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Der Vorsitzende bemerkt: Der Standpunkt punkt i>t dem Vorträge deS Herrn vr. Haas sei um Rechte dritter Personen zu entscheiden habe. Diese seien keine Actionaire, sondern wirkliche Gläu biger der Gesellschaft, die man mit ihren Forde rungen nicht ohne Weiteres vor die Thür weisen könne. Die Unmöglichkeit, wegen Mangels an Fonds die verfallenen Zins-Coupons zu bezahlen, sei kein Gegenstand, den die General-Versammlung festzustellen habe; es gehe dies lediglich die Direc- lion an. Auch seien nicht einmal alle Aetionairc, über deren Interesse jetzt entschieden werden solle, in der General-Versammlung verrecken, da bekannt lich nur 4 Acticn ein Stimmrecht auöüblen. Er stelle daher den vorläufigen Antrag, daß die Gene- ral-Versammlnng erklären wolle, sie halte sich zu der beantragten Beschlußnahmc sür nicht besugt. Herr Präsident von Ammon: Der Haupt- sen vorhanden fei, so möge letztere einstweilen aus gesetzt werden. Herr von Bianco bemerkt, daß er bei der vor hin verlesenen Aufstellung der vorhandenen Geld mittel den diesjährigen Ertrag der Bahn vermisse. Herr Director Oppenheim erwidert: Diese Bemerkung sei ganz richtig. Die Dahn habe aller dings einen Ertrag gewährt, den man bis Ende des Hand eines Dritten, trotz eines entgcgenstehenden Beschlusses der General-Versammlung, nothwen ¬ dig bezahlt werden müßten. Er lasse die thatsäch- liche Behauptung dahin gestellt sein; ihm sei dieselbe nicht bekannt, bei ihrem Eintreten aber würden die , Zahlung nicht leisten könne. Einer solchen Verle- ! genhcit wolle und könne die Direktion sich nichtaus- setzen, und der Antrag des Herrn Ur. Haas verdiene zur Annahme der Coupons nur durch den Glau ben an die Rechtlichkeit der Gesellschaft bewogen worden, und die Zahlung könne und dürfe ihnen nicht verweigert werden. Ein Beschluß der Gene ralversammlung würde dazu auch ganz unerheblich sein, da die Gesellschaft ja nicht über die erworbenen projectirte Anlage des Bahnhofes in der unmittel baren Nähe dieses letzteren sei im Interesse der Ge sellschaft, seiner Ansicht nach, so dringlich nicht; es betreffe dies alles vielmehr nur den Vvrtheil der Stadl Köln, was der Gesellschaft fremd sei; die Rei senden selbst hätten keinen Vortheil davon, indem sie eben so wohlfeil vom Thürmchen als vom Ha fen in das Innere der Stadl fahren könnten; er glaube daher, daß das vorhandene Geld, statt zu diesen Anlagen, weit eher zur Zahlung der erfalle- ncn Zinsen verwendet werken müsse. Der Vorsitzende erwidert hierauf: Die Fort führung der Bahn vom Thürmchen bis zum Frei hafen stehe statutmäßig eben so sest, wie die Zah lung der Zinsen, und überdies sei die Gesellschaft dazu durch cincn förmlichen, mit der Stadt cingc- gangenen und von den oberen Behörden genehmig ten Vertrag verbunden ; es sei hier also eine wahre Schuld der Gesellschaft vorhanden. Wer, abgese hen hiervon, aber heute noch behaupten wolle, es lei diese Anlage keine dringend nothwendige, der scheine von dem Gange der Sache in der letzten Zeit gar keine Notiz genommen zu haben. Wenn man auch annehmcn wollte, daß die Passagiere sich mit der Stationsanlage am Thürmchen begnügen könnten, so sei die Wetterführung der Bahn bis in den Freihafen, resp. bis an den Rhein, doch für die Waaren eine gebotene Nothwendigkeit, und es könne daher dieserPunkt unmöglich auch nur dem General-Versammlung, welche die Gesellschaft re präsentier, nicht befugt sein sollte, die Zahlung der Zinsen pro 1843 zu suspendiren, so würde sie auch nicht befugt sein, die Abänderung des 8- 10 des Statutes für die Zukunft, resp. die Umwandlung der Zins-Coupons in Dividenden-Scheine zu be schließen. Die Besugniß der General-Versamm lung hierzu könne aber nicht bestritten werden. Es stehe gesetzlich fest, wer in der General-Versamm lung ein Stimmrecktauszuübcn habe, und die Nicht- erschienenenunlerwürfen sich natürlich der Entschei dung der Anwesenden. Wenn die General-Ver sammlung die Entscheidung der Frage: ob die Zin senzahlung pro 1843 suspcndirt werden solle, von sich adwie>e, so möge man nur bedenken, in welch abnorme tzage die Tirection gerathen würde, wenn am 2. Januar nächsthin die ZinS-Eoupons präsen- nrt würden und sie wegen Mangels an Fonds die Herr Nilkens bemerkt: Die Fortführung der Bahn vom Thürmchen bis zum Freihafen und die einer Million Thaler angeschlagen, an welcher Jahres wohl auf die runde Summe von 300,000 Humme aber wohl ein Ersparnis gemacht werden , Thlr. annehmcn könne. Davon müßren aber zuerst könne, da schon mehre auch zu der Doppclbahn die- > die gerade in diesem Jahre bedeutenden Belriebs- nende Erdarbeiten ausgeführt seien. Eine frühere kosten mit etwa 60 Procent in Abzug gebracht wer- General-Versammlung habe auch die nöthigen Geld- den, so daß nach Abzug der Zinsen der Prioritäts mittel hierzu votirl, die Staatsregierung habe sich Aktien keine große Summe zur Zahlung der Zin- jedoch nicht von der allerdings unumgänglichen' sen an die Stamm-Actionaire übrig bleiben werbe. Nothwendigkeit des Doppelgeleises überzeugt. — Dem Herrn Nilkens müsse er sodann noch be- Hr. Mülhens fragt: Ob nicht früher sür die merken, daß die zu der Bahnhofsanlage in der Nähe Bahnhofsanlage in Köln 500,000 Thaler ange- des Freihafens nolhwcnbigen Kosten in Gemäß setzt gewesen seien; und ob etwa ein späterer Be- heil deS Beschlusses einer früheren General-Ver schluß dies wieder aufgehoben habe. ! sammlung sogar hätten deponirt werden sollen. Der Vorsitzende giebt die nöthigen Erläute-' Herr Regierungsrath Mer rem wünscht darü- rungcn hierüber, daß nämlich die in einer früheren bcr Aufklärung zu erhalten, ob nicht bei Aufstellung General-Versammlung von der Direktion bean- des Bedarfs der l hl MillionThalcrmandenAus- iragte Anleihe von zwei Millionen Thaler von der fall der Zinsen für das Jahr 1843 mit einer muth- Versammlung zum Zwecke des Fortbaues maßlichen Summe von 125,000 Thlr. mitaufge- dcr Bahn bis in den Freihafen um eine! nommen habe. Glück zu erwarten, und man könne sich dazu nur der Frage habe sich seil den Verhandlungen im Ad- schlimmer und betrübender Ereignisse versehen Es ministrationsrathe, dessen Ansicht die Direktion sei eine bekannte Thalsachc, daß eine Menge Zins- nunmehr zu der ihrigen mache, wesentlich verändert. EoupvnSdcöJahrcö 1843 bereits in dritte Hände, Es handle sich dermalen nickt mehr wie früher davon, übergegangcn seien. Diese dritten Personen seien ! die Zins-Coupons sür das Jahr 1843 völlig werth- los zu machen; im Gegcmheil stehe die Verpflich tung zu deren Zahlung unwidersprochen fest. Es handle sich dermalen bloß davon unk stehe zu bera- lhen, ob nicht die in der Gencral-Versammlungver tretenen Actionairc cs dem Interesse der Gescllichasr und daher auch ihrer seiest angemessen finden, um den Baufonos nicht zu schmälern und eben da durch die zur Vollendung der Bahn und zu kein Betriebe anerkannt nothwendigen Ausgaben un möglich zu machen, die an sich selbst zulcistcndeZin- senzahlung fürdas Jahr 1843 einstweilen zu suspcn- diren. Dabei werde allerdings dje Frage zur Ent scheidung kommen, welches Recht die dritten Inha ber solcher Zins-CouponS auszuüben haben. Der Akministrationsrath habe diese Frage ebenfalls sei ner Berathung unterworfen; allein eS sei derselbe der Ansicht gewesen, daß, welche Entscheidung diese Frage auch von den competciuen Gerichten erhalten möge, die Beschlußnahmc wegen Suspension der Zinszahlung für das Jahr 1843 dadurch nickt zu umgehen sei. Herr Regierungsrath Merrem bemerkt: ES sei vorhin mehrmals von dem Credit der Gesellschaft die Rede gewesen. Dieser Credit sei schon wesent lich gesunken, er sinke täglich noch mehr und werde durch die Suspension der Zinszahlung wohl gänz lich zu Grunde gehen. Der Vorsitzende bemerkt dagegen, daß seiner Ansicht nack der Credit der Gesellschaft noch weit mehr gefährdet sei, wenn die Actionaire vorzugs weise für ihre Zinsen sick befriedigen, die Vollendung der Bahn aberdarübcr unterlassen wollten, wodur das ganze Unternehmen nothwcndig ins Stocken gcrathcn müsse. Herr Regierungsrath Ritz bemerkt: WaS habe man unter dem Worte Credit einer Gesell schaft zu verstehen? Der Credit einer Gesellschaft bestehe einzig in dem Urtheile der Außenwelt über leisesten Zweifel blosgestellt werden. Auch scheine der Antrag von Niemand anders in der Gesellschaft. o --- , unterstützt und daher auch nicht zu einer weiteren streitig die thatsächliche Behauptung, daß mehre Discussion geeignet. Zins-Eoupvnö deS Jahres 1843 in dritte Hände Herr von Lt esse ns: Es sei gar nicht seine übergegangcn seien. Hieran reihe derselbe die ser- Absicht gewesen, zu behaupten, daß die Verpflich- nere Behauptung, daß die Zins-CouponS in der tung zur Erfüllung eingcgangcner Verträge der '' — Verpflichtung zur Zinszahlung nachgesetzt wer den sollte. Wenn kein Geld zur Zahlung der Zin- halbe Million erhöht worden sei; daßje-j Herr Präsident von Ammon: Dies sei doch ein förmlicher Kostenanschlag dabei nicht zu allerdings Anfangs der Fall gewesen; nachher aber Grunde gelegt worden. Später habe die Direktion j (im vorigen Jahre) hätten die Bedürfnisse sich ver- ... den deshalbigen Kvstcnbedarf zu 230,000 Thlr. ändert, und eS sei zuletzt bei Aufstellung des Bcdar- daher keine Berücksichtigung. Wenn übrigens von angeschlagen, glaube aber jetzt damit nicht auszu- fes jener Summe von den Aktien-Zinsen pro 1843 einer Schuld der Gcsellsckaft gegen die Actionaire reichen, weil sie mehre Arbeiten mit in Anschlag keine Rede mehr gewesen. und von einer heiligen Verpflichtung, dieselbe abzu ¬ bringen müsse, von denen sie angenommen habe, Herr Justizrath Haas: Man habe einen Un tragen, gesprochen worden sei, so müsse er bemerken, daß solche von der Forlificationsbehörbe geleistet terschicd zwischen den Zinsen der Prioritätsaktien i daß die Actionaire die Gesellschaft bildeten und mit werden würden, was aber noch nicht seststche. Der und denen der gewöhnlichen Aktien gemacht, der! derselben identisch seien, und daß von einer heiligen fragliche Fortbau stehe übrigens statut- und ver- ihm keineswegs gegründet erscheine; sowie er auch , Verpflichtung, sich selbst eine Schuld zu bezahlen, nagsmäßig fest; er sei auch, davon abgesehen, als i der General-Versammlung die Befugniß abspre-i keine Rede sein könne. nothwendig anerkannt und werde sonach in allen chcn müsse, übcrhauprwegen NichtzahlungdcrZin- HerrRegierungsrath Merrem bemerkt, daßdie Fällen zur Ausführung gelangen, auch wenn die!Zen einen gültigen Beschluß fassen;» können. Zuerst Zukunft nickt mit der Vergangenheit verwechselt jetzt angenommene Summe der 300,000 Thaler! erfordere es die Ehre und der bisherige gute Ruf werken dürfe. Für die Zukunft könne man aller- nicht ausreichen sollte. j der Gesellschaft, der ihren Credit begründet habe, dings das Statut abändcrn, nicht für die Vcrgan- daß man die Zinsen des Jahres 1843 bezahle; es genhcit. Die Suspension der Zahlung der Zinsen sei eine heilige Pflicht der Gesellschaft, diesen Credit für das bereits seinem Ende nahe Jahr 1843 invol- Gerichtc über die Zahlungs-Verbindlichkeit der Ge sellschaft zu entscheiden haben, und dies müsse man ruhig abwarten. Seiner Ueberzeugung nach wür den sich aber dadurch die Aussichten der Gesellschaft für die Zukunft nicht so betrübend herausstellen, wie der vorige Redner das geschildert. Wenn die und den bisherigen Glauben an ihre Redlichkeit virc aber auch eine Abänderung des Statuts, weil aufrecht zu erhalten. Denn ohne die Aufrechthal- auch die Zahlungstermine ftatutmäßig festständcn. tung dieser ewigen Basis fei von der Zukunft kein D '