Volltext Seite (XML)
MM für UMM Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher Ins ertionSpreiS 15 Psg. pro sünjaespaltene KorpuSzev«. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirls Wilsdruff 20 Pfg. bis mittags 11 Uhr angenvM ' i. Bezugspreis in der Stadt vierteljShrlt. >0 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 M i -Ach die Post und unsere Landausträger bezoger Ak. Amts Mr die aptmannscha Meisten, zu Wllsdrwf sowie Mr das blatt Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschluß. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag dmch Klage cingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerlt. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wiltdraff. für das Königliche Amtsgericht und den StadtiM Forstrentamt Zu Tharandt» Lokalblatt für MUsärus- Birkenyain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhsrdswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndors, Haufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrst bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausrn, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufendrr Ukttrhal!llngs-G«ma»-)Ktilage, Wöcheutiicher iLustrierter Keilage „Wett im Kilb" arb Moiatlichrr Krilsze „Kustre Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 147. Donnerstag, den 23. Dezember 1918. Amtlicher Teil. 74. Jahrg. UMW der SWMriW zm MsimM. Zufolge Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums vom 3. August 1915 und der Verordnung vom 28. Mai 1915 (Reichsgesetz blatt 1915 Seite 319) haben sich die Landsturmpflichtigen des Jahr ganges 1898 zur Aufnahme in die Landsturmrolle zu melden, sobald sie das 17. Lebensjahr erfüllt haben. Es werden daher alle Land sturmpflichtigen des Jahrganges 1898, die sich bisher zur Landsturmrolle noch nicht gemeldet, oder das 17. Lebensjahr innerhalb der Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. Dezember 1915 vollendet haben bez. vollenden, hierdurch aufgefordert, in der Zeit vom28.Dezember1915 bis 3. Ianuar1916 bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes (Stadtrat, Gemeindevorstand) unter Vorlegung des standesamtlichen Geburtsscheines oder sonstiger Militärpapiere sich zur Stammrolle anzumelden. Die Ortsbehörden wollen die sich anmeldenden Landsturmpflich tigen des Jahrganges 1898 in die ihnen zugehende Landsturmrolle 1898 Nachträgen, in der letzteren auch etwaige Veränderungen, die durch Verzug bereits eingetragener Landsturmpflichtiger eingetreten sind, vermerken und die Landsturmrolle alsdann ehebaldigst (ohne Anschreiben) wieder hier einreichen. Die Geburtsscheine sind den sich anmeldenden Landsturm- pflichtigen zurückzugeben. Meißen, am 20. Dezember 1915. «2? Der Zivil-Vorsitzende der Ersatzkommission. Nachstehende Verfügung der stellv, kommandierenden Generale des XII. und XIX. Armeekorps wird hiermit zur Kenntnis gebracht. «22 Meißen, am 20. Dezember sYsS. Nr. 785 VII. Die König!. Amtshauptmannschast. Verfügung. Ls wird verboten: l- Feldpostversandfähige Pakete oder Doppelbriefe mit alkoholischen Getränken oder Essenzen zur Herstellung alkoholischer Getränke in Schaufenstern oder Läden aus- ' znstellen, 2. alkoholische Getränke oder Essenzen zur Herstellung alkoholischer Getränke mit dem Zusätze „fürs Feld" oder „Feldversand" oder „für nnpre Feldtruppen" oder mit ähnlichen Wendungen öffentlich anzukündigen oder anzupreisen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu s50 Mark oder mit Haft bestraft. Dresden und Leipzig, am 6. Dezember lHW. Die stellv, kommandierenden Generale des XI!. Armeekorps. des XIX. Armeekorps. Auf Blatt s s8 des Handelsregisters des hiesigen Gerichts ist heute die Firma E. R. Sebastin L Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitze in Wils druff und weiter folgendes eingetragen worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am s5. Dezember abgeschlossen worden. Gegen stand des Unternehmens ist die Uebernahme und Weiterführung der bisher unter der Firma L. R. Sebastian öc Lo. in Wilsdruff betriebenen offenen Handelsgesellschaft, welche sich mit der Anfertigung und dem Handel von Konserven, Fürchten usw. sowie allen dieser Fabrikation und diesem Vertrieb dienenden anderen Geschäften befaßt. Das Stammkapitel beträgt 55000 Mark. Zu Geschäftsführern sind bestellt der Gärtnereibesitzer Franz Hermann Mohn in Weistropp, der Kaufmann Erwin Eonstantin Zähne in Dresden und der Kaufmann Wilhelm Zohann Peter Brauckmann in Wilsdruff. Zur Vertretung der Gesellschaft sind stets nur zwei Geschäftsführer gemeinsam befugt. Aus dem Gesellschastsvertrage wird noch bekannt gegeben: Zn Anrechnung aus ibre Stammeinlagen bringen sämtliche Gesellschafter das von ihnen als offene Handelsgesellschaft betriebene Konserven-Fabrikations- und Handelsge schäft in Firma E. R. Sebastian 6c Eo. in Wilsdruff mit allen Aktiven und passiven, so wie den erworbenen Rechten und Pflichten nach dein Stande vom s5. Dezember lsif5 in die Gesellschaft ein. Der wert dieser Einlage ist auf 35000 Mark festgesetzt worden. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im deutschen Reichsanzeiger. Wilsdruff, am 2I. Dezember l9s5. A. Reg. s28/>5. «2» Königliches Amtsgericht. Zu dem Handelsregister des hiesigen Gerichts ist auf Blatt 52 heute das Erlöschen der Firma C. R. Sebastian K Co. in Wilsdruff eingetragen worden. Wilsdruff, am 2s. Dezember tsifä. «24 A Reg. I2Z/I5 Königliches Amtsgericht. Jie WeiMlsnmtt^sMM- M« «Wit heile ImmW Md. Inserate erbitten wir uns bis heute Donnerstag vorm. 11 Uhr. große Völkerringen. Das Vas Gleichgewicht. Die beiden vorbereitenden Gesetze, die der Gedanke der Kriegsgewinnsteuer zunächst geboren hat, sind unter Dach und Fach gebracht, und der Schatzsekretär kann der Aufnahme der für die Märztagung des Reichstags angekündigten Hauptvorlage um so ruhiger entgegensehen, je schärfer er ihre Einzelbestimmungen fassen, je höher er die Steuer sätze festsetzen läßt. Der Reichstag hat sich auch bei dieser Gelegenheit wieder als Antreiber betätigt, und die Regierung ist es, die vor Übereifer warnt, da es nicht im Interesse der Gesamtwirtschaft liegen kann, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Der Kriegs- Minister insbesondere warnte vor einer Lähmung des Unter nehmungsgeistes unserer Geschäftsleute, der dem Reiche während der Kriegszeit unschätzbare Dienste geleistet habe und auf den man noch lange nicht werde verzichten können. Der Reichstag aber blieb bei seiner Ansicht, und so wurden die bekannten aufmunternden Resolutionen der verschiedenen Parteien der Regierung als Beiträge zu ihren eigenen Entwürfen mit auf den Weg gegeben. Dieser Weg führt aber, das sprach Dr. Helfferich bei dieser Gelegenheit mit voller Offenheit aus, auch zu neuen allgemeinen Steuern. Mit Sonderabgaben, wie der Kriegsgewinnsteuer, mag man ihren Rahmen noch so weit ziehen, ist es bei einem Kriege von der Dauer und dem Umfang des uns aufgezwungenen natürlich nicht getan. Das Gleichgewicht des Budgets hat im ersten Jahre seinen Anforderungen noch standaebalten: damals batten wir sogar noch einen Uberschuß von 220 Millionen zu verzeichnen. Auch das zweite Kricgsjahr I9I5/I6 verspricht noch glimpf lich abzuschließen, weil die Ausgaben für Heer und Marine während des Krieges nur im außerordentlichen Etat zu finden sind. Im dritten Kriegsbudget dagegen, das der Reichstag bis zum 1. April nächsten Jahres zu verab schieden haben wird, werden allein schon die Zinsen für die drei Kriegsanleihen mit der stattlichen Summe von IV- Milliarden Mark zu decken sein; mit dem jetzt zu be willigenden Kredit von neuen 10 Milliarden wird der Zinsbetrag sogar zwei volle Milliarden erreichen. Solche Summen lassen sich natürlich mit den aus Friedenszeiten überkommenen Einnahmequellen nicht aufbringen, ganz ab gesehen davon, daß ein Teil von diesen, und gerade die wichtigsten, während des Krieges nicht voll in Anspruch genommen werden konnten. So müssen neue Mittel zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts im Budget gesucht und gesunden werden. Die Ankündigung des Schatzsekretärs ist im Reichstage mit vielen Hört-Hört-Rufen ausgenommen worden. Ernst lich konnte kein verständiger Politiker daran zweifeln, daß mit den neuen Steuervorlagen nicht erst bis zur Beendi gung des Kriege» gewartet werden dürfte. Seit den trüben Erfahrungen, die unser Schatzamt im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts mit ungedeckten Reichsbudgets ge macht hat, gilt es ihm als oberste? Gesetz: Einnahmen und Ausgaben unter allen Umständen in Ein klang zu halten. Wir haben alle empfunden, welcher Segen es war, daß Deutschland mit geordneten Finanzen in den Krieg hineingehen konnte, und wir müssen mit Strenge darauf halten, möglichst in gleicher Verfassung wieder unsere Friedensarbeit aufnehmen zu können. Allerdings, das bedeutet, bei den Riesensummen, die diesmal in Frage kommen, eine Aufgabe, deren Lösung die ganze Kunst eines erfahrenen Finanz- und Steuer mannes erfordern wird. Die Aufbringung der Kriegs anleihen, so glänzend sie unseren leitenden Männern ge lungen ist, erscheint im Vergleich dazu wie ein Kinder spiel, über das weiter gar kein Aufheben gemacht werden darf. Aber die Deckungsfrage muß mit dem ganzen Ernst, den die Zeit erfordert, in Angriff genommen werden, und Staatssekretär Dr. Helfferich scheint der Mann zu sein, der auch die schwersten und undankbarsten Aufgaben, wenn er erst einmal die unbedingte Notwendigkeit ihrer Lösung erkannt hat, mit Entschlossenheit anpackt. Er hat jetzt den Reichstag auf das, was ihm für seine Märztagung bevorsteht, mit ungeschminkter Wahrheitsliebe vorbereitet, so daß auch alle Kreise des Volkes sich bei Zeiten mit dem Gedanken an eine Vermehrung der Steuerlasten vertraut machen können. Auf Einzelheiten wollte der Staatssekretär sich mit Recht noch nicht einlassen, da zunächst der Bundesrat das letzte Wort zu sprechen hat. Auch den sozialdemokratischen Versuch, ihn gegen neue indirekte Steuern festzulegen, wehrte er ab, indem er zugleich der bestimmten Zuver sicht Ausdruck gab, daß der deutsche Arbeiter bei der Über-