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MMN U «M unä < Mr die Königliche AmlslMptmarmschast Meißen, zu Wilsdruff sowie für das König- Jnjertionspreis 15 Psg. pro sünsgeipaltenc KorpuSzevi, Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angensMNM. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich chlO Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mich die Post und unsere Landausträger bezogen Z.M Mk. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag Od. ß E Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Bettag dmch I «. M I z L Klage eingezogen werden muß od. der Auittaggeber in Konkurs gerät- M z Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff 8 Mr das Königliche Amtsgericht und den StadrZ- "^7 Forstrentamt zu Tharandt. Lokslblatt kür» Miisäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühr.d?n. Aaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, NLr- bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, LanneLee Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufende WerhaltungsDollllM-Weilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Meli im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 96. Dienstag, Sen 24. August 1915. >74. Jahrg. Amtlicher Teil. Nachstehende Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern, Ausschank und Ver kauf von Branntwein oder Spiritus betreffend, wird hiermit unter Hinweis auf dis strengen Strafvorschriften in Z 8 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Wilsdruff, am 21. August 1915. 271s Der Stadtrar. derorammg, vetrellenü Sen Mncbsnk mä Heliums von grananvei« oäer Zpirim. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats/ -betreffend den Ausschank und Ver kauf von Branntwein oder Spiritus, vom 26. März 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 183) und in Ergänzung dieser Verordnung wird zur Einschränkung des übermäßigen Brannt weingenusses und zur Verhütung der von ihm namentlich in der Kriegszeit drohenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden folgendes bestimmt: 8 l- Verboten ist der Ausschank von Branntwein oder Spiritus an Kinder und an jugendliche Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Die Abgabe von Branntwein oder Spiritus im Kleinhandel an Kinder und an jugendliche Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur in versiegelten oder ver kapselten Flaschen zulässig. 8 2. Verboten ist der Ausschank und die Abgabe im Kleinhandel von Branntwein oder Spiritus an Betrunkene. 8 3- Verboten ist der Ausschank und die Abgabe von Branntwein oder Spiritus in Automaten-Restauranls. 8^ Verboten ist der Ausschank und die Abgabe im Kleinhandel von Branntwein oder Spiritus an den Vormittagen vor 11 Uhr, an den Nachmittagen nach 8 Uhr, an den Nachmittagen der Sonn- und Festtage sowie der ihnen vorausgehenden Werktage aber schon nach 6 Uhr. Die Kreishanptmannschaften sind ermächtigt, nach Gehör der Kreisausschüsse für einzelne Orte, Schank- oder Verkaufsstätten Ausnahmen zuzulassen. 8 5. Als Kleinhandel im L-inne von ZZ I, 2, 4 gilt der Verkauf in Mengen unter AZ*/? Liter. Ausgenommen von dem Verbote des Kleinhandels ist a) der Handel mit vergälltem Branntwein (Z 15 der Branmweinsteuer-Be- freiungsordnuug vom 9. September 1909 — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 1091 ff. —), b) die Abgabe von Branntwein und Spiritus zu Heilzwecken aus Apotheken. 8 6. Weitergehenve Beschränkungen, welche von den Militärbffehlshabern angeordnet worden sind oder angeordnet werden, bleiben unberührt. 8 Polizeibehörde im Smne der eingangsbezeichneren Verordnung des Bundesrars ist in Städren reo. Städteordnung der Stadtrat, sonst die Amtshanprmannscbaft. 8 8. , Nach Z 2 derselben Verordnung müssen Ausschank- und Verkaufsräumlichkeiten, die ausschließlich dem Ausschank oder Verkaufe von Branntwein oder Spirims dienen, in Zeilen, in denen der Ausschank oder die Abgabe nach ß 4 verboten ist, geschlossen ge halten werden. Räumlichkeiten, die vorzugsweise diesem Ausschank oder Verkaufe dienen, können durch Anordnung der Polizeibehörde für die Zeiten des Verbots geschlossen werden. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehnlauscnd Mark wird nach Z 3 derselben Verordnung bestraft, wer der Vorschrift in Absatz 1 oder den Bestimmungen in ZZ 1 — 4 zuwiderhandelt. Soweit diese Bestimmungen über die eingangsbezeichnete Bundesralsverordnung hin ausgehen, hat der Zuwiderhandelnde nur Haftstrake bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark zu gewärtigen. 8 9. Vorstehende Verordnung tritt am I. September dieses Jahres in Kraft. Dresden, am 18. August 1915. »ns Ministerin»» des Inner». Hchskißchmms ans NzsMchr Zlsilsfirßrcsitr. Klotzsches tKalthof zu Mamrdorf, Montag, den 30. August 1915, vormittags 10 Ztffr: 1 harter und 485 weiche Stämme, 7 harte und 711 weiche Klötze, 140 weiche Derbstangen, 3330 weiche Reißstangen, 36 rm. weiche Nutzknüppel, 128 rm. weiche Brennscheite 67 rm. weiche Brennknüppel, 97 rm. weiche und 3,5 rm. harte Brennäste, Einzel- und Durch- forstnngshölzcr der Abt. 2, 14, 15, 19, 31, 33, 39, 40, 41, 43, 45, 46, 47, 48, Kahl schlagshölzer der Abt. 9, 26 und Hölzer des Bahnaufhiebs Abt. 43, 44 und 46. »721 Kgl. ForstrevierPenvalLttng Naundorf und Kgl. Forstrentamt Tharandt. ch,MI IM»»ff »HD. Dos gvoHe Völkevvingon ZroNe Hage. Rückblick unseres parlamentarischen Mitarbeiters. Berlin, 21. August. Man muß es dem Reichstage lassen, daß er in großer Stunde jetzt immer das rechte Wort und die rechte Tat zu rinden weiß. Wieder hat er unserer Heeresleitung zehn Milliarden zur Verfügung gestellt, damit sie auf dem ver heißungsvoll begonnenen Wege fortschreiten kann bis zum heiß ersehnten Friedensziel, und wieder hat er diese Be willigung in geradezu mustergültigen Formen vollzogen. Der Wille des ganzen Volkes hat in unserer^nationalen Vertretung einen ungebrochenen und ungeschwächten Aus druck gefunden. In der gleichen Geschlossenheit wie unsere Heere in Ost und West stehen alle Parteien, alle Klassen der Bevölkerung zusammen, und dieser Wall wird den schweren Prüfungen gegenüber, die uns noch bevorstehen mögen, seine Unüberwindlichkeit zu behaupten wissen. Die Rede, mit der Schatzsekretär Dr. Helfferich die Nachtragsforderung vor dem Reichstage begründete, hielt sich von jeder Schönfärberei geflissentlich frei. Mit männ licher Offenheit wurde darauf hingewiesen, daß auf Seiten unserer Feinde noch nirgends Anzeichen von Friedens neigungen hervortreten, und daß wir uns darüber klar sein müssen, was diese Entschlossenheit zur Fortsetzung des Kampfes für uns zu bedeuten hat. Der Schatzsekretär braucht bei dieser Lage der Dinge also um den Erfolg der neuen Anleihe gewiß nicht besorgt zu sein. Er kann mit heiterer Ruhe den Bemühungen seiner Kollegen auf der Gegenseite zusehen, deren Verlegenheiten bei den immer größeren Umfang annehmenden Geldbeschaffungen er in ergötzlicher Weise zu schildern wußte. Jeder von uns unterschreibt das stolze Wort des Schatzsekretärs, daß jetzt alles Geld dem Vaterlande gehört, und der September wird wiederum die Richtigkeit seiner Behauptung erweisen, daß die fünfprozentige Kriegsanleihe das volkstümlichste Papier ist, das es je in Deutschland gegeben hat. Eine neutrale Stimme, die sich dieser Tage vernehmen ließ, war bereits zu der Erkenntnis oorgedrungen, daß das Geheimnis der großen deutschen Siege jedenfalls zum Teil in dem Mißverhältnis der intellektuellen Entwicklung zwischen beiden Mächtegruppen liege. Damit ist wenigstens soviel zugegeben, daß wir es mit russischer Geistesmacht immerhin schon aufnehmen können. Unsere Feinde da gegen haben zur Erklärung der deutschen Erfolge auf militärischem wie wirtschaftlichem Gebiet auch jetzt noch immer nur die alten Verleumdungen, und dem Selbst betruge dienenden Verdrehungen bei der Hand. Wir können daran nichts ändern, sondern müssen unsern geraden Weg weiter gehen, bis es eben nichts mehr zu drehen und zu deuteln gibt. „Wie irdene Töpfe sind die russischen Festungen zer schmettert worden, jubelte.der Reichskanzler, als eine vielhundertköpfige Menge ihm am Freitag Abend vor seinem Palais in der Wilhelmstraße warme Huldigungen darbrachte, und so Gott will, fügte er hinzu, wird der Tag einst kommen, wo es heißt: Was nicht biegen will, muß brechen! Nun, das deutsche Volk fühlt sich stark genug, so lange auszuhalten, bis dieses Strafgericht an unseren Feinden vollzogen ist. Dieser Meinung ist auch der Reichskanzler. Wenn er es in seiner großen Reichs tagsrede am Tage vorher auch nicht unmittelbar gesagt hat, so fühlte man doch aus seinen Worten deutlich die Überzeugung heraus, daß wir uns dem Ende des furcht baren Ringens um unsere Selbstbehauptung näher glauben dürfen. Zum mindesten ist Herr v. Bethmann Hollweg der Ansicht, daß die Aufgabe unserer herrlichen Truppen an der Ostgrenze des Reiches bald gelöst sein wird. Welchen Einfluß die Beendigung des Kampfes im Osten auf den Gang der Ereignisse im ganzen ausüben wird, darüber Vermutungen auszusprechen, wäre zwecklos: es genügt mit dem Kanzler zu betonen, daß wir starke Armeen frei haben zu neuen Schlägen, und wer dazu ausersehen ist, diese neuen Schläge zu empfangen, das ist natürlich sozu sagen ein europäisches Geheimnis. Ist unsere Abrechnung mit Rußland aber nahezu vollendet, dann können wir nunmehr dazu übergehen, die Ergebnisse des Feldzuges nach dieser Seite hin genauer zu bestimmen. „Wir haben Kurland und Litauen von den Russen befreit" — sagte der Kanzler kurz und vieldeutig. Wer aber sollte glauben, daß wir dieses Land nach solchen Worten des höchsten Michsbeamten wieder der russischenKnuteüberlassenwerden? Dieses Land, an dem teure deutsche Erinnerungen haften geblieben sind die Jahrhunderte hindurch, und das jetzt das Blut unserer edlen Jugend in Strömen getrunken hat? Und von Kongreß-Polen, dessen Ostgrenze unsere Heeressäulen jetzt erreicht und hoffentlich bald überschritten haben werden, sagte der Reichskanzler, daß wir es mit unseren Verbündeten gerecht verwalten werden. Wer aber sollte wiederum glauben, daß wir ein edles Volk noch einmal dem Moskowitertum preisgeben werden, nach dem wir es der westlichen Kultur, deren es sich stets würdig gezeigt, zurückgewonnen haben? Wir haben den Krieg nicht um der Polen willen geführt — selbstverständlich, und ihre Befreiung, wenn sie feste Gestalt bekommen wird, wuß durch die unerläßlichen Rücksichten auf unsere eigene, und dauernd zu sichernde Selbstbehauptung begrenzt sein. Aber innerhalb dieses Rahmens bleibt soviel Bewegungs freiheit für ein von: Zarenjoch erlöstes Volkstum, daß die Schwierigkeiten des Problems uns nicht zu schrecken brauchen. Herr v. Bethmann Hollweg will sich von gleisnerischen Versprechungen, wie er ausdrücklich hinzu fügte, zum Unterschied von anderen Regierungen frei- haltent es ist auch nicht seine Art, Früchte zu pflücken, die noch nicht reif sind. Um so zuversichtlicher darf man den Verheißungen trauen, für die er die Zeit gekommen hält und die natürlich auch mit voller Zustimmung aller anderen bei der Kriegführung mitentscheidenden verant wortlichen Stellen gegeben worden sind. Und Las ist die Zuoerficht, in der uns die beiden großen Tage Les Reichs tags bestärkt haben. ' - — - Oer Arieg. Mi der Regelmäßigkeit eines gutgehenden Uhrwerks gebt der gewaltige Vormarsch unserer Truppen im Osten weiter wct. Wo der Gegner noch Widerstand zu leisten lucht, wird dieser schnell gebrochen und zahlreiche Ge fangene und beträchtliche Beute an Geschützen und Maschinengewehren fallen in deutsche Hand.