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226 Abgänge des nächste» Zuges mehr als eine Stunde be- . der nächste Bahnwärter oder Signalwächter ihn« den zum Langsamfahren bezcich- 12 Minuten durchfahren werden. Ein rascheres lichstcr Genauigkeit untersuchen, namentlich fich überzeugen, damit in Verbindung stehenden Röhren und Schläuche dicht, daß alle Stopfbüchsen gut ungezogen sind, daß summt selbe dem Lehrlinge oder Heizer nbcrtragcm so 4) 2) als In Keiner von beiten darf sich eine unten sestgcsetz- 13) ") 15) 16) 17) 18) oder überhaupt der Regulator Grund, weshalb langsam gefahren werden soll, mitthei- lcu kann. Nach dieser Mittheilung hat er sich in Bezug daß der 11 bis Fahre» 5) 6) trägt, die Maschine also für diese Zeit unthätig bleibt, so soll mit der Heizung so weit nachgelassen werden, daß der Dampfdruck noch 25 bis 30 Pfd. beträgt; die übri ge» Dämpfe solle» stets i» de» Tender geleitet werden, koch darf das in demselben befindliche Wasser niemals eine höhere Temperatur als 60" Rcaumur bekommen. Der Locomotivführer muß dafür Sorge tragen, daß der Kessel stets gehörig mit Wasser gecheisl ist, und er darf erst in der letzten halben Stunde durch stärkeres Heizcu den Dampfdruck bis auf 55 bis 60 Pfund ver mehren. von 1) lein auf de» regelmäßige» Gang der Maschine, sondern auch scharf auf die Bahn, sowie auf etwaige Signale und Hindernisse zu sehen. Rückwärts braucht er deshalb nicht zu blicke», weil die Te»derwachc diese Verpflichtung hat; sobald die letztere aber ihm irgend eine Nachricht gicbt, muß er rasch die etwa erforderliche» Maßregeln ergreife». der an der Bremse stehen, setze». beim Passircn hoher Dämme, beim Passircn solcher Strecken, welche ihm nicht völlig zuverlässig bezeichnet sind. allen kiese» Fälle» muß er die gewöhnliche 3) 4) 5) 6) 7) 8) 0) 10) 11) 12) an- i» die miede» werken, und wird mit der weiter ten Strafe belegt. So lauge die Maschine vor dem Zuge auf einem Bahnhöfe unthätig steht, muß Aus der Maschine selbst niuß eine größere und kleinere Oelkannc, mit Ocl gefüllt, geführt werden. Wenn von kiesen Gegenständen irgend ein Stück loren geht oder unbrauchbar wird, so hat er in Stelle desselben sofort ein anderes anzufordern. Bemerkt er während der Fahrt auf der Bah» irge»d ein Hindcruiß oder das Signal „der Zug soll halten", so stellt er sofort de» Danipf ab, die Steuerung wirft er i» die Mittelruh, gicbt das Signal zum Bremse» und hält an, sobald solches möglich ist. In drmgcndm Fäl le» wendet er zu diesem Behuf, indem er die Steuerung zurückstellt, die Gegenwirkung des Dampfes am Ebenso verfährt er, wenn der Maschine, dem Tender oder den, Zuge irgend ei» Unfall zustcßt, der ein rasches Anhalten »öthig macht. Wenn ein solcher Unfall von der Art ist, daß die Lo- comotivc nicht mehr von der Stelle bewegt oder kein Wasser in den Kessel gepumpt werden kann, so muß er ohne Verzug das Feuer aus dem Feucrbockc entferne». Bemerkt er das Signal zum „Langsamfahrcn," so stellt er den Dampf ab, läßt die Tendcrbrcmse wirken, 26. während der Fahrt nicht al- Ge- Ein- gro- deren Vorhandensein selbst überzeugen: eine Anzahl verschiedener Tchraubenbolzen und Mut tern, nach der Große sortirt, einen großen und einen kleinen englischen Schrau benschlüssel, alle zur Maschine gehörigen Schraubenschlüssel, drei Kaltmeißel, zwei Hämmer, eine Zange, eine lange und zwei kurze Kelten mit Kuvpclhake», eine Kohlcnschauscl, zwei Schürhaken mit geraden und mit gebogene» Ende», einen Haken zum Feuerauszichcn, eine Stange zum Reinigen der Siederöhrcn, zwei Signal- und zwei Handlaternen bei Nacht fahrten , eine Rolle starker Schnur, ein Dutzend Dochte, eine Partei Heeke, sechs hölzerne Zapfen, einen Hebebaum, ein Handbeil. vcr- die schttittcn, beim Paffiren solcher Punkte, wo etwa Auöwciche- plätze liegen, 29. soll eine Meile in 8- 30. Der Locomotivführer ist zu einer geschärften Vorsicht verpflichtet: 1) bei Dunkelheit oder Nebel, 2) bei der Fahrt auf starken Gefällen abwärts, 3) beim Durchfahren von starken Curven und Ein- 8- Der Locomotivführer hat scbwiukigkeit mäßigen; bei Dunkelheit, Ncbcl, in schnitten und solchen Curven, wo der Zug erst in ist ohne ausdrücklichen Befehl eines Vorgesetzten in jcdcni Falle durchaus unstatthaft, und wird stets mit Geldbuße bestraft. Zeder Locomotivführer empfängt eine Tabelle, in wel cher nach obigen Grundsätzen die Zeit, binnen welcher ein Zug die Strecken zwischen den verschiedenen Statio nen hin und zurück zu durchfahren hat, angegeben ist. Ein langsameres Fahren kann, wenn solches nicht etwa bei Güterzügcn oder wegen mangelhafte» Zusta»kcs der Bah» allgemein vorgeschriebcn ist, nur durch größere Last des Trains, ungünstiges Wetter, oder plötzlich ent stehende geringe Schäden an der Locomotivc begründet werde». 8- 20. Vor dem Antritt kcr Fahrt soll der Locomotivführer de» Tender mit der erforderliche» Waffcrmcnge füllen und Heizmaterial einnchmcn, das Oclen und Schmieren der Locomotivcn und deS Tenders besorgen und sich zu der bestimmten Zeit vpr den Zug legen. Das Heran führen der Maschine an den Zug, sowie überhaupt jede Bewegung kcr Maschine innerhalb eines Bahnhofes muß langsam und mit Vorsicht geschehen. Der Locomotivführer hat bei solchen Gelegenheiten stets auf die Stellung der Auswcichcvorrichtungen zu sehen; der Heizer muß dabei den Bremsenarm in der Hand ha ben und bereit sein, die Bremse sogleich wirke» zu lassen. Zeder Stoß der Maschine gegen den Zug muß »er- soll der Locomotivführer zur gewöhnlichen Arbeitszeit sich zum Dienste stellen, und zunächst die am vorigen Tage gebrauchte Locomotivc in allen Theilen untersuchen, etwa nöthigc Reparaturen keni Maschinenmeister anzcigcn und überhaupt dafür Sorge tragen, daß dieselbe gut ge putzt und in Stand gesetzt werde. Wenn ihm an diesem Tage noch Zeit zu ander» Arbeiten übrig bleibt, hat er bis Abends in den Reparatur-Werkstätten zu arbeiten. 8- 18. Sobald der Locomotivführer eine geheitztc Maschine! zum Fahrdienste übernommen hat, ist er für die Sicher heit derselben, soweit sich solches durch eine genaue Un-! tcrsuchung ermitteln läßt, verantwortlich. Er muß daher die übernommene Locomotivc mit mög- 8- 27. Dcr Locomotivführer darf unter keiner Bedingung kers, als wenn ihm solches durch einen Vorgesetzten jedem besonderen Falle ausdrücklich befohlen wird, Federwaage höher als auf 60 Pmnd stellen. 8- 28. 8- 22. Dcr Locomotivführer darf nur bei dringenden Vcran- a»f das sichere Passircn dcr neten Strecke zu richten. 8- Mit gewöhnlichen Zügen Locomotivführer dieses Signal mit der Dampspfeife durch einen langgcdchnten Pfiff. Der Heizer löset zugleich die Bremse, der Locomotivführer stellt die Steuerung und öffnet allmählich den Regulator. Er läßt Anfangs nur so viel Dampf wirken, als nothig ist, um den Zug lang sam in Bewegung zu setze», um jeden, turch zu rasches Anziehen der Kette» und sonstigen Kuppelungen verursach ten heftigen Stoß zu vermeide«. Er fährt so lange langsani, als Ausweichungen zu passircn sind, und giebt erst dann mehr Damps, wenn der Zug die Station verlassen hat. 8- 25. Der Locomotivführer muß während der ganzen Fahrt aufrecht auf der Maschine und der Heizer auf dem Ten- heit der Bremse und der Hähne zu achte». 8- 19- Der Locomotivführer muß bei jeder Fahrt nachfol gende Gerätschaften auf dem Tender mitführe» und sich lichstcr Genauigkeit untersuchen, namentlich sich überzeugen, lassungcn die ihm anvertrautc Locvmotive verlassen, er daß die Pumpen und Kugelventile gut arbeiten, daß die ! muß zu derselben stets so schiiell als möglich zurückkch- ... rcn und während seiner Abwesenheit die Aufsicht über die- von 20 — 25 Pfd. gchcitzt unk bei diesem Drucke, lange sie unthätig bleibt, erhalten werden. L. Verhalten während der Fahrt. 8- 24. Sobald der Zugführer das Zeichen gegeben hat, der Zug sich in Bewegung setzen soll, wiederholt §. 33. Sollte sich der nicht leicht zu erwartende Fall ereig nen, daß zwei Maschinen, oder zwei Züge auf demselben Gleise einander cntgegenkommcn, so müssen beide Loco- ! mvtivsührcr durch Anwendung aller ihnen zu Gebote stc- I henke» Mittel, sobald sic einander zu Gesichte bekomme», die Züge hemmen und sodann langsam gegen einander ! fahren, damit die Zugführer verabrede» könne», weicher ! von beiden Zügen sich nach kcr nächsten NnSweichcstclle ! zurückzubcgebcn und den andern Zug weiter gehen zu lassen hat. (Siche Signalorknung Nro. 5.) 8. 34. Wenn auf bcsondern Befehl zwei Locomotivcn vor einen Zug gehängt werden, so muß stets die kräftigste uumittelbar vor km Zug und vor diese dann die leich tere gelegt werden. Der Führer dcr vorangehenden hat die Geschwindig keit der Bewegung nach der in dieser Instruction enthal tenen Bestimmung anzugebcn, und ist sowohl dafür, daß sie nicht überschritten werde, als für die vorschriftsmäßige Beachtung dcr Bah» und Signale verantwortlich; er wird in dieser Beziehung überhaupt so betrachtet, als ob er den Train allein sichre. 8- 35. Wenn sich dcr Fall ereignet, daß während der Fahrt ein oder niehre Wagen von dem Zuge sich trennen, so darf der Locomotivführer nicht plötzlich anhalten, sondern muß die Geschwindigkeit des Zuges allmählig mäßigen sest geschloffen, kic Steuerung in Ruhe und die Bremse fest angezogen sein. Das Hebeventil darf nur in kcr letzten halben Stunde vor Abgang dcS ZugeS auf 55 bis 60 Pfund Druck ge stellt sein; wenn die Dämpfe sich vermehren, sind dieselben in den Tender ;» leiten. 8- 21. Wen» die Zeit zwischen der Ankunft eines und dem und giebt auch, wenn er solches für erforderlich hält, das Signal zum Bremsen dcr Wagen im Zuge. Er! setzt überhaupt den Zug in so langsame Bewegung, daß und fich stets von den abgerissene», dem Zuge nachlau- lichc Lager gut, koch nicht zu sest schließen; auch hat 8- 23. er danach zu sehen, daß kic Siederöhren gut gereinigt Die in den vorstehende» 8-8- >7 — 22 enthaltenen und in den Ringen dicht sink, und daß der Megulator, Bestimmungen finden auch auf diejenigen Locomotivführer die Dampfventile und die verschiedenen Dichtungen in sichern, 'Anwendung, welche beorkcrt sind, eine auf ^üien, Bahn- Zustande sich befinden. ! Hofe befindliche «geheizte Rcscrvemaschme zu beaufsichtigen. Am Tender hat er besonders auf die gute Beschaffen- Eine solche soll jedoch nur bis zu einem Dampfdrücke ßer Nähe gesehen werden kann, muß er mit kerDampf- pfcife häufig das Signal „Achtung" geben. 8. 31. Wenn sich der Zng einer Station oder einem An- haitcpunktc nähert, so muß der Locomotivführer den Damps bei Zeiten abstellcn lind nöthigenfalls die Handhabung der Bremsen beginnen lassen. Auch muß er jedesmal vor solchen Plätzen das Signal „Achtung" zur Bcnachrick- tigung der Ausweichesteller frühzeitig geben und nöthi- genfalls wiederholen. 8- 32. Wenn zwei Züge in derselben Ricbtnng und auf dem selben Gleise kur; hiutcr einander abgehe», so muß dcr letztere hiuter dem ersteren stets wenigstens 400 Ruthe» Zurückbleiben.