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20 Für unvorhergesehene Ausgaben, Derbes- Neuester Stund der Eifenbahnarbei- serungen an der Eisenbahn u. s. w., sowie » k/ 1/ » »' Puris, 6. Jan. Die Commission der Adresse in der Deputaten-Kammer hatte gestern Herrn Dumon, Minister der öffentlichen Arbeiten in ihre Mitte geladen, um in Betreff der bisher unternom menen Arbeiten wegen Errichtung der von den Kammern beschlossenen großen Eisenbahnlinie nä here Aufschlüsse zu erhalten. Herr Dumon hat der Adreß-Commission von dem Stande der angeordne ten Arbeiten folgendes Bild entworfen: 1) Eisenbahn von Paris nach der Bel ten in Frankreich. Nach officiellcn Angaben. einstimmig genehmigt. Die 3. Proposition, betreffend die Stimmberech- ligung in der General-Versammlung wurde ganz in der Weise, wie dieselbe 8ub Nro. 3 des Proto- fonds jährlich zu entnehmenden Beiträge .werden auf den Antrag der Dircction von ,dem VerwaltungSrath festgesetzt und dür- >fen ohne Genehmigung der General-Ver sammlung die Summe von 10,000 nicht .überschreiten", gischen Gränze. Längs der ganzenLinic, mit AusnahmederStrecke von Amiens nach Arras, werden dieArbeiten unter der Leitung von Staats-Ingenieuren so rasch be trieben, daß sie in weniger als 18 Monaten ganz dend bezeichnet: Von den Mitgliedern des Verwaltungs rat h s: g) aus DüsseldorfdieHerren Blanckarts, Baum und v. Fuchsius; b) aus Elberfeld die Herren Ruhrmann und Eller; Von den Stellvertretern: a) aus DüsseldorfdieHerren Scheuer, Trinkaus und Stein; d) aus Elberfeld die Herren v. Carnap und Simons-Köhler. Die ausscheidendenMitglieder desVerwaltungs- raths wurden sämmtlich von neuem gewählt. Als Stellvertreter wurden gewählt: s) für Düsseldorfdie Herren Trinkaus, Stein, Friedensrichter Meu- mann, Professor Hülstett und Rentner Dietze; d) für Elberfeld die Herren v. Carnap und Simons-Köhler. Die Versammlung beschloß sodann auf den An trag des Herrn Geheimen RegierungsratHS von Sybel, daß die im Verlauf des Jahres an die Stelle des ausgeschiedenen Herrn Kaufmanns Wilhelmi hierselbst erfolgte Wahl des Herrn Landbau-Inspektors Felderhofaus den Stell vertretern in den Verwalrungsrath zu genehmigen, und daß in Bezug auf die Zusammensetzung der Dircction es vorläufig noch bei der jetzt bestehenden Einrichtung, und deren Ergänzung fernerhin sus- pendirt bleiben soll. Dieselbe genehmigte endlich die von dem VerwaltungSrath den Mitgliedern der Dircction für das Jahr 18-13 bewilligten Remune rationen im Gesammtbetrage von 800 Thlr. Da Niemand weiter etwas vorzutragen hatte, so wurde das Protokoll geschloffen und von den Her ren Vorsitzenden, Scrutatoren und Protokollfüh rer unterzeichnet. Düsseldorf, den 30. December 1843. v. Spiegel, v. Sybel. Baumgarten. Meumann. Dietze. rung die Legung der Eisenbahnschienen, sowie den Betrieb der Eisenbahn selbst, einer Compagnie über lassen. Herr Dumon hat erklärt, daß das Cabinet entschlossen ist, die Anerbietungen der Compagnie Rothschild zu unterstützen, insofern letztere den von der Eisenbahn-Commission vorgeschlagenen Bedin gungen sich unterwerfen wird. 2) Eisenbahn vonParis nach demKanal la Manche. Die Regierung ist noch unschlüssig in Betreff Ler Richtung dieser Eisenbahn, mithin konnten die Ar beiten daran gar nicht angefangen werden. Es er bieten sich zwei Compagnien, diese Eisenbahn aus zuführen. Die erste schlägt den Weg über Arras, Calais u. Dunkerque vor, die andere über Amiens nach Boulogne. Der Minister der öffentlichen Ar beiten hat die Anträge beiderCompagnien der Prü fung der Ingenieure seines Departements unter worfen. 3) Eisenbahn von Paris nach Straß burg über Nancy. Die Kammer hat in der Session von 1842 eine Summe von 11Millionen provisorisch dazu be willigt. Zwischen Straßburg und Homarting sind die Arbeiten im vollen Gange. Von Homarting nach Nancy wurden drei verschiedene Richtungen der Eisenbahn in Vorschlag gebracht; die Regierung hat noch keine Wahl unter denselben getroffen. Von Nancy nach Paris bieten sich abermals zwei verschiedene Richtungen dar; die erste durch das Thal der Marne und das Plateau der Seine und Marne; die andere würde, mit Benutzung der Ei senbahn von Paris nach der belgischen Gränze, von Creit auslaufen und durch die Thäler der Oise und der Aisne nach Rheims und St. Mennehould en den. Da zur Uebernahme dec Eisenbahn vonParis nach Straßburg noch keine Compagnie sich gemeldet hat, so ist diese Linie gerade diejenige, welche am we nigsten bisher vom Minister der öffentlichen Arbei ten geprüft worden ist. Die Arbeiten daran bleiben demnach im Rückstand. 4) Eisenbahn vonParis nach demMittel- ländischenMeere, über Lyon, Marseille und Cette. Das Gesetz von 11. Juni 1842 bewilligte zu die ser Eisenbahn einen Credit von 11 Millionen, mit »zur Erneuerung des Inventars, so weit »dieselbe nicht aus den Unterbaltungs-und »Bcrricbs-Fonds bestritten werden kann, »wird fortwährend ein Reservcfond crhal- „tcn, dessen Höhe jedoch den Betrag von »150,000 Thlr. niemals übersteigen darf.' »Die auS der Betriebs-Einnahme zur Er- „aänzung und Verstärkung des Reserve- colls vom 14. October abgedruckt ist, von Herrn Baum als sehr zweckmäßig empfohlen und ohne weitere Discussion einstimmig angenommen. Man ging demnächst zur Erneuerung und Er ¬ gänzung des Verwaltungsraths über. Nachdem vollendet sein können. Bekanntlich will die Regie- unter den gleiche Anciennität besitzenden Mitglie dern das Loos entschieden hatte, wurde als ausschei- dic Dircction im Laufe des ganzen Jahres die Lei tung der Geschäfte besäßen und des Vertrauens der Actionaire genössen. Von Seiten der Direktion ward erwidert, daß! die jährliche Festsetzung der Beträge aufweilläufige! Berechnungen, Einsicht der Bücker und Belege w.! sich gründen müsse, und daher zur Cognition einer' größern Versammlung nicht geeignet sei; wogegen' eine Festsetzung ohne vorherige Prüfung den Be schluß der General-Versammlung zu einer nichtssa genden, leeren Form herabwürdigen werde. Herr Kap ff kam darauf zurück, daß eine be stimmte, jährlich zu reservirende Summe der ein- fackste und angemessenste Weg zu sein scheine. Nachdem hierauf entgegnet worden, daß gerade wegen der Schwierigkeiten oder vielmehr Unmög- lichkeit, eine solche Summe im Voraus zu ermitteln, ein Marimum von 150,OM Thlr. vorgeschlagen werde, wobei keineswegs die Absicht sei, dieses Ma rimum jemals zu erreichen, wurde von Herrn Lucke meyer der Zweck und das Wesen des Re servefonds näher erörtert und die Ansicht entwickelt, daß, wenn man darunter blos einen eisernen Be stand zur Begegnung rein zufälliger, im Voraus nicht berechenbarer Ereignisse verstehen wolle, die Summe von 150,000 Thlr. viel zu hoch sei; daß cs aber für die Deckung deS Verschleißes eigentlich gar keines Reservefonds bedürfe, indem es sich von selbst verstehe, daß die dazu erforderliche Summe aus den Einnahme-Ueberschüssen vorweg entnom men werden müsse, ehe von einer Vertheilung der selben die Rede sein könne. Jedenfalls müßten jene beiden verschiedenen Arlen von Reservesond von einander gerrennl werden. Von Seiten der Dircction wurde hiergegen be merkt, daß allerdings streng genommen der Ver schleiß des Inventars aus der jährlichen Einnahme ' ersetzt werden müsse, und daß dieses in Bezug auf Locomotiven, Wagen w. auch geschehen werde. Was dagegen die Schienen und Schwellen betreffe, so sei man der Ansicht, daß ber allmählig hierbei ein- tretendc Verschleiß nach Ablauf einer bestimmten Periode gleichzeitig und im Lallfe eines Jahres solche Ergänzungen nöthig machen könne, um der Betriebs-Einnahme dieses einzelnen Jahres die Er- gänzung unmöglich zu machen. Für solchen Fall müsse also ein Fond angesammelt und diese An sammlung statulenmäßig gemachl werden, damit nicht die Zukunst des Unternehmens solchen Actien- Speculanten, denen nur der Genuß vonZinsen und Dividenden am Herzen liege, preisgegebcn werde. Herr K apff äußerte, daß er seine frühere An sicht über die Zulässigkeit feststehender JahreSbe- träge berichtigt habe, jedoch ein Marimum von 100,OM Thlr. für ausreichend erachte. Der Herr Geheime Regierungsrath v. Sybel - resumirte hieraus die sehr lebhaft gewordenen De batten und gab anheim, ob nicht die von den ver schiedenen Seiten her geäußerten Ansichten durch eine Abstimmung über die Höhe des zu 150,000 Thlr. in Vorschlag gebrachten MarimumS sich wür den erledigen lassen. DcrHerrCommercienrath Baum bemerkte, daß hierdurch keineswegs dem Sinne seines Antrags entsprochen werde, er wolle denselben jedoch dahin i modificiren, daß nicht eine bestimmte Summe, son- ' dem ein Procentsatz — etwa 15 bis 20 Proc. — : der Jahres-Einnahme als nicht zu überschreitendes Marimum der zum Reservefond zu entnehmenden i Beträge bestimmt werde. Von Seiten der Direc- : tion wurde aber entgegent, daß, wenn solcher Pro- > centsatz gewählt werden sollte, derselbe nach dem Actiencapital arbitrirt werden müsse, nicht aber nach der Einnahme, weil letztere möglicherweise so gering ausfallen könne, daß der feststehende Procentsatz dem Bedürfniß nicht genüge. Man einigte sich hierauf, 1 Proc. des Stamm- Actien-Capitals als Marimum anzunehmen, und wurde sodann folgende Fassung: 2. Aufhebung des §. 8 des Statuts und statt desselben folgende Bestimmung: