Volltext Seite (XML)
MonS rc., und stehen in diesem Betracht gewiß den Canälen nicht nach. 4) Die Canäle dienen dazu, die Ströme zu ver einigen; aber die Eisenbahnen vereinigen sie eben falls; der Rhein, die Maas und die Schelde sind unter einander und mit dem Meere, auf eine we nigstens ebenso direkte Weise durch die Schienen wege, wie durch die Canäle verbunden. 5) Endlich leiten die Eisenbahnen nach den Stein kohlengruben und Bergwerken vollkommen so gut, wie die Canäle. Wir können demnach als Schlußsatz aussprechen, daß in keiner Beziehung die Eisenbahnen den Ca nälen etwas nachgeben, weder was die Orte be trifft, durch welche sie gehen oder wo sie hinführen, noch in Betreff der Länge der Strecke, oder vor allen Dingen, was die Pünktlichkeit oder Schnelligkeit der Beförderung betrifft. Es würde also abgeschmackt sein, anzunehmen, daß wenn die Fahrpreise gleich wären, demunge- achtet der Transport auf den Eisenbahnen geringer! sein würde, als aus den Canälen. Man kann also ohne Furcht durch die Erfahrung widerlegt zu werden, die Behauptung aufstcllen, daß wenn der Preis-Tarif auf den Eisenbahnen auf denselben Fuß eingerichtet wäre, wie auf den Canälen, Ler Transport derselben, im Durchschnitt auf jeder Meile, sich wenigstens auf 200,000 Ton nen belaufen und sich wahrscheinlicherweise auf 4 bis 500,000 Tonnen erheben würde. Ueberdies können wir uns noch auf die Erfah rung, diese oberste Richterin, zur Bestätigung un serer Sätze berufen. (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen. Rheinische Eisenbahn. Auszug aus dem Protokolle der am 19. August 18-14 zu Köln abgehaltcnen außerordentlichen General-Versammlung. Die durch die im Artikel 27. des Statuts bezeichneten öffentlichen Blatter und in der durch Art. 28 des Sta tuts vorgeschriebenen Form einberufene außerordentliche General-Bersammlung wurde von dem Vorsitzenden eröffnet, welcher den Herrn Geheimen-Regierunqs-Rath von Svbel um Uebernahme der Protocollführung und die Herren v. Bianco und Rautenstrauch um Wahrnehmung der Functionen als Scrutatoren bei den vorzunehmenden Wahlen ersuchte, wozu sich dieselben be reit erklärten. Der Präsident der Direction, Herr Mevissen, er- stattcle Namens derselben den nachstehenden Vortrag: „In der General-Versammlung vom 13. Mai e. er mächtigten Sie uns, zur Herstellung des Doppelgeleises ein Capital von einer Million Thaler bestmöglich zu be schaffen, eventuell für diese Million Thaler -1 Proc. Zin sen tragende Prioritäts-Stamm-Actien auszugeben. In Folge Ihres Beschlusses wurden sofort zwei Mitglieder der Direction nach Berlin delegirt, um die Genehmigung des Staates zur Ausgabe jener Prioritäts-Stammactien nachzusuchen. „Des Herrn Finanzministers Ercellenz hat seine Ge nehmigung für die Ausgabe jener Prioritäts-Stammactien im Materiellen zugesagt, jedoch in formeller Beziehung beanstandet, Seiner Majestät dem Könige einen desfall- sigen Antrag vorzulegen, weil die bei Ausgabe von Prio ritätsaktien nöthig erscheinende Abänderung der 13 und 19 des Statuts nicht in der im ß. 28 vorgesehenen Weile bekannt gemacht und beschlossen worden sei. „In Folge dieser Entscheidung des Herrn Finanzmini sters Ercellenz haben wir Sic, verehrte Herren Actionaire, zu der heutigen außerordentlichen General-Versammlung berufen, um uns in der im Statut vorgesehenen Weise Ihre Autorisation zur Ausgabe von Prioritäts-Stamm- actie» nochmals zu erbitten und die Abänderung der M 13 und 19 des Statuts Ihrer Beschlußnahme zu unter werfen. „Bei der erforderlichen, den Hoffnungen, die wir in der letzten General-Versammlung Ihnen, meine Herren, aus zudrücken die Ehre hatten, vollkommen entsprechenden Steigerung des Personen- und Güter-Verkehrs auf un serer Bahn, die für die ersten 6 Monate eine Brutto einnahme von 213,122 Thalern 10 Sgr. 6 Pf. gegen 113,762 Lhlr. 22 Sgr. im vorigen Jahre hervcrgebracht hat, hat sich die gänzliche Unzulänglichkeit des früher in Aussicht genommenen Betriebsmaterials und die drin gende Nothwendigkeit einer bedeutenden Verstärkung des selben ergeben. „Die schönen, in Ihrer letzten Versammlung angedeu teten Hoffnungen für die dereinstigc gute Rentabilität des Unternehmens können nur dann ihrer gänzlichen Ver wirklichung entgegengehen, wenn bei Herstellung des zwei ten Geleises die gleichzeitige gänzliche Vollendung der- Bahnhofsanlage bei Köln gesichert und ein dem Bedürf- niß entsprechendes Betriebsmaterial cs der Rheinischen Eisenbahn erlauben wird, der großartigen weitern Ent wickelung des Personen- und Güter-Verkehrs, die aus der bevorstehenden Vollendung des Deutschen und Französi schen Eisenbahnnetzes, aus der Herstellung der ununter brochenen Eisenbahnkctte zwischen Paris, Brüssel, Köln, Berlin und Wien entspringen muß, Raum zu geben und ihrer Bestimmung, eine der ersten Handelsstraßen Euro- pa's zu sein, zu entsprechen. Für die nach den bisheri gen Erfahrungen unumgänglich gebotene Vervollständi gung des Betriebsmaterials, die unter Genehmigung des Administrationsrathes theilweise bereits bewirkt worden, theilweise noch zu bewirken sein wird, erlauben wir uns, bei Ihnen darauf anzutragen, uns zu autorisiren außer der zur Herstellung des Doppelgelciscs erforderlichen Einen Million Thaler, noch ferner eine Viertel Million Thaler in gleicher Weise zur Vollendung des Bahnhofes bei Köln und zur Complettirung des Betriebsmaterials zu beschaffen. „Wir freuen uns, Ihnen, meine Herren, mittheilen zu können, daß des Herrn Fmanznnnistcrs Ercellenz uns seine Genehmigung für diese fernere Erhöhung des Ca- pitals der Gesellschaft zugesichert hat, und wir sind über zeugt, daß Sie nach den vorliegenden speciellen, durch un sere mit den bisherigen Erfahrungen vertrauten Beamten gefertigten Kostenanschlägen es als gewiß annehmen dür fen, daß die Gesammtsumme von N/» Million Thaler zur gänzlichen Fertigstellung der Bahn, mittels Herstellung des Doppelgeleises, Vollendung des Bahnhofes bei Köln und Complettirung des Betriebs-Inventars, genügen wird. „Das in der letzten General-Versammlung für Aachen gewählte Mitglied der Direction, Herr Carl Nellessen, hat die auf ihn gefallene Wahl nicht angenommen. Sie werden daher heute für die Besetzung der dadurch vacan- ten Directionsstelle Fürsorge zu treffen haben." Herr Mevissen thcilte hierauf den Inhalt der citir- ten hohen Ministerial-Verfügung vom 9. Juni o. wört lich mit und verlas sodann den hiernach von der Gene ral-Versammlung in Betreff der Erhöhung des Actien- capitals um IV« Million Thaler zu fassenden Beschluß, wie folgt: „Die General-Bersammlung beschließt, die Direction zu autorisiren: s) zur Anlage des Doppelgeleises für Eine Million Thaler, und b) zur Vollendung des Bahnhofes bei Köln und zur Vervollständigung des Betriebs-Inventars für eine Viertelmillion Thlr. Prioritätsaktien auszugeben und unter folgenden Modalitäten: I) Es sollen diese neuen Aktien prioritätisch vor den be reits vorhandenen Aktien zum Betrage von 4'/? Mil lion Thaler aus dem Ertrage des Unternehmens 4 Proc. Zinsen vorweg beziehen, im Uebrigen aber alle Rechte der andern Actien mit Ausschluß des Stimmrechts in den General-Versammlungen genie ßen und insbesondere auch an dem Reinerträge, wel cher über 4 Procent des gesammten Actiencapitals von 3"/, Millionen Thaler hinaus aufkommt, gleich mäßig Antheil nehmen; 2) die Prioritätsaktien sollen den nach dem Privilegium vom 8. September 1843 unter Ains-Garantie des Staates emittircen Obligationen unbeschadet der Rechte der Inhaber dieser Obligationen in der Prio rität in sofern gleichstehen, als cs sich um Berech nung und Gewährung der vom Staate zur Verzin sung der gedachten Obligationen etwa zu leistenden Zuschüsse handelt, dergestalt, daß bei Berechnung die ser Zuschüsse der Ertrag des Unternehmens nach Ab zug der zur Verzinsung und Tilgung der ersten An leihe von 2^ Million Thaler erforderlichen Summe pro r»ts s) auf die nach dem Privilegium vom 8. September 1843 emittirten Obligationen Behufs der vorschrifts mäßigen Verzinsung und Tilgung derselben, und d) auf die zu emittirenden Prioritätsaktien Behufs Gewährung von 4 Procent Zinsen vertheilt wird, und die hierbei zur Verzinsung der oben erwähn ten Obligationen sich als erforderlich ergebenden Zuschüsse in Folge der für diese Obligationen bewil ligten Jinsgarantie vom Staate gewährt werden." Die General-Versammlung nahm diesen Beschluß ein stimmig und ohne weitere Diskussion an. Sodann wurde der General-Versammlung die durch Annahme des vorstehenden Beschlusses nothwendig wer dende Abänderung der W. 13 und 19 des Statuts im Entwürfe voraelegt. Dieser lautet: §. 13. „Das Grundkapital der Gesellschaft ist festgesetzt auf fünf und drei Viertel Millionen Thaler, zerfallend in: s) Achtzehntausend Actien, jede von Zweihundert fünfzig Thalern, auf den Inhaber lautend, im Gesammt- betrage von 4^ Million Thaler; b) Fünftausend Actien (Prioritätsactien), jede von Zwei hundert fünfzig Thalern, auf den Inhaber lautend, im Gcsammtbetrage von IV« Million Thaler. Diese Fünftausend Actien beziehen gemäß §. 19 priori tätisch aus dem Ertrage des Unternehmens 4 Proccnt Zinsen und genießen im Uebrigen alle Rechte der an dern Actien mit Ausschluß des Stimmrechts in den General-Versammlungen. z. ,9. „Zusatz zu der in der General-Versammlung v. 13. Mai beschlossen abgeänderten Fassung: Die im Z. 13 bezeichneten fünftausend Prioritätsactien beziehen prioritätisch vor den andern Actien aus dem Ertrage 4 Proc. Zinsen und nehmen, nachdem die übrigen Actionaire gleichfalls 4 Proc. von ihrem Ca- pitale bezogen haben, an dem Theile des Reinertrages, welcher über 4 Proc. des gesammten Actiencapitals von 6^/4 Millionen Thaler hinaus aufkommt, mit den andern Actien gleichmäßig Theil." Auch diese Abänderung des Statuts wurde von der General-Versammlung einstimmig und ohne Discussion angenommen. Demnächst wurde zur Wahl eines Mitgliedes der Direc tion aus Aachen oder Burtscheid an die Stelle des Herrn C. Nellessen, welcher die auf ihn gefallene Wahl nicht angenommen hat, geschritten, und der Herr Oberst-Lieu tenant von Richardson mit 687 Stimmen gewählt. Derselbe erklärte sich zur Annahme dieser Wahl bereit. Da durch diese Wahl die Wahl eines neuenMitgliedcs des Administrationsrathes aus Aachen oder Burtscheid noth wendig geworden, so wurde diese von der General-Versamm lung sofort vorgenommen, wobei der Herr Regierungs- rath von Steffens mit 674Stimmen gewählt wurde. Der Vorsitzende erklärte die Sitzung hiermit für geschlossen. Frankfurt - Kassel. In Betreff einer neulich auch von uns gegebenen Notiz über die Frankfurt-Kasseler Bahn bringt ein Schreiben aus Kassel vom 19. August in dem Frankfurter Journal folgende Erklärung: „Mehrere Zeitungen, unter anderen auch die Frank furter Blätter vom 13. August, enthalten Nachrichten aus Kassel, wonach eine definitive Entschließung der Kur- hessischen Staats-Regierung in Betreff der sogenannten „Frankfurt-Kasseler" Eisenbahn bereits erfolgt sein soll. Wenn es schon befremden mußte, solche Corrcspondenz-