jedoch, daß o.ele dieser Kinder in die Schule gekommen sind, ohne die wtige geistige und körperliche Reife gehabt zu haben. Las war die Folge? Die Kinder hielten mit ihren älteren klassengenossen nicht Schritt, sie blieben merklich zurück and wurden Sorgenkinder der Eltern und Lehrer. Aus olcheu Kinder» rekrutiert sich zum guten Teil das Heer Ser Sitzenbleiber; ihnen selbst wird die Schule eine Stätte oer Qual, der Klasse hängen die Beklagenswerten wie Bleigewichte an. Wie manches Kind wäre vor dem Sitzen leiben, vielleicht sogar vor der Hilfsschule bewahrt ge- liebeu, wenn cs nicht so zeitig auf die Schulbank gebracht worden wäre! Dann bereuen die Eltern bitter, daß sie chr Kind der Schule vorzeitig zugeführt haben; leider ist es aber dann wohl immer zu spät, und ein Zurück gibt es nicht mehr. An diesen Verhältnissen wird sich auch in Zukunft nicht viel ändern. Der Entwurf für das neue Volksschulgesetz will die Ausnahmen nur etwas einschränken; die Kinder, die bis zum 30. Ium sechs Jahre alt werden, sollen nur dann ausgenommen werden dürfen, wenn sie „voraussichtlich den geistigen und körperlichen Anforderungen des Schulbesuchs entsprechen". Volle Sicherheit gibt diese Bestimmung nicht; auch dann werden — das läßt sich heute schon mit Sicherheit Voraussagen — in unsern Schulen Kinder sitzen, die noch nicht dahin gehören. Die angeführte Bestimmung ist dock wohl die ganz selbst verständliche Voraussetzung für die erste Aufnahme in die Schule überhaupt, auch für die Kiuder, die mit Ostern bereits im siebenten Lebensjahre stehen; Kinder aber, die am 1. April das sechste Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, sollten in dem Jahre überhaupt von der Aufnahme in die Schule ausgeschlossen werden. Eine solche Be stimmung käme all diesen Kindern zugute, auch denen, die anscheinend die volle Schulreife haben. Uebrigens ist in anderen Bundesstaaten die Ausnahmebewilligung bedeutend erschwert. So kann nach dem neuen oldenburgischen Schulgesetz nur das Oberschulkollegium einen früheren Eintritt gestatten In Sachsen-Weimar muß unter allen Umständen die Genehmigung des Bezirksschulinspektors eingeholt werden. Diese Genehmigung darf nur in ganz seltenen Fällen, und dann auch nur unter der Voraussetzung erteilt werden, daß nach dem Zeugnis eines geprüften Arztes dem Kinde eine für sein Alter außergewöhnliche Reife eigen ist und daß gleichzeitig nach dem Urteile des ^ezirksschulinspektors besonders dringliche Fälle eine frühere Aufnahme in die Schule rechtfertigen. Noch ist es bei uns Zeit. Die Schnlgesctzdeputation und das Plenum des Landtages befassen sich noch einmal gründlich mit dem Entwurf. Hoffentlich lassen sie diese Ausnahmebestimmung fallen, so daß in jedem Schuljahre nur die Kinder der Schule neu zugeführt werden dürfen, die bis zum 31. März das sechste Lebensjahr vollendet haben. — Kostenfreie Aktienkurse zur Erlernung der eng- lichen und französischen Sprache, einfache und doppelte Buch führung, Wechsellehre, Handelskorrespondenz, Rechnen und Stenographie finden in diesem Semester an der Berliner Handels-Akademie statt. Auswärtige erhalten den Unter richt nach genauer Anleitung schriftlich Freie Wahl der einzelnen Fächer. Kostenfreie Ueberwachung aller Arbeiten durch erstklassige Fachlehrer. Am Schluß findet eine Prüfung statt, worauf die Studierenden ein Zeugnis erhalten. Die zum Unterricht nötigen Lehrmittel hat sich jeder Teilnehmer selbst zu beschaffen. Weitere Kosten als Porto entstehen nicht. Anfragen unter Beifügung des Rückportos sind an die Direktion der Handelsschule Reil, Berlin-W., Bülow straße 29, zu richten. — Mom Zcntrakausschuß zur Körderung der evau- gekischen Kirche in Hesterreich. Der Vorsitz im Zentral- ausschuß zur Förderung der evangelischen Kirche in Oester reich, welcher nach Dr. Bleyers Tode seinem Zwickauer Schwiegersöhne Weichelt übertragen worden war, ist jüngst Kirchenrat Eckardt in Kriebitzsch bei Altenburg übertrage« worden. — Reich an Katendermerkwürdigkeiten ist das Jahr 1913, denn in diesem Jahre treffen die wechselnden kirch lichen Feiertage aus die zeitigsten Termine des ganzen 20. Jahrhunderts. Bereits ani 4. Februar haben wir Fast nacht, Karfreitag am 21., Ostern am 23. und 24. März, Himmelfahrt am 1. und Pfingsten am 11. und 12 Mai. Erst im Jahre 2003 treffen diese Tage wieder ebenso zeitig ein. — Ansteckende Merkrankheiten im Königreich Sachsen. Nach dem amtlichen Bericht des Königlichen Landesgesundheitsamtes über die am 15. September 1912 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrank- heiten wurden festgestellt: Milzbrand in 13 Gemeinden und 13 Gehöften (am 31 August 1912: in 15 Gem u 16 Geh). — Tollwut in 1 Gehöft in Bärenfels (Amtsh Dippoldiswalde), In 1 Gemeinde) — Räude der Pferde in 3 Gem u 3 Geh. wie am 3l Angnst — Rotlauf der Schweine in 37 Gem u 38 Geh. (25 Gem. und 27 Geh.). — Schweineseuche einschl. Schweinepest in 37 Gem. u. 53 Geh. (25 Gem u 26 Geh). — Geflügelcholera in 31 Gem u 38 Geh (22 Gem. u. 38 Geh). — Hühnerpest in 3 Gem. u. 3 Geh (2 Gem. u. 3 Geh ). — Brustseuche der Pferde in 4 Gem. n 5 Geh. (2 Gem. u 3 Geh.). — Rotlaufseuche der Pferde in 2 Gem der Stadt Dresden (1 Gem. u. 1 Geh.). — Gehirnrückenmarksentzündung der Pferde in 25 Gem. u. 26 Geh. (26 Gem u. 29 Geh.). — Tuberkulose des Rindviehs in 32 Gem. u. 32 Geh (20 Gem. und 21 Geh ). — Sie Großstadtpreffe und ihre Ableger gehen wieder einmal auf den Abonnentenfang aus Wir haben schon mehr als einmal darauf hingewiesen, daß es uicht der Konkurrenzneid, sondern die ehrlich gemeinte Fürsorge für unsere Leser ist, wenn wir von einein Abschwenken zu einer dieser Großstadtzeitungen abraten. Wir haben oft genug die Erfahrung gemacht, daß alle Abonnenten, die uns auf diese Weise untreu wurden, nach und nach sämt lich auf unser Blatt zurückkamen, und warum? Einfach deshalb, weit der Großstadtpresse das lokale Interesse für all' die kleinen Ortschaften mangelt, in denen sie sich vor- drängt. Wir geben freimütig zu, daß die Großstadtpresse einige Vorzüge vor uns voraus hat Sie bringt vielleicht große Ereignisse ausführlicher und schneller als wir und kann auch politischen Dingen einen größeren Platz ein räumen. Aber alle jene Gebiete, derentwegen in kleinen Orten die Zeitung hauptsächlich gehalten wird, wie lokale Begebenheiten aus Heimat und Umgebung, amtliche Nach richten und Verordnungen usw. können in der Großstadtpresse nur sehr kurz und oberflächlich behandelt werden, denn diese müßte sonst für jeden Ort, zumindest aber für jede Gegend eine besondere Auflage herausbringeu. Gerade wegen des Fehlens dieser Rubriken aber verliert der Leser der Großstadt zeitung in kurzer Zeit die engere Fühlung mit seiner Heimat und den Angelegenheiten seines Wohnortes. Denn diese enge Fühlung kann ihm nur eine Zeitung garantieren, und das ist die am Wohnorte selbst erscheinende. Wir bitten deshalb alle Leser in ihren: eigenen Interesse, in dem Bezüge unseres Blattes keine Unterbrechung eintreten zu lassen. — Für die Donnerstag, den 26. September 1912, nachm. Vs 7 Uhr stattfindende öffentliche Stadtgemeinderats- sttzung ist folgende Tagesordnung aufgestellt worden: 1. Eingänge, 2. Neuwahl der Mitglieder zur Einschätzungs deputation, 3. Neuwahl der Armenpfleger, 4. Anschaffung bez. Ausbesserung des Treibriemens im Elektrizitätswerk, 5. Entlassungsgesuch des Kopist Starke, 6. Anschluß des Grundstücks der Fa. Gebrüder Müller an die elektrische Lichtleitung, 7. Tännichtgrundstraße betr. — Die Gewinnliste über die Warenverlosung zugunsten der Umfriedigung des König Albertdenkmals in Meißen hängt für Interessenten zur Einsichtnahme im Schaufenster unserer Geschäftsstelle aus. — Wetteraussichten für heute: Nordostwind, zeitweise aufheiternd, kühl, kein erheblicher Niederschlag. Luftwärme gestern mittag -st 7° c. — Landgericht Dresden. Die zweite Strafkammer verhandelte gegen den 22 Jahre alten, mehrfach bestraften Bäckergesellen Richard Bruno Franz ans Meißen wegen Betrugs und Diebstahls im Rückfalle. F. mietete sich als Referendar Hollmann ein und betrog die Wirtsleute um die Beträge für Wohnung und Kost, auch erschwindelte er sich Darlehen und Fahrräder. Die strafbaren Handlungen verübte Franz in Meißen, Oederan und Markranstädt. Außerdem hat der Angeklagte auch noch einen Bäckerlehrling in Meißen und seinen Onkel in Neukirchen bestohlen. Das Urteil lautete auf eine zweijährige Gefängnisstrafe. — Grumbach. Dem hiesigen Schmiedemcisier Heinrich Rode wurde auf der nunmehr beendeten ErzgebirgischenAus stellung in Freiberg in der Gruppe IU (Wagenbau und Transportmittel) als höchste Auszeichnung die silberne Medaille zuerkannt. — Dresden, 23. September. Der König kam heute vormittag von Wachwitz in das Residenzschloß, nahm da selbstmilitärische Meldungen, sowiedie Vorträge der Staats minister und des königlichen Kabinettssekretärs entgegen. Im Laufe des Nachmittags begab sich der König auf mehrere Tage zur Jagd in die Sächsische Schweiz. — Oberwartha. Die anhaltend schlechte Witterung war für die hiesigen Landwirte von erheblichem Nachteile. Bereits seit sechs Wochen liegt der gemähte Hafer auf den Feldern. Hoffentlich bessert sich die Witterung, so daß es der Landwirtschaft endlich möglich wird, das ausstehende Getreide noch unter Dach und Fach zu bringen. — Kiseuberg-Woritzburg. Ein Monistenkloster soll hier errichtet werden. Geheimrat Ostwald hat die nahe liegende Amtsschreibermühle erworben, um dort eine monistische Siedlung anzulegen. — Wadeberg. Für die Errichtung eines Stadtbades bewilligten die städtischen Kollegien in gemeinsamer Sitzung 37000 Mark. — Uicderschöna. Für die am Sonnabend verun- glückten Flieger Oberleutnant Berger nnd Oberleutnant Junghanns fand Sonntag nachmittag in der hiesigen Kirche eine Trauerfeier statt. Viele Blumen und Palmen waren auf dem Altarplatze niedergelegt worden. Erschienen waren Angehörige der Verunglückten, ebenso viele Offiziere und Vertreter der Militärvereine. Nach Beendigung der Feier wurden die Särge von Militärvereinsmitgliedern nach dem Leichenwagen getragen. Oberleutnant Berger wurde nach Dresden-Plauen und Oberleutnant Junghanns nach Gleis berg bei Roßwein überführt, wo am Dienstag nachmittag die Beerdigung erfolgte. Oberleutnant Junghanns ist ein Sohn des Fabrikbesitzers Junghanns, Burgmühle-Gleisberg bei Roßwein; er ist 36 Jahre alt und gehörte seit 1898 dem 10. Infanterie-Regiment Nr. 134 an. — Weiter wird noch gemeldet: Die Fahrt am Sonnabend sollte Oberleutnant Bergers letzte auf vorläufig absehbare Zeit sein. Er war zum großen Generalstab auf drei Jahre abkommandiert und fuhr nach Berlin, um sein Fahrzeug abzugeben und den nötigen Formalitäten zu genügen. Seinen Bruder, der Besitzer einer Drogerie in Dresden ist, hatte er um 12 Uhr mittags auf den Heller bestellt. Dort wartete dieser auch bis 2 Uhr nachmittags, ohne zu ahnen, daß sein Bruder — der erst 29 Jahre alt war — bereits seine ruhmreiche Laufbahu für immer beschlossen hatte. — Ireiöerg, 24. September. Montag abend fand in der Hauptwirtschaft der Ausstellung im Beisein der Spitzen der Behörden und eines zahlreich erschienenen Publikums der feierliche Schluß der Ausstellung statt, bei der Kaufmann Mühle ein Bild über die Besucherzahl der Ausstellung gab. Abgesetzt wurden 13900 Dauerkarten, 600 Frühkarten, 74800 Tageskarten zu 1 Mark, 23600 Kinderkarten, 28200 Vereinskarten zu 50 Pfg., 5500 Schul karten, 2400 Karten zu ermäßigter: Preisen, 50400 Arbeiter karten und 42100 Abendkarten, zusammen 241500 Karten. Die Gesamtbesucherzahl betrug 665000 Personen. — Leisnig. Viele Personen haben die üble Ange wohnheit, beim Vorbeigehen an Getreidefeldern die Aehren abzustriffcln oder abzureißen. Ein Mann aus einem Nach- barorte, der dabei betroffen wurde, als er Hafer beim Vor- übergchen abstriffelte, wurde dieser Tage vom hiesigen Schöffengericht zu 10 Mark Geldstrafe verurteilt. — Wlanen, 24 September. Die Staatsanwaltschaft stellte heute fest, daß nach den: ärztlichen Befund der Leiche des 33jährigen Gastwirts Zapf, der tot auf der Straße neben seinem Pferde gesunden wurde, dieser durch Beilhiebe ermordet wordeu sei. Auf die Ermittelung des Täters wurden 300 Mark Belohnung ausgesetzt. AngeMltenversrcherung') in 10 Fragen und Antworten kurz zusammeugestellt von Dr. jur Horn, Assessor beim Stadtrate zu Freiberg. I. Wer ist uersicherungspffichtig? Alle Angestellten^) von: vollendeten 16. Lebensjahre, sofern sie gegen Entgelt") beschäftigt werden, nicht über 5000 Mark Jahresverdienst, das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht berufsunfähig oder infolge ander weiter, ausreichender Versorgung „Anwartschaft auf Ruhe geld und Hinterbliebenenrente" von der Versicherungspflicht befreit sind oder infolge eines vor dem 5. Dezember 1911 bei einem öffentlichen oder privaten Lebensversicherungs- Unternehmen abgeschlossenen Versicherungsvertrags — gleich viel ob auf Todesfall oder als gemischte oder als Sterbe geldversicherung eingegangen — auf ihrerseitige Befreiung die Beitragsleistung antragen können (88 1, 9—11, 390, 391 des Ges.) II Wer ist „Angestellter"? 8 1 Abs. 1 des Gesetzes führt sie auf wie folgt: 1. Angestellte in leitender Stellung, wenn diese Be schäftigung ihren Hauptberuf bildet, 2. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung, ohne Rücksicht auf ihre Vorbildung; Bureauangestellte, soweit sie nicht mit niederen oder lediglich mechanischen Dienstleistungen beschäftigt werden, sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, 3. Handlungsgehilfen und Gehilfen in Apotheken, 4. Bühnen- und Orchestermitglieddr, ohne Rücksicht auf den Kunstwert der Leistungen, 5. Lehrer und Erzieher, 6. aus der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und aus der Besatzung von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt Kapitäne, Offiziere des Decks- und Maschinendienstes, Ver walter und Verwaltungsassistenten, sowie die in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung befindlichen Angestellten, ohne Rücksicht auf ihre Vorbildung, sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet. y Gesetz vom 20. 12. 1911. Billige Textausgabe (15 Pfg. im Verlage der „Leipziger Neuesten Nachrichten". Edgar Hersurth L Cie). y gleichviel, ob männlich oder weiblich, ledig, verheiratet oder ver witwet; In- oder Ausländer. hierzu gehören neben Gehalt oder Lohn auch Gewinnanteile, Sach- und andere Bezüge, die der Versicherte, wenn auch nur gewohn- heitsgemäß, statt des Geholtes oder Lohnes oder neben ihm vom Arbeit geber oder einem Dritte» erhält, auch Weihnachtsgratifikationen und ähnliche Bezüge, die ohne Vertragszwang in gewisser Höhe gegeben zu werden Pflegen. Kloben l-veisenr-in bringt neue Kräfte unä ^nki-gie! I dürite in keiner parnilie teklen. ^erütlick verordnet Llnentbekrlick in der nack erscköptenden Krsnkkeiten (sss) IVIun acbte auf das ^Vort ,T W < ID Preis IVI 3.— die plascke, überall erkältlicb. Lkemiscke Industrie, Q.nu d. H, «. KI.