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155 ii niedrig iche Aur — Institut einQuek s weite altungL oem noE angele^ ig wiedei lgesetzten ngefühn ht in ge- Grund-! itePrin- arimum das deö zabenbe- wcchnet, vinn zu inwesen lten sich re? on Lon- ernung kailkut- mft sich ruf 14 mas es Jeden drund- i Uebel ht, das t, und wrant- Oehufe nMo- sollte i über- ur un- >ß dem en die erung lieich- ünmt- gecig- einin hmcn veifel ngu- d bis chten Zdas igen, schm egel- Bei un- elnd hür- fm, . ihn- men ent ¬ sprechen würde. Außerdem treibt der Staat zwi schen vielen Hafen vermittelst seiner Kriegsschiffe und Packctboote, die Passagiere und Geld hin und herbringen, eine Art vonHandelsgeschäfl, aber sein hauptsächliches mcckantilischeS Treiben besteht in dec Briefbeförderung, welcher Handelszweig in ein für alle Parteien wohlthätiges Monopol verwan delt worden ist. Wie sehr das öffentliche Interesse dabei gewonnen haben würde, wenn der Staat die Beförderung der Reisenden zu seinem eigenen Mo nopole, wie in Belgien, gemacht hätte, anstatt das selbe Monopol anderen zu bewilligen, werden die Kosten in den beiden Ländern, abgesehen von jedem anderen Uutcrschcidnngspunkte, am Besten zeigen. Im Jahre 1839 wurde ein Ausschuß vom Hause der Gemeinen damit beauftragt, sich genau von dein Zustande der Eisenbahnverbindung in un- serem Lande zu unterrichten. Derselbe warauöcini- gen von den Hauptmitgliedern des Hau-cS, nämlich Sir Robert Peel, Lord Stanley, Sir James Gra ham, Herr PoulettThomsvn, Herr Shcw Lescvrc, u. s. w. zusammengesetzt, und ihre Aufmerksamkeit war vornehmlich aus zwei Punkte gerichtet: 1. Die financiclle Lage der Eisenbahnen. 2. Die ihnen von der Gesetzgebung verliehene Macht, und die muthmaßliche Ausübung dieser Macht in Beziehung auf den allgemeinen Vortheil des Publikums, und den Verkehr im Lande. „ES scheint," sagt dec Ausschuß in seinem Be richte an das Haus der Gemeinen, „als ob es nicht! die Absicht deö Parlaments gewesen ist, einer Eisen bahn ein vollständiges Monopol in Hinsicht der Vermittlung der Communication auf ihrer Fahr linie zu crtheilen; im Gegenthcilc war bei allen oder doch bei den meisten EinvcrlcibungSacten Bedacht darauf genommen, andere Personen in Stand zu setzen, Maschinen und Fuhrwerk gegen Zahlung gewisser Zollgebühren an die Compagnie auf die Bahn zu bringen und auf derselben lausen zu lassen. Tie Absicht des Parlaments kann jedoch nicht auf dem von der Gesetzgebung in s Auge gefaßten Wege in's Werk gerichtet werden; denn eö leuchtet von selbst ein, daß die Zahlung gesetzmäßiger Zollge bühren nur einen sehr kleinen Theil des Arrange ments ausmacht, welches nothwendig ist, um die Eisenbahnen einer öffentlichen Concurrcnz anheim zu geben; und jede Person mit der bloßen Bevoll mächtigung, eine Maschine nebst Fuhrwerk auf der Eisenbahn aufzustellen, würde praktisch dazu un fähig sein, ihre Maschine mit Wasser zu versorgen, oder ihre Maschine bei jeder passenden Station oder Gränze aufzunehmcn und abzusetzen, und würde in der That in eine so unvortheilhafte Lage versetzt werden, daß alle Concurrenz mit der Compagnie unmöglich gemacht würde." So vollkommen in der That ist die gesetzliche Ver fügung, worauf sich der Ausschuß berufen hat, ein todtcr Buchstabe gewesen, daß wahrscheinlich nur wenige Personen wissen, daß sic jemals cristirt hat, oder daß es irgend Jemandem außer den Com- pagnicen gestattet gewesen ist, Passagiere auf ihren respectiven Eisenbahnen zu befördern. In Beziehung auf die Waaren ist derselbe Grund satz eines ausschließlichen Besitzes, so weil er das Interesse der Compagnieen oder irgend einen Ver such, sich an ihrem Monopole zu vergreifen, von demselben Resultate begleitet gewesen; das heißt, in jedem Falle, wo die Compagnie cS ihrem Inter esse angemessen gesunden hat, selbst Güter zu tranS- portiren, oder das Privilegium einer oder mehreren Parteien zu bewilligen. Einigebeschränken Len Gü tertransport ausschließlich auf sich selbst, wie die Grand Junction Compagnie, einige theilweise, und andere gar nicht. Wo aber eine Compagnie einmal den Transport für sich allein behalten, oder jede andere Partei von ihrer Linie ausschließen will, da ist eö für die letztere ein unnützer und hoffnungs loser Versuch, dagegen anzukämpfen, wenn man nicht große Entschlossenheit und Geld imUcbcrflussc besitzt, daö man für Proceffe wegwerfcn kann; und selbst, wenn einem alle diese Vortheile zu Gebote ste hen,kann man doch nur wenig auf einen glücklichen Erfolg rechnen. Ein auffallender Beweis, daß dem so ist, hat sich neulich ergeben. Die Herren Pickford u. Comp., die wohlbekannten Waarenspediteurs, hatten seit mehreren Jahren einen Proccß über frag lichen Gegenstand bei den Gerichten gegen eine der großen Eisenbahn-Compagnieen geführt, und ein Erkennlniß war zu Gunsten der Kläger vom Lord Chief Baron deS Court of Erchequer ertheilt wor den; die Compagnie scheint sich jedoch an dieses Er- kcnntniß so wenig gekehrt zu haben, alö ob es von irgend einer obscuren Quartalsession ausgcgangen wäre; die Directoren ließen sich nicht einmal dazu herab, desselben in ihrem halbjährigen Berichte an die ProprietairS Erwähnung zu thun, noch hat ir gend ein Proprietair über diesen Umstand eine ein zige Frage ausgeworfen. Die „Saumseligkeit der Gerichte," und die unbeschränkten Fonds, worüber die Eisenbahndirccloren zum Behufc gerichtlicher Ausgaben diSponiren können, setzen sic in Stand, jeden Versuch derer mit entschiedenem Erfolge zu vereiteln, die sich der wenigen Privilegien, welche daö Gesetz dem Publikum zugesteht, bedienen wollen. Es giebt Eisenbahn-Compagnieen, die hierbei noch nicht stehen bleiben, sondern dem Gesetze ganz offenbar dadurch zuwider handeln, daß sie den Preis ansatz, den ihnen ihre resp. Patente bewilligen, überschreiten. Dies kann aber natürlich nur bei solchen Eisenbahnen vorkommen, deren Prcisan- sätze aus eine solche Weise beschränkt sind. Aufzweien der größten Eisenbahnlinien im Königreiche sind die Fahrpreise durch Parlamcmsbcsckluß auf 3^ Pence für die Meile beschränkt; wenn wir aber ih ren Taris ansehcn, so finden wir, daß beide aus ge wissen Strecken ihrer Linien, 20 bis 25 Proccnt über die vom Gesetze erlaubte Tarc, und häufig noch weit mehr berechnen. Warum läßt sich das Publikum alles dies ge fallen? DaS arme Publikum muß sich manche schmerzliche Uebervortheilung gefallen lassen, wozu diese auch gehört. Wofür Jedermann sorgen soll, dafür sorgt gar Keiner; das Geschäft eines Ange bers ist in unsecmLande wenig beliebt,und cs ist für einen einzelnen Privatmann eben nicht wünschens- werth, gegen eine reiche und mächtige Compagnie einen Proceß bei der Canzlci zu führen, um zwei oder drei Jahre nachher, falls er so glücklick sein sollte, seineSache schnell entschieden zu sehen,die ver schiedenen Auslegungen zu erfahren, welche die Ju risten von einem Parlamentsbcschlussc machen kön nen; der schlichte Reisende findet es daher viel leich ter, sich wohl oder übel in die ungerechte Belastung zu fügen, und seinen Weg fortzusctzen. Ein sonderbarer Ch5raktcrzug bei den halbjähri gen Zusammenkünften, welche unter den Eignern scrEisenbahnen stattfinden, ist der feineTakl, womit siejedeKritikdesvon denDirecloren eingeschlagenen Verfahrens zu vermeiden wissen, welches, mag es nun in der Ordnung oder von zweifelhafter Natur sein, auf eine Vergrößerung ihrer Einnahme ab zweckt. Obgleich in dem oben angeführten, die Herren Pickford betreffenden Falle, jeder gegenwär tige Actionair recht gut wußte, daß der Court ok Lxckeguor gegen die Compagnie entschieden hatte, und in Folge solcher Entscheidung 700 Pfo. St. von ihrem Gclde anGerichtskostcn sür ihre Gegner und doppelt so viel für ihre eignen bezahlt worden waren, und daß dieDirectorcn doch noch immer die selben Maßregeln, wie vorher befolgten, so machte doch kein einziger Actionair über einen Gegenstand, der für sie alle vom überwiegendsten Interesse sein mußte, auch die geringste nur von ferne darauf an spiclende Bemerkung. Wirklich aber habenEisenbahn-Compagnieen sel ten Veranlassung, den Buchstaben der Gesetze zu verletzen, wie sehr sie sich auch von dem Geiste dessel ben entfernen mögen; und, wenn sic in ncun Fällen unter zehn ihre Preise so hoch ansetzen wollten, wie ihnen das Gesetz erlaubt, so würden ihre Eisenbah nen gegen ihre hiöherige Frequenz wirklich verödet und nur von den begütertsten Ständen benutzt wer den. Aus der GreauWcftcrn Bahn könnte die Com pagnie jedem Passagier von London nach Bristol ! 35 Schilling anrechnen; aber selbst für die Wagen - erster Classe finden sie es ihrem Interesse entgegen, mehr als30Schilling zu nehmen, und für die zweite Classe 20 Schilling; aber selbst dicseFahrprcise, wie tief sie auch unter den vom Gesetze bewilligten ste hen, waren nicht im Stande ein entschiedenes Mo nopol zil bewirken, da die alten Postwagen, deren regelmäßige Preise nur 12 und 14 Schilling betru gen, noch immer auf der Heerstraße gingen, und üim sie zu verdrängen, war cs nolhwendig, die Passagiere dritter Classe zu 12 Schilling 6 Pence zu befördern, welches Manoeuvcr natürlich feinen z Zweck auch erreichte. Die letzte Post ging im No- ! vembcr 1843 ein. Dasselbe war mit der Londoner, Birminghamer und anderen großen Eisenbahnen der Fall, welche bei ihrer Eröffnung nur Passagiere der ersten und zweiten Classe fuhren, aber sogleich anfingcn, Wa genzüge der dritten Classe in Gang zu bringen, als sie cinsahen, daß ihr Monopol ohne dieselben un vollständig bleiben würde. Selbst noch jetzt hält sich eine Post auf dicscrStraße, bei der die auswen digen Plätze 12 Schilling kosten, während für die dritte Wagcnclasse 14 Schilling bezahlt werden. Aus dem Vorhergehenden wird erhellen, daß die Bestimmungen der Gesetzgebung in Hinsicht der Zölle und Fahrpreise der Compagnieen ohne prak tischen Nutzen gewesen sind. In neun Fällen von zehn würde der Versuch der Compagnieen, die ihri gen durchzusetzcn, ohnschlbar zu ihrem eigenen Ver derben ausgeschlagen scin, und im zehnten Falle werden sie entweder geradezu verletzt oder um gangen. THoheFahrprcisc müssen immer dicFolgc deö ge genwärtigen Systems scin, d. h. hoch im Vergleiche zu dem Betrage der Dividendenzahlung. Denn wie niedrig auch der letztere scin mag,so hat er doch nicht den geringstcnElnstuß darauf,die d.Publikum ange- ictztcTarezu modificiren. DercinngcGcsichtSpunkt, den die Direclvren im Auge haben ist der, dicPrcise