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funden, auch hier schon ihr Wesen treibt und daß Viele ohne Kenntniß der wahren Sachlage in Erwartung eines günstigen Erfolgs gezeichnet batten. Allgemein wurde über das Verfahren des Comite geklagt/ weil dieses das Geschäft in eine Art Dunkel oder Geheimniß gehüllt und dadurch zu der Ungewißheit/ was man von den umherlaufenden Gerüchten glauben solle, die Veranlas sung gegeben habe; es wurde daher auch die Abwesen heit eines Mitgliedes des Cvmite, des StadtdirectorS j Hase, welcher durch Krankheit abgehalten wurde zu er scheinen/ schmerzlich gefühlt/ weil von dessen Geschäfts- kenntniß wohl ein anderes Verfahren zu erwarten ge wesen. Die ganze Sache liegt jetzt der Berathung des Landtags vor, und es wird sich nun zeigen, unter wel chen Bedingungen die zum Bau der Eisenbahn erforder liche Concession ertheilt werden wird. So viel soll je doch von dem Landtage bereits entschieden worden sein, daß Diejenigen, welche nur eine geringe Anzahl von Ac- tien unterzeichnet, eben so gut berücksichtigt werden sol len wie Diejenigen, welche sich mit größeren Summen! betheiligt haben. (D. A. A.) Posen, I- März. Nachstehendes vom Comite des > Glogau-Posener Eisenbahn-Unternehmens an die Zeichner, gerichtetes Notificatorium, el. <1. Berlin, 17. Febr. 1844, j verdient zur öffentlichen Kenntniß gebracht zu werden: Wir erlauben uns, Ihnen bemerklich zu machen, daß auf Grund einer uns zu Theil gewordenen höheren Weisung ein Verkauf von Zeichnungen zu dem gedachten Unter nehmen vor der erfolgten Repartition, mit welcher zugleich behufs der uns überlassenen Vorarbeiten und behufs einer Sicherstellung die erste Partial-Iahlung verbunden sein wird, nicht zulässig sei, indem das Comite sich das Recht vorbehält, jede Actienzeichnung, die vor Er- lheilung der Quittungsbogen ganz oder theilweise einem Anderen übertragen wird, für null und nichtig zu erklären. Breslau, I. März. Am 28. Februar hat hier eine Conferenz zwischen den Regierungs- und städtischen Be hörden und den Bevollmächtigten der drei Eisenbahn-Ge sellschaften stattgefunden, worin entschieden worden ist, daß der Niederschlesische Eisenbahnhof westlich des Frei burger erbaut, und daß alle drei Bahnhöfe durch eine Eisenbahn, welche nöthigenfalls mit Locomotiven befah ren werden kann, verbunden werden soll. Diese Bahn wird entweder durch die Gartenstraße oder hinter der Vorstadt geführt werden. Gleichzeitig ist auch eine Gesellschaft mit einem Capi tal von 300,000 Lhlrn. zusammengctreten, welche am Ende der Nicolaivorstadt an der Oder einen Hafen er bauen und mit den Eisenbahnen in Verbindung setzen will. Dieser Hafen soll 300 Kähne aufnehmen, beim niedrigsten Stande der Oder noch -1 Fuß Wasser haben und mit Speichern und Lagerplätzen hinreichend ausge stattet werden. Es wird beabsichtigt, den Baumeister nach Danzig und England zu senden, um alle vervollkommneten Einrich tungen der neueren Zeit dabei in Anwendung zu bringen. Die Rentabilität des Unternehmens ist einerseits auf den jenigen Theil des jetzt bestehenden Verkehrs gegründet, welcher mit den Eisenbahnen ankommt und mit dem Wasser abgeht und umgekehrt, anderntheils aber auf die Vermehrung desselben durch die Eisenbahnen im All gemeinen. Insbesondere steht zu erwarten, daß die Freiburger Bahn demselben einen Theil derjenigen Waaren, als: Getreide, Kohlen, Steine rc. zuführen wird, welche jetzt über Maltsch verladen wurden, die Oberschlesische aber Alles, was sie aus Gallizien zu erwarten hat, ferner alles, was bisher auf Oberschlesischen Kähnen hier durch ging, ohne umgeladen zu werden, insoweit es der Eisen bahn zufällt. Dagegen wird de» näher liegenden Ab ladeplätzen alles das verbleiben, was für die Stadt und den Detail-Handel bestimmt ist, dieselben werden daher zum größten Theil ihre jetzige Einnahme behalten, und der sie möglichsterweise treffende Nachtheil durch die Be lebung und Bebauung der Nicolai-Vorstadt, vollständig ausgeglichen werden. Nur die jenseits der Oder gelege nen werden denjenigen Theil ihres Verkehrs verlieren, der den Eisenbahnen zufällt, dies ist aber ein unabwend bares Aeitereigniß. Das Unternehmen erfreut sich der Unterstützung des Staats und tritt in enge Verbindung mit der Niederschlesischen Eisenbahn. Es beseitiget alle Uebelstände und Gefahren, welche mit der Schifffahrt bei Breslau verbunden waren, und wird nicht wenig zur Be-> lebung und Erhaltung des hiesigen Handels beitragen. Weimar, 2. März. Die Mittheilungen wegen des Baues einer Eisenbahn durch Thüringen, welche die landesherrliche Propositionsschrift vom 18. Februar an- gekündigl hatte, sind dem Landtage mittels eines beson-! deren Decrets zugegangen. In der schon ausgesproche nen Beistimmung des Landtags zu den Vorschlägen und Maßregeln des Ministeriums wird das Unternehmen, soweit es von Sachsen-Weimar-Eisenach abhängt, die sicherste Stütze finden, sowie es auch überhaupt sich der lebhaftesten Theilnahme erfreut. Eine vorläufig von den thätigsten Freunden desselben eröffnete Zeichnung auf Actien hat am 26. u. 27. Febr. (s. oben) einen sehr günsti ge» Erfolg gehabt, obgleich über die Art und Weise der Ausführung noch keine öffentliche Bekanntmachung er schienen ist, demnach die Zeichnung selbst, wie auch offen angekündigt worden ist, zur Zeit nur eine bedingte sein konnte. Der Landtag hat in einer gedruckten Erklä- rungsschrifl vom I. März ausdrücklich auf Warnungen vor gefährlichen Spekulationen, Käufen auf Zeit und anderen Versicherungen ähnlicher Art angetragen. Die zehnte General-Versammlung der Leipzig - Dresdener Eisenbahn- Compagnie wird am 30. März d. I., Vormittags 8 Uhr, im Saale der hiesigen Buchhänblerbörse stattfinden. Die Tagesordnung wird 1) einen einleitenden Bortrag des Vorsitzenden, 2) den Geschäftsbericht, 3) die Vorlegung der Rechnung vom Jahre 1843, 4) die Wahl vier neuer Ansschußmitglicder, an die Stelle der am 31. Mai d. I. Austretenden umfassen. Die ausscheidenden Mitglieder, welche sofort wieder gewählt werden können, sind: Herr Advocat Otto Koch, „ Bürgermeister Nr Hübler in Dresden, „ Friedrich Brockhaus, „ Axpcllationsrath Ist. Haase, „ Gcneral-Consul Clauß, „ Stadtrath Louis Meisel in Dresden. Rücksichtlich der Bedingungen, unter welchen besondere Anträge nachträglich aus die Tagesordnung kommen kön nen, erlauben wir uns auf die Statuten zu verweisen. Nm etwanigen Mißbräuchen vorziibcugen, das Wahlgc- schäft aber in nöthiger Ordnung zu leite», find nachste hende Anordnungen für nöthig erachtet worden: 1) da die Actien auf den Inhaber lauten und ihre Be sitzer jede» Augenblick ändern können, so sind nur diejenige» als Actionairs anzusehen, welche sich durch Vorzeigung von Actien als solche legitimsten. 2) Die Actionairc habe» sich früh 8 Nhr in das Bör- scngcbäudc zu begeben, um an dem errichteten Bureau ihre Actien vorzuzeigen. Schlag 9 Uhr wird der Eingang in das Haus verschlossen und zur Versamm lung Niemand weiter zugclaffcn. 3) Nach geschehener Durchzähluug der Actien erhält der Inhaber einen Wahlzettcl zur vorzunehmcnden Wahl von vier Ausschußmitgliedcrn und eine Karte; auf beiden wird bemerkt, wie viel Stimme» dem Inhaber zutzehcn. Es wird hierbei bemerkt, daß nach 8. 12 der Statuten jede Actie eine Stimme hat, daß je doch der Besitz von 2 — 5 Actien nur zu 2, von 6 bis 10 Actien zu 3, von 11 «bis 20 zu 4, von 21 bis 50 zu 5, von 51 bis 75 zu 8, von 76 bis 100 zu 7, von 101 bis 150 zu 8, und von 151 und mehr Actien zu 10 Stimmen berechtigt. 4) Der Wahlzettcl wird sofort nach Empfang ausge füllt, und begicbt sich hierauf der Inhaber in de» großen Börscnsaal, wo er, wenn die Wahl von den: Vorsitzenden vorgenommen wird, die Zettel in Ge genwart zweier requirirtcr Notare in ein versiegeltes Behältniß bringt. 5) Zu andern etwa erforderlichen Abstimmungen dient die erhaltene Karte, welche der Inhaber Wohl zu verwahren hat, indem sie bei jeder Abstimmung, wenn nicht die Majorität sich durch Aufstchc» oder Sitzen bleiben sofort unzweifelhaft herausstellt, vorgczeigt werden niuß. Zu dem Ende wird die Einrichtung getroffen werden, daß jeder der Abftimmenden sich zu einem der beiden Notare begiebt, die an zwei entgegengesetzten Seiten des Saales sich befinden, und wovon der eine die Abstimmung für, der an dere wider annimmt und die abgegebenen Stimmen auf den Grund der vorgczeigtcn Karte verzeichnet. 6) Die Auszählung der eingegangcncn Wahlzettel wird nach Bennden entweder nach beendigter Versamm lung oder ani folgenden Tage von gedachten beiden Notaren in Gegenwart einiger Mitglieder des Aus schusses und einiger ActionairS, welche darum wer den ersucht werden, vorgenommcn und das Resultat öffentlich bekannt gemacht werden. 7) Es ist zu wünschen, daß Niemand das Haus vor Abgabe seines Wahlzcttels verlasse, geschieht cs jedoch, so hat der Weggehcnde die empfangene Karte und Le» Wahlzettel beim Ausgange zuruckzugebcn und, dafern es für angemessen erachtet wird, seine Actien nachzählen zu lassen. Listen der Acticn-Jnhaber können bcgrcifiicb nicht gefer tigt werden; sollte dieses Mangels Halder die Wahl auf Nichtactionairs fallen, so ist wohl zu hoffen, daß die Ge wählten sich durch Ankauf einer Actie die statutenmäßige Befähigung zum Einstitt m den Ausschuß bereitwillig ver schaffen werden. Die »ach erfolgter Wahl der General- Versammlung offen bleibenden Stellen werden nach 8. 25 der Statute» durch Wahl des Ausschusses besetzt. Leipzig, am 21. Februar 1844. Leipzig-Dresdener Eisenbahn - Compagnie. Gustav Harkort, Vorsitzender. Busse, Bevollmächtigter. Berlin-Frankfurter Eisenbahn. s34j Aus den Antrag der Direction unserer Gesellschaft (K. 55 des Statuts) haben wir aus den Betriebs-Ueber- schüffen außer den bereits für die Coupons berichtigten 5 Proc. Zinsen noch die Bezahlung einer Dividende von 2 Proc. auf den Dividendeiischci» pr. 1843 beschlossen (8. 39 ibiü.). Die Actionairc werden daher ersucht, in unserer Hauplcaffe auf dem hiesigen Bahnhöfe in den Ta gen vom 1. bis 15. April, »fit Ausnahme der Sonu- und Festtage, Morgens 9 bis 1 Nbr, die Dwidendcnscheinc pr. 1843 mit einem nach den Nummern geordneten Vcrzeich- niffc cinzureiche» und den Betrag mit zwei Thalern für Vas Stück sofort dafür in Empfang zu nehmen. Die bis zum 15. April e. nicht abgehobenen Dividenden können erst im nächsten gewöhnlichen ZinSzahlungstcrmine, im August o., erhoben werden. Der Bericht der Direction zur bevorstehenden gewöhnli chen General-Versammlung wird die Nachweisung der Be triebs-Rechnung, sowie diejenige Summe, welche ultimo Decbr. 1843 in den Reservefonds gelegt worden ist, zur Kenntniß der Actionairc bringen. Berlin, de» 24. Febr. 1844. Der Verwaltungsrath der Berlin-Franksurter Eisenbahn-Gesellschaft. v. Buddenbrock, Vorsitzender. Berlin - Frankfurter Eisenbahn. s35j Die Actionairc dcr Berlin-Frankfurter Eisenbahn- Gesellschaft werden hierdurch unter Hinweisung auf dir 88. 25, 33 und 67 des Gesellschafts-Statuts zu einer ordent lichen General-Versammlung ani 15. April d. I. Nach mittags 4 Uhr im Haupt-Verwaltungs-Gcbäudc auf dem hiesige» Bahnhöfe, Kcppcnstraße Nr. 7 u. 8, cingcladcn. Zur Theilnahme an dieser General-Versammlung find nach 8. 28 des Statuts nur diejenigen berechtigt, welche spätestens 8 Tage vor der Versammlung die ihnen cigen- thümlich gehörenden Actie» in der Hauptcassc dcr Gesell schaft auf dem Bahnhofc, welche, mit Ausnahme dcr Sonn- und Festtage, Morgens von 9 bis 1 Uhr und Nach mittags von 4 bis 6 Uhr geöffnet ist, oder sonst auf eine der Direktion genügende Weise niedergclcgt und dadurch die Zahl dcr Stimmen, zu welchen sic berechtigt sind, nach- gcwiescn habe». Die hierüber zu crtheilcnde Bescheinigung dient zugleich als Einlaßkarte für die Versammlung. Die Rückgabe der deponirtcn Actien erfolgt ani nächsten Tage nach den: Schluffe der General-Versammlung gegen Aushändigung der darüber crtheilten Bescheinigung. Abwesende Actionairs können sich nur durch andere mit beglaubigter Vollmacht versehene ActionairS vcrtretc» lassen, und müssen die Vollmacktcn nach 8. 29 des Statuts gleich zeitig mit de» Actien selbst in dcr Hauptcassc dcr Gcscll- schaft niedcrgclegt werden. Berlin, den 2. März 1844. Dcr Verwaltungsrath der Berlin-Franksurter Eisenbahn-Gesellschaft. v. Buddenbrock, als Vorsitzender. Berlin - Hamburger Eifenbahn. j36j Zum Bau der Berlin-Hamburger Eisenbahn sollen 6000 Stück Karren angcfertigt und die Lieferung