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vorhandenen Staatsstraßen im ganzen Umfang des Groß Baulcn in diesen Staaten, selbst da, der unternommenen den uns dennoch ob, die weitere Frage in Erwägung zu hen, ob darin die Interessen des Großherzogthums in friedigender Weise wirklich gewahrt erscheinen? Ehe wir diese Frage beantworten, erlauben wir uns unigelegt werden. Nach dem Hauvtvertragc hat jeder Staat die Kosten des Bahnbaues (einschließlich der Brücke» und Bahnhöfe), so weit sie auf seinem Territorium erwachsen, zu tragen, von den Kosten des Bctricbsmaterials aber Hessen zwei Drittel und jeder der beiden übrigen Staaten ein Sechstel zu über nehmen. Baden bringt für die abzutrctendc Hälfte des Fahrdamms von FriedrichSfeld nach Heidelberg mit dem bestehenden Schiencngclcise die ursprünglichen Kosten dieses Geleises, sowie die Kosten der Umlegung, sodann (nach dem ohngcfähren Verhältnisse des Aufwandes für eine ein fache und eine doppelte Fahrbahn) ein Drittel der für den ganzen Damm erwachsenen Kosten in Aufrechnung. Nach dem Verhältnisse der aufgcwcndeten Kosten richtet sich die Thcilnahme jedes der drei Staaten an dem reinen Ertrag des gemeinschaftlichen Betriebs. Die freie Stadt Frankfurt übernimmt aber, vermöge be sonderer Verabredung, soweit die von Bade» aufzuwenden den Kosten V« des Gcsammtaufwandes für den Bau der Bahn und das Bctricbsmatcrial übersteigen, diesen Mehr betrag gegen Bezug der demselben entsprechenden Quote des jährlichen Reinertrags, unter dem Vorbehalt, daß cs Baden jederzeit frei stehe, durch den Ersatz der ursprüng lich zugeschoffenen Summe, und von dem Zeitpunkte des geleisteten Ersatzes an, in den Genuß seines vollen An theils an dem Reinertrag ciuzutrctcn. kengcldes der Gemeinschaft Vorbehalten. Der baupffichtigcn Regierung steht es auch frei, den Brückenbau zur Herstellung eines Fahrwegs fnr den ge wöhnlichen Güterverkehr zu benutzen, wobei cs sodann in die Willkür der Gemeinschaft gestellt bleiben soll, ent weder durch ihre, den Bau vorangehende Erklärung, daß sie den deshalb erwachsenden Mehraufwand sich aufrcchnen lasse, die Thcilnahme an dem Brückcngelde zu erlangen, oder diesen Mehrbetrag dem bauenden Staate hcimzu- weisen. An den Endstationen zu Heidelberg und Frankfurt soll für die bequeme unmittelbare Ncbcrlicferung der Personen und Waaren auf die dort vorhandenen oder noch zu er richtenden Bahnhöfe anderer Bahnen gesorgt werden. Für den Betrieb soll cinc gemeinschaftliche Verwal tungsbehörde oder Direetion errichtet werden, die ihren Sitz zu Darmstadt nimmt, das auch den Centralbahnhof mit den erforderlichen Werkstätten erhält. Neber die Anstellung und Entlassung der Beamten und Hülfspersvnen, sodann über wechselseitige Controle, und über den jährlichen Zusammentritt von Commiffaricn der drei bctheiligtcn Staaten, sind größtcntheils aus der Natur cincr gemeinschaftlichen Bahnverwaltung fließende Bestim mungen getroffen. Alle Dienstinstructioncn und alle dienst- und bahnpoli- zcilichcn Verordnungen, sowie die Tarife werden im ge meinschaftlichen Einverständnisse der drei thcilnehmcndcn Staaten verabredet und erlassen. Vorläufig ist festgesetzt, daß Briefe nnd Pakete, bis zu dem Gewichte von einem Pfunde, so lange die contrahi- renden Regierungen in gegenseitigem Ginvcrständniß nicht ein anderes bestimmen, für die Postverwaltungcn uncnt- zie- bc- Frage, in welcher Beziehung oder in wie weit die getrof fenen Verabredungen die ständische Wirksamkeit berühren, ganz bei Seite liegen lassen, da beide Kammern ihre Zu stimmung zu diesen, Unternehmen in ihrem Beschlusse von vornehcrein ganz allgemein ausgesprochen, keine bestimmte Bedingung daran geknüpft, sondern der Regierung nur empfohlen haben, dahin zu wirken, daß Alles, was ih nen im Interesse des Landes überhaupt und insbesondere der Stadt Mannheim zu liegen schien, bei dem Abschluß des Vertrages wahrgenommcn werde. Insbesondere aber haben die Kammern ihre Zustimmung nicht nur durch be stimmte Forderungen in Bezug auf die Richtung der Bahn in keiner Weise förmlich bedingt, sondern sind, nach den Worten des Beschlusses von dcr klar ausgcdriicktcn Vor aussetzung ausgegangen, daß die Bahn auch eine vou dem ursprünglich beabsichtigten Zu'gc abweichende Richtung längs der Bergstraße erhalten könne. Als der Kammerbeschluß erging, schien cs zwar nur um die Wahl zwischen dem directen Zuge nach Mannheim oder nach Heidelberg und in letzter», Falle um den Vorbehalt cincr von Wein heim »ach Mannheim führenden Zweigbahn sich zu handeln. Daß aber auch in dieser Beziehung die Regie rung nicht an bestimmte Richtungen gebunden werden Wollte, setzt die Fassung des empfohlenen Vorbehalts außer Zweifel. Darnach war nämlich ganz allgemein von den. Rechte dcr Großherzogl. Regierung die Rede, von dcr Bergstraße aus eine Bahn nach Mannheim anzulegen und sic beliebig auch durch Großherzogl. Hessisches Gebiet zu führen, was die Zulässigkeit auch eines an dern Zuges voraussctzt. In dcr That konnten die Kam mern nicht vorsichtiger sprechen, wenn sie sich zur Aufgabe gesetzt, jeden Zweifel darüber ferne zu halten, daß sic der Großherzogl. Regierung die Erledigung der ganze» Ange legenheit unbedingt anheim geben, in dcr sichern Erwar tung, daß sie des Landes Bestes zu wahren verstehe» werde. Müsse» wir aber die vorliegenden Staatsverträgc als unserer nachträglichen Zustimmung nicht bedürftig betrach ten und ihre unbedingte Gültigkeit anerkennen; so liegt Inhalt dcr getroffenen Verabredungen in kurzer Ncbersicht zusammenzufaffcn. Unter Aufhebung des Vertrags vom 10. Januar 1838 machten sich die contrahircnden Regierungen verbindlich, den Zweck jener ursprünglichen Ucbereinkunft durch die Uebernahmc des Baues auf ihre Kosten und des Betriebes auf gemeinschaftliche Rechnung zu erfüllen. herzogthunis verwendet wurde. Dieser Aufwand übertrifft bei weitem, was wir in, Vcrhältniß zu ikrcn fiuanziellcn .Kräften größere Deutsche und fremde Staaten den, gleichen Zwecke, in gleich kurzer Periode widmen sehen. Eine verhältnißaiäßig gleiche Verwendung für den Bau für Eisenbahnen, würde in Oesterreich 660, in Preußen 270 Mill. Gulden, in Frankreich mindestens 1440 Mill. Franken erfordern. Wie weit bleiben die Gesammtkostcn Statt von Sachsenhausen miS, wie es in dem früher» Vertrage verabredet war, soll die Bahn vom rechten Mainufer über den Main nach Darmstadt und von da, statt dtrect nach Mannheim, nunmehr längs der Bergstraße über Weinheim nach Ladenburg, von hier über de» Neckar nach FriedrichSfeld und von da nach Hei delberg geführt und dcr Bau innerhalb 3 Jahren unmit telbar nach getroffener gemeinschaftlicher Vorbereitung vol lendet werden. Der Damn, der Bahn von Frankfurt bis FriedrichSfeld wird für zwei Schicncngeleisc angclcgt, vor der Hand aber nur das eine Geleise hcrgcstcllt. Die Fort setzung dcr Bahn bildet das nördliche Geleise der Mann heim-Heidelberger Bahn, das mit dcr Hälfte des Dam mes von Baden der Gemeinschaft abgetreten wird. Statt dcr für die Mannheim-Heidelberger Bahn angenommenen Spurweite von SV, Badischen Fußen (1,6 Metres) soll die gemeinschaftliche Bahn eineGcleisweite von nur 56V, Zoll Englischen Maßes oder 4 Fuß 8 Zoll Badi schen Maßes (1,44 Metres, erhalten, und daher das nörd liche Schicncnlager zwischen FriedrichSfeld und Heidelberg ter Spurweite der Preußischen Bahnen bestehen müsse. Auch konnte man für die Gesellschaft keine zureichende Sicherheit in Beziehung auf die Besteuerung und die et waigen Ansprüche der Post erlangen. Unter diesen Um ständen »ahm man die Verhandlungen über die Herstellung der Eisenbahnverbindung zwischen dem Main- und Neckar auf gemeinschaftliche Kosten wieder aus. Das Resultat dieser fortgesetzten Verhandlungen ist nun in den vorliegenden Staatsvcrträgen der hohen Kammer zu ihrer Kenntnißnahmc mitgetheilt worden. Zur Berichterstattung hierüber berufen, hat Ihre Com mission geglaubt, vor Allen, die Frage untersuchen und be antworten zu müssen, ob der abgeschlossene Staatsvertrag nur zur Kenntnißnahme oder zur verfassungsmä ßigen Zustimmung der Stände geeignet sei. Es ist kein Zweifel, daß darin Verpflichtungen übernommen werden, die den Kreis der ständischen Wirksamkeit berühren. Allein da eine Ermächtigung oder eventuelle Zustimmung der Stände vorliegt, so kam, es nunmehr sich nur noch davon handeln, ob die Verträge den getroffenen Vvrausbcstimmun- gen nicht in irgend einer Beziehung zuwider laufen, oder ihren Unifang auf eine Weise überschreiten, welche das Zu- stimmungsrecht per Kammer verletzt. Diese Frage hat Ihre Commission einstimmig vcrncmt. Die Verträge enthalten Nichts, was nicht dcrNatur der Sache nach zu einer Vereinbarung mehrerer Regierungen über die Herstellung einer ihre Gebiete durchziehenden Eisen bahn auf gemeinschaftliche Kosten gehört und auf die eine oder andere Weise seine feste Bestim mung erhalten muß, um eine solche gemeinschaftliche Un ternehmung ins Lebe» zu rufen. Man kann daher die zeitlich befördert und für die übrigen Postgüter mäßige Tarife angenommen werden sollen. Der Gemeinschaft fällt aber eine Entschädigung, welche der eine oder andere Staat seiner Landcspost etwa leistet, nicht zur Last. An die Verabredungen über den Bau und die Benutzung der gemeinschaftlichen Bahn knüpft sich eine weitere Ueber einkunst, wodurch die Großherzogl. Regierung sich in den Stand zu setzen suchte, der Stadt Mannheim eine directe Verbindung mit Darmstadt und Franksurt zu gewähren. Zu diesem Zwecke behielt sie sich vor, auf eigene Kosten an die gemeinschaftliche Bahn eine von FriedrichSfeld nach Mannheim führende Scitcnbahn von gleicher schmaler Spurweite anzuschticßen und hierzu die nördliche Seite des bereits bestehenden Fahrdammes zu benutzen, die durch Verlegung des breiten Schienenwegs für den Verkehr zwi schen Mannheim nach Heidelberg aus die Südseite des Dammes frei wird. Uni den Betrieb dieser Scitcnbahn, wozu das Trans- portmatcrial dcr Mannheim-Heidelbcrger Bahn von brei terer Spur nicht benutzt werden kann, ohne unvcrhältniß- mäßigen Aufwand und ohne Wechsel dcr Wagen möglich zu machen, schloß die Großherzogl. Regierung jene weitere Uebereinkunst ab. Die Gemeinschaft dcr Main- Neckarbah» macht sich dadurch vcrbindlich, ihr das für den Dienst jener Scitcnbahn erforderliche Personal und Transportmaterial zu überlassen, gegen Vergütung eines nach Vcrhältniß des rohcn Ertrags der Scitcnbahn zu dem Rohertrag der gemeinschaftlichen Rahn zu bemessen den Antheils an sämmtlichcn Kosten, welche dcr Gemein schaft durch den Fahrdienst auf beiden Bahnen erwachse». Der Großherzogl. Regierung bleibt aber jederzeit überlassen, den Fahrdienst auf dcr Scitcnbahn selbst zu übernehmen. Es ist kein Zweifel, daß diese Verträge von dcr höchsten Wichtigkeit für das Land sind, indem sic nicht nur zunächst für unsere Eisenbahnverbindung mit dem Hauptplatze der Handels des südwestlichen Deutschlands entscheidend sind, sondern zugleich, da diese Verbindung ein Mittelglied der großen Eisenbahnlinie bildet, an die sich unsere Landes bahn anschließt, die Interessen des allgemeinen Handels- nnd Personenverkehrs berühren und nicht ohne sehr erheb liche» Einfluß auf den Erfolg unserer bereits im Vollzüge begriffenen größern Unternehmungen bleiben können. Einen im Verhältniß zu unscrnKräftcn Ungeheuern Aufwand er- sordcrt schon die Vollendung des bereits Begonnenem Sie wird nicht weniger in Anspruch nehmen, als 22 Millionen j Gulden, das ist in wenigen Jahren weit mehr, und fast wo sic an, eifrigsten betrieben werden, gegen jene Summen l zurück? Zu jcncii 22 Mill., die wir für die Mannheim-Basler Bahn auszugcbcn haben, kommen nun aber in dcr näch- ! flcn Zukunft noch dic Kosten dcr Neckar-Main Eisenbahn, soweit sic uns zusallcn und die Koste» dcr Eisciibahiivcr- bindung niit Würtcmberg. Dic Lage »nscrcs Landes, das in geringer Breite sich in dcr Richtung des großen Verkehrs hinzicht, zwingt uns, diese Ungeheuern Anstrengungen zu »lachen, wenn wir uns von den Vortheilen des neuen wnn- dcrbarcn Verkehrsmittels nicht ausschließcn wollen. Nm so sorgfältiger haben wir uns aber vorzusehcn, daß wir von diesen Vorthcilcn in angemessenem Verhältnisse Theil nehmen und sich dasjenige, was wir zur Her stellung des großen Netzes von Eisenbahnen, das den Europäischen Contincnt überziehen soll, nach unserer geo graphischen Lage beitragen müssen, zuletzt nickt in allzu fühlbarem Maße als ein, dem allgemeinen Vcrkcbrc dar- gcbrachtcs Opfer darstcllc. Was, uni dies soviel möglich zu verhindern, versäumt wird, läßt sich nicht »lehr nach holen, wie bei Gesetzen und wandelbaren unkostspicligen Einrichtungen, an welche» morgen »ach bessern Muster» ! gebessert werden kann, was heute versehen worden ist. Für den Bau dcr Brückcn (übcr den Main und Neckar) doppelt sc viel, als, seil man Kunstslraßcn zu baue» auge ist dic Herstellung von Seitenwegen für Fußgänger vorge-! fangen, im Laufe eines Jahrhunderts, zum Neubau aller sehen, und derErtrag des zu bestimmenden mäßigen Brük-l ' " —. "