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Dr. 102. Dienstag, clen z. September 1912. 71. Iakrg. Umtlicker <Ieil 4«s1 SnSen auch: (Name des Arbeitgebers.) den 19 . . (Stempel.) »G»— »«««« »»»»» »»»»» imuni- amhaft 4«» Leucht« Münz erdorf, 8744 le. weit weise s. Dem Der Wird als vom 4496 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natür licher Personen, 2. die Mitglieder des Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind, 3. . die bevollmächtigten Betriebsleiter. (Unterschrift der Gemeindebehörde oder des Gutsvorstehers.) bescheinigt, daßregelmäßig mindestens einen (mehr als . . . aber nicht mehr . . .) versicherte(n) Angestellre(n) nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte 20. Dezember 1911 beschäftigt. Muster für die Bescheinigung der Arbeitgeber gemäß 8 149 des Versicherungsgesetzes für Angestellte. Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestellten- versieherung. (88 145 folgende des Gesetzes für Angestellte.) Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestellten-Versicherung findet für den Verwaltungsbezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Weihen für die Arveitgeöer und für die Angestellten Sonntag) den 20. Oktober 1912 von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 2 Uhr statt. Gewählt wird: für Stimmbezirk 4, umfassend den Amtsgerichtsbezirk Weißen mit Ausschluß der Ztadt Meißen und mit Hinschluß der Gemeinden Coswig, Kötitz und Neucoswig im Sitzungssaake der Königlichen Amtshauptmannschaft Weißen, Neumarlt 18, für Stimmbezirk ü, umfassend den Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff mit Hinschtuß der Stadt Wilsdruff und der Gemeinden Niederwartha und Wildberg mit Rittergut im Wathaussaale zu Wilsdruff, für Stimmbezirk v, umfassend den Amtsgerichtsbezirk Waffen mit Ausschluß der .Stadt Nossen und Hinschtuß der Stadt Siebenlehn im Sitzungszimmer des Stadtgemeiuderats zu Siebenlehn, und für Stimmbezirk v, umfassend den Amtsgerichtsbezirk Lommatzsch mit Ausschluß Ler Stadt Lommatzsch im Sitzungssaale des Walhauses zu Lommatzsch. Hs sind zu mahlen ti Wertrauensmänner und 12 Hrsatzmänner. Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Kätfte aus den versicherten An gestellten, die nicht Arbeitgeber sind, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. , Die Vertrauens- und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeit geber« der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche, männlichen und weiblichen Geschlechts, sofern sie zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Be zirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Weißen wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind -- wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natür licher Personen, 2. bei juristischen Personen die Mitglieder des Vorstandes, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausge schlossen sind. Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüben. Wählbar sind nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber der ver sicherten Angestellten, die im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen wohnen oder beschäftigt werden oder ihren Betriebssitz haben. Wählbar als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wählbar sind — Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer 1. infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verlören hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist, 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach 8 390 des Versicherungsgesetzes für Angestellte von der Bei- iragsleistung befreit sind, sind sowohl wahlberechtigt als auch wählbar. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Werhältuiswaht. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Worfchlagstisten für die Wahl bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag bei dem unterzeichneten Wahlleiter Regierungs- amtmann Schubert in Meißen, Königliche Amtshauptmannschaft, einzureichen. Die Vorschlagslisten sind für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten ge trennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindestens soviel Namen enthalten, als Vertrauensmänner und Ersatzmänner zu wählen sind; sie darf höchstens die doppelte Zahl solcher Namen aufweisen. Die Vorgeschlagenen sind nach Vor- und Zunamen, Stand oder Berus und Wohn ort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Mangels anderer aus drücklicher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle Aufgeführten als Ver trauensmänner vorgeschlagen werden. l Die Vorschlagslisten müssen von mindestens l fünf Wahlberechtigten unter Benennung Eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten/Vertreters unterschrieben sein. rau. rs! EinsteUungvsnDreiiährig Freiwilligen. Zum 1. November 1912 werden bei der IV. Matrosenartillerie-Abteilung Cuxhafen noch Dreijährig-Freiwillige angenommen. Mindestgrößenmaß: 1,64 Meter, ferner kräftiger Körperbau. Gesuche sind unter Beifügung eines Meldescheines zum freiwilligen Eintritt, welcher unter Vorlage einer Geburtsurkunde, einer schriftlichen bezw. mündlichen Einwilligung des Vaters bezw. Vormundes, polizeilicher Führungszeugnisse vom 12. Lebensjahre §n von dem Zivilvorsttzenden der Ersatzkommisston (Amtshauptmannschaft) zu erhalten ist, zu richten an das Kommando der 1V. Watrosenartilkerie-Aöteiluug Hurhafe«. Die Vorschlagsliste soll die Wählervereinigung, von der sie ausgeht, nach unter« cheidenden Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn ie nicht vorschriftsmäßig unterschrieben sind und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, saß sie den Vorschlagslisten anderer Wählervereinigungen gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner die Vorschlagslisten oder die bevollmächtigten Vertreter übereinstimmend spätestens bis zum Ablauf deS elften Tages vor dem Wahltag die Erklärung abgeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklärung über die Verbindung ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bis zum 28. September 1912 nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt. Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auszuweisen. Für die ver sicherten Angestellten dient die Versicherungskarte als Ausweis, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde (dem Gutsvorsteher) des Metriebssttzes ausgestellte Be scheinigung nach dem unten abgedruckten Muster. Sie Arveitgeöer werde« aufgefardert, sich die Bescheinigung aussteken ;n kaffen. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt ent halten. Sie sind außerhalb des Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Vervielfältig gung herzustellen. Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel dem Wahlleiter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahlberechtigung brieflich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von dem Vorsteher der Wahl ausgehändigt. Der Brief muß spätestens am 18. Hktover 1912 bei dem unterzeichneten Wahlleiter eingegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angefangene hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr als zwanzig Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einem be sonderen Umschlag zu verschließen. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind; andernfalls sind sie ungültig. Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, ausüben. Hs kann nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden: auch die Reihenfolge der Vorgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig (88 10k bis 109, 240, 339 des Reichsstrafgesetzbuchs) oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Meißen, den 28. August 1912. «ns Nr. 372 XI b Sie Königliche Amtshauptmannschaft. I. A.: Regierungsamtmann Schubert als Wahlleiter. unä Nmgegenä Amtsblatt und den StadtraL zu Wilsdruff Mit lauftuLer Unterhaltungs-Goman-jKeilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatliche Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inse rare werden tags vorher bis mittags II Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, ab^eholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Jnsertionspreis 15 Pfg. Pro sünfgespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden mutz od. der Auftraggeber in Konkurs gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mr die Römgl. AmLsyauptmann schaff Meißen, für das Römgl. AmtWericht und den StadtraL zu Wilsdruff sowie Mr das Rönigl. Forstrentamt zu Tharandt. " Lokalblatt für MilsäruN, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf,. Äaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrskwtf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdors, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen.