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Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher tMÄ < JnseritonSpreiS 1b Psg. pro jünsgeipaltenr Korpuszev«. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg bis mittags 11 Uhr angenNL - Bezugspreis in der Stadt Vierteljahrs >0 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 TW Mch die Post und unsere Landausträger bezogen Mk. Mr die Königliche Amts» uptma Weihen, zu Wilsdruff sowie für das König- Matt Zeitraubender und tabellarischer Satz mit SO Prozent Ausschluß. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag d«rH Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Kontur- gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdruff. für das Königliche Amtsgericht und den StadkßÜ Forffrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Milsärutf Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndsrf, ^aufbach, Kesselsdorf, Kleinschönbera, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrst Lei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdsrf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, TanneberL. Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit ltuftidkr WtkrtjaltM-s-Gmtil-Mliltt, vöihe«tlichkr illustrierter Ktilage „Wett im KM" »xd mnttticher Keilu,t „ßlusere Hemut". Nr. 137.1 Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Dienstag, den 30. November 1S1S. 74. Jahrg. Amtlicher Teil. Aönigliche Amtshauptmannschaft bringt hierunter eine Bekannt- mochung -es Reichskanzlers zur öffentlichen Aenn nie. Meißen, am 27. November l9l5. sH07 a V. Königliche Amtshauptmannschast. Mamilinzchimg über üie Airäerbolang Ser Hsreige üer bensnae von llerbrsuLtsnüler vs» i?. n-v-md-r „u Auf Hrund des tz s Abs. H -er Bekanntmachung über Verbrauchszucker vom 27. Alai (Reichs-Gesetzbl. 5. 308) bestimme ich: Wer Verbrauchszucker mit Beginn des i. Dezember l9s5 in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen Mengen getrennt nach Arten und Eigentümern unter Nennung der Eigentümer der Aentral-Einkaufszesellschaft m. b. H. in Berlin anzuzeigen. Au diesem Ameche haben die Berechtigten, deren Aucher in fremdem Gewahrsam liegt, den Lagerhaltern nach dem s. Dezember sHsS unverzüglich die ihnen zustehenden Mengen anzuzeigcn. Die Anzeigen an die AentrabEmkaufszesellschaft m. b. H. sind bis zum fO. Dezember !9l2 abzusenden. Anzeigen über Mengen, die sich mit Beginn des s. Dezember l9lü auf dem Transport befinden, sind unverzüglich nach dem Empfange von dem Empfänger zu erstatten. Die Anzeigepflicht erstrecht sich nicht s. auf Mengen, die im Eigentum des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaß-Lothringcns, insbesondere im Eigentum der Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung, sowie auf Mengen, die im Eigentum eines Aammunalverbandes stehen, 2. auf Mengen, die insgesamt weniger als 50 Doppelzentner betragen. Berlin, am s7. November l9l5. «7 Der Reichskanzler. Am Auftrage: Nautz. Wehlversorgung. s. Nm die Zubereitung von Mehlspeisen zu erleichtern, erhält in Ankunft jeder versorgungsberechtigte und jeder Selbstversorger bei jeder aller 8 Wochen stattfindenden Brotmarkenausgabe eine Sondermarke, die zum Bezüge von einem Viertelpfund Weizenmehl berechtigt. Brot, Gebäck oder Roggenmeh! darf auf diese Marken nicht bezogen werden, auch dürfen sie nicht von Selbstvcrso gern, die ihr Getreide selbst mahlen lassen, gegen das in ihrem Auftrage ermahlene Mehl eingetauscht werden; vielmehr kann auf diese Marken nur Mehl gekauft werden. Die den Selbstversorgern nach der Bekanntmachung vom 25. August zustehenden Ergänzungsmarken werden durch diese Londerzuweilung nicht berührt. 2. Gast und Speisewirlschaftea kann zur Herstellung von Speisen gleichfalls eine geringe Menge Weizenmehl zugewiesen werden. Die Verteilung erfolgt durch die Ge meindebehörden (Stadt: äte, Bürgermeister, Gemeindevorstände). 3. Die Mehlbezugsmarken werden erstmalig Anfang Dezember ausgegeben werden. Meißen, am 27. November s9s5. 3282 II. R. Die König!. Amtshauptmannschast. Der Stadtrat. Wahl von zwei Wasseraintrniitgliedern und deren Stellvertretern betr. Mit Ablauf dieses Aahres endet die 6jährige Amtsdaner der durch die Mitglieder der nach H 65 des Wassergesctzes bestehenden Unterhaltungsgenossenschaften zu wählenden zwei Mitglieder des . Wasseramies, sowie deren Stellvertreter. Daher hat nunmehr eine Neuwahl stattzufinden. Diese wird hiermit für Sonnabend, den 4. Dezember 1915, norm 11 Uhr bis nachm. 1 Uhr im Dienstgebäude der Königlichen Amtshauptmannschast anberanmt. Wählbar sind Gemeindemitglieder bez. Besitzer selbständiger Güter, die im Bezirke — einschließl. ter Städte Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff, jedoch mit Ausschluß der Stadt Meißen — ihren Wohnsitz haben. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der im amtshauptmannschaftlichen Bezirk bestehenden Unterhaltungsgenossenschaften (mit Ausnahme derjenigen für die Elbe). Das Wahlrecht kann nur persönlich, für juristische Personen und solche Personen, die geschäfts unfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, durch einen gesetzlichen Vertreter, für jede beteiligte Staatsverwaltung durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten und für Miteigentümer eines Grundstücks oder einer Anlage durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen aus ihrer Mitte ausgeübt werden. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht ver sehenen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Die Wahl hat durch Stimmzettel zu erfolgen, die mit dem Namen der beiden als Mitglieder und der als Stellvertreter zu wählenden zu versehen sind. Niemand kann im Bezirke das Wahlrecht mehrfach aus üben. »g« Meißen, am (9- November l9s5. Nr. f6l b XV. Königliche Amtshauptmannschast. Das grafte Völkerringen Stimmung — Keine Makrkeir. Nur wenige Tage noch, und das italienische Par lament tritt zusammen. Auf einem „Monte" natürlich, das versteht sich in der Siebenhügelstadt von selbst. Daran darf man aber nicht etwa die Erwartung knüpfen, daß die Herren Volksvertreter von ihrem „überlegenen" Standpunkt aus zu einer der Wirklichkeit entsprechenden Würdigung der Kriegslage gelangen werden — o nein! Das Pro gramm für den neuen Tagungsabschnitt der Kammer steht jetzt schon fest, noch ehe es zu irgendeiner Aussprache mit der Regierung gekommen ist. Dafür hat die liebe Hetzpresle nach Kräften vorgesorgt, nach dem im Mai be währten Muster. Wie damals hat sie auch diesmal den Terrorismus der Strotze in Bewegung geletzt, um Vernunft und Besinnung ja nicht aufkomm'en zu lassen. Mit dem Gefühl der Angst müssen die Abgeordneten den Monte Citorio betreten — das ist die einzige Stimmung, die ihnen erlaubt wird. Ob Giolitti unter diesen Umständen überhaupt nach Rom kommen wird, ist zweifelhaft. In jedem Falle wird er es vorziehen, auch diesmal wieder durch Schweigen Zustimmung zu markieren und den Nichts-als-Schönrednern das Feld zu überlasten. Bis her hat sich noch kein Abgeordneter für die Debatte über die von der Regierung zu erwartenden Erklärungen einschreiben lassen; allenfalls die Sozialisten, soweit sie den Krieg verurteilen, werden einen ihrer berühmten Proteste vom Stapel lasten, um die sich kein Mensch zu kümmern pflegt. Dann wird man Herrn Salandra und seinen Ministerkolleaen daS Vertrauen de» Volkes be stätigen, ihnen neue Kredite bewilligen und mit der be währten Zuversicht weiter in die Zukunft blicken. Zu solchem Theaterspiel ist ja die Kammer in dem angeblich demokratisch regierten Lande da; wenn sie mehr und anderes versuchen wollte, sie würde nicht viel besser be handelt werden als — die arme Duma in Rußland! Fragt sich nur, was die Regierung vor der Kammer zu sagen gedenkt. Nun, einen Vorgeschmack davon hat vor ein paar Tagen der Justizminister Orlando gegeben, als er in Palermo über den Krieg sprechen mußte. Nach wie vor ist es unerschütterlicher Glaubenssatz unserer ehemaligen Bundesgenossen, daß wir den Krieg von langer Hand vorbereitet hätten, und daß sie, weil er begonnen wurde, ohne daß Italien ins Vertrauen gezogen worden war, allen Grund aebabt batten, vor uns und vor Österreich-