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Sonnabend, den 12. Oktober 1912. 71. Zakrg. Nr. 119. Zonmag unsi Momsg Bdrmäkki in ÄüstlruN. 2 s, Umlticker ^eil Anläßlich des Sonntag, den 13. und Montag, den 14. ds. Mts., stattfindenden 8... Meißen, am 2. Oktober 1912. Wilsdruff, am 11. Oktober 1912. Q. 215/12. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. fue Wilsdruff, den 9. Oktober 1912. Wilsdruff, am 2. Oktober 1912. Wilsdruff, am 9. Oktober 1912. Im Laufe des letzten Vierteljahres sind Herr Wirtschaftsbesitzer Hermann Große als Gemeindevorstand für die Gemeinde Niederwartha und die Herren Gutsbesitzer Max Rudolph Walther in Sachsdorf, Gutsbesitzer Bruno Udolph in Steinbach b. Kesselsdorf und Hausbesitzer Karl Gottlieb Schwaar in Tanneberg als Gemeindeäkteste ihrer Orte gewählt bezw. wiedergewählt und von der Königlichen Amtshauptmannschaft in Pflicht genommen worden. Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur des Rathauses ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang in hiesiger Ratskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus. hat die vorgesetzte Regierungsbehörde Ausdehnung der Verkaufszeit in den Verkaufs ständen auf dem Markte an beiden Tagen bis abends 10 Uhr, am Sonntage mittags 1 Uhr beginnend, und die Ausübung des Handelsbetriebs in den Läden der Stadt am Sonntag von vormittags V-11 Uhr bis abends V-9 Uhr und am Montag ebenfalls bis abends 10 Uhr genehmigt. Die Ausübung des Barbiergewerbes ist am Sonntage bis nachmittags 6 Uhr gestattet. Wilsdruff, am 7. Oktober 1912. Der Bürgermeister. - s-L» 1L» Der Stadtrat. Ausfüllung von ^nusListen. Die Austragung der Hauslisten für die nächstjährige Einschätzung zur Einkommen steuer ist erfolgt. Die Listen sind nach dem Stande vom 12. Oktober d. I. unter genauer Beachtung der beigedruckten Vorbemerkungen und allenthalben den vorgeschriebenen Spalten ent sprechend auszufüllen. Der Hausbesitzer haftet für die Steuerbeträge, die infolge von ihm verschuldeter unrichtiger oder unvollständiger Angaben dem Staate entgehen. In gleicher Weise ist jedes Familienhaupt für die richtige Angabe aller zu seinem Hausstande gehörigen, ein eigenes Einkommen beziehenden Personen, einschließlich der Bevormundeten, der Untermieter und Schlafstelleninhaber, verantwortlich. Ferner ist derjenige, welcher für die Zwecke seiner Haushaltung oder bei Ausübung seines Berufs andere Personen dauernd gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt, verpflichtet, über das von ihm herrührende Einkommen dieser Personen in der Hausliste Auskunft zu erteilen, dafern die Person seine Wohnung teilt oder in einem ihm gehörigen Hausgrund stücke wohnt. Die Hauslisten sind vom 13. Oktober ab spätestens bis zum 20. Oktober dieses Jahres durch Personen, welche über etwaige Mängel Auskunft geben kimnen — nicht durch Kinder — bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme einzureichen Fristüberschreitungen werden nach § 71 des Einkommensteuergesetzes mit Geldstrafen bis zu 50 Mk. geahndet. Bei uns sind eingegangen VSin Gesetz- und Verordnungsblatt das Asnigreich Sachsen das 11. bis mit 14. Stück vom Jahre 1912, vom Reichsgesetzblatte Nr. 37 bis mit 45 vom gleichen Jahre. Dev HevbftIcrhrimolrkt findet Sonntag, den 13. Hktoöer d. I., von Mittags ab und Montag, den 14. Oktober statt. t «-»- «—«. > Q r rrv In Blankenstein sollen Montag, den Oktobev zwei Länkerschweine und eine Kalbe öffentlich versteigert werden. Versammlungsort der Bieter: Richters Gasthof in Blankenstein 87 Der Stadtrat. LOO Der Stadtrat. i5' Die Königliche Amtshanptmannschaft. Merkblatt für den 12. Oktober. Miklos i. Ung. geb. — Donnay in Paris geb. k vreEn-H. WZ s rr Sonnenaufgang Sonnenuntergang Sonnenaufgang Sonnenuntergang 8°- D. 5" N. 7-« V. 5-° N. füllt bei 6^ !! Mondaufgang b" fs Monduntergang 6^ U Mondaufgang 5" st Monduntergang — In der vorgestrigen Sitzung des hiesigen Königt Schöffengerichts, das zusammengesetzt war aus den Herren Gerichtsassessor Hänel als Vorsitzenden, Schmiedemeister Loßner hier und Gutsbesitzer Kirchner, Birkenhain als Schöffen, Sekretär Weiß als Vertreter der Staatsanwalt schaft und Referendar Hampe als Gerichtsschreiber, standen folgende Verhandlungen an: 1. Gegen den Böttchergehilfen Aus Stadl und Land Merkblatt für de» 11. Oktober. Nichtamtlicher O/eil. Die Dresdner Stadtverordneten erklärten sich gegen das Offen- Halten der Schaufenster an Sonntagen. Eine Versammlung zahlreicher selbständiger Dresdner Bürger miß billigte die fortwährende Erweiterung der städtifchen gewerblichen Tätig keit als fchwere Schädigung des gewerblichen Mittelstandes. An der Ostküste von Brasilien ist der Dampfer „Bagundes Bagello" verbrannt. 19 Personen sind umgekommen. kS'Z'Z ch ^3 SS» «'s Z« A e-t 322 v. Ehr. Griechischer Redner Demosthenes tötet sich auf der Insel Kalauria durch Gift. — 1842 Philosoph Edmund Pfleiderer in Stetten geb. — 18öS Dirigent Artur Nikisch zu Szent» Miklos i. Ung. geb. — 1860 Französischer Dramatiker Mauri« Donnay in Paris geb. — 1896 Komponist Anton Bruckner in Wien gest. — 1906 Schwedischer Schriftsteller Alfred Hedenstjerna in Stockholm gest. 1531 Schweizerischer Reformator Ulrich Zwingli Kappel. — 1616 Dichter Andreas Gryphius zu Glogau i. Schles. geb. — 1825 Dichter Konrad Ferdinand Meyer in Zürich geb. — 1841 Komponist Friedrich Hegar in Basel geb. — 1881 Architekt Friedrich Hitzig in Berlin gest. venklpruck für Gemüt uucl Verltanct. In einem Augenblick gewährt die Liebe, Was Mühe kaum in langer Zeit erreicht. Goethe. Neues aus aller Mell. Die Einberufung des Reichstags soll nach einer Zeitungsmeldung bevorstehen. Der Deutsche Handelslag richtete wegen der Beschlagnahme griechischer Schiffe durch die Türkei und wegen einer dadurch hcrvorge- rufenen Schädigung deutscher Interessen eine Eingabe an den Reichs kanzler. DaS Reichsgericht verurteilte den früheren Marinesteuermann und jetzigen Kraftwagensührer Edmund Kagelmann aus Hamburg wegen ver suchten Verrats militärischer Geheimnisse zugunsten Englands zu sechs Jahren Zuchthaus. Der jrühere sortschrittliche Reichstags- und preußische Landtagsab geordnete Müller-Sagan ist in Berlin an den Folgen einer Operation 3-storben. SSt »3 8 m Z- ZS r MWM und Amgegend Amtsblatt Jnsertionspreis 15 Psg. pro sünsgespaltene Korpuszetle. Außerhalb des Amlsgerichtsbeztrks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch ausRabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. srei inS Haus, ab^eholt von der Expedition 1,30 Mk-, durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. für die Königl. Amtshauptmannschaft Weißen, für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Milsäruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, . Gaufbach, 'Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lopen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsvotf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. MU laufender Unterhaltungs-Ggman-jUtilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Wett im Bild" und monatliches Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. uModewarenhaüs yrrsswrsM