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WMtt M MWH Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk? frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. unÄ Amgegenä. Amtsblatt Jnsertionspreis 15 Pfg. Pro fünfgespaltene Korpuszeils. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät, Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für die Königl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Königl. AmkEricht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königl. Forstrentamt zu Tharandt. LokslblaH Milsärukk, Birkenbain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, . Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rohrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lausrnder UAttrhallMggDsMN-Mjlagt, Wöchentlicher illustrierter Maze „Welt im Kild" und monatlicher Anlage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. 75. Dienstag, clen r. ^uli <912. 7,.7skrg. Amtlicher Teil. Der unterzeichnete Amtshauptmann ist in der Zeit vom 2. Juli bis 12 August dieses Jahres beurlaubt und wird zunächst durch Herrn Regierungsamtmann Schubert, vom 15 Juli ab von Herrn Regierungsrat Freiherrn von Bernewitz vertreten. Meißen, den 29. Juni 1912. ss» Freiherr von Her, Amtshauptmann. Die diesjährige Hbknntzung auf Abt. 2 bis 4 der Meißen-Kesselsdorfer und Abt. 1 bis 3 der Kesselsdorf-Nossener Straße soll Donnerstag, den 11. Juli d. I. von vor mittags 9 llhr an im Gasthofe zum goldenen Löwen in Wilsdruff gegen sofortige Be zahlung und unter den vor der Ausbietung bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Meißen, am 28. Juni 1912. Kgl. Straßen- u. Waller-Wauamt II. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in Niederwartha liegt bei dem Postamt in Koffebaude vom 1. Juli ab vier Wochen aus. Dresden-A., den 27. Juli 1912. w4» Kaiserliche Hker-Woffdirektion. venklpruck kür Gemüt unä Verktancl. Das Geschehene hat auf die Gemüter der Meisten eine unwiderstehliche Gewalt und was unmöglich schien, nimmt so gleich als es geschehen ist, neben dem Gemeinen seinen Platz ein. Goelhe. Neues aus aller Meli. Die große Leipziger Flugwoche des Leipziger Flugtechnischen Ver eins hat vorgestern, ans dem Flugplatz Leipzig-Lindenthal ihien Anfang genommen. Ein Fenfflug Leipzig—Dresden ist vow der Leitung für den letzten Tag der Veranstaltung geplant. Tas Projekt eine, Verlegung dec Berliner Universität nach Dahlem soll jetzt verwirklicht werden. In der bäurischen Armee weiden umsangreiche Neuformationen vorgenommen werden. Der Mailänder Advokaicnslreik ist beendet. Ein Orkan, verbunden mit wolkenbrucharligem Regen, hat in der vorvergangenen Nacht in den kleinen Ortschaften um den Vesuv unge heuren Schaden augerichtet. Der große Ueberlandflug von Paris nach Peking ist aus den Monat Mai nächsten Jahres verlegt worden. Die olympischen Spiele in Stockholm nahmen am letzten Sonn abend ihren Anfang. Das japanische Kriegsschiff „Naniwa" scheiterte bei den Brotono- Jnfeln und wurde dann, um das Sinken des Schiffes zu verhindern, aus Grund gesetzt. Menschenleben find nicht zu beklagen. Aus Llaät unä Lanä. Mitteilungen aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für de» LV. Juni und 4 Juli. Sonnenaufgang 3" (3") l Monduntergang 3^ (4^ V. Sonnenuntergang 8^ (8^) ji Mondaufgang S" (io»>) N. 0-' V. Z°nd tu Pärts geb. - Samuel Hahnemann, tu Paris gest. - 1896 Theologe Rudolf Münchengew " ^st- " Musikdirigent Felix Mottl tu 3g. Juni. 1807 Ästhetiker und Dichter Friedrich Vischer in Ludwigsburg Feb. — 1814 Schriftsteller Franz v. Dingelstedt in Halsdorf geb. 1. Juli. 1046 Philosoph Wilhelm 0. Leibniz in Leipzig geb. — 1742 Satiriker Georg Lichtenberg in Ober-Kannstadt geht — 1886 Amerikanische Schriftstellerin Harriet Beecher-Stowe inchhart- lord gest. — 1806 Erfinder des Kehlkopfspiegels Manuel Garcia in London gest. > . Merkblatt für d^i 2. Juli. Sonnenaufgang 3" ls Monduntergang V. Sonnenuntergang 8^ Mondaufgang 10^ N. Komponist Christoph Sluck in Wetdenwang geb. — 1724 Dichter Friedrich Alopstock in Quedlinburg geb. — 1778 Schriftsteller und Philosoph Jean Jacques Rousseau M DEenE?*- 1804^- Jugendschriftsteller Gustav Nierib Sand in "" Auf dem Festmahl des Kaiserlichen Jachtklubs hat sein hoher Beschützer als die wesentlichste Aufnahmebedingung bezeichnet, daß Ler Anwärter ein Gentleman sei. Damit — sollte man meinen — sind für jeden Lie Grundlinien deutlich gemacht, in denen der Zusammenschluß der Mitglieder sich vollziehen kann. Der Gentleman! Wir Deutsche besitzen kein Wort, das diesen Begriff rem übersetzt. Und man darf füglich fragen, ob die ganze Erscheinung des Gentlemans nicht einen etwas fremd ländischen — zumal englischen! - Charakter hat. Was ist ein Gentlem"?, Ein reicher, vornehmer Mensch? Reichtum ist jedenfalls kein Hinderungsgrund. Aber er ist nicht di« erste Bedingung. Denn man kann ein ausgemachter Prolet sein, selbst wenn man eine Million besitzt. Das Wesen des Gentlemans lft hochkompliziert — und Hoch ein heitlich. Gang, Gebärde, Kleidung sind wie aus einem Gus. Denken, Fühlen und Handeln, welchen Zielen sie auch immer gelten, zeigen jene Gemessenheit, die alle Leidenschaft ver klart und zur Bestimmtheit bändigt und — entfesselt. Alles Laute, Hastige, Eckige sind durch Selbstzucht überwunden, ohne daß doch das Wesentliche der Persönlichkeit »erwischt wird. Das Formale, zumal als Äußerlichkeit Ansprechend« lallt zunächst beim Gentleman auf und ist doch Lie bewußt« «Ehr vom Auffallenden. Aber di- Form' ist nicht Selbst- »weck. Sie ist nur die sichtbare Linie einer Erziehung zur Harmonie. Ein zerrissenes Beinkleid wirkt ärgerlich micbt sowohl aus Gründen der Schönheit, sondern weil es Dicktaniklicker ^eil. peinlich verrät, daß viele moralische Eigenschaften zerrisse« '"d: es erzählt von Stumpfsinn, Nachlässigkeit, Verachtung der Mitmenschen. Die Unsauberkeit der Seele fleckt ausies ab. Der Gentleman sucht die äußere Reinheit, weil sie 'die Reinheit der Gefühle und Strebungen widerspiegelt. Damit M er scharf geschieden vom Gecken und vom Fatzke, der sich die Eleganz anklebt. Auch mit Frack, Lack und Claque karm man eine Vogelscheuche ausstafsieren. Der Gentlema« — der wahre — ist echt vom Scheitel bis zur Sohle. Er will ein Ganzer sein, der in keiner Lebenslage vergibt, was er sich, seinem Hause, seiner Familie, seiner Bildung schuldig ist. Er ist ein Erziehungsideal, das Ideal der Engländer. Um die Menschheit wäre es nicht schlecht bestellt, wenn auch in sie nur Gentlemen Aufnahme fänden. Oder??j Sind es vielleicht die Dickschädel, die Rücksichtslosen, die Eiferer, die von einem Ideal erfüllten Fanatiker, die feuerspeienden, ungebändigten Vulkannaturen, die alle innere und äußere Glätte niederrasen, von denen die Menschheit die Wucht zu höchsten Zielen empfängt?! — Jür die diesjährigen Keröstüvungen ist bei den sächsischen Armeekorps nachstehende Zeiteinteilung festgesetzt worden: 12. Armeekorps. Brigadeübungen finden statt am 31. August, 1. und 2. September. 45. Jnfanteriebrigade, der das Gardereiterregiment, das Ulanenregiment 17 und Feldartillerieregiment 12 zugeteilt werden, bei Großenhain. 46. Jnfanteriebrigadeszugeteilt: Karabiniers, Manenregimcnt 21 vom 19. Korps, Fetdart-Rgt,48) bei Liebenwerda. 63. Jnfanteriebrigade (zugeteilt: Hus.-Rgt. 18 und Feldart.- Rgt. 64) bei Königsbrück. 64. Jnfanteriebrigade (zuge teilt: Hus -Rgt. 20 und Feldart-Rgt. 28) bei Lamperts- walde. Die Divistonsmanöver finden am 3., 4., und 6. September statt, für die 23. Division bei Elsterwerda und Großenhain, für die 32. Division bei Ortrand und Rade burg. — Am 7. September findet Korpsmanöver gegen einen markierten Feind statt. Am 9. und 10 September die Aufklärung der Heereskavallerie für die Kaisermanöver. Die übrigen Truppenteile marschieren in das Versamm lungsgebiet für die Kaisermanöver. 19. Armeekorps Die Brigadeübungen finden statt am 31. August, 1. und 2. September. 47. Brigade (zugeteilt: Teile vom Hui.- Rgt. 19 und Feldart.-Regt. 77) bei Oschatz. 48. Jnf.- Brigade (zugeteilt: Teile vom Hus.-Rgt. 19 und Feldart.- Ngt 78) bei Mutzschen. 88. Jnfanteriebrigade: (zugeteilt: Teile vom UI.-Rgt 18 und Feldart.-Rgt. 68) bei Ostrau. 89. Jnfanteriebrigade (zugeteilt: Teile vom Ul.-Rgt. 18 und Feldart.-Rgt. 32) bei Waldheim. Die Divisions manöver finden statt am 5., 6., 7. September, und zwar für die 24. Division bei Zeitz und für die 40. Division bei Altenburg. Am 9. September finden Divisionsmanöver gegen einen markierten Feind statt und am 10. rücken die Truppen in das Versammlungsgebiet für das Kaiser manöver ab. — Die Herichtsferien beginnen am 15. Juki und endigen am 15 September. Während dieser Zeit werden nur in Feriensachen Termine abgehalten und Entscheidungen erlassen. Feriensachen sind: 1. Strafsachen, 2. Arrestsachen und die einstweilige Verfügung betreffenden Sachen, 3. Meß- und Marktsachen, 4. Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungs- und anderen Räumen wxgen Ueberlassung, Benutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Mieter m die Mietsräume eingebrachten Sachen, 5. Wechselsachen, 6. Bausachen, wenn über die Fortsetzung eines Baues gestritten wird. Das Gericht kann auch andere Sachen, soweit sie besondere Be schleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen. Auf das Mahnverfahren, das Zwangsvollstreckungsoerfahren und das Konkursverfahren sind die Ferien ohne Einfluß. — Die Kandwerksl'ehre. In den Kreisen des Hand werks und unter den Eltern und Vormündern solcher Kinder, die ein Handwerk erlernen wollen, sind — wie sich immer wieder zeigt — die Vorteile, welche die geregelte Handwerks lehre bietet, sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus einem Lehrverhältnis für die Beteiligten ergeben, noch nicht allenthalben genügend bekannt. Jeder Handwerker, der einen Lehrling halten will, muß entweder selbst die Befugnis zur Lehrlingsanleitung besitzen, oder er muß einen Vertreter haben, der diese Berechtigung hat. Die Befugnis zur Lehrlingsanleitung können Handwerker, die vor dem 1. Okt. 1879 geboren sind, in der Regel noch durch Verleihung von der unteren Verwaltungsbehörde (Amtshauptmannschaft oder Stadtrat) erwerben, später geborene Handwerker nur durch Ablegung der Meisterprüfung vor einer von der Kreis hauptmannschaft errichteten Meisterprüfungskommission und Vollendung des 24. Lebensjahres. Wer die Berechtigung zur Lehrlingsanleitung erworben hat, muß hierüber einen amtlichen Ausweis besitzen. Bei Eintritt eines Lehrlings in die Lehre ist ein Lehrvertrag schriftlich unter Benutzung bestimmter, von der Gewerbe-Kammer genehmigter Vor drucke in drei gleichlautenden Ausfertigungen abzuschließen, von denen eine der Lehrherr, die andere der Lehrling bezw. sein gesetzlicher Vertreter erhält, während die dritte alsbald, wenn der Lehrherr einer Innung angehört, bei dieser, andern falls unter Einsendung einer Einschreibegebühr von drei Mk. bei der Gewerbekammer zweck Aufnahme des Lehrlings in die Lehrlingsrolle einzureichen ist. — Da die Nichtbeachtung dieser Vorschriften für die Beteiligten unter Umständen recht unangenehme Folgen hat, so kann den Eltern und Vormündern nicht dringend genug empfohlen werden, sich, bevor sie ihre Kinder und Mündel in die Lehre geben, dar über zu vergewissern, daß der betreffende Lehrherr auch die Befugnis zur Lehrlingsanleitung besitzt, daß bei Eintritt in die Lehre ein Lehrvertrag schriftlich abgeschlossen und bei der Innung oder Gewerbekammer eingereicht und daß der Lehrling im Arbeitsbuch als „Lehrling" und nicht etwa, wie es bisweilen geschieht,Zals „jugendlicher Arbeiter" ein getragen wird. Denn abgesehen davon, daß der Lehrherr, der einen Lehrling anleitet, ohne dazu befugt zu sein, oder nicht ordnungsmäßig einen Lehrvertrag abschließt, sich strafbar macht, erwachsen auch dem Lehrling selbst empfindliche Nachteile, wenn er in Unkenntnis der bestehenden Vorschriften drei oder vier Jahre in einem Betriebe lernt, in dem Handwerkslehrlinge rechtsgültig nicht ausgebitdet werden können, oder wenn mit ihm kein ordnungsmäßiger Lehr vertrag abgeschlossen und er im Arbeitsbuch womöglich als jugendlicher Arbeiter bezeichnet worden ist. Eine solche Zeit wird nicht als „Lehrzeit" angesehn und der betreffende kann niemals die Gesellenprüfung ablegen. Da zur Gesellen prüfung nur solche Gesuchsteller zugelassen werden, die eine ordnungsmäßige,für das betreffende Handwerk vorgeschriebene Lehrzeit bei einem zur Lehrlingsanleitung befugten Hand werker zurückgelegt haben. Wer aber die Gesellenprüfung nicht ablegt, kann nach dem 1. Oktober 1913 nicht mehr zur Meisterprüfung zugelassen werden und infolgedessen auch das wichtige Recht zum Anleiten von Lehrlingen nicht erwerben. — Es kann daher den Lehrherren, Eltern und Vormündern nur dringend empfohlen werden, sich rechtzeitig mit den einschlägigen Bestimmungen bekannt zu machen, ehe ihnen und den in ihrer Obhut befindlichen Kindern aus der Unkenntnis Schaden erwächst. — Hustav-Adokf-Icst In Sebnitz waren in den letzten Tagen die Mitglieder des Evangelischen Gustav- Adolf-Veretns zur Jahreshauptversammlung eingetroffen, unter ihnen als Delegierte des Wilsdruffer Zweigvereins die Herren Apotheker Lzschaschel, Lehrer Gärtner und Kirchner Hofmann aus Wilsdruff und Pfarrer Horn aus Burkhardtswalde. Die Stadt stand völlig im Zeichen der Festtage. Die Hauptversammlung wurde durch Herrn Oberhofprediger Dr. Dibelius eröffnet. Im letzten Jahre haben 2293 Gemeinden Beihilfen erhalten können. Nach dem Hinzutritte des Frauenvereins Eibau umfaßt der Dresdner Hauptverein 32 Zweigvereine und 28 Frauen vereine, die mit Eifer an dem gemeinsamen Werke arbeiten. Weitere Veranstaltungen bestanden in der evangelischen Volksversammlung im Schützenhause, Festgottesdienst usw.