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statt fand, die einzelnen pimitiven Actieninhader nicht als Gläubiger der Societät, sondern als sooii zu erachten sind, jeder von ihnen aber ratirlich nicht sein eigener Gläubiger und sein eigener Schuldner gleichzeitig sein kann; daß, wenn die einzelnen Actionaire gegen die anonyme Gesellschaft in dem letzteren Falle dennoch die Zinsen zu fordern befugt wären, entweder die Bahn zu ihrem eige nen Nachtheile veräußert, oder von jedem Actionair eine gleiche Zubuße freiwillig bezahlt werden müßte, wenn der Betrieb fortbestehen sollte, indem neue Actien zu die ser Befriedigung nicht ausgestellt werden dürften, da eine Vermehrung oder Verminderung des Actiencapitals nicht ohne landesherrliche Genehmigung erfolgen darf; daß, wenn mithin die Zinsen-Einnahme der Aktien inhaber einen Gewinn, und zwar einen verhältnißmäßi- gen Gewinn voraussetzt, die Veräußerung der Aktien mit den Zins-Eoupons oder blos der letzter» ohne die Acticii an Dritte, diesen als Cessionarien kein größeres Recht ge ben kann, als der Cedent hatte; daß bei dem oben auseinander gestellten, aus der Na tur der Sache und aus den gesetzlichen Bestimmungen hergeleiteten Rechtsverhältnisse, dessen kein dritter Erwer ber unkundig sein durfte, der Verkauf der Jinscoupons nur als eine emtio rei speralav ') beurtheilt werden darf; daß diese Verhältnisse dadurch keine Aenderung erlei den können, daß zur Bequemlichkeit des Verkehrs die Lcticn und die Zins-Coupons auf den Inhaber gestellt sind, indem hierin nicht das Versprechen liegt, dem Aktieninhaber oder dessen Cessionair unbedingt auch dann die Zinsen zu zahlen, wenn kein Gewinn erfolgt, aus jdem diese Zahlung einzig und allein statt haben könnte; daß vielmehr die letzte Unterstellung als ein naturale negotii ") angenommen werden muß, so lange nicht aus drücklich das Entgegengesetzte versprochen worden ist; daß im vorliegenden Falle vom Appellanten nicht be stritten worden ist, daß zufolge der von der Appellation producirtcn Rechnungsablage der Betrieb der Elberfelder Eisenbahn im Jahre I842 nur mit Verlust statt hatte und auch später der Ertrag ungünstig ausfiel; daß er mithin als Inhaber von Ains-Coupons, deren Zahlung am 2. Januar 1843 aus dem Gewinne des Jahres 1842 erfolgen sollte, unter diesen Umständen zur Zeit nicht zu klagen befugt war und durch die vorläufige Abweisung seiner Klage nicht beschwert worden ist. In Erwägung sodann die Jncidentberufung anlangend: daß, wenn der Inhaber der Zins-Coupons den Augen blick abwarten muß, wenn der Reinertrag seine Befrie digung gestattet, alsdann jedoch deren Zahlung zu fordern befugt zu erachten sein wird, auch die Abweisung der Klage des Jncidentappellaten nur als zur Zeit noch unbe gründet erfolgen durfte; daß der Beschluß der General-Versammlung der Ak tieninhaber vom 17. Decbr. 1842, dahin gehend: „daß die am 2. Januar 1843 verfallenden Zinsen der Primitivactien vorläufig und bis zur weiteren Beschluß- nahme in der nächsten General-Versammlung unbezahlt bleiben sollen, wenn die Direktion zur Zahlung nicht schon früher in Stand gesetzt sein möchte", keineswegs den Antrag auf eine gänzliche und unbedingte Abweisung der Klage des Jncidentappellaten begründen kann; daß zwar nicht constirt, daß der Jncidentappellat schon vor dem 17. December 1842 Inhaber der 68 von ihm eingeklagten Zins-Coupons gewesen, folglich die Frage, ob er durch die spätere Uebereinkunft der Actien-Jnhaber selbst beeinträchtigt werden könne, wegfällt, daß indessen dieser Beschluß die Möglichkeit einer künf tig aus dem späteren Gewinne zu erzielenden Zahlung nicht abspricht und zum Rachtheile der Dritterwerber der Zins-Coupons nicht absprechen durfte, daß demzufolge auch hier keine Beschwerde vorhanden ist; aus diesen Gründen verwirft der Königl. Rhein. Appellations-Gerichts-Hof sowohl die Haupt- als die Jncidentberufung von dem Urthcile des Königl. Landgerichts zu Düsseldorf (als Han- ") d. h. Kauf einer gehofften Sache. ") d. h. eine gewöhnliche Folge Les Rechtsgeschäfts, deren Mangel nicht vermuthct werden delsgericht erkennend) vom 16. Decbr. 1843 als unbe gründet unter Verurtheilung des Hauptappellanten in die Succumbenzstrafe und in der Kosten, hebt V» der ^Kosten gegen einander auf. (K. Z.) Gvrrcfpondenzen. Wien - Gloggnitz. Wien, 24. März. In Nro. 67 und Seite 336 der Allgem. Zeitung wurde unter dem Art. ". Wien, I. März, ein Aufsatz über die Wien-Gloggnitzer Eisenbahn ausge nommen, welcher, wenn dessen Inhalt mit den öffentlich erschienenen Verhandlungen der letzten und früheren Ge neral-Versammlungen der Actionaire dieser Unternehmung, sowie mit andern hier wohlbekannten Thatsachen vergli chen wird, so auffallende Entstellungen und grobe Unrich tigkeiten enthält, daß die folgende, den wahren Sachver halt darstellende Widerlegung der in jenem Aufsatze be rührten Angaben eine erwünschte Aufnahme finden dürfte. Vor Allem ist es unrichtig, daß die Rechtsverhältnisse der Unternehmung zum Staate bereits definitiv fest- gestellt sind, da vorerst nur über den herabgelangten Pri- vileziums-Entwurf Verhandlungen gepflogen werden, deren Ausgang bei der bekannten Loyalität der Oestcr- reichischen Sraats-Verwaltung mit Rücksicht auf die vor ausgegangenen Bestimmungen und ertheilten Concessionen gewiß befriedigend ausfallcn wird. Ebenso unrichtig ist es, daß die Börse in Folge dieser Verhältnisse mit Äctien überschwemmt wurde. Auffallend erscheint die Bemerkung des Correspondenten, daß er in dem Vortrage bei der letzten General-Versamm lung Offenheit und Klarheit vermißt habe, (während alle Anwesenden, welche die Hauptintercffenten der Gesellschaft bildeten, denselben hinreichend verständlich fanden) und daß dieser Vortrag (welcher erst am 6. März an das Publikum gelangte), theilweise mit den öffentlich verbrei teten Kundmachungen im Widerspruche stehe. Als einen solchen Widerspruch hebt der Korrespondent heraus, daß die letzte Dividende trotz dem, daß der vor jährige Reservesond zur Einnahme geschlagen wurde und die Brutto-Einnahme vom Jahr 1843 jene vom Jahre 1842 überstiegen habe, nur mit 4^ Proc. bemessen wer den konnte, während er ganz übergangen hat, daß Heuer wieder ein Reservefond und zwar in einem größeren Be trage, nämlich mit der Summe von 46,696 fl. 3t kr. ausgeschieden und ferner angeführt worden ist, daß die vermehrte Brutto-Einnahme im vorigen Jahre aus der Vermehrung des Gütertransportes erzielt wurde, daß aber dieser nur durch äußerst niedrige Frachtsätze für die Bahn zu gewinnen war, somit bisher nur einen sehr geringen Rutzen abwerfen konnte, und erst in der Folge einen grö ßeren Ertrag zu geben verspricht. Auch die Zinsenzahlung von 18,348 fl. 21 kr., deren Bestimmung ihm unklar erscheint, ist in dem detaillirten Haupt-Rechnungsabschluffe, welcher dem gedruckten Vorträge, wie in den früheren Jahren befliegt, durch den Lrattcn-Conto nachgewiescn. Eine weitere falsche Angabe, welche der Aufsatz ent hält, besteht darin , daß die Eisenbahn - Gesellschaft der Staats-Verwaltung an Einfuhrzoll für Schienen 70,GM Gulden schulden soll, während diese Schuld höchstens in 32,000 fl. und resp. nur in 10,000 fl. bestehen dürfte, nachdem einer günstigen Erledigung des in dieser Ange legenheit Allerhöchsten Orts eingebrachten Gesuches ent- gegengeschcn wird. Aus demselben Grunde nämlich, weil bei den Behörden die Verhandlungen noch nicht geschlossen sind, konnte in dem Bortrage auch nicht in die Frage: 'ob jenen Par teien, welche falsche Actien an sich gebracht haben, ein Ersatz gebühre? — eingegangen werden. Auch der bei der Unternehmung befindlichen Maschinen- Werkstätte wird von dem Correspondenten gedacht und gegen alle Wahrheit behauptet, daß sie ohne Genehmi gung der Actionaire gebaut worden sei. Hätte er die Vorträge der früheren General-Versammlungen nur ober flächlich gesehen, so hätte er daraus ersehen, daß diese Werkstätte zur Erzeugung und Erhaltung des eigenen Bedarfes mit Rücksicht auf die damals beabsichtigte weit größere Ausdehnung der Unternehmung nach Preßburg, Raab und Oedendurg errichtet worden ist, und daß sie in der Folge, als die Ausführung der Ungarischen Bahn zweige suspendirt wurde, mit Genehmigung der Gene ral-Versammlung nur als Maschinen-Fabrik für eigene und fremde Bestellung verwendet werden konnte. Diese Werkstätte soll nach der Angabe des Correspondenten des halb als schadenbringend angeführt worden sein, weil die Staatsverwaltung noch keine Bestellungen an sie erthcilte, während in dem Vortrage des Präses an die General-Versammlung als die Ursache des nicht angemessenen Erträgnisses der Umstand an gegeben wird, daß sie im vorigen Jahre weder hinläng lich noch vortheilhaft beschäftigt war, ein Umstand, wel cher im heurigen Jahre bereits behoben ist. Hätte der Einsender des hier besprochenen Aufsatzes die Vorträge an die General-Versammlungen auch nur ein mal zur Hand genommen, so würde er es gewiß nicht gewagt haben, die hier widerlegten und verdächtigenden Angaben öffentlich kund zu machen. Die Gebahrung bei der Unternehmung wird von jeher mit aller Offenheit geleitet, ihre Rechnungen werden über dies noch jährlich durch einen eigenen Ausschuß der Ac tionaire geprüft, und Jedem, der es zu wissen berechtigt ist, steht endlich noch frei, sich im Cencral-Büreau der Un ternehmung über die ihm zweifelhaft erscheinenden Punkte Auskünfte ertheilen zu lassen. Wien, April. Die Gegner der Wien-Gloggnitzer Eisenbahn fahren fort, die Direction derselben durch un richtige Angaben zu verdächtigen. Der Artikel in der Augsburger Allgemeinen Zeitung Nr. 67, wie die neuen Anklagen in der Ober-Postamts-Zeitung Seite 727 llsto Wien, 24. März, mögen durch folgende Aufklärungen ihre Würdigung erhalten. Der Berichterstatter hat diesesmal, wie es scheint, die in Druck gelegten Verhandlungen der sechsten General- Versammlung zur Hand genommen und gesteht jetzt zu, daß die in Frage gestellten Zinsen pr. 18,348 fl. 21 kr. wirklich ausgewiesen erscheinen; inzwischen spricht er da bei von einer aufgebrachten Schuld pr. 309,627 fl. 7 kr. ohne anzuführen, daß anderseits, gemäß des den Ver handlungen beigedruckten Hauptrechnungs-Abschlusses, fol gende Activa vorkommen: Vorschüsse für den Maschinen-Fabriksbetrieb 239,827 fl. 43 kr. Nominalwerth der vorrärhigen 238 Accien 103,200 „ — „ Bahnbetriebs-Jnventarium für das Jahr 1844 .... 116,838 „ 21 „ Werth des zum Verkaufe bestimm ¬ ten Salzvorrathes . . . 32,841 „ 28 „ Stand der Caffen 37,290 „ 38 „ Zusammen . . 349,998 fl. 30 kr. und ohne zu bemerken, daß in dem Vorträge des Direc- tions-Präses ausdrücklich von dem fehlenden Betriebsfondc und von weiter nörhigen Gesellschafts-Capitalien zur Ver mehrung des rnmlu« instruclus und der Magazine für den gesteigerten Frachten-Verkehr gesprochen, und sich Vorbehalten wurde, hierwegcn eine eigene General-Vcr- sammlung einzuberufen, wenn sich diese Summen mit mehr Gewißheit werden berechnen lassen. Warum hat der Berichterstatter bei dieser Gelegenheit nicht auch an geführt, daß die Gloggnitzer Eisenbabn-Direction mit ei nem Hause in Verbindung steht, welches für die vorge schossenen bedeutenden Summen blos 4 Proc. Zinsen be rechnet, während z. B. die Nordbahn 5 Proc. bezah len muß? — Daß die Angabe der Allgemeinen Zeitung wegen des Rails-Aollcs ganz unrichtig war, wird von dem Bericht erstatter zugegeben; die Annahme eines Restes von 20,000 fl. beim Spcditions-Bürcau ist reine Erdichtung. Die Mehrkosten für den Ober- und Unterbau und für die Gebäude rühren nicht von der Vervollständigung der selben im vorigen Jahre her, sondern betreffen die erst später zu Stande gekommenen Abrechnungen des Bahnbaucs vom Jahre 1839 bis 1841. Auch die Solidität des Bahnbaucs sucht der Correspon- dcnt zu verdächtigen, nachdem es doch unbestreitbar ist, daß die Gloggnitzer Bahn in dieser Beziehung keine Par allele zu scheuen hat.