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WMM für WMfs ^genci. unä < * Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag N Alatt iO Mk. stet ins Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich RöhrS^ Nr. 90. t 74. Jahrg Dienstag, den 10. August 1915. Amtlicher Teil Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag dmch Klage eingezogen werden muß od. der Auitraggeber in Konkurs gerät. Insertion Spreis 1b Psg. pro fünsgespaltene KorpuSzevk Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag?, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angerMMWi. Mit laufender UMHaltMgs-lRmim-Weilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt iw Bild" und monatlicher Beilage ,Merr Keimt". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Mr die Königliche LmtsLZuptmannschast MriZen, flir das Königliche Amtsgericht und den SladL m Wilsdruff sowie Mr das König- 'ich- Forffrentamt pr Tharandt. Lokalblalt für Milsäruff Birkenhain Blankenstein Braunsdorf, Burkbardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf Kaufbach Kesselsdorf Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrl bei Wilsdruff Roitzsch Rothschonberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg * Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Bestand an Brotgetreide u. Meist. Wer mit Beginn des 16. August 1915 Roggen, Weizen oder Menggetreide , aus der vorjährigen Ernte sowie Roggenmehl oder Weizenmehl in Besitz hat, ^at dies bis zum 20. August bei der Ortsbehörde (Stadttat, Gemeindevorstand) anzuzeigen. Diese haben die Anzeigen bis zum 22. August bei der Königlichen Amts hauptmannschaft einzureichen. Vorräte an Getreide aus vorjähriger Ernte oder Mehl, die zusammen 25 Kilo gramm — 50 Pfnnd nicht übersteigen, find nicht mit anzuzeigen. Bäcker und Müller haben diese Anzeige mit den vorgeschriebenen neuen Vor drucken, die bei den Ortsbehörden entnommen werden können, bis znm 20. August un mittelbar an die Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen, und zwar auch dann, wenn sie in den Städten Meißen, Lommatzsch, Nossen oder Wilsdruff wohnen. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, daß hierbei die Getreidcbestände aus alter und neuer Ernte getrennt zu halten sind. Nicht anzugeben sind Bestände an beschlagnahme freiem Mehl. Da das Ergebnis der Anzeigen der Reichsgetreidestelle zu melden sind, müssen die Anzeigen genau, vollständig und fristgemäß hier eingereicht werden. Zuwiderhandlungen werden nach Z 69 der Bundesratsbekanntmachung vom 28. Juni dieses Jahres mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Mit diesen Bestandsanzeigen haben weiter abzugeben: a) die Müller Mehlbezngsscheine, auf die sie Mehl an Bäcker außerhalb des Bezirkes geliefert haben, b) die Bäcker Mehlbezugsscheine, auf die sie Mehl von außerhalb des Bezirkes beziehen dürfen, sofern sie hiervon keinen Gebrauch machen wollen. Müller, die der Mühlengenossenschaft angeschlossen sind, Mehlhändler und Bäcker haben fortlaufend nach dem 15. August ihren Bestand vom 10., 20. und letzten jeden Monats mit den vorgeschriebenen Vordrucken bei der Königliche» Amtshaupt. Mannschaft unmittelbar (nicht bei den Stadträten) anzuzeigen. Die Müller und Mehlhändler haben hierbei sämtliche Mehlbezngsscheine, auf die sie Mehl abgegeben haben, erstere auch die Durchschriften der Getreidseinkaufsscheine beizufügen. Meißen, am 7. August 1915. 1642 II L. Der Kommunalverband Meißen Stadt und Land. Die Königliche Amtshauptmannfchaft. Der Stadtrat. Meldepflicht über Oelfrüchte Gaps, Rübsen, Hederich, Ramson, Dotter, Mohn, Kein und Hanf.) Durch Bekanntmachung des Bundesrats vom 15. Juli d. I. (R.G.Bl. Seite 438) ist eine Verpflichtung jedes Besitzers von Vorräten der oben genannten Oelfrüchte, deren Vorhandensein bei Beginn jedes Kalendervierteljahres, das erste Mal aber sofort, anzu zeigen, eingeführt worden. Nach weiterer soeben ergangener Anordnung des Bundesrats sind die Anzeigen unter genauer Angabe der Art und Menge der betreffenden Oelfrucht, sowie des Zeitpunktes, zu dem der Inhaber bereitest, dieselben an den^Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette zu liefern, an die unteren Verwaltungsbehörden (Stadträte, Amtshauptmannfchaft) zu richteu. Die Bezirkseingesessenen werden hierauf unter Bezugnahme auf die Strafvorschriften mit dem Bemerken hingewiesen, daß der Meldepflicht alle Vorräte über 10 Kilogramm unterliegen, auch solche, die als Saatgut oder aus anderen Gründen E 2 der Reichs bekanntmachung) nicht der Ablieferungspflicht unterfallen. Da die Frist, bis zu der die erste Meldung nach der Reichsbekanntmachung zu er statten war, bereits abgelaufen ist, wird für die sofort zu erstattenden ersten Meldungen eine äußerste Nachfrist bis zum 12. August gegeben. In die späteren, zunächst zum 1. Oktober zu erstattenden Anzeigen sind auch die schon früher angezeigten Vorräte, soweit sie bis zum Anzeigetermin noch im Besitze des Meldenden sind, wieder mit aufzunehmen. Meißen, am 7. August 1915. »eie Nr 479 VII. Königliche Amtshauptmannfchaft. Hafer oder Gerste) befaßt haben und solches auch im neuen Erntejahr abgeben wollen, haben dies bis zum 15. August bei der Königlichen Amtshauptmannschaft anzuzeigen und hierbei die Mengen anzugeben, welche sie a) schätzungsweise in diesem Erntejahre als Saatgetreide gezogen haben; ferner b) diejenigen Mengen, welche sie voraussichtlich nach den Erfahrungen der Vorjahre an Betriebe, die außerhalb des Bezirks Meißen gelegen sind, zu verkaufen gedenken. Meißen, ani 7. August 1915. 1645 II k Der Kommunalverband Meißen Stadt und Land Die Königliche Amtshauptmannfchaft. Der Stadtrat. Saathafer betreffend. Nach Bekanntmachung vom 16. vorigen Monats hat der Kommunalverband in Aussicht genommen, kleineren Landwirten auf Wunsch den für 1916 gebrauchten Saat hafer zu beschaffen und abzugeben, damit möglichst gute Saat erfolgt. Bevor indes hierüber endgültige Entschließung erfolgt, möchte festgestellt werden, in welchem Unifange die Landwirte geneigt sind, von diesem Angebor Gebrauch zu machen, sowie ob etwa be sondere Wünsche hinsichtlich der zu beschaffenden Sorten bestehen. Diejenigen Landwirte, die Hafersaat für 1916 durch den Kommunalverband zu beziehen wünschen, wollen daher bis zum 20. dieses Monats Menge (in Zentnern) und etwa gewünschte Sorte anmelden. Wer diese Anmeldung unterläßt, kann keinen Anspruch auf Lieferung machen. Wenn die Menge und Art der Anmeldungen die Ausführung der Lieferung möglich erscheinen lassen, wird dies den An meldenden bis spätestens Ende des Monats mitgeteilt werden. Die Selbstkosten, die der Kommunalverband erheben muß, umfassen den Anschaffungspreis, den Zinsverlust und die Lagerspesen bis zur Lieferung im Frühjahr. Meißen, am 6. August 1915. 2kii Nr. 2139 II b. Der Kommn»alverba»d Meißen Stadt und Land. Dos große VAKeeeingen dnä ciann äie KalkankalbinleU Fast genau in der Stunde, da die Truppen unseres Generalobersten v. Woyrsch in die Festung Iwangorod etnrückten, haben dieldiplomatischen Vertreter des Vier oerbandes in Sofia die Antwort der vier Mächte aus Bulgariens Frage nach den sofortigen und dauernden Bürgschaften für ihre Angebote an die Regiemng des garen Ferdinand überreicht. Man hatte es sehr eilig; denn man fürchtete die Nachrichten vom Kriegsschauplatz aus Russisch-Polen. Inzwischen hat nun die Nachricht vom Falle Warschaus und Iwangorods es der bulgarischen Regierung außer ordentlich erleichtert, klar zu sehen in bezug auf die Kriegslage. Und da Bulgarien, im zweiten Balkankrieg von Rußland böslich verlassen, nicht zum zweitenmal hoffnungslos auf das Schlachtfeld steigen wird, können Deutschland, Osterreich-Ungarn und die Türkei Bulgariens letzten Entscheidungen, die es in voller Freiheit fassen soll (soweit wir in Frage kommen), in Ruhe entgegensetzen. Mit allen möglichen Gewaltmitteln, mit Drohungen und Erpressungen arbeiten die Mächte des Vieroerbandes. Wo die Freiheit ihr Haus hat, wo die Ehrlichkeit und die Macht, kann das bulgarische Volk auch daran erkennen. Früher hatte der Vierverband den Bulgaren Serbisch- Macedonien zugesichert für den Fall, baß Serbien ander wärts, nämlich in Bosnien, in der Herzegowina und in Albanien entsprechenden Landzuwachs durch den Verlaus des Krieges erhalte. Jetzt nun — das ist der Fortschritt, den die Vierverbändler in ihrer Angst und Not gemacht haben —, jetzt soll diese Klausel fortfallen. Bulgarien soll also bestimmt die Weidegründe seiner nationalen Hoffnungen erhalten (wohlgemerkt: falls Serbien sich dem nicht, mit den Waffen in der Hand, widersetzt). Geht der Krieg für den Vieroerband unglücklich aus, so ist also Serbien von seinen großmächtlichen Freunden böse verraten worden. Schleppte er sich weiter hin ohne überwältigende Erfolge für eine von beiden Parteien, so würde Serbien die macedonischen Landesteile sicher nicht ausliefern. Die Aussichten Bulgariens in Beziehung auf die Vierverbands- Versprechungen haben also erstens schon an sich nur eine sehr schmale Wahrscheinlichkeit der Erfüllung für sich; angesichts des Siegeszuges unseres Schwertes werden sie darüber hinaus aber vollends zur Unmöglichkeit. Wieviel günstiger steht es um Bulgariens Beziehungen zu den verbündeten zentraleuropäischen Kaisermächten und zur Türkei! Wie bekannt, hat der Direktor der bulgarischen Staatsschuldenverwaltung Dr. Stoy an off nach erfolg reicher Beendigung der Anleihe-Verhandlungen mit der Diskonto-Gesellschaft soeben Berlin wieder verlassen, nicht, ohne vorher vom Reichsschatzsekretär Dr. Helffe rich und vom Unterstaatssekretär Zimmermann im Auswärtigen Amte empfangen worden zu sein. Ferner sind die Verhandlungen Bulgariens mit der Türkei über die Abtretung desjenigen Landstreisens, der die Eisenbahn von Philippopel nach dem einzigen bul garischen Mittelmeerhafen Dedeagatsch zu einer »rein bul- garischen" machen würde, bis zur Unterzeichnung gediehen. Drittens zeigt die willkürliche und gewaltsame Blockade des Hafens Dedeagatsch durch die englische Flotte den Bulgaren, was sie von der Selbstlosigkeit des Vierver bandes zu halten haben. Und viertens endlich scheint den Bulgaren die Sperrung des Donau-Fahrwassers durch die Minen der Serben allmählich unerträglich zu werden, da ihnen dadurch auch ihr nördlicher Wasserweg für Zufuhr und Ausfuhr gesperrt wird. Ohne Zweifel werden sich in diesen Tagen hoch politische, aufsehenerregende Meldungen aus Sofia und über Sofia überstürzen. Wir dürfen mit Gelassenheit diesen Sturm im Blätterwalde rauschen lassen. Wenn sich Bulgarien entscheidet, wird sich ohne Zweifel Rumänien mit entscheiden. Der Vierverband raschelt auf dem Pavierstreifen der Telegraphenapparate schon jetzt mit den beliebtesten Behauptungen vom .endgültigen Anschluß Rumäniens an den Vieroerband". Abwarten! Die mili tärischen Kraftverhältnisse in Europa sind schon zu stark geklärt, als daß sich Herr Bratianu auf die falsche Seite