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unä < Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag 1?—H , Z< N vlatt - Amts Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff- flir das Königliche Amtsgericht und den StadtrE Forstrentamt zu Tharandt. seder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag dmH 'läge eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs grrii. JnsertionSpreiS 15 Psg. pro sünsgespaltene Korpuszell«. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Wr die Königliche Amts^Mptmannschafi Weihen» M Wilsdruff sowie für das König- Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag?, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenSMEr Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich , tO Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 M- ,Wch die Post und unsere Landausträger bezogen ? -.'A Mk- Lokalblatt für Milsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndors, Haufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrKsi^ dei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschonberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Danneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender Unterhattungs-Goman-jKeilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Melt im Kild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 103. Donnerstag, den 9. September 1918. Amtlicher Teil. 74. Jahrg. Die nach der Verordnung vom sO. Juli vorigen Jahres — Y57 III — auch für das Jahr 1915 in Aussicht genommene Wiederholung der Arbeitslosenzählung wird im laufenden Jahre nicht erfolgen. Die zur Durchführung der Zählung bereits getroffenen Anordnungen erledigen sich insoweit. Dresden, am September 1915. Ministerium ürs Innern. Dit KMMahm von Gegeiistäildtil ans Kupfer nnd mmMtN Metallen betrOnd. Die unter Ziffer 5 der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft vom 18. August 1915 gesetzte Frist zur Bestandsmeldung über die unter die Beschlagnahme fallenden Gegenstände aus Kupfer, Blessing und Reinnickel wird hiermit dis 30. September 1915 als letzten Termin ausgedehnt. Hierbei wird nochmals darauf hingewiesen, daß die beschlagnahmten Gegenstände bis auf weiteres in den Händen ihrer jetzigen Besitzer verbleiben. Die Besitzer dürfen sie einstweilen weiter in Gebrauch nehmen, sind jedoch verpflichtet, sie pfleglich zu be handeln. Ueber die gemeldeten Gegenstände wird später verfügt werden. Von der Meldepflicht ist befreit, wer die Gegenstände freiwillig bis zum 25. September 1915 gegen die festgesetzte Entschädigung an die Abnahmestelle abliefert, die für den Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff in der neuen Bürgerschule in Wilsdruff eingerichtet ist. Bei der bewährten vaterländischen Gesinnung der Bevölkerung wird erwartet, daß von der Befugnis der freiwilligen Ablieferung gegen die reichlich bemessenen, bereits früher bekannt gegebenen Uebernahmepreise ein recht umfänglicher Gebrauch gemacht wird. Meißen, am 6. September 1915. 2832 Nr. 17^9 II. Königliche Amtshauptmannschaft. Überwachung des Verkehrs mit Gerste und Hafer. Es ist bekannt geworden, daß insbesondere auch unter der Bezeichnung Saatgetreide, sowohl gerrte als Haler, vielfach zu Zwecken verkauft werden, zu denen sie nach den Bestimmungen der Bundesratsverordnungen vom 28. Zuni dieses Zahres über den Ver kehr mit Gerste und Hafer nicht verwendet werden dürfen. Um dem entgegenzutreten und die Kommunalverbände bestimmungsgemäß über alle Veränderungen unter den Getreidebeständen zu unterrichten, darf geMe und Haler nach einen: Grte in einem anderen Kommunalverbande als dem des Verladeortes mit der Eisenbahn künftig nur dann noch velZencket werden, wenn bei der Verladestation eine HescHelmgung des Hsmmunalveldanaez oder ein MMtärlracfttvriel vorgelegt wird. Diese Hereheinigungen zur Ausfuhr von Gerste oder Hafer — also auch von Zaätgerste und ZaMsker und bei Lieferung an kontingentierte Betriebe — werden nach einem bestimmten Muster erteilt. Anerkannten „Saatzuchtwirlschaften" — d. h. nur den in der Sondernummer vom September 1915 des Gemeinsamen Tarif- und Verkehrs-Anzeigers für den Güter- und Tierverkehr aufgeführten —kann die Erlaubnis ein für alle Mal für alle ihre Sendungen an Saatgerste und Saathafcr erteilt werden, wenn diese Betriebe die Verpflichtung über nehmen, jede einzelne Sendung unter Angabe des Empfängers und des Bestimmungs ortes der Behörde ihres Kommunalverbandes sofort anzuzeigen. Saathaser darf, worauf besonders aufmerksam gemacht wird, nach A 6 Absatz 2 der Bundesratsverordnung nur an landwirtschaftliche Betriebe geliefert werden. Die Ge nehmigung zur Abgabe von Saathafer wird daher von der Behörde nur in denjenigen Fällen erteilt, in denen die landwirtschaftlichen Betriebe bezeichnet werden können, an die die Lieferung des Saathafers erfolgen soll. Soweit der Handel sich mit der Vermittelung von Saathafer befaßt, wird er stets zunächst sich die Abnehmer zu suchen haben, und erst nachdem er diese der zuständigen Behörde bezeichnet hat, wird die Genehmigung zur Abgabe erfolgen. Meißen, den 7. September 1915. 28ss Nr. 2329 Hb. Kommnnalvervand Weißen Stadt und Land. Montag, -cn 13. äkpicmlicr d. I., vormttags /ZIO Uhr findet im Sitzungssaals der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei öffentliche Sitzung des üeÄrkssusfchuHes Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldezimmer des amlshauptmann- schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 6. Seprember 1915. 648 I. 2837 Die Königliche Amtshauptmannschaft. Umtausch tkrüroimarken geg. Zemmelbogen. Brotmarken werden nur noch bis heute Donnerstag, den 9. ds. Bits., in Semmcltzogcn umgetauscht. Bis zum Ablauf der jetzt gültigen Brotmarken, d. i. bis 26. September, ist alsdann ein weiterer Umtausch nicht mehr möglich. Wilsdruff, am 8. September 1915. 2844 Per Stadtrat. Bei der unterzeichneten Behörde wird vom 16. September 1915 an bis auf weiteres die Geschäftszeit für alle Werktage von 8 Uhr vormittags bis 3 Uhr nach mittags bestimmt. Wilsdruff, am 3. September 1915- V. Kox. 108/15. Mnigliclm HttitZgeriM. Das graste Dölkevvrngen l^akt clie 6ntf(Deidung? Auf dem Balkan natürlich — der in zwei unmittel bar nacheinander durchgekämpften Kriegen noch immer nicht zur Ruhe gekommen ist. Damals haben die Groß mächte, bis auf Rußland, das den neuen Balkanbund zu sammen intrigiert hatte, auf die berühmte „Lokalisierung" des Zwistes hingearbeitet. Jetzt sind sie — bis auf Deutsch land und Osterreich-Ungarn, die keinem Staate die Auf gabe seiner Neutralität zumuten — am Werke, den Welt krieg auch auf den Balkan auszudehnen. Es muß alles verrungenieret werden" — nach dieser Losung setzt insbe sondere England alle Hebel in Bewegung, um Griechen land und Bulgarien noch in einen dritten Krieg hinein zutreiben. Wie oft glaubte es sich schon am Ziele seiner heißen Wünsche, wie oft wurde uns schon angekündigt, daß nun auch der Balkan entschlossen sei, sich zur Errettung der bedrohten europäischen Kultur auf Deutschland und seine Verbündeten zu stürzen! Wir haben manchmal selbst geglaubt, daß es so weit sei, und find immer wieder — angenehm — enttäuscht worden. Jetzt deuten alle An zeichen wiederum auf Sturm. Naht die Entscheidung? Das eine ist allerdings richtig: die Zeit drängt. Früher waren es immer die Wochen derlSchneeschmelze, die dem Frieden im nahen Osten gefährlich/.wmden. Wenn es nach dem Willen des Vierverbandes gegangen wäre, hätte auch diesmal der Frühling den Balkanvölkern den Krieg gebracht; damals war Herr Venizelos drauf und dran, mit Grey und Safonow abzuschließen, sals König Konstantin ihn etwas unsanft vor die Tür setzte. Jetzt ist der Herbst ins Land gekommen, und in den Alpen haben sogar schon Vie ersten Schneefälle eingesetzt — ein übles Vorzeichen für das nach frischen Lorbeeren lüsterne Italien. Es ist nichts für dieses Jahr mit Trient und Triest, umsonst alle die Ströme von Blut, die im Ansturm gegen die Tiroler Bergfestungen geopfert worden sind. Aber hat der Teufel erst deinen kleinen Finger, dann ist auch deine ganze Hand verloren. Eng land weiß, wie es seine Hörigen zu behandeln hat. So mußte Italien nach dreimonatlichem Zaudern der Türkei den Krieg erklären, und so muß es, nachdem auch darüber wiederum mehrere Wochen ver gangen sind, jetzt endlich seine Söhne gegen den Sultan ins Feld schicken. Die Dardanellen sollen und müssen fallen — das war anfänglich nur ein russisches Kriegs ziel. Nachdem aber Rußland so gut wie niedergezwungen muß England unter allen Umständen versuchen, die ^Meerengen freizumachen, sonst ist das Zarenreich unrettbar verloren. Deshalb werden die Italiener ins Treffen geschickt, und sie scheinen ja nun wirklich dem Befehl aus London gehorchen zu wollen. Wir haben ge hört, daß für die Schiffahrt und Fischerei im Golf von Tarent strenge Vorschriften erlassen worden sind mit Rücksicht auf Truppentransporte nach dem östlichen Mittelmeer. Deshalb die dringlichen Vier verbandsnoten in Nisch und Athen, deshalb die schmeicheln den Lockungen in Sofia und Bukarest. England zeigt aber auch eigene Entschlossenheit, um durch gutes Beispiel auf die Säumigen einzuwirken. Es hat Anfang August eine Armee von hunderttausend Mann auf Gallipoli gelandet, die nach dreiwöchigen Kämpfen allerdings schon wieder bis zur Hälfte verbraucht war.- Abe: es läßt verkünden, daß weitere 400 000 Mann für die Dardanellen bereit- stehen nnd zum Teil schon unterwegs seien, und daß man spätestens Ende September am Ziel sein werde. Diese Vorspiegelung eigener Siegessicherheit soll bei Rumänen und Bulgaren die Entschlußfreudigkeit beflügeln, damit, bevor es wirklich ernst wird^mitj.dem Winter, der große Wurf gelungen ist. Schade nur, daß der erste Balkanstaat, der sich zu einer wirklichen Tat aufgerafft hat, gegen den Vier verband Stellung genommen hat. Bulgarien war klug genug, sich von englischen Großsprechereien nicht täuschen zu lassen, und hat es vorgezogen, seine nachbarlichen Ver hältnisse mit der Türkei in Ordnung zu bringen. Seit dem geben sich Serbien und Griechenland alle Mühe, dem Vierverband gegenüber die artigen Kinder zu spielen, aber ihnen ist dabei so wenig wohl zumute, daß einer immer den anderen in den Vordergrund schiebt, damit er voran gehen möge. Ihre Zusagen sind mit Vorbehalten aller Art gespickt, die schwerer wiegen als das Ja, das sie ent halten, und die so viel jedenfalls außer Zweifel stellen, daß Bulgarien nur sehr kümmerlich auf seine Rechnung käme, wollte es sich auf neue Verträge mit seinem miß günstigen Frieden von 1912 einlassen. Rumänien vollends schwankt zwischen Begehren und Entsagen gänzlich un schlüssig hin uns her. Es hat zwar dem Vierverbande seinen guten Willen durch alle die Kriegsmonate hindurch unzweideutig genug bewiesen; aber zu einer klaren Tat vermag es sich nicht aufzuraffen, so lange es glaubt, daß das Schlachtenglück sich noch einmal wenden könnte.