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Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 107, 27. Mai 1919. Weigerung nicht Vorgelegen habe, ersetze die Zustimmung mit der Wirkung, daß die Übertragung als genehmigt gelten solle. Demnach ist der Verfasser dafür beweispflichtig, das; für die Verweigerung seiner Zustimmung ein wichtiger Grund vorliegt, falls er die Unwirksamkeit der Übertragung der Rechte ans dem Nerlagsverlrage seitens des Verlegers an einen Dritten gellend macht. Denn nach dem oben erwähnten Grundsatz ist die freie Übertragbarkeit der Verlcgerrechle die Regel, von der eben nur die beiden erwähnten Ausnahmen gelten; für Aus nahmen von der Regel ist aber stets diejenige Vertragspartei beweispflichtig, die sich auf solche Ausnahmen beruft und ans ihnen Rechte herleitet, hier also der Verfasser. Demnach must der Verfasser gegen den Verleger auf Feststellung der Unwirk samkeit des Übertragungsgeschäfts desselben mit dem Dritten klagen, wenn er geltend machen will, datz seine Zustimmung nicht erfolgt sei und für die Verweigerung seiner Zustimmung ein wichtiger Grund vorlicge. Fraglich kann sein, was als wichtiger Grund, der den ^Verfasser zur Verweigerung seiner Genehmigung berechtigt, an zusehen ist. Allfcld (S. 494) führt hierzu aus: »Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der gleiche Umstand, sofern er bei dem ursprünglichen Verleger Vorgelegen wäre, den Verfasser abge halten hätte, mit diesem den Vertrag abzuschließen«. Jsenschmid (Das Verlagsrecht, S. 117) nimmt an, daß als wichtige Gründe diejenigen zu gelten hätten, die der Urheber im Interesse seines literarischen Rufes gegen die Übertragung Vorbringen könne. Müller (Kommentar zum Urheber- und Verlagsrecht, I, S. 372) zählt die einzelnen Gründe speziell auf; als wichtigen Grund sieht er vor allem an, falls der Erwerber eine moralisch oder sittlich verkommene Person oder eine solche ist, die vor dem Konkurse steht, ferner, falls den philosophischen oder politischen Anschamingcn desselben die von dem Verfasser in seinem Werk niedergclegtcn entgcgensieheu, oder wenn Schikane vorliegt. Was diese Ansichten im einzelnen betrifft, so ist m. E. die von Allfeld vertretene Auffassung zu allgemein, um als maß gebend und sichere Ergebnisse gewährleistend angesehen werden zu können. Sie ist auch zu einseitig und subjektiv im Sinne des Verfassers, da ja die Behauptung des Verfassers, daß ihn gleiche Umstände, wie sie Lei dem Erwerber vorliegen, auch von dem Vertragsabschluß mit dem ersten Verleger abgchaltcn haben würden, gar nicht nachprüfbar ist; der Verleger würde hier ganz der Willkür des Verfassers ausgesetzt sein, was doch zweifellos nicht im Sinne des Gesetzes liegt. Dasselbe muß von der Auffassung Jsenschmids gellen; jedenfalls kann der von ihm vertretene Standpunkt, daß als wichtige Gründe solche an- zusehcn seien, die der Urheber im Interesse seines literarischen Rufes gegen die Übertragung Vorbringen könne, nicht als allein maßgebend und entscheidend für die ganze Frage angesehen wer den; der literarische Ruf des Urhebers kann nur im Einzeifall einen wichtigen Grund zur Verweigerung seiner Zustimmung bilden, nicht ganz allgemein, besonders doch dann jedenfalls nicht, wenn gegen den geschäftlichen Ruf des Verlegers keine Einwendungen erhoben werden können. Es bleibt also nichts anderes übrig, als dem Richter die Entscheidung nach Lage des Einzelfalles zu überlassen, ob ein wichtiger Grund gegeben ist oder nicht, wie dies ja auch bei anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen, die den Begriff des wichtigen Grundes ausge nommen haben (z. B. denjenigen über Kündigungen eines Dienst verhältnisses aus wichtigen Gründen gemäß H 628 BGB.), der Fall ist. Allgemeine Regeln, die aus jeden einzelnen Fall Passen, lassen sich überhaupt nicht aufstellcn. Rechtsanwalt vr. Werne bürg, Berlin-Schöneberg. Grundlagen zur Berechnung der Druckpreise. (Schluß zu Nr. 108.) Aus der Tabelle III sind die Stundenpreisc für Form- schließen, Tcxtzurichtung, Wartezeit usw., sowie für Farbwechsel und Ein- wie Ausschießen ersichtlich. Bei besonders kompli zierten oder ganz leichten Druckformen treten gegebenenfalls an 4,0 die Stelle der preistaristichen Durchschnittspreise Stunden- preise, um eine gerechtere Preisfestsetzung zu ermöglichen. Bei den Akzidenzarbeiten sind auch die Stundenpreise usw. für die Maschinenklassen 1—5 in Tabelle III berücksich.igi worden. Es sei nochmals betont, daß diese kleineren Maschinenklasscn im Preistarif nur in der Abteilung »Akzidenzen« angeführt sind; alle sonstigen Abteilungen enthalten nur die Maschinenklassen 6 bis 12. Wünschenswert und gerechter wäre zum mindesten die Übernahme der Maschinenklasse 5 in alle Abteilungen, dann wäre eine billigere Preisberechnung für die Abteilung »Werke« die natürliche Folgerung. Auch die Gliederung nach örtlichen Lokalzuschlägen (wie bei der Satzberechnung) ist zu unrecht in der Abteilung »Druck« unterblieben, was wiederholt und ganz mit Recht im Börsenblatt gerügt wurde. Wenn hier und da die angegebenen Preise einschließlich der Prozentualen Auf schläge vom genauen ziffernmäßigen Ergebnis etwas ab weichen, so liegt das daran, daß im Preistarif öfter eine Auf- rnndung nach oben oder unten vorgenommen wurde. Aus den Tabellen IV und V gehen die Preise für Formschließen und Textzurichtung für Qualitätsarbeiten und kleinere Akzidenz arbeiten aller Art hervor. Wie sehr die aus den einzelnen Ta bellen ersichtlichen Preissteigerungen angeschwollcn sind, ergibt sich am grellsten aus den Preisen für Formschließen und Text zurichtung bei den Qualitätsarbeiten. Während noch im Jahre 1915 in Maschinenklasse 12 für diese Arbeit »kk 59.— angesetzt wurden, betrug der Preis am Anfang dieses Jahres (einschließ lich 240",!> Aufschlag aus die berichtigten Grundpreise) für Schriftformen .// 268.60 (für Berlin bei 2607° Ausschlag »kk 284.40). Für Plattcnformen stieg der Preis von 72.50 auf .kk 433.50 (für Berlin auf ^/k 459.—!). In einem ähnlichen Ver hältnis bewegen sich auch die Fortdruckpreise. Bei Auflagen unter 1000 erfahren die Fortdruckpreise einen Aufschlag von 15 bis L07». In der Druckabteilung »Werke« sicht ß ll2 vor, daß bei Auflagen bis zu 1000, die eine leichtere Zurichtung zulassen, der Z u r i ch t u n g sp r e i s bis zu 307» ermäßigt wer den kann. Wenn von einem Werke bis zu 3000 Auflage, das von der Schrift (nicht Platten) gedruckt wird, mehrere Formen hintereinander gedruckt werden, so darf bei der z w e i t e n (also nicht bei der ersten) und den weiteren Formen der Zurich- tungsprcis 10—157» billiger berechnet werden. Von diesen beiden Abschlägen darf aber bei ein nnd derselben Arbeit mir einer zur Anwendung kommen (Z 112). Die festgesetzte Aus lage (3000) Wie der Prozentsatz (10—15"/») sind viel zu niedrig angenommen worden. Die Zeitersparnis beim Hintereinander drucken einer Anzahl Formen ist bei sachgemäßer Disposition im Maschinensaal so erheblich, daß bis zu 507» Abschlag in Ansatz kommen müßte. Bei Auflagen über 10 000 bis 20 000 Druck von einer Forin ist für das 11. bis 20. Tausend ein Abschlag von 57», bei Auf lagen über 25 000 bis 50 000 Druck für das 21. bis 50. Tausend ein solcher von 7i/»7° und bei Auflagen von über 50 000 Druck vom 5l. Tausend ab ein Abschlag von 107» auf den Tausend- Fort drnckpreis zulässig (Z 113). Außer diesen Abschlägen ist noch eilt weiterer Abschlag bis zu 207» vorgesehen, und zwar bei Arbeiten, deren Ausstattung in Papier und Druck geringwertig ist, die nur geringe Zurichtung erfordern, einen schnellen Gang der Maschine zulasse», »nd zu denen billigste Farbe verwendet wird. Die Verleger müssen nun ganz besonders darauf achten, daß diese Abschläge ihnen auch zugute kommen und nicht nur auf dem Papier (im Prcistarif) stehen. Es handelt sich hier um mancherlei und öfter vorkommende Arbeiten, was Wohl zu berücksichtigen ist. Es zeigt sich bei dieser Gelegenheit auch wieder, wie überaus nützlich den Verlegern und ihren leitenden Angestellten wenigstens die elementare Kenntnis des Preistarifs ist. Die Abschläge für hohe Auflagen und minderwertige Druck arbeiten sind auch in den übrigen Abteilungen des Preistarifs vorgesehen (natürlich gibt cs in der Abteilung Qualitätsarbeiten keinen minderwertigen Druck im Sinne des Preistarifs). Wer sich mit Fleiß und Interesse in die einzelnen Paragraphen der Abteilungen »Druck« verlieft, wird die Materie bald erfassen und verstehen. Im großen und ganzen weisen die einzelnen Abteilungen außer den Preisangaben keine wesentlichen Unter-