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Donnerstag, clen 22. August 1912. 7«. Zakrg. WchM U WilskU Erich eint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag JnsertionsPreiS 15 Psg. pro fünfgcspaltene Korpuszetle. Donnerstags und Sonnabends. Jnierate werden tags vorher UNA ^NlgegbNA. Außerhalb des Amtsgerichtsbeztrls Wilsdruff 20 Psg. bis niittags 11 Uhr augenomnien. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins H Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und A H emgezogen iverden muß od. dcrUustraggeber in Konkurs gerat unsere Landausträger bezogen 1,54 Nik. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für die Rünigl. Amtshauptmann schäft Weihen» für das Königl. Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff fvwie für das Rünigl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt kür MUsäi-uff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshaufen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unttrhallnngs-Goman-Mlagk, Wöchentlicher illustrierter Keilaze „Welt im Kild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. AlmMcker rieil. Uaiserinansver WI2. 1. Die Uebungen des Kaisermanöbers beginnen am 9. September und enden am 13. oder 14. September. 2. In der Regel werden sämtliche Truppen biwakieren. Nur die höhereu Stäbe, ein Teil der Kavallerie, die Nachrichteutruppen und die beiden Unteroffizierschulen iverden allabendlich enge Guartiere in Anspruch nehmen, am Abend nach Schluß des Kaiser- mauövers auch die gesamte Kavallerie und Feldartillerie. Nur bei besonders ungünstigem Wetter werden auch die Fnßtruppen enge Quartiere beziehen. Die engen Quartiere werden wie immer erst kurz vorher angesagt werden können. Die festgestellte Belegungsfähigkeit der Gemeinden soll dabei jedoch nicht überschritten werden. 3. Die Werpffegung von Mann und Pferd wird bis auf geringe Ausnahmen durch die Militärverwaltung sicher-gestellt werden. Infolgedessen sind im Manövergelände größere Ankäufe an Heu, Futter- und Lagerstroh, Kartoffeln und Holz zu erwarten. 4. Die Truppen (auch die Offiziere) haben im enge» Guartier nur Anspruch auf Unter kunft unter Dach und Fach (Mannschaften auf einer Lagerstätte von frischem Stroh) und auf Mitbenutzung der Kochherde, sowie für die Pferde auf Schutz gegen Wind und Wetter. Wenn in einzelnen Gehöften und Quartieren geschlossene Infanterie- Truppenteile untergebracht werden, wird bei mangelnden Kochgelegenheiten durch die Feldküchen der Truppen Aushilfe geschaffen werden. Die Truppen sind angewiesen, sich im engen Quartier größter Rücksicht gegen die Bewohner zu befleißigen. Andererseits wird angesichts der außerordentlich großen Anstrengungen, denen sich die Truppen in einein Kaisermanöver zu unterziehen haben, die Bitte und Erwartung ausgesprochen, daß sie bei der Bevölkerung Ent gegenkommen und Wohlwollen finden werden. 5. Kenntlich zu machen sind: a durch Stangen mit schwarzen Maggen alle Stellen, deren Betreten mit Gefahr verbunden ist, z. B. steile Abfälle, Sümpfe, Grubengelände, Orte, an denen das Baden gefährlich ist. Das Gleiche gilt für Grundstücke, die nach § 11 des Naturalleistungsgesetzes überhaupt nicht betreten iverden dürfen (Gürten, Parkanlagen, Holzschonungen, Versuchsfelder von landwirtschaftlichen Lehranstalten und Versuchs stationen), insofern sie nicht ohne weiteres als solche zu erkennen sind. Soweit möglich, sind solche Stellen überdies durch Strohseilt abzusperren; b durch Stangen mit Strohwischen nur die vorzugsweise zu schonenden Ländereien, durch deren Betreten außergewöhnlich hohe Kosten für Flurschäden ent stehen, wie Saatrüben-, Samenklee-, Zwiebel-, Zichorien-, Spargel- und Erdbeerfelder (das häufig übliche Ausstecken von Strohwischen auch auf anderen Feldern macht bei großer Zahl solcher Stangen die ganze Maßregel unwirksam); c. durch Stangen mit Drainröhren oder mit kleineren Tafeln, welche die Auf- schrift „Drainiert" tragen, drainierte Felder. 6. Alle Gerätschaften, die Unglücksfälle verursachen können, wie Pflüge, Eggen, Walzen, Sensen usw. sind für die Zeit der Uebungen von den Feldern, Wiesen und Wegen zu entfernen und in den Gehöften unterzubringen. 7. Die Eigentümer von Vieh werden darauf hingewiesen, daß sie auf die Sicherung und Beaufsichtigung der weidenden Tiere während der Manövertage besonders bedacht sein müssen. 8. Die Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, falls die öffentlichen Brunnen und Tränken nicht ausreichen, die Truppen zur Mitgenutzung ihrer Brunnen und Tränken zuzu- laffen, auch wenn zu diesem Zwecke Wirtschafts- und Hofräume betreten werden müssen, andererseits sind Pumpbrunnen, deren Wasser von früher her verdächtig ist oder die sonst nicht einwandfreies Trinkwaffer liefern, mit einer deutlichen, weithin sichtbaren und Witterungseinflüffen standhaltenden Bezeichnung, wie z. B. „Als Trink wasser verboten!" zu versehen, wenn sie nicht während der Dauer der größeren Uebungen völlig geschlossen werden. Ferner sind die Besitzer von Schmieden verpflichtet, den Truppen die Mitbe nutzung der Schmieden gegen angemessene Vergütung zu gestatten. 9. Für Flurschäden, die durch das Publikum verursacht werden, ist derjenige haftbar, der sie herbeiführt. Solche Schäden werden aus öffentlichen Mitteln nicht ver gütet. 10. H'rivatfuhrwerke haben im Manövcrgelände auf allen Straßen und Wegen sich stets scharf rechts zu halten. Sie dürfen nicht nebeneinander fahren oder halten. Wrivatkraftwagen und Motorräder dürfen auf Straßen, die mit Marschkolonnen besetzt sind, überhaupt nicht verkehren. 11. Der Gendarmerie bleibt Vorbehalten, auf stark belasteten Straßen und in der Nähe der Gefechtsfelder das Radfahren und das Fahren mit Motorrädern zu unter sagen. 12. Asse Jahr,zeuge haben zur Verhütung von Unglücksfüllen außer den Vorderlaternen auch eine Schlußtaterne zu führen. Dies gilt auch für Manövervorspannwagen auf dem Wege zum Gestellungsort und nach der Entlassung auf der Heimfahrt. 13. Das bei der Umgebung Ihrer Majestäten des Kaisers und des Königs befindliche Gendarmerie-Kommando hat die strenge Anweisung, die Aussicht unbedingt frei zu halten. Dem begreiflichen Wunsche der Zuschauer, die Majestäten zu sehen, soll dabei nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. 14. Oftmals drängt sich die Bevölkerung auch auf den Stellen, namentlich auf Höhen zügen zusammen, unter deren Schutz sich Truppen verdeckt bereitstellen und ent wickeln. Hierdurch werden bei der Gegenpartei Irrtümer hervorgerufen oder die Absichten der Truppen vorzeitig verraten. Die Gendarmerie hat Befehl, die Zu schauer von solchen Punkten wegzuweisen. 15. Für Ilnglücksfälle, die durch unerlaubte Annäherung an die Truppen und die Luft fahrzeuge entstehen, übernimmt die Militärverwaltung keine Verantwortung. 16. Im Manöver werden zahlreiche Jetdfernsprechkeitungen gelegt, deren Drähte an Stangen oder Bäumen befestigt sind oder auch auf dem Erdboden hinlaufen. Wer vorsätzlich solche Anlagen beschädigt oder daran Veränderungen vornimmt, wird nach tz 317 des Aeichsstrafgesetzbuches mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft; im Falle der Fahrlässigkeit trifft ihn nach § 318 des Straf gesetzbuchs Gefängnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 900 Mark. 17. Den Anordnungen der Gendarmerie ist unbedingt Folge zu leisten. 18. Den militärischen Aufsichtsorganen (Feldgendarmen) stehen die gleichen Befugnisse zu wie der Gendarmerie. Ihren Weisungen ist ebenfalls unweigerlich zu ent sprechen. 19. Wer den Vorschriften dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird, soweit nicht andere Strafbestimmungen platzgreifen, mit Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Meißen, am 13. August 1912. E Königliche Amtstzauptmannschaft. Donnerstag, den 22. August d. I., nachmittags V-7 Ahr öffentl. Htadtgemeinderatssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. «s«« Wilsdruff, den 21. August 1912. Per Würgermeister. venklpruck» kür Gemüt unä Verltanck. Wo das Vertrauen fehlt, da fehlt dem Kranz der Liebe seine schönste Blume. Göthe. Deues aus aller Melt. Der König wird von heute an eine dreitägige Landesreise durch den Regierungsbezirk Zwickau unternehmen. Der Kronprinz wird am 1. Oktober bei der Leibkompagnie des Leibgrenadier-Regiments Nr. 100 zum aktiven Dienst eintreten. "Ete vorgestern von Wilhelmshöhe nach Frankfurt a. M- und besichttgte dort den neuen Osthasen. Von Frankfurt begab er sich im Automobil nach Cronberg im Taunus. Der Gesundheitszustand der Kaiserin hat sich verschlechtert, da die durch die unregelmäßige Herztätigkeit hervoraerusene Nervosität zuge- nounnen hat. Das Kronprinzenpaar hat seinen Ausenthalt im Bregenzer Walde vorzeitig abgebrochen und ist nach Danzig abgereist. Ein großer Feldgottesdienst wird am 1. September in Gegenwart des Kaisers aus dem Tempelhofer Felde abgehalten iverden. Das deutsche Stationsjchisf „Loreley" ist „ach dem türkischen Erd bebengebiet gefahren, um die Spende des Deutschen Kaisers zu verteilen. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht zwei Abkommen über das inter nationale Privatrecht, die sich aus das Eherecht und aus die Ent mündigung beziehen. Ans die deutsche Anregung hin iverden alle Mächte die Konserenz jur Erhöhung der Sicherheit aus See in London oder Haag beschicken. Für den Kaiserbesuch in der Schweiz werden dort die umfassendsten Sicherheitsmaßregeln getroffen. Nicklamllicker ^eil. Auch aus seiner Rückfahrt ist Ministerpräsident Poincare mit emem deutschen Linienschiff znsammengetrofsen. Es wurden die üblichen Salute ansgetauscht. In Dobergast bei Weißensels sind der Molkereiverwalter Grewos, seine Frau und seine vier Kinder nach dem Genuß gistiger Pilze gestorben. Durch eine Schlagwetterexplosion aus Zeche „Neumühl" bei Ober hausen wurden drei Bergleute getötet nnd zwei verletzt. Die sozialdemokratifche Landesversammlung in Dresden wurde vor gestern geschlossen. Als Ort der nächstjährigen Tagung .wurde Plauen gewählt. Der Franzose Audemars vollendete am Montag den Fernflug Paris—Berlin. Er landete abends aus dem Johannistaler Flugplatz. Pariser Blätter veröffentlichen ein angebliches sranzösisch-spanischeS Abkommen, das die beiderseitigen Gebiete in Marokko abgrenzt. Nach Konstantinopeler Meldungen soll Montenegro einen Teil seiner Truppen mobilisieren. Die Türkei trifft bereits Gegenmaßregcln. Der Landesrat von Deutfch-Südwestasrika hat das Gouvernement gebeten, in Zukunft jede Ehe zwischen Weißen nnd Eingeborenen zu verbieten. Die norwegische Bark „Inga" ist aus der Fahrt nach Südamerika mit 19 Personen unlergegangen. Hus Staät unä Lanä. Merkblatt für den 21. August. Sonnenaufgang 4^ Mondaufgang 4>« N Sonnenuntergang 7^ Monduntergang 1l?" N. 1635 Spanischer Dichter Felix Lope de Vega gest. — 1838 Dichter Adelbert von Chamisso in Berlin gest. — Fürst Günther von Schwnrz- burg-Rudolstad! und -Sondershausen geb. — 1872 Possendichter David Kalisch in Berlin gest. — 1905 Schriststeller Heinrich Bullhaupt in Bremen gest. Merkblatt für den 22. August. Sonnenaufgang ii Mondaufgang 8" N. Sonnenuntergang 7'° !! Monduntergang 11" N. 1789 Maler Johann Heinrich Tischbein d. A. in Kassel gest. — 1818 Rechtslehrer Rudolf v. Jhering in Aurich geb. — 1850 Dichter Nikolaus Lenau (Ntembsch v. Strehlenau) in Oberdödling gest. — 1859 Maler Walter Firle in Breslau geb. Arn ßndo der Icrien! Alles aus diesem armen Erdenrund nimmt ein Ende, also auch die vielbeliebten Sommerserien. Sie sind so eitel Wonne, und wenn nach Nietzsche-Zarathustra alle Lust tiefe, tiefe Ewigkeit begehrt — nuu ja, mancher Schulbankdrücker verwebt diefe Weisheit unbewußt mit dem Heidi und Hussa der großen Ferien. Sie waren groß, sie schienen endlos, als das Schultor zuklappe, und die Zöglingsmassen in die Freiheit stürmten, und die Herren Lehrer und die Fräulein Lehrerinnen In angemessener, schmunzelnder Lebhastigkeit nach- solgten. Jetzt ist die lange Zeit verflogen wie ein kurzer Sommernachts traum. Die nüchterne Alltäglichkeit steht bereit, sie alle wieder auf den Glockenfchlag zum Lehren und Lernen zu Vereinen, die noch vor wenigen Tagen irgendwo einen, süßen Nichtstun vergnüglich sich Hin gaben. Es kann nicht anders sein, die Pflicht gebietet mit kühler Selbstverständlichkeit, und man muß sich eben dreinsinden. Und es geht schließlich besser, als man dachte. Ein paar von Erinnerungswehmut durchzuckte Tage, und schon hat man sich wieder cingewöhnt; die neuen Arbeitseindrücke behalten ihr ja auch gutes Recht, und daS Schulsclnff- lein steuert mit seinen Freuden- und mit seinen Kummerscgeln unent wegt vorwärts. Bei vielen Kindern und Erwachsenen ist eine neue Spannkrast und Beweglichkeit das schöne Ergebnis der gut ausgenutzten Ferienzeit. Also dankbar sein, wenn es auch ein paar Batzen Geld ge kostet hat.