Volltext Seite (XML)
Aus der Bekanntmachung vom 18. Mai 1840 (s. Eisenbahnzeitung biro. 6) sind die den Eisen bahnunternehmungen überhaupt zugestandenen Vergünstigungen zu ersehen. Die Unterzeichneten laden demnach zurZeichnung von Actien unter folgenden Bedingungen ein. 8. 1- Es bildet sich eine Aktiengesellschaft, welche den Namen »Glückstädter Eisenbahn-Gesellschaft" an nimmt und welche die Erbauung einer von Glück stadt aus in die Altona-Kieler Eisenbahn bei Elms horn einmündenden Zweigeiscnbahn in oben ange gebenem Umfange zum Zwecke hat. 8. 2. Das Capitalvermögen der Gesellschaft wird ge bildet durch 1600 Actien, jede zu 100 Spccies s9'/» Stück die Mark fein), und beträgtdemnach 160,000 Speckes oder 600,000 Mk. Cour. 8- 3- Jeder Inhaber einer Actie, oder des die Aclie in terimistisch repräsentirenden Documents, ist Mit glied der Gesellschaft. 8- 4. von 40 pCt. hört jede weitere Verpflichtung auf. Wenn Inhaber von Actien aber nach Einzahlung der 40 pCt. eine festgesetzte Terminzahlung inner halb vier Wochen nach dem angekündigten Zahl tage nicht leisten sollten, so wird zuvörderst in den genannten öffentlichen Blättern eine Aufforderung, die Zahlung innerhalb der nächsten vier Wochen mit einem Aufschlag von 5 pCt. zu leisten, erlassen, und wenn auck dann keine Zahlung erfolgt, so sind solche Actieninbaber aller Reckte an die Gesellschaft verlustig und diese ist berechtigt, anstatt der erlosche nen Actienscheine andere auszufertigen und zu ihrem > Besten zu veräußern. 8- 9. Nach Einzahlung von 50 pCt. werden bis zur Eröffnung der Bahn, nach Verhältnis des Einge- , zahlten, 4 pCt. jährliche Zinsen bezahlt. Die Aus- > zahlung der Zinsen, sowie später der Dividende, geschieht in Glückstadt. 8 10. Gleich nach geschloffener Actienzeichnung wird die Comite eine General-Versammlung sämmtlicher Actionaire berusen, wenn dies nickt schon früher er forderlich werdeir sollte. 8- 11- Vertrag zwischen der Direction der Altona- Kieler Eisenbahn - Gesellschaft und der zur Actiensammlung für eine Zweigeisenbabn von Glückstadt nach Clmshorn Allerhöchst autorifirten Comite. Zwischen der Direction der Altona-Kieler Eisen bahngesellschaft, Namens der Gesellschaft an einem und dem Glückstädter Eisenbalmcomite am andern Theil, ist über den Anschluß der projectirten Glück städter Zweigeisenbahn, den Betrieb auf derselben und die Unterhaltung derselben folgender Vertrag beredet und unter derBedingung abgeschlossen wor den, daß die Zweigbahn vor dem Schlüsse des Jah res 1845 fertig geliefert werde. 8. 1. DieAltona-KielerEisenbahngesellschaftverpstich- tet sich, sobald die Glückstädter Zweigbahn erbaut und überliefert sein wird,dieUnterhaltung derselben und den Betrieb auf derselben auf drei Jahre zu übernehmen; die von demBahnhofc bis zu denLösch- plätzen führende Sckiencnbahn wird als zurZweig- bahn gehörend betrachtet. Diese Verpflichtung um Die Actienzeichnung wird am 17. Januar 1844 in Glückstadt eröffnet. Sie findet in Gegenwart zweier Comitemitglieder aus dem hiesigen Rath- hause von Vormittags 10 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr statt. Die Zeichnung geschieht vermittelst Aus füllung gedruckter Formulare (mit Unterzeichnung des vollen Namens, Standes und Wohnorts). Auch in Auftrag für Dritte kann, bei gehöriger Le gitimation, gezeichnet werden. Die Comite wird an verschiedenen Orten des In- und Auslandes Bevollmächtigte ernennen, um Actienzeicknungen entgegenzunehmen. 8. 5. Gleich bei der Zeichnung werden 5 pCt. einge zahlt und dafür Quittung ertheilt. Quittungen über bereits geleistete Beiträge zu den Kosten des Nivellements und der sonstigen Vorarbeiten wer den an Zahlungsstatt angenommen. Sollte das Unternehmen nicht zur Ausführung kommen, so werden die gezahlten 5 pCt. ohne Abzug zurückbe zahlt. Die Comite erklärt sich für alle, sowohl an die Comitemitglieder in Glückstadt, als an ihre Be vollmächtigte geschehene Zahlungen, verantwortlich. 8- 6. Fernere Zahlungen geschehen erst nach erfolgter Constituirung der Gesellschaft und nach Allerhöchst ertheilter Bauconcession, und nie in größeren Ra ten als 20 pCt. und in kürzeren Fristen als 2 zu 2 Monaten. Die jedesmaligen Zahlungen werden 14 Tage vorher im Glückstädter, Itzehoer und Kie ler Wochenblatte, im AltonaerMercurund imHam- burger Korrespondenten bekannt gemacht. 8- 7. Bei Einzahlung der ersten Rate wird für jede Actie ein besonderer, mit dem Namen des Zeichners und mit der Actiennummer versehener Interims- schein ertheilt. Nach Einzahlung von 40 pCt. wird dieser JnterimSsckein gegen eine auf Inhaber lau tende Actie kostenfrei umgctauscht. 8- 8. Der Zeichner der Actie haftet für die Einzahlung von 40 pCt. und wird erst dadurch zu einer auf In haber lautenden Actie berechtigt. Nack Einzahlung In den General-Versammlungen haben die In-! Haber von 1 bis 4 Actien » 5 » 9 „ » 10 » 19 » „ 20 „ 39 » 40 „ 79 „ » 80 » 125 „ „ 126 „ 199 „ „ 200 und dann für jede ferneren hundert Actien 4 Stim- men mehr. Abwesende könneneinenActionairzurAbgebung ihrer Stimme bevollmächtigen, jedoch darf eine und dieselbe Person als Bevollmächtigter nickt mehr alö 5 Stimmen abgeden. Das Verhältniß, in welckem die StaatSregierung, wenn sie sich bei dem Unter-! nehmen belheiligt, stimmberechtigt werde, wird nä her zu bestimmen sein. 8. 12. Die Beschlüsse der General-Versammlung wer den durch Stimmenmehrheit gefaßt. Bei etwa ein tretender Stimmengleichheit entscheidet die Stimme desjenigen anwesenden Actionairs, welcher für sich Inhaber der meisten Actien ist. 8- 13. Ucber die Bildung eines Ausschusses und die Ver waltung der Gesellschaftsangelegenheiten, sowie über die Entwerfung der Gesellschaftsstatutcn wer den, sobald die Actienzeichnung geschlossen ist, nähere Bestimmungen zu treffen sein, und die Comite wird in der nach 8-10 zu berufenden General-Versamm lung desfälligeVorschläge den Actionairen vorlegen. Glückstadt, den 9. Januar 1844. Lindenhan. Christensen I. Göttsche. Siemen. Herfurth. 1 Stimme, 2 Stimmen, 3 4 5 » 6 7 „ 8 faßt Alles, was zum Betrieb und zur Unterhaltung gehört; wogegen die Glückstädter Gesellschaft Alles zu leisten Hal, was zum Bahnbau gehört. Von der übernommenen Verpflichtung zurUnterhaltung sind indessen ausgeschlossen solche möglicherweise einlretende Beschädigungen, welche durch Deickbrü- che oder andere außerordentliche Ereignisse verur sacht werden könnten. Insbesondere wird bestimmt: s) Die Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft liefert alle zum Betrieb erforderlichen Gegenstände an Locomotiven, Wagen, Tendern und sonsti gen Betriebsutensilien. b) Sie besoldet die Bahnwärter undAufseber und unterhält das erforderliche Personal auf glei che Weise, wie auf der Hauptbahn. e) Sie unterhält dieBahn, denBahnhof inGlück- stakl und alle diejenigen Werke, zu deren Un terhaltung die Glückstädter Gesellschaft bei ei- genemBctriebe verpflichtet sein würde,nament lich auch die Schienenbahn längs dem Hafen, oder wo dieselbe sonst am zweckmäßigsten anzu legen sein möchte, mit allenBrückenund sonsti gen Einrichtungen. ä) Sie überläßt der Glückstädler Gesellschaft für die Dauer dieses Vertrages unentgeltlich zur Mitbenutzung den Bahnhof inElmshorn und alle mit diesem in Verbindung stehenden Ein richtungen. e) Sie verpflichtet sich, Lie etwa erforderliche Um ladung von Gütern für die Zweigbahn oder von derselben in ElmShorn kostenfrei zu be werkstelligen: ferner: k) die regelmäßigen Personcnzüge von Altona und Kiel sich inElmshorn kreuzen zu lassen, und die Züge von und nach Glückstadt so ein- zurichren, daß diese mit den Zügen von Altona und von Kiel corrcspondircn. Bei etwa ein tretender Verspätung einzelner Züge sollen die eingetroffencn Züge, sobald sich irgend thnu läßt, weiter befördert werden; endlick s) regelmäßig zwei Locomotivzüge von Glückstadt n. Elmshorn hin und zurück einzurickten; will cs sich dagegen Vorbehalten haben, diesen Be-