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MenM für WM veilage;« Nr. 84. Dienstag, äen 27. JuU 19,5. )1m1licber l7eil. V«vsrdn«ng, Aushang von Lrbrnsmittrlprrisen brtr. vom 22. Juli 1915. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 24. Juni 1915 (Reichsgesetzblatt Seite Ä53) wird angeordnet: An Geschäften, in denen Fleischwaren, Butter, Schmalz, Speisefette, Eier, Milch, frisches oder getrocknetes Gemüse und Obst, Hülsenfrüchte ooer Kartoffeln im Kleinhandel verlauft werden, sind vom 2. August 1915 aö die Preise dieser Waren in der Nahe jedes für die Käufer bestimmten Eingangs durch einen von außen sichtbaren Anschlag bekannt zu geben. Die angeschlagenen Preise sind für alle Warenmengen gültig, für welche keine besonderen Preise in dem Anschlag verzeichnet sind Die Verpflichtung zum Anschlag der Preise gilt auch für die Stände in Markthallen und auf Wochenmarkten sowie für den Straßenhandel. Der AuShang ist von der Gemeindebehörde oder der von dieser zu bestimmenden Dienststelle kostenfrei abzustempeln. Eine Abschrift des Aushanges ist bei der Abstempe- lung abzuliefern. Der Geschäftsinhaber ist jederzeit berechtigt, abgeänderte Preisverzeich nisse zur Abstempelung vorzulegen. Bis zum Aushang eines dienstlich abgestempelten neuen Preisverzeichnisses bleiben die ausgehängten Preise mit der Wirkung in Kraft, daß keine höheren Preise gefordert oder genommen werden dürfen. 3. Die Durchführung der Verordnung liegt den Amtshauptmannschaften und Stadt- räten der Städte mit Revidierter Städteordnung ob. Sie sind ermächtigt, im Rahmen dieser Verordnung erläuternde und ergänzende Bestimmungen zu treffen. Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. Dresden, am 22. Juli 1915. Ministerium des Irmern. Verordnung, betr. die Urberwarhung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs vom 22. Juli 1915. Die Preise vieler der wichtigsten Gegenstände des täglichen Bedarfs sind in einem Maße in die Höhe gegangen, das in der Marktlage keine ausreichende Rechtfertigung findet. Der Grund liegt zum Teil in unlauteren Preistreibereien einzelner Personen, die dazu führen, die Kleinverkaufspreise und zwar nicht selten gegen den Willen des einzelnen Händlers, allgemein auf eine unangemessene Höhe zu bringen. Es wird daher angeordnet: In Gemeinden, in welchen sich eine Preissteigerung für Gegenstände des täglichen Bedarfs bemerkbar macht, die nach den örtlichen Verhältnissen ungerechtfertig erscheint, hat die Gemeindebehörde (Stadtrat, Gemeindevorstand) die beteiligten Gewerbeti eibenden oder deren Vertretungen zu einer Verhandlung zu laden, in welcher die Preise und die Gründe ihrer Steigerung zu erörtern sind. Es ist darauf hinzuwirken, daß eine Verein- barung zwischen den beteiligten Gewerbetreibenden über einheitliche örtliche Preise für den Kletnverkauf erzielt wird, bei welchen der Nutzen des Verkäufers den im letzten Jahre vor Kriegsausbruch an Waren gleicher Art und Güte erzielten Gewinn unter angemessener Berücksichtigung erhöhter Umsatzkosten nicht übersteigt. Das Ergebnis der Verhandlungen ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekanntzumachen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Verhandlung ergebnislos verläuft oder wegen Nichter scheinens der Geladenen nicht zustande kommt. Den Aufsichtsbehörden bleibt unbenommen, die Verhandlung an sich zu ziehen, falls eine einheitliche Nachprüfung der Preise für einen größeren Bezirk an gezeigt erscheint. Erscheint die zwangsweise Festsetzung von Kleinhandelshöchstpreisen für Gegenstände des täglichen Bedarfs angezeigt, so ist unter Darlegung der Gründe an die Kreishaupt mannschaft, soweit die Zuständigkeit zur Festsetzung nicht anders geordnet ist, Bericht zu erstatten. Dresden, am 22. Juli 1915. Ministerium des Innern. Wie der Königlichen Amtshauptmannschaft bekannt geworden ist, nehmen an einigen Orten die Felddiebstähle, besonders die Diebstähle von Kartoffeln, überhand. Sie treffen die rechtmäßigen Eigen tümer der Feldfrüchte um so härter, als der durch sie angerichtete Flurschaden meist erheb lich größer ist, als der Wert des Gestohlenen. Warnend wird darauf hingewiesen, daß Jelddiekstähke nach 88 7 und 8 des Forst- und Feldstrafgesetzes vom 26 Februar 1909 mit Gefängnis vis zu 6 Monaten und unter Umständen noch höher bestraft «erden. Die Polizeibehörden werden angewiesen, die Verüber solcher Diebstähle nach Kräften zu ermitteln und anzuzeigen. Alle Feldbesitzer werden aufgefordert, die Polizeiorgane hierbei zu unterstützen und insbesondere alle Personen, die sie bei der Entwendung von Feldfrüchten betreffen, unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Meißen, am 23 Juli 1915. Nr 1430 VI. Königliche Kmtshauptmannfchaft. »las Das Abschlagen von Obst an den Bäumen der fiskalischen Straßen, das Werfen nach den Bäumen mit Steinen und anderen Körpern und die damit im Zusammenhänge stehende Beschädi gung der Bäume ist strafbar. Zuwiderhandlungen können nach 88 304 und 370 Ziffer 5 des Reichsstrafgesetzbuches mit Gefängnis oder Geldstrafe bez. Haft geahndet werden. Eltern und Erzieher werden angewiesen, bei Vermeidung eigener Verantwortung ihre Kinder und Pflegebefohlenen entsprechend zu überwachen. Meißen, am 23. Juli 1915. 424 X. wi« Die Königliche Amtshauptmannschaft. ferkelmarkt. Mit dem 30. Juli 1915 werden zum Ferkelmarkt nunmehr auch Ferkel zugelaffen, die aus den angrenzenden Ortschaften der Kgl. Amtshauptmannschaft Dresden-A stammen. Die in der Bekanntmachung vom 16. Juni 1915 veröffentlichten Bedingungen haben noch Gültigkeit. Wilsdruff, am 26. Juli 1915. ---- Der Stadtrat. vicktamtiicker Oeil Zus Stack unä LanÄ. Mitteilungen anS dem Lejelkceist sür diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Vom Weltkrieg 1S14. 26. Juli. Bekanntgabe eines österreichischen Ultimatums an Serbien, das bis um 6 Ubr abends beantwortet werden muß. Es fordert volle Sühne für das Verbrechen von Serajewo, Verhaftung der Mitschuldigen und strenge gericht- ltche Untersuchung in Serbien unter Mitwirkung Österreichs sowie Garantien für die Zukunft. Serbien lehnt dieses Ultimatum glatt ab. Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern. Gewaltige Strabenkundgebungen ln Wien und Budapest. „ 26' ?uli. Kaiser Wilhelm unterbricht seine Nordlano- reise und kehrt nach Berlin zurück: ebenso aus Karlsbad der preußische Generalstabschef v. Moltke. — Kundgebungen vor der russischen Botschaft in Berlin. Vom Weltkrieg 1914. bi- A.» ^rben sprengen die Donaubrücke vor Belgrad ir dem Depes^nwechkl zwischen Kaiser Wilhelm un! . Österreichische teilweise Mobilmachung- DWL-W- ^L/inrückend« MilitärflüchtliAe und Montero. ^i^soorbereitunge« in Belgien und — Hine wichtige neue Uestimmnng bezüglich der an Engländer, Franzosen und Russen erteilten Patente hat der deutsche Bundesrat getroffen. Nach derselben, die feit 1. Juli d. I. in Kraft ist, können Patentrechte, Ge brauchsmusterrechte und Warenzeichenrechte, soweit die An- gehörigen Englands, Frankreichs und Rußlands zustehen, durch Anordnungen des Reichskanzlers im öffentlichen In teresse beschränkt und aufgehoben werden, können inSbe- sondere andere AuSübungS- und Nutzungsrechte erteilt werden, kann den Anordnungen rückwirkende Geltung bei gelegt und können sie jederzeit geändert und zurückgenommen werden. Zuständig für die Anordnungen ist der für ge- werbliche Schutzrechte bestellte Reichskommissar. Die An ordnungen werden nur auf Antrag getroffen. Der Antrag ist schriftlich an den Präsidenten des Patentamtes zu richten. Die Angaben, mit denen der Antrag begründet wird, sind glaubhaft zu machen. Zugleich ist bei der Kasse des Patent- amteS für jedes Schutzrecht, aus das sich der Antrag bezieht, eine Gebühr von 50 Mark zu zahlen. — Die stellvertretenden Generalkommandos des 12 und 19. Armeekorgs erlassen eine Bekanntmachung betr. Bestandserhebnng und Beschlagnahme von Kautschuk (Gummi), Guttapercha, Balata und Asbest, sowie von Halb- und Fertigfabrikaten unter Verwendung dieser Rohstoffe. Die Verfügung tritt am 24. Juli 1915, mitternachts 12 Uhr, tn Kraft. — Keine Geschmacklosigkeiten ins Jeld! Ein Feld- grauer aus Thüringen wehrt sich in einem Schreiben an seine Angehörigen dagegen, daß man Geschmacklosigkeiten ins Feld sende. In dem Briefe heißt es nach der Weima! er Landeszeitung: „Wir erhalten hier außer den zahllosen Liebesgaben, für die wir herzlich dankbar sind, auch recht sonderbare Geschenke, die sich durch einen am falschen Platz zur Schau getragenen Patriotismus beliebt machen wollen. Ich sah Hosenträger in Schwarz-Weiß-Rot mit dem Auf druck: „Viel Feind, viel Ehr*, Taschenmesser mit der In schrift: „Immer feste druff*, Gegenstände der banalsten Art die mit dem Eisernen Kreuz geschmückt sind. Die Redens art „Gott strafe England*, die hier im Felde kaum gehört wird — wir haben Besseres zu tun, als Redensarten zu machen — findet man, mit Gummistempel aufgedruckt, auf Briefen, Postkarten Bildern, Zeitungen und Zigarrenkasten. Recht geschmacklos erscheinen mir auch Taschentücher mit den Bildern unserer Heerführer. Ist es wirklich etwas Schönes, wenn sich ein Soldat mit dem Bildnis Hinden burgs die Nase putzen soll? Gewiß, das alles mag gut gemeint sein, und wir wollen solche Geschmacklosigkeiten nicht tragisch nehmen. Nur, da eS doch den gütigen Spendern darauf ankommt, den Soldaten im Felde Freude zu machen, wird es erlaubt sein, hier einmal auszusprechen, daß solche Dinge in unseren Schützengräben fehl am Orte find. Mit den Dingen, die uns heilig und wert sind, wollen wir doch keine Körperkultur treiben, und mit solchen Späßen und Sprüchlein braucht man unsere Stimmung wahrhaftig nicht erst zu entflammen. Die ist fest genug, auch ohne patrio- tische Hosenträger.* — üä. I Der Nienenwirtschaftkiche Kanptverein im Königreich Sachsen der sich in den Dienst der Kriegsinva- lidenfürsorge stellt, hält zu dem Zwecke in Borlas bei Rabenau am 25 Juli und 12. September je einen Lehrkursus in der Bienenzucht für Kriegsinvaliden unentgeltlich ab. Nähere Auskunft erteilt der 1. Vorsitzende Oberlehrer Lehmann in Rauschwitz, Post Elstra in Sa. — Der 1. Kauptgewin« der K. S. Landeskotterie (2 Klasse) fiel auf Nr. 36125 in die Kollektion von Oswald Flechsig nach Freiberg. — Zur Aördernng der Goldsammknng. Auf eine aus Elberfeld an die Reichsbank ergangene Anfrage, ob Goldstücke mit dem Bildnis Kaiser Friedrichs auf besonderen Wunsch nach dem Kriege zurückgegeben werden können, erfolgte folgende Antwort: Die Reichsbankanstalten sind angewiesen, Goldmünzen seltener Prägung (es werden vor nehmlich mit der Jahreszahl 1888 geprägte Stücke in Frage kommen) unter der Verpflichtung der Rückgabe gleich artiger Stücke im Umtausch gegen Papiergeld innerhalb zwölf Monate nach Friedensschluß gegen Empfangsbe- scyeinigung anzunehmen. - Diese Maßnahme wird sicher lich dazu beitragen, die Besitzer von Goldstücken mit dem Bilde Kaiser Friedrichs die sie bisher als Andenken auf- bewahrt und zuückgehalten haben, anzuregen, die Stücke bei der Reichsbank mit der Gewehr der Rückgabe umzutauschen. — Waffen, 22. Juli (Polizeihund und Felddiebe.) Die Klugheit eines Polizeihundes, welcher im Besitze des Schutzmanns Pechfelder sich befindet, führte schnell zur Er mittelung von Dieben. Der Gärtner Schwarze hatte zur Anzeige gebracht, daß von seinem Felde in der Nähe des Kirchhofes Bohnen gestohlen worden seien. Der Polizei hund erfaßte die richtige Spur; zwei Frauenspersonen wurden als die Bohnenliebhaberinnen ermittelt. Sie sind zur Anzeige gebracht. — Meerane. (Jugend von heute.) Eine hiesige Kriegerswitwe hatte ihre Kriegsunterstützungsgelder in Höbe von 176 Mark verloren. Ein Formerlehrling, sowie ein 13 jähriger Schullnabe fanden daS Geld und beschlossen, in die Ferne zu ziehen, zunächst nach der Bastei in der Sächsischen Schweiz, um dort ein Abenteurer- und Räuber leben zu beginnen. Zu diesem Zwecke kauften sie sich von dem gefundenen Gelde eine ganze Ausrüstung, bestehend aus zwei Tesching-Gewehren, Dolchen, Jagd-Gamaschen, Signal hörnern, 2 Trommeln usw. Bovor sie jedoch ihren abenteuer lichen Plan verwirklichen konnten, wurden sie von der hiesigen Polizei als die Finder und Unterschlager des Geldes ermittelt Von letzterem waren nur noch 25 Mark vorhanden. — Zittau. (Ein russischer Kriegsgefangener entwichen.) Heute nacht ist vom Arbeitslager Großhenners dorf ein russischer Kriegsgefangener entwichen. Er trägt russische Uniform ohne Mütze und Stiefel