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272 Kasseler Eisenbahn ist zwischen der Kurfürstlichen Regie rung und den Frankfurter Bankhäusern Gebrüder Beth mann, I. N. Dufap er Comp. und Phil. Nic. Schmidt abgeschlossen und am 9. August hier ratificirt worden. Vermöge dieses Vertrages wird zwar, so weit dessen Be stimmungen bis jetzt bekannt geworden, die Eisenbahn für Staatsrechnung ausgeführti die genannten Hauser aber übernehmen die Beischaffung des zu dem Behufe er forderlichen Bau-Capitals, das, wie man hört, vorläufig auf 6 — 8 Millionen Lblr. veranschlagt ist. Für dies Darlehen ist die Sotlcrieform gewählt, so daß dessen Ver zinsung und aUmälige Tilgung mittelst periodischer Loos- ziehungen innerhalb der nächsten dreißig Jahre statlsinden werden, während deren Verlauf der Reinertrag der Bahn zwar für jene Zwecke überwiesen, der Staat jedoch ver pflichtet ist, aus andere» Mitteln das etwa Fehlende zu zuschießen. Für die Bctheiligung bei der Anleihe dürften demnächst Untcrzeichnungslisten eröffnet werden; indeß soll eine im Vertrage festgesetzte Betheiligungssumme der Gemahlin des Kurprinzen Mitregentcn Vorbehalten blei ben. Die amtliche Verkündigung der höchsten, diesen Ei senbahnbau betreffenden Entschließung wäre, heißt es, bis zum 29. d. M. zu erwarten. München-Augsburger Eisenbahn. München, >2. August. Der durch die General-Ver sammlung vom 12. Aug. genehmigte Vertrag, die Abtre tung der München-Augsburger Eisenbahn an den Staat betreffend, lautet nach den Eingangsworten : „I. Die Ge sellschaft tritt ihr gesummtes Vermögen, mit Ausnahme der bis I. Oct. l. I. sich ergebenden BetriebSdinnahmen, also d.ie Eisenbahn von München bis Augsburg mit al len beweglichen und unbeweglichen Jugchörungcn und Bestandtheilen, und mit alle» Rechten und Verbindlich keiten der Gesellschaft, wie alles dieses am Tage der ver tragsmäßige» Ucbcrgabe bestehen wird, unter der für solche Fälle in den Gesetzen vorgesehene» Gewährleistung an die Königl. Regierung als unwiderrufliches Eigen thum ab. Es findet zu diesem Ende sofort gemeinschaft lich durch eine Königl. Regierungs-Commission und eine Abordnung der Gesellschaftsorgane eine genaue Juveuta- risirung des gcsammlen Vcrmögensbestandes der Gesell schaft statt, auf deren Grund die Uebergabe an dem dazu bestimmten Lage erfolgt, vorbehaltlich jedoch der Verän derungen, Ab- und Zugänge, welche die Verwaltung und der Betrieb der Bahn bis zur Uebergabe nothwendig macht. Der vorhandene, hauptsächlich aus Grundstücken gebildete Reservefonds hat insbesondere zur Tilgung der bestehenden und bei Vcrmögensinventarisirung gehörig zu liquidirenden Passive» zu dienen, zu welchen auch die für Rechnung dieses Fonds aus den Betriebseinnahmen vor schußweise entweder schon geleisteten oder bis zum 30. Sept, l. I. einschließlich noch zu leistenden Zahlungen gehören. H. Die Königl. Regierung übernimmt dagegen I) das von den Actionairen zusammengeschossene Actiencapital von 3,000900 fl. und behält sich bezüglich dieses Actien- capitals bevor, dasselbe baar abzulösen oder dafür 37- xrocentige Obligationen auszustcllen. III. Die Königl. Regierung entschädigt die Aclionaire für den erlittenen Zinsenverlust und für den künftigen Gewinnentgang durch daare Zahlung einer Avertalsumme von 200,000 fl. IV. Dieselbe wird nach Abtretung der Bahn auf die Ver wendung des gesellschaftlichen Bahnpersonals im Königl. Dienste, in Voraussetzung der Brauchbarkeit und Wür digkeit der Individuen, jede billige Rücksicht nehmen, je doch wird eine bindende Zusicherung nicht gegeben. V. Ge genwärtiger Vertrag erlangt seine volle verbindliche Kraft, sobald von Seite der General-Versammlung der Attionaire die Zustimmung und von Seite Sr. Maj. des Königs die allerhöchste Ratification erfolgt sein wird. VI. Die Extradition der Eisenbahn an den Staat erfolgt am >. Oktober l. I., bis wohin die Gesellschaft in Be sitz und Verwaltung der Anstalt, sowie im Genüsse der Rente verbleibt, welche sub I. Vorbehalten ist. Gleich zeitig hat die Königl. Regierung die unter Ziffer II u. III bemerkten Gegenleistungen zu erfüllen. Zur Urkunde dessen wurde gegenwärtiges Vertragsinstrument doppelt errich tet, und sowohl von dem Königlichen außerordentlichen Ministerialcommissair als von dem Gesellschaftsdirectorium , statutengemäß gefertigt. München, den II. Lug. 1844. Der Königl. Ministerialcommissair v. Voltz. (p. 8.) Das Direktorium der München-Augsburger Eisenbahn-Ge sellschaft. I. v. Maffei, Vorstand. (I.. 8.) Wimmer, Geschäftsführer. Münster-Hammcr-Zweigbah». Münster, 17. Aug. Am In. d. M. sind von dem hiesigen Eisenbahn-Comite die ersten Quittungsbozen zur Münster-Hammer Zweigbahn mit l Proc. ausgegeben und schon gleich mehrere Geschäfte zu 8 bis 6 Proc. Agio darin gemacht worden. Bei der durch die bereits begonnenen Nivcllirungen sich hcrauSstcllendcn außeror dentlichen Wohlfeilheit dieser Bahn und der dadurch sicher begründeten Rentabilität derselben läßt sich ein rascher Aufschwung der Actien mit Gewißheit erwarten. Es wird indeß noch ein anderer Umstand günstig hierauf cinwirken, nämlich die baldige Weiter-Verbindung der Eisenbahn mit der Ems, womit sich das Eisenbahn- Comite ebenfalls lebhaft beschäftigt, und die auf zweier lei Weise zur Ausführung kommen kann, entweder durch eine, vom hiesigen Bahnhöfe unmittelbar abzweigcndc Pferdc-Schicnenbahn nach Rheine, oder durch die Be nutzung und Verbindung des hiesigen Mar-Klcmens-Ka- nals mit der Ems, oberhalb Rheine in der Gegend von Mosum. Dieser letze Plan hat in der neuesten Zeit viel Anklang gesunden, weil einmal die Benutzung des bereits vorhandenen Kanals die Ausführung desselben mit ver- 1 hältnißmäßig geringen Kosten zu bewirken gestattet, und dann auch, weil der Güter-Transport auf einer Wasser straße, welche die Emsschiffe unmittelbar bis zu den Tho ren der Stadt Münster führen könnte, immerhin viel wohlfeiler, als der auf einer Eisenbahn zu stehen kom- i men würde. Die Allg. Preuß. Atg. hat in Nro. 2M d. I. hierüber schon einen ausführliche», treffenden Aufsatz geliefert, worauf wir uns mit dem Bemerken zu beziehen erlauben, daß bereits Einleitungen getroffen sind, um die erforderlichen Vermessungen des Kanal-Terrains vorzunehmen, wodurch sich die Ausführbarkeit und die überschläglichen Kosten dieses Projects näher Herausstellen würden. — (Pr. A.) l s138j So eben hat die Presse verlassen: die Ausführliche Nachweisung über den Eisen bahnbau im Großherzogthum Baden nach dem Stande am 1. Januar 1844 mit 22 Beila gen und einem besondern aus 60 lithographir- > ten Blättern (in gr. Fol.) bestehenden Hefte; bearbeitet und herausgegeben von den Beamten der Großherzogl. Oberdirection des Wasser- und - Straßenbaues. Dieses Werk, dessen Tert 31 Druckbogen i» Quart ent- ! hält, wird in gebundenem Zustande gegen Bezahlung von 9 fl. pr. Ercmplar auf dem Geschäftszimmer der unter zeichneten Stelle abgegeben. Die Nachweisung o h ne Zeichnungen wird zu 2 ff. pr. Stuck verkauft. Karlsruhe, den 22. Juli 1841. Das Sekretariat der Großherzogl. Oberdirection des Wasser- und Straßenbaues. Rost. Expropriaiions - Loder, oder vergleichende Darstellung der wichtigsten älteren und neueren Gesetze und Verordnungen über Enteignung, Kanal- und Straßenbau, Eisenbahnen rc. 3 Abtheilungen 8. 1837, br. 1 Thlr. 3 gr. od. 2 fl. In gegenwärtiger Zeit, wo in allen Deutschen Ländern die lebhafteste Bewegung zum Bau von Straßen und Ei senbahnen herrscht, darf an die obige Gesetzessammlung, die vollständigste, welche eristirt, erinnert werden. Sic ist in unseren, Verlage erschienen und durch alle Buchhand lungen zu beziehen. Riegel u. Wießner in Nürnberg. Ovui'se äer It« rliii, 22 Aug »W,20 Aug. H»inibirrK, 22 Aug. 19. Aug. Vi«n, 18. Aug. Xins- luss. Uries. 6elä. Oem. Veoet.-Hsil. Lisenbsbn 4 ^2 kerlin-potsci. pisenbakn 5 — 1657. Prior. Odl 4 103V. Aaglledurg-l-eip-iger Kiseobabn — 1907- — „ Prior. Odl 4 104 — Uerlin-Anbalt. Kisenbsbn — "8'/- 147'/, „ Prior. OKI 4 103 Oüsseillorf-PIbers. Lisenbabn 5 89", - „ " I'rior. Odl 4 98V. Ubejnisebe pisenbabn 5 78 „ Prior. Odl 4 97V. — v. 8t»ale garant 3',2 97 Herlin-Prunks, pisenbakn 5 141V- Prior. Odl 4 103 Odersebiesiscke Kisendslin 4 1157, Pit. 8. v. einger 107'/, Iterlin-8tettin Pitt. A L' li 119 118 .Vlsgüedurg-IIaidersl. Kisendalm .... 4 113 Li'68lAu-8ck^ej(jnitr-k'rejbur8ei' Lisendgkn . 4 „ Prior Odl 4 1927- Konn-Kölner Lisenbsdn paunu-sbabn 1307- — 3727. Ulamdurg-Vergeclorf. Kisenbskn .... 92 Hgmdur^-Derlin-^ctjenreiekn 4 110 1097- Altona-Kieler Lisenbabn, 8pec.pours pari, pr. Passs 1987- 1977- OlückslsM - PInwborner Aeiebnungen . . peiprig-vresä. kisenbakn 138 * Prior. Obi 3'/, 107V. 8iiebsisck-Usierscbe pisenbsbn .... 4 1937- Alsgäoburg-Peipr. inel. Viv. 8cb. . . 194 8iicbsiscb-8ckles. kisenbskn Laiser-percUnanäs-diorübabn ^Vien-Moggnil-er pisenbsbn vu(I»e!s-l.,nr-6munciner Venet.-5I»il. klisendabn piroi no 4 4 4 111 1407- 1N7- »097- 112V. Redaction: l>r. Meyer. Druck und Verlag von Gebrüder Meyer. z« ti o d » w r> L li ft n rc ft vc bi re de ui ar ar zu Ei ge sp- ßei Jr ser un fas ma i