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SOS 1842 nach einander drei verschiedene Tarife für den Personen-Transport in Kraft gewesen, wurde, auf Bericht der zu diesem Zweck ernannten Commission und auf den Antrag deS Ministers der öffentlichen Arbeiten, durch den Königlichen Beschluß vom 22. März 1842 nachstehender Tarif angenommen: ein Platz im Wagen I. Cl. 37 Cent, für die Lieue. » » » II. » 30 „ „ „ » » » » » III- » 18 » » » » Aus dem Bericht der Commission ergiebt sich,! daß seit der Einführung dieses Tarifs auf einer Bahnstrecke von 67 Lieues, täglich 2545 Fr.,! also im Jahre 1 Mill. Fr. mehr eingenommen wur- den, als bei dem Tarif vom 10. April 1841. Im Jahre 1842 benutzten 2,716,775 Reisende die Eisenbahn; sie legten zusammen eine Strecke! von20,975,415Lieuezurückund cs kommen mithin imDurchschnitt aufjeden Reisenden 7Lieues. Im Jahre 1841 betrug die Zahl der Reisenden ! 2,635,874 und cs kamen auf jeden im Durchschnitt 7'/i„ LieueS. Die Gesammt-Einnahme im Jahre 1842 betrug 4,676,064 Fr. 65 Cent.; eö zahlte mithin jeder Rei sende für 1 Lieue im Durchschnitt 22'"/,»» Cent. Im Jahre 1841 betrug dies 21 Cent., indem für die zurückgelegteStrccke von 18,720,140 Lieues 4,110,519 Fr. 30 Cent, eingenommen wurden. Beförderung deS Gepäcks. Nach deir früheren Tarifen konnte der Reisende mit demselben Zuge, der ihn selbst beförderte, eine Quantität Gepäck, dessen Gewicht von 20 bis 25 Kilogrammes wechselte, frei mitnehmen. Dies hatte den Nachthcil, daß die Verwaltung der Bahn für, Gegenstände verantwortlich wurde, die sie beinahe gratis beförderte, und es gab oft zu Streitigkeiten Anlaß, wenn es sich um Entschädigung für abhan den gekommenes Gepäck handelte. Sodann kam es auch zuweilen vor, daß Reisende, die wenig oder gar kein Gepäck hatten, einen Theil des Gepäcks andererReisenven für das ihrige erklärten, und end-! lich wurden Waaren aller Art, zuweilen von großem Umfange, als Gepäck befördert, wodurch nicht nur für die Einnahme der Bahn ein bedeutender Nach theil erwuchs, sondern auch durch die Absendung dieser Waaren auf den Zwischenstationen sür die Reisenden ein Zeitverlust entstand. Es wurde daher bei Gelegenheit der Revision des Tarifs für die Reisenden der Gepäck-Tarif erhöht, das frei mitzunehmende Gepäck auf 20 Kilogram mes festgesetzt und dabei den Reisenden zur Bedin gung gemacht, daß sie nur solche Gegenstände mit in den Wagen nehmen dürfen, die ihrer Natur und ihrem Umfange nach, die übrigen Reisenden nicht belästigen, alles andere freie Gepäck aber auf ihre Gefahr auf die Imperiale zu legen. Geht Gepäck verloren, für dessen Beförderung der Reisende den im Taris bestimmten Satz entrichtet hat, so ist die Verwaltung gehalten, eine Entschädigung von 6 Fr. pro Kilgr. zu zahlen. Die Reisenden müssen übrigens ihr Gepäck mit 10Ccnt. sür jede 100Fr. des angege benen Werthes versichern. Hat die Beförderung des Gepäcks keine Eile, so kann der Reisende es als kleine Waare (potites msretiancli8es) und nach dem Tarife Nr. 4, dessen Sätze geringer sind, als die des Gepäck-Tarifs, transpvrtiren lassen. Im Jahre 1841 betrug das Gepäck, für dessen Beförderung nach dem Tarif bezahlt wurde, 5,165,190 Kilg. und die Einnahme dafür 127,249 Fr.; jcderReisende hat daher imDurchschnitt 1»» Kilogr. Gepäck mit etwa 5 Cent, für 7'/io Lieues bezahlt. Im Jahre 1842 wurden 7,998,744 Kilogr. Ge päck, welches dem Tarif unterworfen war, beför- ! dert, und die Einnahme dafür betrug 297,889 Fr. 41 Cent.; mithin zahlte jeder Reisende im Durch schnitt für 2"/, Kilogr. etwa 11 Cent. für7"/iu» LieucS. Die Gesammt- Vermehrung der Einnahme für das Gepäck betrug daher im Jahre 1842 gegen das Jahr 1841 etwa 134Proc., obgleich der Tarif vom 22. März im Jahre 1842 nur 9 Monate in Wirk samkeit gewesen ist. Beförderung von Geld unv Gegenstän den von Werth. Obgleich die Beförderung dieser Gegenstände im Verhältniß zu der Verantwortlichkeit der Verwal tung wenig einträglich ist, so kann sie, wegen ihrer Nützlichkeit für den kleinenHandelsstand, doch nicht ausgehoben werden. Der Tarif ist für je 10 Lieues berechnet, d. h. der zu entrichtende Satz ist derselbe für 10 Lieues und darunter, ferner für 11 — 20 L., für 21 — 30 L., für 31 — 40 L. und endlich für 40 und darüber. Diese Sätze steigen natürlich im Verhältnisse der transportirten Summen. Bei der Beförderung von Geldern durch die Post werden 5 Proc. von den transportirten S ummen erhoben, ohne Rücksicht ausdic Entfernung und die Wichtigkeit derSumme. Es wurden im Jahre 1841 an Geld und Gegen ständen von Werth 22,066 einzelne Posten beför dert und dafür25,113Fr.97Cent. eingenommen; im Jahre 1842 wurden 22,607 Posten solcher Gegen stände befördert, und die Einnahme dafür betrug 28,607 Fr. Beförderung von Messagcrie-Artikeln. In dem Tarif von 22. März 1842 waren für die Beförderung von Gegenständen dieser Art fol gende Sätze angenommen worden: Für Colli v. 5Kilgr. u. darunter.. 5 Ct. ä Lieue. » ,, » 6 » bis 15 Kilgr. ... 10 » » » v » »16 » » 30 » ...15»» » » » »31 » » 50 » .. ,20 » » » » » »51 » »100 »(u.für 25 » » » jede 100 Kilgr.) Das Minimum der Taxe wurde auf 60 Cent, festgesetzt. In Folge wiederholter Reklamationen wurde das von der Taris-Commission vorgeschlagene Sy stem angenommen, wonach ein gleichmäßiger Preis für 100 Kilgr. festgesetzt und die Tarevon 10 zu 10 Kilogr. berechnet wird, und zwar wurde 25 Cent, sür 100 Kilogr. und für eine Lieue bestimmt. Das MinimumderTare von60 Cent.wurde beibehalten. Dieser Tarif ist noch in Wirksamkeit und er umfaßt alle Kosten von dem Augenblicke der Annahme der, zu befördernden Gegenstände bis zu ihrer Abliefe rung in dem Wohnorte deS Empfängers. Es wurden befördert im Jahre: 1841 246,627Colli, an Gew. 10,264,202Kilogr. 1842 202,676 „ „ „ 12,907,745 „ Die Zahl der Colli hat mithin um 17,82 Proc. abgenommen und das Gewicht derselben um 25,75 Proc. zugenommcn. Die Einnahme für die Beförderung betrug im Jahre 1841 340,015 Fr. 19Cent., imJahre 1842 408,269Fr. 44Ccnt.; dicEinnahme ist solglich um 20,»7 Proc. gestiegen. Beförderung von Wagen. Vor der Einführung des Tarifs vom 22. März wurde jede Strecke von 10 Lieues und darunter als 10 Lieues, von 11 bis 20 als 20 LieucS u. s. f. be- rechnct. Gegenwärtig wird die Tarc von Station zu Station nach Verhältniß der Entfernung erho ben, und zwar zahlt man für einen 4rädrigen Wa gen 3 Fr. für die Lieue und für einen 2rädrigen Wagen 2 Fr. kür die Lieue, wobei daS Auf- und Ab laden mit eingerechnet ist. Im Jahre 1841 wurden 2880 Wagen befördert und dafür 130,718 Fr. 80 Cent, eingenommen; im Jahre 1842 2978 Wagen befördert und 176,947 Fr. eingenommen; es hat sich mithin die Zahl der Wagen um3,4o Proc. und die Einnahme um 35,5« Proc. vermehrt. Beförderung von Pferden, Schlacht vieh rc. Diese Beförderung begann erst mit dem 1. Aug. 1840, und zwar galten dieselben Bestimmungen wie sür die Wagen von 10 zu 10 Lieues. Ein Ministe- rial-Beschluß vom 16. November 1840 modisicirte diesen Tarif in der Art, daß für die Beförderung von Schlachtvieh auf eineStreckS von 5 Lieues und dar unter nur die Hälfte des für eine Strecke von 10 Lieues gültigen Satzes entrichtet wurde. Der Tarif vom 22. März setzte die Tare von Station zu Station nach Verhältniß der Entfer nungen folgendermaßen fest: Für 3 Pferde auf 1 Lieue. . . . 3 Fr. — Ct. » 2 » »»».... 2 » 50» » 1 » »»».... 2 » —» » 1 Wagen mit kleinem Vieh und für5 —8 Ochsen oder Kühe . 2 ,, 40 „ ,, 3—4 Ochsen oder Kühe, 5—10 Schweine oderKälber, 11—20 Hammel 2 „ — „ » 1 — 2 Ochsen oder Kühe, 1 — 5 Schweine oder Kälber, 1—10 Hammel 1 » 50 » Die Hunde wurden nach Verhältniß der für die dritte Wagenclasse festgesetzten Preise tarirt. Für Hunde, die ihrer Kleinheit wegen die Reisenden nicht belästigen, wird nichts bezahlt. Da es aber bei dem Transporte von Pferden und Schlachtvieh noch mehr als bei dem anderer Waaren im Interesse der Verwaltung lag, stets volle Wagenladungen zu haben, so wurde zuerst durch Ministerial-Bcschluß vom 21. April 1842 für jede volle Ladung Schlacht vieh eine Reduktion von 20 Proc. und dann durch einen spätem Beschluß vom 20. October desselben Jahres eine Reduktion von 25 Proc. bewilligt. Kleines Vieh, welches in Körben oder Säcken trans- portirt wird, kann als kleine Waaren nach Gewicht tarirt werden. Im Jahre 1841 wurden auf decEiscnbahn trans- portirt: 767 Pferde, 4093 Stück Großvieh und 9022 Stück Kleinvieh, und dafür 42,960 Fr. 50 Cent, entrichtet. Im Jahre 1842 beförderte die Eisenbahn 854 Pferde, 4107 Stück Großvieh, 23,790 St. Klein vieh und 327 Hunde, wofür im Ganzen 54,175