Volltext Seite (XML)
MM für WilskU ^rtionspreis 15 Psg- Pro fünsgespaltene Korpuszctle. Außerhalb des Amtsgerichtsbeztrks Wilsdruff 20' Psg. unä rlmgegencl Jnse Zeitraubender und tabellarischer Satz init 50 Prozent Ausschlag Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegraunn-Adresse: Amtsblatt Wilsdniff. Mit lauftndtr zl»terhilltungs-Gomii«-)Ktilast- wöchentlicher itlustrierter Mage „Welt im Kild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. In fern te werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. srci inS LL 8 Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und / _K 8 8 S V ET nufere Landausträger bezogen 1,54 Mk. - für die Kmngl. Amtshauptmannschaft Weihen, ftir das Rönigl. NmtWericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie ftir das Mnigl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für MilsäruN, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Bnrkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klippbausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdor bei Wilsdruff, Noitzsch, Nothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Nr. 95. Zonnabenä, äen 17. August 1912. 7,. Jabrg. Amtlicker ^eil. An» Name» M des Asnigs! In der Strafsache gegen den Privatmann Krust Julins Vohkaud in Neukirchen wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht zu Wilsdruff am 1. August 1912 für Recht erkannt: Der Angeklagte Bohland wird wegen Beleidigung zu fünfzig Mank Geldstrafe, im Uueiubringlichkeitssalle zu 10 Zügen Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Dem beleidigten Gemeindevorstand Rost wird zugleich die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Kosten durch einmaligen Abdruck des Urteils tenors im Wochenblatt für Wilsdruff, innerhalb vier Wochen von Rechtskraft des Urteils ab, öffentlich bekannt zu machen. Bekanntgemacht am 14. August 1912. Es Ho 22/12. Acr Gerichtsschreiver des Königlichen Amtsgerichts Wilsdruff, Gvwevbnng des Bürgerrechts betr. Unter Hinweis ans die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen werden alle die jenigen Gemeindemltglleder, welche zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet sind, ausge fordert, sich alsbald in hiesiger Ratskanzlei zur Burgerrechtserwerbuug anzumelden. Hierbei sind zwecks Feststellung der Staatsangehörigkeit Geburtsschein über die eigene Person und des Vaters des Antragsstellers vorzulegcn Weitere Erörterungen bleiben Vorbehalten. Wilsdruff, am 14. August 1912, «-m Der Stadtrat. 8 14 der Revidierten Städteordnuug vom 24. April 1873. Mitglieder der Stadtgemeiude sind diejenigen selbstständigen Personen, welche im Stadtbezirke wesentlich wohnhaft sind, oder ein Grundstück besitzen, oder ein selbstständiges Gewerbe betreiben 8 17 der Revidierten Städteordnung. Zum Erwerbe des Bürgerrechts verechtigt sind alle Gemeindemitglieder, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten 2 Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6. auf die letzten 2 Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlageu am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7. entweder a) im Gemeindebezirke ansässig sind, oder b) daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder c) in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Ausgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerb des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürger rechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche H männlichen Geschlechts sind, L seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und O mindestens 9 Mark an direkten Staatssteltern jährlich zu entrichten haben. Nach dem Verstcherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 (Reichsgesetzblatt Seite 989) sind von den versicherten Ange stellten und ihren Arbeitgebern Vertrauensmänner zu wählen. Diese Vertrauensmänner wählen Beisitzer für den Verwaltungsrat, die Rentenausschüsse, die Schiedsgerichte .und das Oberschiedsgericht und können von der Rcichsversicherungsanstalt oder den Renten ausschüssen bei Erledigung ihrer Geschäfte zur Mitwirkung in Anspruch genommen werden. Sie sind also die Vertreter der Beteiligten bei der Ausführung und Handhabung des Versicherungsgesetzes für Angestellte. Die Wahlen der Vertrauensmänner werden voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Oktobers dieses Jahres stattfinden. Hierbei gilt als Ausweis für die versicherten Angestellten die Versicherungskarte, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde ausgestellte Bescheinigung über die Zahl der von ihnen regelmäßig beschäftigten ver sicherten Angestellten. Die Versicherungskarten werden von den Ausgabestellen der Ange stelltenversicherung für die versicherten Angestellten ausgestellt, insoweit sie nicht Mitglieder von Ersatzkassen sind. Voraussetzung für die Ausstellung der Versicherungskarte ist, daß der versicherte Angestellte zuvor die Vordrucke einer Aufnahme- und Versicherungskarte, welche bei den Ausgabestellen unentgeltlich erhältlich sind, ausgefüllt und der Ausgabe stelle eingereicht hat. Asse im Bezirke der Königlichen Amtsyauptmauuschaft Meißen versicherten Angestellten werden aufgefordert, sich schleunigst, spätestens aver öis Kndc dieses Monats, von der Ausgabestelle, in deren Bezirk sie beschäftigt sind, oder von ihrem Arbeitgeber, sofern er im Besitze der Kordrucke ist, die Vordrucke einer Auf nahme- und einer Wersicherungskarte verabreichen zu lasten und unter Einreichung d;r ausgefüllten Vordrucke bei der Ausgabestelle ihres Beschäftigungsortes die Ausstellung der Versicherungskarte zu beantragen. Ileber die Ausfüllung gibt die mit den Vordrucken auszuhändigende Belehrung Auskunft. Als Ausgabestellen für die Aufnahmekarten und Versicherungskarten sind vom Königlichen Ministerium des Innern als oberste Verwaltungsbehörde nach 88 188, 194 des Gesetzes die Hrtspolizeibehörden (Stadträte, Bürgermeister, Gemeindcvorstände, Gutsvorsteher) des Beschäftigungsortes bestimmt worden. Jede Ausgabestelle umfaßt den Gemeinde- oder Gutsbezirk des Ueschäftigungsortes des Versicherten. Als Ausweis ist der Ausgabestelle der Steuerzettel und gegebenenfalls die Quittungs karte der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung vorzulegen. Versicherte Angestellte, welche bei den Wahlen nicht im Besitz einer Versicherungs karte sind, gehen ihres Wahlrechts verlustig. Die Arbeitgeber, welche versicherte Angestellte beschäftigen, werden aufgefordert, bis zur Wahl sich von der Gemeindebehörde eine Bescheinigung über die Zahl der von ihnen regelmäßig beschäftigten versicherten Angestellten ausstellen zu lassen. Ohne diese Be scheinigung können sie zur Wahl nicht zugelassen werden. Meißen, am 13. August 1912. «4?» Nr. 319/372 XI b. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Für den Ort Klipphausen ist heute an Stelle des wegen vorgerückten Alters aus geschiedenen Herrn Karl Eduard Schumann Herr Wirtschaftsbesitzer Ernst Htto Mutter in Klipphausen als Hrtsrichter und für das erledigte Amt eines Gerichtsschöppen Herr Gutsbesitzer Georg Arthur Löffel daselbst in Pflicht genommen worden. Wilsdruff, den 16. August 1912. 4b»? V. keA. 108/12. Königliches Amtsgericht. Mrck Mckii ßi; mmillG II Ihr anWUM. venklpruck für Gemüt unä Verltanä. Lieber! was wäre das Leben ohne Hoffnung? Ein Funke, der aus der Kohle springt und verlischt, und wie man bei trüber Jahreszeit einen Windstoß hört, der einen Augenblick saust und dann verhallt, so wäre es mit uns! Hölderlin. Neues aus aller Mell. Der Justizausschuß deS Bundesrates hat das Neichsjusftzamt er- fucht, eine Denftchrist über das Jesuitengesetz auSzuarbciten. Bayern wird im BundeSrate die völlige Aushebung des Jesuitenge- sehes beantragen. Das Deutsche Reich hat sür den FriedenSpalast im Haag eine monumentale Toranlage in Kunstschmiedearbeit gestistet. Eine Anzahl Generäle und Führer der deutschen Aimee, n. a. auch d" kommandierende General des 19. zweiten sächsischen Armeekorps, General v. Kirchbach, werden im September an den Herbstmanövern der Flotte lellnehmen. Ter Katholikentag in Aachen wurde vorgestern In der üblichen Weise ^schlossen. Der nächste deutsche Katholikentag wird in Meß abgehalten Merdcn. Zu der am I. September auf dem Tempelhofer Felde stattfindendcn ^eteranenparake haben sich bereits über 150000 ehemalige Soldaten gemeldet- Der Weltpostkongresi Ist aus Ansaug des Jahres 1914 verschoben werden. . Die Jacht der in Eckernsörde wieder srcigelasseucn süns Engländer ll in der Nordsee in Unwetter geraten und seit mehreren Tagen überfällig. DiclttamMcker rieil. Bei den schweizerischen Manöver«, denen bekanntlich der Kaiser bei- wohnt, werden auch französische und russische Offiziere zugegen sein. In derz Schweiz glaubt man, daß die Anlage italienischer Be festigungen an der Grenze der Schweiz eine Annexion des Kantons Tessin vorbereiten solle. Die sranzösiich-russisch-englische Verständigung erstreckt sich nach Blättermeldungen auch aus Kleinasien und Persien. Zwischen Spanien und Frankreich ist wegen des Thronwechsels in Marokko eine Verstimmung eingetrcten. Infolge eines Kesselrohrbruches ist an Bord des sranzösischen Panzers „VeUte" eine Panik ausgebrochen. Die Hälfte der Besatzung sprang so- sort über Bord. Bei einem Straßenbahnunglück aus der Linie Rom-Civita-Castellana wurden drei Passagiere getötet, sieben schwer und zehn leichter verletzt. Unter der von dem Erdbeben heimgesuchtcn Bevölkerung in der Türkei ist eine große Hungersnot ausgebrochen. In Rodosto am Marmara meer richteten neue Erdstöße weiteren großen Schaden an. Die Pforte hat Mitteilungen erhalten, nach denen Bulgarien und Montenegro mobilisieren. In Rabat ist Mulay Jussus zum Sultan von Marokko ausgc- rusen worden. Das Repräsentantenhaus in Washington hat die Bill über den Wolltarif gegen das Veto deS Präsidenten angenommen. In Mexiko überfielen Anhänger Zapatas einen Personenzug und töteten 35 Soldaten und 20 Zivilisten. Eine andere Abteilung überfiel die Stadt Jctapa, Plünderte sie und steckte sie in Brand, nachdem sie unier der Bevölkerung ein smchtbares Blutbad angerichtet hatte. Infolge Mafckinenäefekls gelangt ckie vorliogenä Hummer erlt Keule Konnabenck frük zur Ausgabe. Aus Slaäl unä Lanä. Mitteilungen aus dem Leserkreise sür diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den 16. August. Sonnenaufgang 4" Mondaufgang 9-' B Sonnenuntergang 7'" Monduntergang 8" N. 1795 Komponist Heinrich Marschner in Zittau geb. — 1832 Psu- chologe Wilhelm Wundt in Neckarau geb. — 1858 Schriftsteller Arttmr Achleitner in Straubing geb. — 1899 Ehemiker Wilhelm Bunsen in Heidelberg gest. — 1906 Schweres Erdbeben in Valparaiso in Ehile. 1V"' V. 8"- N. Merwlatt für deu 17. August Sonnenaufgang 4" i! Mondaufgang Sonnenuntergang 7« jj Monduntergang 1S7S Schriftsteller Hans Jakob Christoffel v. Grimmelshausen A Rachen M Baden gL - 178« Friedrich der Große im Schloß Sanssouci bei Potsdam gest. — 1816 .Musikdirigent Benjamin Bilse in Ltegnitz geb. — 18S0 Chirurg Richard v. Volk- mann (Leander) in Leipzig geb. — 1860 Dänischer Schriftsteller Kopenhagen geb. - 1861 Maler Ludwig v. Hofmann tn Darmstadt geb.