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MMM M K!BM Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für die Königl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königl. Forstrentamt zu Tharandt. 7i.7adrg. 77 Sonnabenct, äen 6. ^uli 1912., Jnsertionspreis 15 Pfg. Pro fünfgespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch ausRabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät unä Amgegenä. Amtsblatt Wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expeditton 1,30 Alk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Lokalblatt kütt MilsäruN, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Losen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdors, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs-Goman-Beilagr, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im KM" und mouatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Unttttcker rieil. FamilienbäSer im freien. Amtshauptmannschaft im Einvernehmen mit dem ihr beigeordneten Bezirksausschuß ver anlaßt, für den Betrieb von Familienbädern im Freien folgende Vorschriften zu erlassen: 1. Lust- und Wasserbäder dürfen von Personen verschiedenen Geschlechts gleichzeitig im Freien nur an den hierfür vorgesehenen Plätzen besucht werden. 2. Die Ladeplätze haben tunlichst eine abgeschiedene Lage zu erhalten und müssen jedenfalls so eingefriedigt sein, daß Unbefugte am Zutritt behindert werden. Läßt sich die Anlage eines Badeplatzes in der Nähe von öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht vermeiden oder könnte er von Nachbargrundstücken aus eingesehen werden, so ist eine den Einblick verwehrende Umplankung anzubringen. 3. Auf den Badeplätzen sind An- und Auskleideräume sowie Aborte, beide nach Ge schlechtern getrennt, in ausreichender Zahl bereitzustellen. Ist die Benutzung des Badeplatzes Familien ausschließlich Vorbehalten, so ist es statthaft, daß Eltern mit ihren noch nicht schulpflichtigen Kindern An- und Auskleide räume gemeinschaftlich benutzen. Das An- und Auskleiden außerhalb der hierfür vorgesehenen Räume ist verboten. 4. Mit Eintritt der Dunkelheit und während der Nachtzeit sind die Badeplätze zu schließen. 5. Mädchen vor vollendetem 16. Lebensjahre und Knaben vor vollendetem 17.Lebens jahre ist der Zutritt zu den Badeplätzen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Es ist verboten, sich im Familienbad lediglich als Zuschauer aufzuhalten. Auch ist es untersagt, im Familienbad photographische Aufnahmen zu machen. 6. Die Badenden haben von den Schultern bis zu den Knieen reichende Badeanzüge zu tragen, die nicht gegen Sitte und Anstand verstoßen, insbesondere nicht aus durchsich tigem, bei weiblichen" Personen auch nicht aus anliegendem Stoffe (Trikot) hergestellt sein dürfen. 7. Die Inbetriebnahme des Familienbades ist wenigstens 2 Wochen zuvor der Orts polizeibehörde zu melden. Hierdurch wird an der Verpflichtung, den gewerbsmäßigen Betrieb von Badeanstalten bei dessen Eröffnung gemäß Z 35 Absatz 6 der Gewerbeord nung der Amtshauptmannschaft anzuzeigen, nichts geändert. 8. Die Ortspolizeibehörde hat unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen zu prüfen, ob und nach Befinden unter welchen Bedingungen die Zulassung des Familien bades unbedenklich ist und darnach den Unternehmer entsprechend zu bescheiden. Zur Regelung des Verkehrs auf dem Badeplatz hat sie alsbald eine Badeordnung zu erlassen, die gemäß § 70 der Revidierten Landgcmeindeordnung sofort bei ihrem Er lasse dem Ämtshauptmann abschriftlich vorzulegen ist. 9. Unternehmer und Besucher von Familienbädern, die den Bestimmungen unter Punkt 1 und 7 und 10 zuwiderhandeln, sowie Unternehmer, die auf den Badeplätzen Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen dulden, werden, soweit nicht die Vorschriften allgemeiner Strafgesetze Platz zu greifen haben, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. 10. Der Unternehmer hat einen Abdruck dieser Bekanntmachung in leserlichem Zu stande und an leicht sichtbarer Stelle an den Eingängen zum Badeplatze anzuschlaqen. Meißen, den 3. Juli 1912 E Die Königliche Amtshauptmannschaft. venkspruck kür Semüi unck Verltanä. Ein treues Herz, ein treuer Mund Und eine treue Hand, — In Ruh' und Frieden wohnen mag, Wer für sein Haus sie fand! H. Zimmermann. Neues aus aller Mell. König Friedrich August empfing am Mittwoch die dänische Sondcr- mission zur Notifizierung der Thronbesteigung des Königs von Dänemark in Audienz. Der Verband sächsischer Industrieller hat beim Ministerium des Innern Einspruch dagegen erhoben, daß ihm beim Landesgejundheilsamt jede positive Mitarbeit entzogen ist. Der Erste deutsche Marinekongreß nahm vorgestern in Düsseldorf seinen Anfangs er wird bis zum 8. Juli Lauern. In Steglitz bei Berlin ertränkte eine Portiersfrau ihre fünf Kinder im Alter von 5 Monaten bis 7 Jahren in einer Badewanne. In einem Steinbruche bei Marseille wurden durch eine Explosion sechs Arbeiter getötet. Italien soll nach einer Mitteilung seines Gesandteil in Berlin geneigt sein, in Friedensverhandlungen einzutreten, wenn die Türkei Tripolitanien und die Cyrenaika ohne Entschädigung unter die italienische Oberhoheit stellt; den Padischah würde es als religiöses Oberhaupt an erkennen. Bei einem Eisenbahnunglück, Las sich in Corning lStaat Ncw- Norki ereignete, sollen 30 Personen getötet und 50 verletzt sein. Aus Staät unä Lanä. Mitteilungen aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den 5. Juli. Sonnenaufgang 3" ü Monduntergang V. Sonnenuntergang 8^ g Mondaufgang 11" N. 1745 Karl Arnold Kortum, der Verfasser der Jobfiabe, geb. — 180S Sieg Napoleons bei Wagram. — 1833 Erfinder der Photo- UBchie Nicöphore Niepce gest. — 1884 Togo wird unter deutschen «chutz gestellt. — 1908 Norwegischer Dichter JonaS Lie gest. 10» V. 11-° N. 3" furchtbaren Wettern hat sich die der letzten Tage gelöst. Im Dröhnen Fauchen wildhinjagender Sturmwinde, im K"Eern der Sturzbäche des Regens und des Hagelschloffeu brauste die Sinfonie gewaltiger Aje Lande. Auch dieser Kampf der s/me Schönheit! Und eine erhabene Moral! AEern im Winde, die stolzen Eichen werden 5^ waren sie Halme, und Ast und Zweig weisen Menken'Sturm geschritten. Die. Mühsal des den Staub. Und seine Hoffnungen liegen ^t der Mensch gegenüber der lenkenden wie iäbt! sinkt Ae erbärmlich ist aller Menschenstolz, und sein menn einmnl t.r^a5^enwahn, Herr der Gewalten zu wenn einmal die Giganten der Himmel ihre Geschosse «egen die arMelroe Kreatur.schlrud'ern—Aus. dem Krachen Merkblatt für de» 6. Juli. Sonnenaufgang 3" !! Monduntergang «onnenuntergang 8^ ü Mondaufgang Johann Huß in Konstanz verbrannt. — 1533 Italienischer Lodovico Ariosto gest. — 1535 Englischer Kanzler Thomas enthauptet. — 1877 Schriftsteller Friedrich Wilhelm Hack- PreuM-^'«,- 1891 Dichter Oskar v. Redwitz gest. — 1908 Preußischer Generalfeldmarschall FHr. v. Los gest. NickiamMcker iOeil. Ser Donner klingt mahnend die Mage: Was ist der Mensch, daß du seiner gedenkst, der Erdensohn, daß du auf ihn achtest? Und wir werden still. Und Bescheidenheit kehrt bei uns ein. Denn die Elemente lehren den Menschen Selbsterkenntnis. „Müßig steht er seine Werke und be wundernd untergehn!" Wir erkennen unsere Ohnmacht. Aber wir bäumen uns nicht grollend auf gegen die Mächte, in denen unser Schicksal liegt, und die Kräfte, die gewaltiger sind als wir. Bewundernd steigern wir unsere Kraft, und neuer Mut zieht in uns ein: Arbeiten, nicht verzagen! Die Mutter Erde wird weiter Blumen bringen, neue Zweige werden sprossen, und was die Sturmflut zerstört, wird unser Wille zu neuer Schönheit, zu neuem Segen erstehen lassen. — Zu dem Artikel Die fünfzigjährige Jubel feier des Sängerbundes des Meitzner Landes in Nummer 71 unserer Zeitung teilen wir mit, daß der betreffende Artikel auch an die „Dresdner Nach richten" zur eventuellen Veröffentlichung im Briefkasten eingeschickt worden war. Die Redaktion der Dresdner Nachrichten schreibt: Wir empfingen ihre Erklärung bezüg lich des Sängerbundesfestes in Großenhain, können sie zu unserem Bedauern aber nicht veröffentlichen. Ihre Erklä rung gipfelt darin, daß wir dem Zedtlerschen Ehore nicht die Bedeutung beigemessen hätten, die er verdiene, und zu dieser Annahme gelangen Sie dadurch, daß wir geschrieben haben, die Sänger trugen das „ungekünstelte" Liedchen mit begeisterter Hingabe vor. Offenbar fassen Sie den Ausdruck „ungekünstelt" nicht ganz richtig auf, denn hierdurch wird doch kein Tadel zum Ausdruck gebracht, im Gegenteil ein Lob. Das Wort will nichts anderes besagen, als daß das Lied einfach, natürlich empfunden und frei von Künstelei sei. — In der vorgestrigen Sitzung des hiesigen König lichen Schöffengerichts, das zusammengesetzt war aus den Herren Gerichtsassessor Hänel als Vorsitzendem, Möbel fabrikanten Sinemus und Holzbildhauer Hentschel als Schöffen und Referendar Burkardt als Gerichtsschreiber, stand nur eine Privatklage an des Gutsbesitzers R. in Burkhardtswalde, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Hofmann hier, gegen die Dienstmägde B., G. und F. und die Wirtschafterin W., wegen Beleidigung nach Z 186. Die Angeklagten haben den Privatkläger eine ehrenrührige Handlung nachgesagt und verbreitet, was sie jedoch nicht beweisen konnten. Auf Vorschlag des Vorsitzenden gingen die Parteien folgenden Vergleich ein: Die Angeklagten er klärten, daß sie die ihnen zur Last gelegten Aeußerungen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurücknehmen und dem Privatkläger den in dieser Aeußerung enthaltenen Vorwurf weder machen können noch wollen. Sie verpflichteten sich, bis zum 5. August 1912 die Kosten des Verfahrens ein schließlich der dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen und je 10 Mark in die Armenkasse zu Burkhardt walde zu zahlen. Der Kläger verpflichtete sich, Pünktlich keit vorausgesetzt, Strafantrag und Privatklage zurückzu ziehen. — Beginn 9 Uhr, Ende ^ig uhx vormittags. — Heffentliche Stadtgemcinderatssitzung am 4 Juli. Anwesend sind folgende Herren: St.R. Goerne als Vor sitzender, St.R. Bretschneider, Dr. Kronfeld und Wehner, St.V. Bertholdt, Frühauf, Hientzsch, Loßner, Ranft, Schlichenmaier, Schultz, Tzschaschel und Weiß; entschuldigt fehlt St.V. Fischer. Der Vorsitzende eröffnet '/,7 Uhr die Sitzung und gibt unter geschäftlichen Mitteilungen be kannt, daß bei der anläßlich der Uebergabe der städtischen Kassen vorgenommenen Revision alles in Ordnung befunden worden ist. Sodann verliest er ein Dankschreiben des Vereins für Naturkunde für Ueberlassung eines Raumes in der Turnhalle und ein von der Amtshauptmannschaft verfaßtes Protokoll über die am 13. Juni stattgesundene geheime Sitzung. Weiter nimmt man Kenntnis von der endgültigen Genehmigung des diesjährigen Haushaltplanes. - Bei Weiterberatung des Gesuchs um Beschaffung von Freiguartieren für Jugendwanderungen erstattet zunächst St.V. Frühauf Bericht über die stattgehabte Verhandlung mit den Gastwirten, nach welcher für ein Bett 50 Pfg. und für ein Strohlager mit Decke 25 Pfg. und für Kaffee ohne Brödchen 15 Pfg verlangt werden. Nachdem die St.V. Tzschaschel und Loßner ihren Standpunkt, aus dem Stadtsäckel hierzu nichts zu bewilligen, dargelegt haben, beschließt man, den gesuchstellenden Verein zu bescheiden, sich im Bedarfsfälle mit dem Vorsitzenden des hiesigen Gastwirtsvereins zu verbinden und läßt sonst das Gesuch auf sich beruhen. — Hierauf verliest der Vor sitzende das Gesuch des Kirchenvorstandes zu Wilsdruff um Bereitstellung von Mitteln zur Erhaltung der Jakobi kirche, nach welchem dringend gebeten wird, eine Reparatur vorzunehmen, um einem Verfall der Kirche vorzubeugen. St.R. Bretschneider und St.V.Hientzsch, Frühauf und Tzschaschel sind für Bewilligurig von Mitteln aus den Sparkassenüberschüssen und wird hierbei die Meinung ver treten, die Kirche dem Verein für Naturkunde als Samm lungsraum zu überlassen resp. den Altertumsverein um Unterstützung anzugehen. St.V. Tzschaschel bemerkt noch, daß die Mittel jetzt nicht sofort bewilligt, sondern erst im nächsten Haushaltplan eingestellt werden, während StR. Bretschneider wohl für Bewilligung der verlangten 500 Mark, nicht aber für sofortige Uebernahme der laufenden sich nötig machenden Reparaturen ist. St.R. Wehner und St.V. Weiß geben noch weitere An regung, worauf beschlossen wird, daß der Stadt gemeinderat Mittel zur Erhaltung der Jakobikirche be reit zustellen gewillt ist und hierzu die verlangten 500 Mark bewilligt. Weiter verliest der Vorsitzende die Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen, die einheitliche Uniform der Polizeibeamten betreffend, die jedoch für unsere Stadt nicht weiter von Belang ist, da unsere Polizeibeamten bereits uniformiert sind. — Zu der Errichtung eines Siechenhauses bei Coswig im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen teilt der Vorsitzende mit, daß wir bezüglich unserer Siechen usw mit der Bezirksanstalt Hilbersdorf in Verbindung stehen und damit zum Teil nicht gut gefahren sind. Wegen Ge suche verschiedener Gemeinden, vom Siechenhaus fernzu bleiben, hat eine Bezirksversammlung stattgefunden, an der seitens der Stadt die St.R. Bretschneider und Dr. Kron feld beigewohnt haben. Der letztere verliest das Protokoll der Sitzung, worauf St.R. Bretschneider und ersterer weitere Ergänzungen geben und für Anschluß an das neue