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,74. Jahrg. Nr. 129. Dienstag, den 9. November 1915. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angensn -i. Lokalblatt für Milsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndors, Haufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhr-^ bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender WerhaltuM-GtMil-Wtilagk, Wöchentlicher illustrierter Keilage „Welt im Sild" uad monatlicher Keilaze ,Fasere Zemat" Druck uud Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff- Für die NedakUon verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Bezugspreis in der Stadt vierteljährig lO Mk. frei inS -G- Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mg Ach die Post und IIU R unsere Landausträger bezogen ' M. Mr die Königliche Nmts^ uptmannschaft Weitzen, ru Wilsdruff sowie Mr das König- Jnserttonspreis 1b Psg. Pro sünsgespaltene KorpuSzeklt. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. H E Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch E. I H Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkur» gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den StadtM Forffrentamt ru Tharandt» Amtlicher Teil. Ausführungsverordnung zu den Bundesratsverordnungen vom 28. Oktober 1915. I. über die Abänderung der Bekanntmachung über die Kartoffelversorung vom 9. (Oktober (9(S (Reichsgesetzblatt Seite 7(0), II. über die Regelung der Rartoffelpreise (Reichsgesetzblatt Seite 7P). Zu I. Die Ausführungsverordnung vom 22. (Oktober (912 zu der Bundesratsverordnung vom 9. Oktober (915 über die Rartoffelversorgung (Reichsgesetzblatt Seite 6H7) wird in soweit abgeändert als: (. die nach Punkt 2 anzuletzenden Verzeichnisse entsprechend der Ausdehnung der Sicherungsverpflichtung auf die Rartoffelerzeuger mit mehr als ( Hcktar Rartoffelanbau fläche zu ergänzen und später zu berichtigen fi..d; 2. Punkt 6 in Wegfall kommt. Zu dem neueingefügten Absatz 2 des tz 7 der Bundesratsverordnung wird darauf hingewiesen, daß lediglich die als Speisekartoffeln verkauften Wengen anzurechnen sind. Insoweit die Rartoffelerzeuger die Bewirkung solcher Verkäufe ihren Rommunal verbänden nicht nachweisen, wird die sicherzustellende Wenge ohne Rücksicht darauf sestge- stellt. Die Rommunalverbände Huben die festgestellte Wenge in Ermangelung von Nach weisen voll in Anspruch zu nehmen. Sobald im einzelnen Falle die Anordnung auf Uebertragung des Eigentums nach § 2 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, von: tsi August (9P in der Fassung der Bekanntmachung vom (7. Dezember (9P (Reichs- gesetzblatt Seite 5(6) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 2(. Januar (9(5 (Reichsgesetzblatt Seite 25 und vom 23. September (9(5 (Reichsgesetzblatt Seite 603) er gangen ist, werden die bis dahin nicht nachgewiesenen Verkäufe nicht mehr berücksichtigt. Die Rommunalverbände haben die außerhalb des Bezugrscheiaversahrens anzurechnenden Wengen der Zweigstelle am Schlüsse jedes Wonats anzuzeigen. Zu II. (. Die in ß 3 dieser Bundesrutsverordnung vorgesehene Anordnung von Abwei chungen zu treffen, behält sich das Winisterium für den Fall eintretenden Bedürfnisses vor. 2. Die Verpflichtung nach ß wird auf alle Kommunalverbände und Gemeinden unter Vorbehalt der Vorschrift in H 5 der Bundesratsverordnung ausgedehnt, welche Preisprüfungsstellen errichtet haben. Besteht eine gemeinsame Preisprüfungsstclle, so ist der Höchstpreis gemeinsam für die Gemeinden festzusetzen, für welche die Stelle errichtet ist. Die Höchstpreisfestsetzung ist der Rreishauptmannschaft und durch diese dem Wini sterium des Innern anzuzeigen. 3. Für die EnteignunA (H 7) gelten sinngemäß die Vorschriften über Enteignung von Brotgetreide. Dresden, am 3. November (9(5. Ministerium des Innern. Maul- und Ala«ense«che. in Kesselsdorf Nr. 27 P ist die Waul- und Klauenseuche ausgebrochen. Gemäß (6( flg. der Bundesratsvorschriften zum Viehseuchengesetz wird als Sperrbezirk der Mrtsteil am Bahnhof der Gemeinde Kesselsdorf einschließlich des oberen Gasthofs und des Bahnhofs, als Beobachtungsgebiet der übrige Teil des Vrtsbercichs der Gemeinde Kesselsdorf und als Schutzkreis der Flurbereich der Ge meinde Resselsdorf und die G-meinde Steinbach bei R. bestimmt. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften in ZZ (62, (63, (6^ und (68, für das Beobachtungsgebiet die Vorschriften in ZZ (66 und (68, für den Schutzkreis die Vor schriften in 8 (68 der Bundesratsvorschriften zum Viehseuchengesetz — Gesetz- und Ver ordnungsblatt (9(2 Seite 83 folgende, — überdies für den ganzen Bezirk die sonstigen von der Königlichen Amtshauptmannschaft getroffenen Anordnungen, weitergehende Be schränkungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, insoweit nicht nach den Strafvorschriften des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni (909 oder sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, aemäß Z 57 der säch sischen Ausführungsverordnung zum Viehseuchengesetz vom 7. April (9(2 mit Geldstrafe bis zu (50 Wark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Weißen, am 8. November (9(5. zgi Nr (3(0 c V Die Königliche Amtshauptmannschast. Dienstag, den 9. November 1915, nachmittags 5 Uhr WtW achmSkoWk Sitzung der SlMmorkmlm. Tagesordnung: Lebensmittelfragen. zgs Wilsdruff, an: 8. November (9(5. Der Stadtverordnetenvorsteher. Die unter dem Pferdebestandc der Frau verw. Stadtgutsbesitzer Martha Jung hans ausgebrochene Pferdeinfluenza ist erloschen. Wilsdruff, am t. November. zgz Der Stadtrat. Das gvotze Volkevvingen Mck. Illach Belgrad Nisch! Ein weiterer Meilenstein auf dem Wege Serbiens zum Abgrund! Wie die Erwerbung dieser Stadt vor 36 Jahren aus türkischem Besitz ein Symbol des Aufstieges für den serbischen Ehrgeiz war, so ist ihre Eroberung durch die Bulgaren ein Zeichen des /Niedergangs für das länderhungrige Großserbien. ( Mit Nisch ist den Bulgaren die zweite Haupt stadt Serbiens in die Hand gefallen, das heißt, wenn man Belgrad als erste zählt. In Wirklichkeit war aber nach dem Fall der Donaufeste Nisch das eigent ¬ liche Haupt des Serbenreiches. Hier war das Herz des Eisenschienenweges, der die militärischen und wirtschaft ¬ uchen Kräfte des Landes lebendig machte. Mit gutem Be dacht wurde denn auch vor einem Jahr der Sitz der Re gierung von Belgrad nach Nisch verlegt. Man glaubte sich hier auch in guter sicherer Hut, weit besser aufgehoben als in dem von Semlin aus im nahen Bereich der österreichi schen Geschütze liegenden Belgrad. Der Platz war von Natur sehr stark und, wenn auch die eigentlichen Befesti gungswerke veraltet waren, so hatte man auf den Höhen und im Tal unter Anleitung englischer und französischer ! Ingenieure zahlreiche moderne, behelfsmäßige Werke an gelegt, die Nisch zweifellos zu einem Waffenplatz ersten Ranges machten. In schnellem Siegeslauf haben die Bulgaren Msch niedergerungen. In zwei Kolonnen hatten sie den Vor marsch angetreten, von Pirot aus im Nisawatale und von Knjazevac aus am Kalafatberg angegriffen. Nachdem dieser gestürmt war und die schwere bulgarische Artillerie die Forts von Nisch auf die kurze Entfernung von 10 Kilo meter unter ein verheerendes Feuer nahm, zogen die ; Serben es vor, wie Pirot und Kraljevo, jetzt auch den dritten großen Waffenplatz nach dreitägigen heftigen Kämpfen zu räumen. Sie haben es sicher schweren Herzens getan, bis zum letzten bitteren Augenblick auf die so oft mit großen Worten angekündigte Hilfe der treuen Alliierten harrend und hoffend. Aber, was Asquith und Briand mit Stentorstimme in alle Winde posaunten, ist eitel Schall geblieben. Die große englisch-französische Hilfsarmee läßt sich nicht blicken. Serbien verzehrt sich in nutzlosem Kampf. Ströme Blutes seiner besten Söhne sind geflossen, seine festen Städte dahingesunken, nur wenige Kilometer Landes noch bleiben dem Heere, das vom Feinde rings umdrängt wird. Serbiens Geschick erfüllt sich, während auf dem Konak von Nisch des neuen Bulgariens weiß-grün-rotes Banner weht und die deutsch-österreichischen Armeen nahen, um auch hier ihren Verbündeten die Hand zu reichen und zur freien Donau auch den freien Eisen bahnweg über Nisch—Sofia nach Konstantinopel zu fügen. Der Krieg. Snglifcke s^ieckerlage in Sückarnbien. Das in Bagdad erscheinende arabische Blatt „Sada i Islam" erfährt: Die englische Expedition gegen Mesopotamien hat unter den Arabern der Südküste Arabiens vom Bab el Mandeb bis Maskat große Erregung heroorgerufen. Seit der Einnahme von Lahadsch durch türkische und arabische Truppen ist die Erregung gewachsen. Die das Bergland von Hadramaut bewohnenden Stämme griffen unter dem Gou verneur von Djebel Jnerim, der den Heiligen Krieg ver kündet hatte, zu den Waffen und griffen die englischen Kolonien an der Küste an. Nachdem die Engländer in Makalla Verstärkungen gelandet hatten, fand im Innern des Landes ein Kampf statt. Obwohl die Engländer über Kanonen und Maschinengewehre verfügten, wurden sie von 12 000 Arabern umzingelt, die drei Kanonen, sieben Maschinengewehre und mehr als 800 Gewehre sowie Munition erbeuteten. Eine große Zahl Engländer wurde getötet, der Rest flüchtete nach Makalla in Kanonen booten und räumte Makalla in Erwartung indischer Ver stärkungen. Die Niederlage, die den Engländern geheimgehallen wird, rief bei der indischen Regierung lebhafte Beunruhi gung hervor. Makalla liegt an der arabischen Südküste, östlich von Aden. Die Engländer nahmen bereits in ihrer Presse Vorschußlorbeeren auf angebliche Erfolge in Meso potamien und sprachen von der bevorstehenden Eroberung Bagdads. Ein englischer Transportdampfer versenkt. Zuverlässigen Nachrichten zufolge ist der englische Transportdampfer „Woodsfield" mit Kriegsmaterial an Bord durch ein Unterseeboot versenkt worden. Der Dampfer, der 3580 Registertonnen groß ist, war von Gi-