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der Bedingung, daß die Bahn über Dijon laufen soll. Die Arbeiten zwischen Dijon und CHLlonS werden unter der Aufsicht von Staats-Ingenieuren rasch betrieben. Für die Strecke zwischen Paris und Dijon wurden zwei Projekte vorgeschlagen. Erst vor kurzem hat die Ober-Eommisston der Eisenbah nen sich für jenes Projcct entschieden, dem zufolge mit Benutzung der Eisenbahn von Paris nach Cor- beil, von letzterem Orte die Bahn durch die Thaler Ler Seine, Nonne, des Arman^on, der Brenne und Loire laufen wird. Nicht weniger als vier Compag- nieen bewerben sich um die Concession dieser Eisen bahnlinie, und vermehren die Verlegenheit des Mi nisters, der zu entscheiden hat, welcher die Negierung Len Vorzug geben soll. 5) Eisenbahn von Paris nach der Spa nischen Gränzc. Diese Bahn, welche über Tours, Poitiers, An- goulömc und Bordeaux zu laufen hat, und wofür Lie Kammern provisorisch 17 Millionen Franken bewilligten, ist schon ziemlich vorgeschritten, die Ar beiten werden gleichzeitig auf verschiedenen Punkten der ganzen Bahn ausgeführt. Ebenfalls vier Compagnieen begehren den Be trieb der EisenbahnvonOrleansnachTours. Ohne eine förmliche Verpflichtung diesfalls zu überneh men, glaubt Herr Dumon, daß die Compagnie den Vorzug verdient, welche zugleich die Strecke von Tours nach Bordeaux zu übernehmen sich anheischig macht. Die Strecke von Tours nach Bordeaux läuft durch eine sehr wenig bevölkerte, und noch weniger industrielle Gegend, der Betrieb derselben würde da her ungleich weniger einträglich als von Tours nach Orleans ausfallen. Von Bordeaux nach Bayonne wird die Bahn die Richtung durch die Thäler der Garonne, der Ciron und der Midaure (bei Roque fort), und von hier durch Mont-de-Marsan, Dor nachBayonne nehmen. Diese Bahnwird jedenfalls immer passiv bleiben, und schwerlich wird sich je eine Compagnie zu deren Ucbernahme melden wollen. 6) Eisenbahn von Paris nach TourS und Nantes. Biö nach Tours verwebt sich diese Eisenbahn mit jener nach der Spanischen Gränze. Die Regierung hat die betreffenden Vorarbeiten, von Tours aus bis zum Hafen von St. Nazaire, 53 Kilomctre von Nantes entfernt, vollendet. Bis zur Stunde hat sich noch keine Compagnie zu deren Ucbernahme ge meldet. 7) Eisenbahn durch das Innere von Frankreich, durch Bourges. Sie läuft eigentlich von Orleans nach Bourges aus. Die Kammern haben vorläufig 12 Mill, dazu bewilligt. Die Strecke von Orleans nach Vierzon nähert sich ihrer Vollendung. ES bildet sich gegen wärtig eine Compagnie,welche die Bahnvon Bour ges weiter nach Nevers und Clermont führen möchte, und von Nevers dann mit einem Zweige nach Ro- anne, so daß aus diese Art wir von Paris nach Lyon eine zweite Eisenbahn durch daS Bourbonnais ge winnen würden. 8) Eisenbahn vom Mittelländischen Meere zumRhein überLyon, Dijon und Marseille. Von Marseille nach Dijon wird dabei die Eisen bahn von Paris nach Marseille benutzt werden. Von Dijon nach Mühlhausen werden zwei Richtungen geprüft; die eine durch daS Thal der Saone; die an dere durch die Thäler deS Doubs und durch Besan con. Die Dircction der Eisenbahn von Straßburg nach Basel scheint diese Linie übernehmen zu wollen, worüber die Regierung noch nicht einen definitiven Beschluß gefaßt hat. 9) Eisenbahn vom Ocean zum Mittel ländischen Meere, von Bordeaux, Tou louse nach Marseille. Eine Strecke davon, von Marseille nach Cette, ist bereits einer Compagnie anvertrant worden, welche ihre Arbeiten rasch betreibt. Von Bordeaux nach Cette, in einer Länge von 460 Kilometres, sind die j Vorarbeiten vollendet. Die Richtung, welche die Bahn nehmen wird, geht durch das Thal der Ga ronne nach Toulouse und berührt folgende Städte: Longre, LaReole, Marmondc, Ayen, Moissac, Ca stel-Sarrazin, Montauban, Verdun, Grenade. Von Toulouse läuft sie längs dem Canal du Midi über Villefranche, Carcassonne, Narbonne, Veziers und Ayde. Zwei Compagnieen wetteifern mit einander, diese gcwinnreiche Eisenbahnlinie zu erhalten. 10) Eisenbahn von Paris nach Brest. Zwei Projecte wurden vorgeschlagen. Nach dem ersten würde dieBahn mitBenutzung derLinic von Paris nach Nantes, längs dem Canal von Nantes, nach Brest laufen. Nach dem anderen Projecte ver folgt dieBahn beiläufig die nämliche Richtung, wie die gegenwärtige Poststraße, nämlich über Versail les, Chartres, Alenxon, Laval, Rennes und Pon- tivy. DieNegierung hat noch keine Wahl hierin ge troffen. Die Eisenbahn-Direction der Linie von Pa ris nach Versailles möchte die Ausführung deS zwei ten Projecles übernehmen. 11) Eisenbahn von Paris nach Cherbourg. Die bisher unternommenen Studien dieser Linie lassen auf große Terrain-Schwierigkeiten schließen, die noch nicht ganz ermessen werden können,so lange die betreffenden Vorarbeiten nicht vollendet sein werden. Aus dem Ganzen geht hervor, daß Herr Dumon noch günstiger als Herr Teste für das System der Ausführung der Eisenbahnen durch Compagnieen gestimmt ist. Statuten für die Nicderschlesisch- Mcirkische Eisenbahn - Gesellschaft. (Fortsetzung.) Besondere Bestimmungen. Von den Aclien, Zinsen und Dividenden. 8- 16. Ausfertigung der Rctie». Die Aktien werden nach dem anliegende» Schema auf Höhe von 100 Thlr. stcmpelfrci ausgefcrtigt und erst dann ausgegeben, wenn der rolle Betrag für dieselben zur Ge- sellschaftS-Caffe berichtigt ist. 8. 17. Quittungsbogen. Bis zur Ausfertigung der Actien werden mit Nummern bezeichnete Quittungsbogen au-gegeben, auf denen über die Einzahlungen quittirt wird. Diefe Quittungsbogen werden »ns den Namen de- ursprünglichen Aetienzeichners ausgestellt. 8 18 Ausschreibung der ActienbetrLge. Die Höhe und den Zeitpunkt der auf die Actiei zu lei stenden Einzahlungen seht die Direction fest. Die Einfor derung geschieht durch zweimalige Bekanntmachung in den 8. 35 bezeichneten Zeitungen dergestalt, daß die lc-te In sertion spätestens vier Wochen ror den: letzten Einzah lungstage erfolgen muß. 8- 16. Verhaftung der ursprünglichen Actionaire. Die ursprünglichen Actienzeichncr find für den vollen Nominalbetrag ihrer Actien verhaftet, und können fich von dieser Verpflichtung durch Nebertragung ihrer Rechte an Andere nicht befreien. Dem Verwaltungsrathc der Gesellschaft ist es jedoch Vorbehalten, sobald 40 Proc. eingezahlt find, aus den Antrag der Direction die Frei lassung der ursprünglichen Actienzeichncr von der ferneren Verhaftung zu beschließen. Bis dahin werden alle Ein zahlungen als für Rechnung des ursprünglichen Aetien- zeichners geschehen erachtet. Nach erfolgter Entlassung der ursprünglichen Aktien- zcichncr aus der persönlichen Verbindlichkeit gegen die Ge sellschaft ist jeder Vorzeiger eine-, die früher berichtig ten Einschüsse nachweisenden, auf seinen Namen ausgestell ten oder von ihm erworbenen, Quittungsbogens als dessen Eigenthümer legitimirt. 8. 20. Folgen der Nichteinzahlung der Actien- einschüsse. Zahlt ein Actionair einen eingesorderten Einschuß nicht spätestens am letzten ZahlungStagc (8. 18) ei», so ver fällt er für jeden Actienbctrag von 100 Thlr. in eine Con- ventioiialstrafe von zwei Thalern. Es wird sodann unter zweimaliger öffentlicher Bekanntmachung durch die 8. 35 bezeichneten Zeitungen der Inhaber unter Angabe der Nro. des Quittungsbogens, bei welchem der Verzug eingctrcten ist, aufgefordert, die schuldige Rate nebst einer Conven- tionalstrafe von zwei Procent des vollen Nominalbetrages der Actie, für welche der Quittungsbogen auSgcfertigt ist, cinzuzahlen. Erfolgt auch dann innerhalb 4 Wochen »ach ergange ner Bekanntmachung die Zahlung der rückständigen Quote und der Strafe nicht, so verfallen die auf den betreffen den Quittungsbogcn gemachten Einschüsse der Gesellschaft; der Bogen selbst wird für verloschen erklärt und dies öffent lich bekannt gemacht. An Stelle des annullirten Quit tungsbogens wird ein anderer, welcher die nämlichen Rechte und Pflichten wie der frühere begründet, ausgefcrtigt, und zum Besten der Gsellschast an der Berliner Börse durch einen beeidigten Mäkler verkauft. So lange jedoch die perfönliche Verpflichtung des ur sprünglichen Acticnzeichners dauert (H. 19), ist die Direc tion auch berechtigt, denselben wegen der rückständigen Einzahlung und der verwirkten Ecnvcntionalstrafe in ge richtlichen Anspruch zu nebmcn. 8. 21. Intcrimsbeschciniguug. Kanu ein Aclivnair bei Einzahlungen den Quittuugs- bogcn nicht vorlcgcn, so empfängt er über die geleisteten Zahlungen Znterimsbcschcinigungen, welche auf den Na men des Zahlenden ausgestellt und gegen deren Rückgabe die Quittungen auf den später etwa vorgclcgtc» Bogen vermerkt werden. Tritt dieser Aall nach crsolgtcr Entlas sung des ursprünglichen Zeichners aus der persönlichen Verbindlichkeit ein (8- 19), so kann nach erfolgter gänz licher Einzahlung die Actie nicht eher verabfolgt werden, als bis der QuitlungSbogen öffentlich aufgcboten und mortificirt ist (8-28). 8 22. Ausfertigung und Aushändigung der Actien. Nach erfolgter Einzahlung des ganzen Nominalbetrages einer Actie wird dem in dem Quittungsbogcn bcnanntcn Actionair und resp. Dcnijenigc», welcher fich als rechtmä ßigen Besitzer des Quittungsbogens auswcist, gegen Rück gabe desselben der darin verzeichnete CapitalSbetrag in Actten zu lOO Thlr. Cour, ausgchändigt. Die Richtigkeit der Legitimation Desjenigen, der den Quittungsbogcn prä- sentirt, und die Actie in Empfang nimmt, ist die Direktion zu prüfen zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet.