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MM A MW JnsertionspreiS 15 Psg. pro fünfqespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Lokalblatt für Milsärukk, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Harths bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf,. Äaufbach, Kesselsoorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Loyen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrso^ts bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligftadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lauftuder Unttrhaltungs-Gsman-jKeilagt, wöchentlicher illustrierter Keitage „Welt im Kild" und monatliches Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. , Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. srei ins A 8 -4» HauS, ab geholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und F L 8 II unsere Landausträger bezo^m 1,54 Mk. Wr die Königl. AmtsvauptmannschafL Weißen, für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königl. Forstrentamt zu Tharandt. Nr. 116. Sonnabenä, äen Z. Oktober 1912. 71. Iakrg. )1mlNcker Oeil. Nach § 22 des Ergänzungssteuergesetzes können Beitragspflichtige in Orten bis zu 40000 Einwohnern beantragen, daß ihre Hinschätzung zur Hrgänzuuzssteuer durch die zuständige besondere Ergänzungssteuerkommission bewirkt werde Anträge dieser Alt aus oem Steuerbezirke Meißen sind bis zum 1. November laufenden Jahres schriftlich hier Änzubringeu Sie gelten nur für die nächstjährige Veranlagung und haben neben der Angabe der Wohnung des Antragstellers die Erklärung desselben zu enthalten, daß er bereit sei, mindestens 40 Wark Hrgänzungssteuer zu entrichten. Soweit derartige Anträge verspätet eingehen odelx sonst unzulässig sein sollten, sind sie zurückzuweisen. Meißen, am 1. Oktober 1912. ss Königliche Wezirkssteuereiunahme. Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen- und Geschworenen- Arliste liegt eme Woche lang, und zwar vom 7. Vis mit 15. Oktober dieses Jahres, m hiesiger Ratsexpedition zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Voll ständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden. Hierbei wird auf nachstehend abgedruckte Gesetzesvorschriften der 88 31,32,33, 34, 84, 85 des Deutschen Gerichtsoerfassungsgesetzes und des 8 24 des Königlich Sächsischen Gesetzes -om 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, ver wiesen. Wilsdruff, am 2. Oktober 1912. 8s Der Bürgermeister. Gerichtsverfassungsge setz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Ver gehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden. 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Neichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7 Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamt finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 u. s. w. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht be rufen werden: 1. die Abteilungsvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des Laudeskonsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannschaft ausgenommen sind. Dev Herbftiahrmarkt findet Sonntag, den 13. Oktober d. I., von Mittags ab und Wontag, den 14. Oktober statt. Wilsdruff, am 2. Oktober 1912. s? Der Stadtrat. Montag, den 7. Oktober 1912 von nachm. 1 Ahr ab wird die hiesige Wasserleitung gespühlt. Es wird empfohlen, während der Zeit von 1—5 Uhr nachmittags kein Wasser zu entnehmen. Künftig wird diese Spülung am 3. oder, falls das ein «sonn- oder Festtag ist, am nächstfolgenden Wochentage eines jeden Monats vorgenommen. Wilsdruff, am 4. Oktober 1912. io» Der Stadtrat. MzmgtiWU, MuMlsel Imer. Klotzsche's Gasthof zu Naundorf, Freitag, den 11. Oktober 1912, Vorm. ^10 Uhr: 8 h. u. 2022 w. Stämme, 52 h. u. 2032 w. Klötze, 1460 w. Derb- u. 4985 w. Reis stangen, 0,5 rm w. Nutzscheite, 101,5 rm w. Nutzknüppel, 1,5 rm h. u. 203 rm w. Brenn scheite, 3,5 rm h. u. 249 rm w. Brennknüppel, 3 rm h. u. 9,5 rm w. Zacken, 376,5 rm w. Aeste, 161,5 rm w. Stöcke; Schlag-, Durchforstungs- u. Einzelhölzer in Abt. 1 bis 7, 9 bis 14, 16, 19, 21, 26, 28 bis 31, 33 bis 38, 41 bis 44 u. 47 Kgt. Iorstreviervcrwaltung Naundorf u. Kgl. Aorstrentamt Fharandt. ss venklpruck für Gemüt unct VerNanä. Das Glück ist allen gleich und gut, Ist auch beständig heut und morgen; Den Reichen gibt's Furcht, Mühe, Sorgen, Den Armen Hoffnung, Sinn und Mut. Heues aus aller Mell. Tie jächshche Regierung gab in der vorgestrigen Sitzung der Zwischendeputation der Zweiten Kammer zur Weiterberatung der Steuer gesetzentwürfe aus dreißig Anfragen der Deputation eine umfangreiche schriftliche Erklärung ab. In der Zwifchendeputation der Zweiten Kammer zur Vorberatung der Volksfchulgesetzentwurses ließen die Nationalliberalen erklären, daß sie der Beibehaltung des konsessionellen Unterrichts zustimmen werden, doch machte später der nationalliberale Abg. Dr. Seysert erhebliche Ein schränkungen. Der preußische Lmdwittschaftsministcr betont in einem Runderlaß die Notwendigkeit einer verstärkten inneren Kolonisation. Das Wrack des Unterseebootes „G. l71" ist jetzt nach dreiwöchigen Bemühungen gesunden worden. Die Kopperleute tauchen nunmehr auch im Keetmanshooper Bezirk in Deutsch-Slldwestasrika auf. Die Schutztruppe trifft umfassende Maß nahmen. / Die deutsch-englische Verständigungskonserenz wird am 30. Oktober in London zusammentreten. 7 Dicklamtlicker Oeil. In Russisch-Polen sind Vorbereitungen für eine allgemeine Mobili sierung im Gange. In Portugal haben orkanartige Stürme und starke Regengüsse großen Schaden angerichtet. Aus Ztaät unä Lanä. Mitteilungen aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den 4. Oktober. Sonnenaufgang 6-" li Monduntergang 8-' N. Sonnenuntergang 5^ jj Mondaufgang 10-- N. 1669 Maler Rembrandt in Amsterdam gest. — 1797 Schweizerischer Volksschriftsteller Jeremias Gotthelf in Murten geb. — 1819 Italienischer Staatsmann Francesco Crispi in Riberia geb. — 1830 Generalfeldmarschall Ludwig Graf Dorck v. Warten burg in Klein-Ols gest. — 1840 Maler und Dichter Artur Fitger in Delmenhorst geb. — 1868 Schriftsteller Max Halbe zu Güttland in Westpreußen geb. — Dichter Fritz Lienhard zu Rothbach i. Els. geb. — 1904 Mtlitärfchriftsteller Karl Tanera in Lindau am Bodensee gest. Merkblatt für den S. Oktober. Sonnenaufgang 6°° II Monduntergang 8" N. Sonnenuntergang 5^ ss Mondaufgang 11°° N. , 1609 Dichter Paul Fleming in Hartenstein geb. — 1799 Vinzenz Prießnitz, Begründer der neueren Wasserheilmethode, in Wräienbera aeb. — 1813 Freiheitskämpferin Eleonore Vrochaska in Daiineü'ierq gesr. — 15.25 Zeiler Ludwig Knaus in Wiesbaden geb. — 1834 Maler Paul Thumann in Tzschacksdorf geb. — 1840 Fürst Johann II. von und zu Liechtenstein zu Eisgrub in Mähren geb. — 1887 Schriftsteller Fedor v. Zobeltitz in Spiegelberg geb. — 1880 Komponist Jacques Offenbach in Paris gest. — 1908 Bulgarien wiro Königreich. — 1910 Mediziner Ernst v. Leyden in Berlin gest. — Proklamierung der Republik in Portugal. Vogelschutz. Wer die gefiederten Sänger unserer Haine und Wälder liebt, wird jetzt sein edles Werk vor bereiten müssen. Er wird den ersten Schnee nicht erst ab warten. Dann ist's zu spät. So muß denn jetzt begonnen werden. Sorgsame Vogelschützer haben freilich schon ihre Kästen bereitet, um während der Oktoberreife Beeren und Sämereien fleißig hineinzusammeln, da diese Nahrungsmittel der Vögel jetzt sich in Hülle und Fülle bieten. Und ein paar leere Stunden am Tage mit dem Sammeln hingebracht, bringen ihren Lohn. Zur Not aber kann man die Beeren auch kaufen und sich so eine der stillsten, aber köstlichsten Vergnügungen schaffen. Nun gilt es, die geeigneten Futter- p ätze zu suchen. Stellen, die der Schnee ein wenig schont, die aber auch den Vögeln als Zusammenkunftsorte bekannt und vertraut sind. Dann mag der Winter ruhig sein weißes Linnen über die Lande breiten. Und er braucht nicht zu fürchten, daß Tausende und aber Tausende der „Segler der Lüfte" erfroren und verhungert aus den Lüften fallen. Die Vögel, die uns während des Sommers mit liehlichem Ge sänge den Weg durch den Wald zu einem Entzücken ge macht, sollen nicht über die Undankbarkeit der Menschen klagen. Die Tierschutzvereine rufen jetzt in zahllosen Flua-