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WchMM für MW Sonnabenä, äen 4. Mai 1-12. 1. keUage zu Nr. 51. Sickerung 2ur See. Gesetzentwurf über den Zusammenstoß von Schiffen und die Hilfeleistung und Bergung in Seenot ist »ein Reichstage zugegangen. Der Entwurf verfolgt den Zweck, die im Jahre 1910 in Brüssel getroffenen Verein darungen über das Seerecht, der 25 Seestaaten beigetreten find, mit den deutschen Gesetzesvorschriften in Einklang zu bringen. So sind hauptsächlich die Bestimmungen des Seerechts im Handelsgesetzbuch abzuändern. Geregelt wird m der Brüsseler Konvention die Ersatzpflicht bei Zusammen- ftotzen, die Hilfeleistung und Bergung sür ein in Seenot befindliches Schiff und der Anspruch auf die Hilfeleistung. Uber die einzelnen Rettungsmaßregeln verbreitet sich das Gesetz nicht. Die deutsche Regierung ist bekanntlich auf Anregung des Kaisers an alle Großschiffahrt treibenden Staaten mit dem Vorschläge auf Einberufung einer internationalen Schiffahrtskonferenz zur Verbesserung der Rettungsmaß regeln herangetreten. Da jetzt alle Regierungen dem deutschen Vorschläge zustimmende Erklärungen abgegeben haben, wird man zur Aufstellung eines genauen Pro grammes schreiten. Staatssekretär Delbrück, der Vorsitzende der See berufsgenossenschaft Richard C. Krogmann, Professor Pagel, Kapitän Polis und Direktor Frahm werden sich am 17. Mai nach Wiesbaden begeben, um dem Kaiser Vortrag über die Sicherheitsoorkehrungen an Bord der deutschen Passagierdampfer, insbesondere auch an Bord Les neuen Riesendampfers „Imperator* zu kalten. Oie ^eluitenkrage in lZayern. L Im bayerischen Abgeordnetenhause wurde die Inter pellation über den Iesuitenerlaß behandelt. Der liberale Abgeordnete Dr. Dirr begründete die Interpellation, wobei er u. a. ausführte: In weiten Kreisen des bayerischen Volkes bestehe das überaus peinliche Empfinden, daß die Regierung die Reichs- Verfassung verlaffen habe, und daß ihr Vorhaben nicht geeignet sei, das Verhältnis Bauerns »um Reich so freulw- schastlich wie möglich zu gestalten. Ministerpräsident Frhr. v. Hertling beantwortete die Interpellation in ausführlicher Rede, wobei er betonte: Auf Grund der einschlägigen Erwägungen glaubte der früheie Kultusminister einen Erlaß dahin in Aussicht nehmen ,u sollen, daß zu der nach Ziffer 1 der Bekannt machung vom b. Juli 1872 verbotenen Ordenstätigkeit der Jesuiten weder die sogenannten Konferenzvorträge in der Kirche noch jene priesterlichen Handlungen zu zählen sind, die zum Zwecke vorübergehender Aushilfe in der Seelsorge in Abhängigkeit vom zuständigen Pfarramt vorgenommen werden. Von dieser Art der Auslegung wurde den Bundes regierungen Mitteilung gemacht. Das Wort Ord ns- tätigkeit, das vom Bundesrat nicht näher erläutert worden ist stellt keinen eindeutigen, klarumschriebenen Begriff dar. Es ist weiterer und engerer Auslegung fähig. Zum Schluffe betonte der Ministerpräsident, daß die bayerische Regierung bei dem Erlaß von der Auffassung ausgegangen sei, daß sie nur von der den Einzelstaaten zukommenden Bewegungsfreiheit für den Gejetzvollzug Gebrauch mache. Twei Sckwerter. Von einem rechtsstehenden Parlamentarier wird der »Deutschen Reichs-Korrespondenz* geschrieben: Der Kampf zwischen den „beiden Schwertern* dem der Welfen und Waiblinger, erfüllt das deutsche Mittel- alter, hat unser Land zu Beginn der Neuzeit durch Kriege verwüstet und verebbte dann allmählich in den ersten Jahren des neuen Reiches. Jetzt ist von Wels und Waibling, von Römerzügen und ähnlichem nicht mehr die Rede, aber ein neuer Karnpf ist chronisch geworden: zwischen der überlieferten Staatsgewalt und der Niasie der Regierten. Hie Krone, hie Volk — selten ist ein unheilvollerer Ruf gehört worden. Dieser Gegensatz ist künstlich herein gebracht, nach Analogie französischer und englischer Zustände aus alten Zeiten. Aber schon damals, als in England Tyrannen und in Frankreich Genüßlinge schwelgten, mar bei uns ein Leben harter Arbeit bei Hofe und in der Regierung die Regel, der Markgraf, der Kurfürst, der König war der erste Diener des Staates, und die Nach geordneten Beamten durften sich beileibe nicht einfallen lassen, zu eigenem Vorteil zu wirtschaften, sondern waren für das Volk da. Dieses Volk hat nur ein Interesse daran, gut regiert zu werden, seine erwählten Vertreter dagegen sind der Ansicht, daß sie selber mehr als bisher zum Mittaten berufen seien. In den Nooembertagen von 1908 erscholl der Ruf nach dem Staatsgerichtsbof, vor den das Parlament mißliebige Minister stellen können müßte. Dafür war die Regierung nicht zu haben, und so schlief die Bewegung, die manche Allzuängstliche für den „ersten Schritt zur Revolution* hielten, wieder ein. Aber auf einem Umweg soll nun die Parlaments- Macht doch gestärkt werden, und diesen Weg haben, ab gesehen von der grundsätzlich beiseite stehenden Rechten, alle Parteien des Reichstages gewählt. Die Geschäftsordnung des Hauses, in die keine Regierung dreinreden kann, soll so geändert werden, daß die Volksvertreter einen besseren Resonanzboden in der Öffentlichkeit erhalten. Nämlich an Interpellationen, die bisher tonlos ausliefen, will der Reichstag fortan auf Antrag einen formulierten Beschluß kmwfen, in dem die Haltung der Regierung gebilligt oder mißbilligt wird. Gesetzliche Folgen hat das nicht, es bleibt bloße Demonstration, denn zu einem Gesetz sind im Deutschen Aefchb zwei Faktoren mit ihrer Zustimmung erforderlich, Reichstag und Bundesrat. In aufgeregten Zeiten kann aber auch der demonstrative Beschluß stark wirken. Man denke, sich, daß der Reichstag dem Kanzler einmütig oder m .seiner übergroßen Mehrheit seine Mißbilligung aus- sprache: dann hieße es dach sofort, an k.--- Ge schäfte stünde bei un« Hr w oci ueove, L^as wurür aut das Ausland einen starken Eindruck machen und unseren Diplomaten manche Verhandlung erschweren. Im Jnlande aber würde eine gewaltige Aktion einsetzen, damit der „oertrauensunwürdige* Staatsmann von seinem Posten entfernt würde, also in letzter Linie eine Agitation gegen den Träger der Krone, der allein das Recht zur Ernennung und Entlassung des Kanzlers besitzt. Das wäre indirekt also ein Ansturm gegen unsere Verfassung, die den Monarchen ausdrücklich außerhalb der Schußlinie stellt. Also — die Krone, hie Volk. Aus der Rechten will man diese Entwicklung, an der England Jahrhunderte laboriert hat, nicht mitmachen, im Zentrum und aus der Lucken aber faßt man die Angelegenheit als viel harm loser auf. Es handele sich nur um die Beseitigung einer lächerlichen Lücke. Heute könne der Reichstag wokl inter pellieren, aber seine eigentliche Ansicht durch einen gemein samen Beschluß überhaupt nicht kundgeben, und dieses Versteckensvielen müsse aufhören. Überdies richte sich die oorgeschlagene neue Bestimmung höchstens gegen allzu ge schwollene Reichsbeamte, nicht gegen das Reichsoberhaupt. Dieser Einwurf läßt sich gewiß hören, denn es ist schon oft genug oorgekommen, daß etwa im Auswärtigen Amt jüngere Herren den Reichstag als ein ganz neben sächliches Ding erklärt haben, das um den Finger zu wickeln sei. Solchen Leuten tut eine offene Mißbilligung vielleicht ganz gut. Aber das Schlimme ist nur, daß die äutzerste Linke ganz anders denkt, daß es ihr wirklich nur um das Durchdrücken ganz demokratischer Grundsätze zu iun ist, und daß sie die jetzige Aktion nur für einen Vor läufer des großen Sturmes auf die Verfassung halten, des Kampfes um die Macht zwischen jenen „beiden Schwertern", die heute vornehmlich in Betracht kommen: der Bolls- souveränität und der Souveränität der Krone. Politilcke K.unälckau. Deutliches Keich. 4 Dem Bundesrate wird demnächst der Entwurf einer Novelle zum Handelsgesetzbuch? zugehen, der die Regelung der Koukurrenzklauselfrage behandelt. Es war bisher mettach, selbst von aüerkleinsten Geschäften, den austretenden Handlungsgehilfen das Übergehen zu einer andern Firma derselben Branche durch die Konkurrenzklaufel außerordeiil- Uck> erschwert worden. Eine gerichtliche Entscheidung, die in diesen Fällen zunächst die Klausel als unberechtigt und den guten Sitten zuwider verwarf, konnten viele der An gestellten nicht einholen, andererseits mußte anerkannt werden, daß auch mitunter ganz kleine Geschäfte die Klausel wirklich brauchten. In dem neuen Gesetzentwurf wird nun das Prinzip der sogenannten „bezahlten Karenz* ausgestellt, wodurch die Prinzipale verpflichtet werden, kür die Einhaltung des Konkurrenzklauselvertrages seitens der Handlungsgehilfen bestimmte Entschädigungen zu zahlen. Hierdurch soll erreicht werden, daß die Arbeit geber nur dann Konkurrenzklauselverträge mit Handlungs gehilfen abschließen, wenn ein wirklich dringendes Interesse für sie und ihren Geschäftsbetrieb vorliegt. Die Zeit, innerhalb der die Konkurrenzklausel Anwendung finden kann, ist aut drei Jahre bemessen worden. Nach Passierung des Bundesrats dürfte der neue Gesetzentwurf voraus sichtlich im Herbst an den Reichstag zur Durchberatung aeianaen * Reichstage wird in einer der nächsten Sessionen ein Reichstheatergesetz zugehen. Die Vorarbeiten dazp werden im Reichsamt des Innern vorgenommen, nachdem schon im Dezember vorigen Jahres eine Konferenz aller beteiligten Kreise der Regierung ihre Wünsche vorgelegl hatte. Die Förderung der Angelegenheit ist besonders der Kaiserin zu verdanken. Mit den Gagenverhältnifsen wird sich daS Gesetz allerdings kaum beschäftigen, man darf vielmehr erwarten: eine gesetzliche Regelung des Arbeits- verdältniffes der Bühnenangestellten, die Schaffung einer Theatergewerbeinspektion und allgemeine Bestimmungen, die die Beziehungen zwischen Unternehmer und Schau spieler auf eine gesetzliche Grundlage stellen sollen. Es soll dabei auch erwogen werden, die Frage der Kinos in der Weise zu ordnen, daß die Lichtspieltheater der Gewerbe ordnung unterstellt werden. -»- Das vierte Petitionsverzeichnis ist im Reichstage ausgegeben worden. Die Ältesten der Kaufmannschaft in Berlin bitten um Änderung des 8 44 a der Gewerbe ordnung, in der das Aufsuchen von Warenbestellungen von dem Besitz von Legitimationskarten abhängig gemacht wird. Es wird vorgeschlagen, diese Legitimationskarten abzuschaffen, sofern das Aufsuchen der Warenbestellungen in der nächsten Umgebung des Bezirks stattfindet. Der Verein Berliner Weiß- und Braunbierbrauereien in Berlin schlägt vor, das Sacharinverbot für die Herstellung von Braunbier aufzuheben oder den geschädigten obergärigen Brauereien Entschädigungen zu gewähren. Aus der Zahl der übrigen Petitionen seien folgende erwähnt: Ver billigung des Portotarifs für Postkarten im Ortsverkehr- Einführung eines billigen Einheitsweltportos, Erhöhung der Pensionssätze für diejenigen Friedensinvaliden, die nach dem alten Militärpensionsgesetz pensioniert worden sind, Erhöhung der Kriegsteilnehmerbeihilfe von 120 auf 240 Mark, Aufstellung dritter Bataillone bei sämtlichen unvollständigen Regimentern, tatsächliche Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht, amtliche Maßnahmen zur Besserung des städtischen Reallredits, Erlaß eines Reichs- enteignungsgesetzes. 4- In der Budgetkommission deS Reichstages wurde von sozialdemokratischer Seite die Einführung der zwei jährigen Dienstzeit für die berittenen Truppen und der einjährigen für alle übrigen Mannschaften beantragt. Der Kriegsminister führte in seiner Erwiderung aus, daß es ein Verbrechen gegen unsere Leute sein würde, wenn man sie ohne genügende Ausbildung gegen den Feind führen wolle. Die Verringerung der Dienstzeit der berittenen Truppen sei nicht möglich: die Ausbildung von Mann und Pferd sei schwieriger geworden. Das Fußgefecht sei sehr in den Vordergrund getreten. Die Beseitigung der einjährigen Dienstzeit sei nicht möglich wegen der hohen Kosten. Sodann brauchten wir auch die Einjährigen,. die besonders intensiv ausgebildet werden. Den einjährigen Dienst überhaupt einzuführen, sei nicht angängig, da wir sonst zeitweise keine schlagfertige Armee haben würden. Bei der Abstimmung wurde der Antrag mit 13 gegen 13 Stimmen abgelehnt. Konservative, Nationalliberale und Zentrum stimmten gegen den Antrag. 4- In der Wahlprüsungskommisfion des Reichstags wurde die Wahl des Reichstagspräsidenten Dr. Kaempf behandelt. Nach den Feststellungen der Kommission beträgt die Mehrheit für Kaempf nur fünf Stimmen. Infolge der Proteste gegen weitere 19 Stimmen wurde Beweis erhebung beschlossen. Diese Beweiserhebung dürfte längere Zeit in Anspruch nehmen, so daß indessen der Reichstag wohl bis zum Herbst vertagt werden wirb. 4- Die Zentrumsfraktion des Reichstags beabsichtigt» einen Anttag zum Militärgesetz, nicht zur Wehrvorlage» emzubringen, wonach kein Offizier wegen einer gesetzlichen Handlung, also auch wegen Verweigerung des Duells, aus dem Heer entfernt werden darf. * In der Branntwein-Kontingentskommisfion be-- antragten die Sozialdemokraten im allgemeinen die Herab-- setzung der unteren Steuergrenze und im befonderen die geringere Steuer für die süddeutschen Brennereien Den Steuerausfall wollen sie durch die Erbschaftssteuer ersetzt sehen. Der Anttag wurde abgelehnt, dagegen der kon servative Antrag auf Verbilligung des technischen Spiritus angenommen. - -s Die Beratungen der nationalliberalen Einigungs kommission, die eine Vermittlungsformel finden sollte für den Ausgleich zwischen den Jungliberalen und dem be kannten Beschluß des Zenttaloorstandes, daß die JuNg» liberalen keine eigene Organisation innerhalb der Paktes bilden dürften, sind nunmehr beendet worden. Wie ver lautet, bat der der Kommission vorgelegte Entwurf zu einem Einigungskompromiß nicht allseitige Zustimmung erhalten. Die Absicht, den allgemeinen Verttetertag bis zum Herbst zu verschieben, darf als gescheitert angesehen werden. 4- Auch die konservativen Parteien haben für den Mas Vertretertage anberaumt. Der Gesamtvorstand der frei- konservativen Partei ist zu einer Tagung für den 11. Md 12. Mai einberufen worden. Der weitere Vorstand der deutschkonservativen Partei wird am 19. Mai tagen. 4- Nachdem nunmehr auch daS Ergebnis der Ein nahmen aus den Betriebsverwaltungen der Post nnv der Eisenbahn sür den Monat März d. I. endgültig vor- liegt,, stellt fich h-^ daß der früher auf 25 Millionen geschätzte Überschuß der Reichspost- und Eisenbahn- Verwaltung sich noch günstiger stellt. Er beträgt 31,5 Millionen rlltark. - 4- Im preußischen Kultusministerium tagte der Dret- undzwanziger-Ausschuß, der über die Schaffung einer deutschen Einheitsstcnographie beriet. Es wurde ein Unterausschuß ernannt, der das Material prüfen und Richtlinien für die Aufstellung von Einheitssystem-Ent würfen aufstellen soll. Das künftige Einheitssystem soll eine fest geregelte Verkehrsschrist besitzen und durch seine Kürzungsfähigkeit als Redeschrift die Erreichung aller schnellschriftlichen Zwecke ermöglichen. 4- Das preußische Staatsministerium hat sich in seiner letzten Sitzung damit einverstanden erklärt, daß der preußische Landtag am 23. Mai bis zum Herbst vertagt wird. * Aus Windbuk lDeutsch-Südwestafrika) wird gemeldet: Der Kaiser kaufte die Farmen Dickdorn und Kosos im Bezirke Gibeon für 96 000 Mark auf den Rat des gegen wärtig Deutsch-Südwestafrika bereisenden Hofkammcrrates Heckel. Die Farmen sollen dem Betrieb der Wollschaf zucht dienen. Der bisherige Besitzer, Farmer Emil v. Koenen, bleibt Pächter. Das Gebiet, um welches es sich handelt, ist ein steppenreicher Landstrich, der für Schafzucht sehr geeignet erscheint. Es ist um so bekannter» als dort der letzte große Aufstand der Eingeborenen statl- fand. Gibeon selbst ist Station der Nordsüdbahn, die von Windhuk im Norden nach Keetmanshoop im Süden verläuft. vcBwecken. x In der Zweiten schwedischen Kammer brachte der sozialdemokratische Bürgermeister Stockholms, namens Lindhagen, allen Ernstes einen Antrag ein, das Haus möge sich für die Absetzung des Königshauses unL somit für die Abschaffung der Monarchie in Schweden, ferner für die Einführung der Republik und die Einführung des Einkammersystems aussprechen. Weiter verlangte Lindhagen in seinem Anträge, daß alle Männer und- Frauen vom 21. Lebensjahre ab das politische Wahlrecht und vom 25. Jahre ab die Wählbarkeit zum Parlament besitzen sollen. Der sonderbare Antragsteller wurde öfter von mißbilligenden Zwischenrufen unterbrochen. Oürkei. X Etwa 80 Überlebende vom Dampfer „Texas*, der mit 140 Paffagieren an Bord im Hafen von Smyrna auf eine türkische Secmine stieß und zerstört wurde, sind in Smyrna gelandet worden. Der Dampfer war früher türkisches Eigentum, ist jedoch später an die amerikanische Archipel - Schiffahrtsgesellschaft verkauft worden. Die Vereinigten Staaten werden infolge der Katastrophe wahr scheinlich diplomatische Vorstellungen in Konstantinopel erheben, denn man gibt der lotterigen Art der türkischen Minenlegung die Schuld an dem Unglück. Im Archipel wimmelt es von losgerissenen Minen, die oom Ufer weg- geschwemmt wurden; dadurch steigt die Gefahr für jedes Schiff, zumal auch auf türkische Lotsen und Piloten gan kein Verlaß ist. x Die Öffnung der Dardanellen wird wahrscheinlich! nur auf kurze Zeit vorübergehend erfolgen, damit den bisher angesammelten Schiffen die Weitersahrt ermöglicht wird. X Die offizielle Antwortnote der Türkei auf die Vermittlungsvorschläge der Mächte liegt jetzt ausführlich vor. Sie zeichnet sich durch ungeheuren Wortschwall aus, enthält nichts, was nickt sckon bekannt wäre, und schließt: