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Wochenblatt ßr MW Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DienStagS, Insertion,Preis 15 Psg. pro fünfgespaltene KorpuSzetle. ' "Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tagS vorher " Außerhalb des NmtSgerichtSbezirkS Wilsdruff 20 Pfg. bis mittags 11 Uhr angenommen. ° Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. - _ Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für die Königl. Amtsyauptmannschafi Meißen, für Vas Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Milsüruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Harths bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Loyen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsvutf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lkuftuw Wtthallsn-tDsmil-Mlagt, mchMHer illustrierter Keilaze „Mett im M" «ud mnatlHtt Beilage „Masere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Amtsblatt unsere Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, ab geholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und bezogen 1,54 Mk. vr. ,05. Dienstag, cken 10. September 1912. AmNicker ^eil. 7,. Iakrg. Mit Rücksicht auf den weiteren Rückgang der Mauk- und Klauenseuche im Deutschen Reiche wird die Verordnung vom 29. Mai dieses Jahres — 667 II V — <Dresdner Journal und Leipziger Zeitung Nr. 123) wieder aufgehoben. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 6. September 1912. Ministerium des Innern. Uaifernianover. Verhalten gegenüber den Lustsahrzeugen. 1. Im Kaisermanöver finden Luftschiffe und Flugzeuge Verwendung. 2. Es ist verboten: die Landungsplätze der Luftfahrzeuge zu betreten, sich Flugzeugführern, die im Gelände an ihrer Maschine arbeiten, auf mehr als 300 Meter zu nähern, in der Nähe von Luftschiffen und Flugzeugen zu rauchen. Z. Luftfahrzeugen, die aufsteigen wollen, ist weithin, besonders in der Fahrtrichtung Platz zu machen. 4 Das Landen von Flugzeugen ist für die in der Nähe befindlichen Personen gefahrbringend. Ist ein Ausweichen nicht mehr möglich, so empfiehlt sich ein Hinwerfen auf den Boden. 5. Die Militärverwaltung übernimmt für Unglücksfälle, die durch unerlaubte An näherung an die Truppen und Luftfahrzeuge entstehen, keinerlei Verantwortung. Den Anordnungen der militärischen AbsperrungSkommandos ist Folge zu leisten. 6. Rasche Hilfeleistung bei Unglöcksfällen von Luftfahrzeugen wird von jedermann erbeten. Es empfiehlt sich außerdem, sofort die nächste Truppenabteilung zu benachrichtigen und der Manöverleitung in Mügeln bei Oschatz Stelle und Art des Unfalles telegraphisch mitzuteilen. 7. Zuwiderhandlungen gegen die unter Nr. 2., 3. und 5. gegebenen Anweisungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bezw. Haft bis zu 14 Tagen bestraft, sofern nicht nach dem ReichSstrafgesetzbuche eine härtere Strafe einzutreten hat. Meißen, am 24. August 1912. «n, Nr. 1543 ll. Vie Köniztiche Amtshauptmannschaft. Auf Blatt 114 des Handelsregisters ist heute die Firma Aodenaesellschaft mit veschränkter Kastung mit dem Sitze in Wilsdruff und weiter folgendes eingetragen worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 3. September 1912 abgeschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens ist: Erwerbung, Zergliederung, Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Vermittelung von Kauf und Verkauf und Verwertung aller Art von Grundstücken; Bau und Vermietung von Häusern, Anlegung von Straßen und Plätzen mit Nebenanlagen aller Art; Aufnahme, Erwerb, Begebung und Vermittelung von Hypotheken, endlich die Beteiligung bei anderen Gesellschaften, welche ähnliche Zwecke verfolgen, und die Errich tung solcher Gesellschaften. Das Stammkapital beträgt 52500 Mark. Zum Geschäftsführer ist bestellt: der Kaufmann Rudolf Blöchinger in Dresden, Nürnbergerstraße 34 lli. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Wochenblatt für Wilsdruff. Wilsdruff, am 6. September 1912. ä 128/12 Königliches Amtsgericht. venklpruck kür Semül uncl Verllanä. Was heute nicht geschieht, ist morgen nicht getan, Und keinen Tag soll man verpaffen, DaS Mögliche soll der Entschluß Beherzt sogleich am Schopfe fassen, Er will eS dann nicht fahren lassen, Und wirket weiter, weil er muß. Goeth- (Faust). Heues aus aller Mell. Dem BundeSrat sind zahlreiche neue Eingaben zugegangen, welche Maßnahmen gegen die Fleischteuerung fordern. Das Reichskolonialamt wird für die deutsche Expedition nach den deutschen Kongogebietcn einen Nachtragsetat von 500000 Mk. ausstellen. Dit Slrajrcchtskommission wird ,am 18. September wieder ihre Arbeiten ausnehmen. Die bayrische Kammer der Abgeordneten hat beschlossen, das Reichs- zesetz über den Unterstützungswohnsitz auch in Bayern einzuführen. Ter Deutsche Juristentag stimmte in seiner Schlußsitzung sür die Beibehaltung der Todesstrafe. Der Verband Sächsischer Industrieller fordert in einer Resolution zum Schutze der Arbeitswilligen und zur Wahrung der Koalitionsfrei heit di« Einführung gesetzlicher Vorschriften im Rahmen der allgemeinen Lesetzgebung bei Beratung der Strofgesetzreform. Aus dem Flugplatz Milbertshofen bei München stürzte am Freitag )«r Leutnant Steger tödlich ab. Auch in England forderte daS Flug- Wesen am Freitag zwei Todesopfer. Der deutsche Botschafter in London, Freiherr Marschall v. Bieber stein, wird Ende Oktober nach Berlin fahren, uni den englisch-deutschen Vertrag zum Abschluß zu bringen. Französische Torpcdobootszerstörer sind nach Casablanca abgeganzen, «m den Waffenschmuggel zu verhindern. Die Zahl der Opfer der Explosionskatastrophe in der französischen" Kohlengrube „Clarens" ist jetzt auf 88 sestgestellt worden. Bei einem Lchaufliegen in Frankreich wurden vier Zuschauer ge tötet und zahlreiche andere schwer verletzt. In Südungarn wurde durch Hochwasser großer Schaden angerichtet. Wegen der Mißernte sind in den Dörfern im Nordwesten Spaniens Mele tausend Personen ausgewandert? Die „Agenzia Stefani" erklärt die Meldung von einer Verständigung Aber den Friedensschluß sür bedauerliche Machenschaften. Der politische Ausschuß des jungtürkischen Kongresses hat beschlossen, Has Kabinett Mukthar Pascha zu unterstützen. Aus Sracil uncl Lancl. Mitteilungen aus dem Leserkreise sür diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den 8. September. Sonnenaufgang 5-' Mondaufgang 12" V. Sonnenuntergang 6" Monduntergang 5^ N. 1767 Dichter August Wilhelm v. Schlegel in Hannover geb. — 1778 Dichter Klemens Brentano in Ehrenbreitstein geb. — 1804 Dichter Eduard Mörike in Ludwigsbnrg geb. — 1830 Neuprovcnzalischer Dicht,r FredLrik Mistral in Maittane geb. - 183 l Lichter Wilhelm Raabe tn Eschcr«hausen geb. — 1841 Böhmischer Komponist Anton Dvorak ln Mühlhausen bei Kralnp geb. — 1861 .Romanschriststeller Johannes Wichard zur Megede in Sagan geb. — 1894 Natursorscher Hermann v. Helmholtz in Charlottenburg gest. — 1901 Staatsmann Johannes v. Dicktamtlicker ^eil. Miguel in Franksurt a. M. gest. — 1906 Schriftsteller Wolfgang Kirch bach in Bad Nauheim gest. Merkblatt für de« 9. September. Sonnenaufgang 5^ i! Mondaufgang 2?° V. Sonnenuntergang 6^ ! Monduntergang 6^ N. 1737 Natursorscher Luigi Galvani in Bologna geb. — 1824 Chirurg Robert Wilms in Arnswalde geb. — 1828 Russischer Schrift steller Gras Leo Tolstoj in Jasnaja Poljana geb. — 1881 Dichter Christian Scherenberg in Zehlendorf gest. — 1894 Aegyptolog Heinrich Brugsch in Charlottenburg gest. Merkblatt für de» 10. September. Sonnenaufgang 5^ ss Mondaufgang 8" V. Sonnenuntergang 6-° ss Monduntergang S" N. 1771 Asrikareisender Mungo Park in Fowlshiels geb. — 1829 Theologe Adolf Kamphausen in Solingen geb. — 1898 Er mordung der Kaiserin Elisabeth von Österreich in Genf. lü Efe«. Wenn die Blätter fallen in des Jahres Kreise, und Baum und Zweig in der Trauergewandung der schwarzen Rinden dem Winter entgegenharren, dann kommen die Tage des Eseu, Im Sommer ein grünes Gerank im Grünen, unbeachtet, darf er sich im Herbst stolz im Schmuck seiner kräftigen Blätter zeigen, und der so lange verwaist dastand, kann jetzt mit der üppigen Fülle seiner gelbgrünen Blütendolden den Schwärmen der späten Insekten den Schlummertrunk reichen. An Grüften und Grabsteinen kann man jetzt die Blütenpracht sehen. Denn den Toten soll der Efeu decken wie ein ewig grünendes Symbol ewig treuer Erinnerung. Schon Griechen und Römern war er eine Grabespflanze, und wenn sich die Genossen froher Feste die Stirn mit Efeuranken schmückten, so sollte es ein wswsuto worl sein, ein Todesgedenken, das selbst in die Lust und Heiterkeit der Zecher ernste Gedanken bringen wollte. Selbst Bacchus, dem Gott der Zecher, gibt der römische Dichter Horaz das Schmuckwort des „Efeulaubfrohen". Die Volkssage hat im Efeu immer geheimnisvolle Kräfte gesehen. In Ostpreußen ist es heut noch in den Dörfern verpönt, Efeu ins Zimmer zu bringen: weil er Unfrieden und Zank ins häusliche Leben bringt. Die iNiederüsterreicher freilich haben ihn gern um sich, weil er gegen Verzauberung und böse Geister hisst. Auch die Bräune hat Angst vor ihm, und deshalb war es im Mittelalter lange Brauch, daß Halskranke aus Efeuholz- löffeln essen mußten. Aber so viel Krankheiten gibt es kaum, wie die, gegen deren Schädlichkeiten Blüten, Blätter und Holz des Efeu schützen sollten. Eine im Volksglauben immer wiederkehrende Erscheinung: Was zu Gräbern und Grüften eine Beziehung hat, muß für die Lebenden heil, mm sein. — Wom sächsischen Landtage. Wie mitgeteilt wird, ist die Zwischendeputation zur Vorberatung des Schulgesetzentwurfes für den 17. September und die Zwifchendeputation zur Vorberatung des Gemeindestcuer- gesetzentwurses für den 24. September einberufen worden. Wann die Plenarsitzungen ihren Anfang nehmen, steht noch nicht fest. — Die allgemeine Kriegslage sür das Kaiser manöver ist folgende: Während Blau gegen eine West macht kämpfte, überschritt Rot die blaue Östgrenze und rückt durch die Neumark und das nördliche Böhmen vor. Nach einem entscheidenden Erfolgt im Westen überführt Blau seit dem 6. September mit der Eisenbahn starke Kräfte nach Magdeburg und an die Saale. An der Elbe um Witten berg und Torgau sowie nördlich und im Erzgebirge hat Blau zunächst nur Reservetruppen. Es befestigt Wittenberg und Torgau. Blau hat Meldung von starker roter Ka vallerie bei Kalau. Zur Erläuterung der allgemeinen Kriegs lage wird bekannt gegeben: Auf jeder Seite der kämpfenden Parteien stehen Armeen. Diese handeln im Rahmen der in der Kriegslage erwähnten Heere, sind also nicht selbst ständig. Führer von Blau ist sächsischer Generaloberst Kriegsminister Freiherr v. Hausen. Ihm ist beigegeden als Chef des Generalstabes Generalleutnant v. Lochow, als Oberquartiermeister sächsischer Generalmajor Edler v. d. Planitz. Auf roter Seite führt General der Infanterie v. Bülow. Ihm ist beigegeben als Chef des Generalstabes Generalleutnant v. Hutier, als Oberquartiermeister General major Freiherr von Freytag-Lovinghoven. Auf beiden Seiten sind höhere Kavalleriekommandeure eingeteilt. Sie sind bestimmt, mehrere Kavalleriedivisionen einheitlich zu führen, bei Blau Generalleutnant v. Hoffmann, Chef des Stabes, Oberstleutnant v. Studnitz, bei Rot Generalleutnant Torgany, Chef des Stabes Oberstleutnant v. Poseck. Der Kriegszustand für diese Heereskavallerie begann am 9. September, vormittags 7 Uhr. Voraussichtlich wird heute starke rote Kavallerie aus der Gegend von Kalau gegen die Elbe zwischen Torgau und Dresden vorgehen. Auf dieser Strecke stehen blaue Reservetruppen. Diese handeln gemeinsam mit Motorbooten des Motorjachtklubs von Deutschland, welche mit Scheinwerfern und Maschinen gewehren ausgerüstet sind. Bei den beiderseitigen Auf klärungen wirken mehrere Fliegerabteilungen zu je sechs Flugzeugen mit sowie Lenklustschiffe, nämlich bei Blau 2 III und bei Rot ? Ul. Aus der allgemeinen Kriegslage heraus entwickelt sich auf Grund des Erkundigungsergebniffes der beiderseitigen Heereslavallerien das eigentlicheKaisermanöver. — Aus Anlaß der diesjährigen Manöver sei darauf hingewiesen, daß für IkursHäden, die das Publikum selbst verursacht, irgendwelche Vergütung von feiten der Militär behörden nicht geleistet wird. Die betreffenden Besitzer sind darauf angewiesen, selbst für entsprechende Ueberwachung ihres Eigentums zu sorgen und bei etwaigen Beschädigungen sich an deren Urheber zu halten. Mit Rücksicht hierauf er scheint es angebracht, das Publikum daran zu erinnern, daß hinsichtlich des unbefugten Betretens von Feldern usw. und der Beschädigung von Feld- und Gartenfrüchten während der Manöverübungen genau dasselbe gilt, wie zu anderer Zeit, der Zuwiderhandelnde also nach 88 15, 18, 19 des Forst- und Feldstrafgesetzes vom 26. Februar 1909 und even tuell 8 368 Ziffer 9 des Neichsstrafgesetzbuches sich straffällig macht. Dem Vernehmen nach hat auch die Köuigltche Gen darmerie Anweisung erhalten, auf die Beobachtung dieser BestimmungenmitNachdruckzuachtenundgegenUebertretungen im Interesse der geschädigten Besitzer strengstens vorzugehen.